Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
60. 43. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Juni 3 15 Uhr
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Osnabrück 1646 Juni 3 15 Uhr
Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 106–112 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 166–
172’; Ulm A 1560 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 200–207.
Differenzen mit dem Fürstenrat: Zurücksetzung der Städte, Präzedenz der Reichsritter, Fest-
legung des Normaljahres; fürstliches Bedenken zu den Gravamina; Deputation zu Magdeburg und
Altenburg.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg,
Eßlingen, Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Directorium. Proponirt, er halte für unnöhtig zu recapituliren, was heuti-
gen vormittag im Magdeburgischen losament sowohl wegen der ritterschafft
praeposteration als der verlesenen ferneren erklärung in puncto gravaminum
communication, doch ohne effect, erinnert und gebetten worden, weiln alles
noch in frischem angedenkhen ruhe
Zu der Beratung zwischen Trauttmansdorff und protestantischen Gesandten Meiern III
S. 155–160 .
tanz und nachdenken dabey vorgeloffen und sonderlich, da es zum aufsaz deß
instrumenti pacis ankomme, zu vigiliren nöhtig seye, damit dem erbaren stätt
collegio kein praejudiz aufwachse, als hette er diese extraordinari zusammen-
kunfft an- und nachfolgende quaestiones zur deliberation außstellen wollen.
1. Ob nicht bey denen herrn Schwedischen vorzubauen, daß die stätt weder
in formalibus noch materialibus mit der fürstlichen aufsaz allerdings hin-
durchgehend einig seyen. In illis, weiln die fürstliche 1. die sach bißher unter
sich allein überlegt, conferenzen gehalten und deputationes gemacht, alles
mit ausschließung der stätte, anderst nicht, als wann sie allein dabey inter-
essirt oder von den übrigen legitimirt weren, nach belieben zu agiren und
noch diesen tag keine abschrifft von ihnen mitgetheilt werden wolle? 2.
Weiln sie im heutigen concept die unmittelbare ritterschafft den freien
reichsstätten vorgesezt wider die königliche Schwedische proposition art. 3,
der herrn Kayserlichen responsion, der evangelischen außgestelltes grava-
men secundum, der catholischen gegenbeschwerden gravamen secundum
§º penultimo et ultimo, der evangelischen proposition in puncto gravami-
num sessione sexta und der catholischen ieztmahligen erklärung. In his,
weiln sie nicht allein in puncto restitutionis auf dem jahr 1618, sondern auff
der perpetuitet in puncto gravaminum praecise et finaliter gedenken zu be-
harren , da doch die stätte meistentheils eines anderen befehlcht, damit das
haubtwerkh länger nicht aufgehalten, noch zu continuation des bluthtriefen-
den kriegs anlaß gegeben werde, zumahl, da es darzwischen auff eine bataglie
ankommen und die consilia sich darnach ändern sollten. Wer also zu bitten,
das project nicht also anzusehen, als ob die stätte in omnibus et per omnia
sich darzu verstanden hetten, könnte zugleich auch hac occasione umb com-
munication der ritterschafft memorials in puncto praecedentiae gebetten
werden
Gemeint ist offenbar das Schreiben von Gemmingens an Trauttmansdorff samt Beilage vom 30.
Mai 1646 ( Gärtner IX S. 972–975); vgl. auch Memorial der Ritterschaft vom 2. Juni 1646 für
den FR Osnabrück ( Meiern III S. 127f ) sowie an Trauttmansdorff vom 1. Juni ( ebd.
S. 128–133 über die Rechte der Reichsritter.
2. Ob nicht dem Magdeburgischen directorio per deputatos anzudeuten, daß
sich die stätte zu heutigem project nicht verstehen könnten, bis ihnen voll-
kommene abschrifft davon, mit genugsamer bedachtzeit, würde gegeben
sein, damit sie sich darauß sowol in formalibus als materialibus nohtdürfftig
lich erklären könnten, mit angehenkter bitt, solche der stätt declaration nicht
allein mit übrigen herrn fürstlichen zu communiciren, sondern auch zu der
stättischen abgesanden entschuldigung dem protocollo zu inseriren. Oder,
ob dieses Thumbshirnen als evangelischem directori in puncto gravaminum
vorhero allein anzudeuten sein möchte?
3. Ob nicht bey herrn grafen von Trautmansdorff daß bey beeden übrigen
herrn Kayserlichen legatis geschehene anbringen als dann ebenmäßig zu
thun sein werde, wann die herrn fürstliche ihre resolution nicht ändern
wollen?
Und ob es nicht 4. nacher Münster, umb der daselbst subsistirenden evan-
gelischen gesanden gedanken zu sontiren, zu berichten were?
Lübeck. Dankt hierauf für gehabte sorgfalt in diesem wichtigen geschäfft,
sagt, daß er über diesem procedere in einer solchen hochimportirenden sach
gleichsam erstarrt seye. Habe zwar schon hiebevor, daß einseitige consul-
tationes bey den fürstlichen vorgehen, referirt und daß sich andere fürst
liche , als Heßen Caßel, Mechelnburg etc., daß sie nicht dazu gezogen
worden, darob
erinnert, seye aber nicht attendirt worden. Und obschon der aufsaz, quoad
materialia, wol verfaßt, seye es doch ohne zuthun des erbaren stättcollegii
geschehen, welches diß orts niemand bestellet, der in seinem nahmen han-
deln solle, noch gewieser vormünder vonnöhten habe. Man könne nicht
geschehen laßen, daß ohne vorhergehende schrifftliche communication
etwas in der fürsten und stände nahmen außgestellt und übergeben werde.
Etliche allein unter denen fürstlichen vertretten der ritterschafft partes. Der
graf von Trautmansdorff habe, was in responsionibus geschehen, damit ent-
schuldiget , daß man deme von denen Schwedischen gebrauchtem methodo
allein darinnen nachgehen wolle.
Ad primum: Seye in alle wege nöhtig, daß man sich bey denen herrn
Schwedischen angebe und praeliminariter frage, ob man wol gewies und
nicht zweifelte, sie werden der stätte gravamina und desideria nicht weniger
als der fürstlichen beobachten, hette man sie doch zum überfluß noch ferner
darüber hören und vernehmen wollen. Wann sie es affirmiren, wie dann
nicht zu zweifeln, könnte man ihnen als dann anzeigen, es werde ihnen etwas
von denen herrn fürstlichen entweder bereits vorkommen sein oder doch
noch vorgebracht werden, dabey man sich stättischen theils sowohl quoad
modum procedendi als ratione materiae höchlich beschwärt befinde, und daß
man sich vor deßelben communication, ehe man daßelbe gesehen und
gelesen, darzu nicht verstehen noch approbiren könnte. Eadem occasione
könnte auch umb communication der ritterschafft memorials, so die herrn
Schwedische mehrmals versprochen, gebetten werden.
Ad secundum: Seye einig, daß es sowohl bey Magdenburg als Altenburg,
damit sie wißenschafft davon haben und es ad protocollum komme, ange-
bracht werde.
Ad tertium: Ebenmäßig, damit männiglich nachricht davon erlange. Man
hette denen herrn Kayserlichen zugleich auch anzudeuten, daß man der
fürsten meinung hierinnen nicht seye, sondern die stätt wollten aequabilem
pacem haben. Ingleichen, weiln die herren Schwedische begehrt, man
möchte sich nicht lang aufhalten, sondern das extremum sagen, als were
wider der fürsten meinung zu protestiren. Seye sehr nöhtig, daß diß orts
praeoccupirt werde.
Quo ordine aber hierunter zu verfahren, halte er davor, daß sowohl Magde-
burg als Altenburg hierunter am ersten zu besprechen und zu erwarten, was
sie der communication halber thun wollen. Sollten sie nicht willfährig dar-
innen erscheinen, were ihnen in eventum anzuzeigen, daß wir gezwungen
würden, unsern dissensum höherer orten, sowol bey denen herrn Kayser- als
Schwedischen zu eröffnen. Möchtens nicht übel aufnehmen und, ob der
sachen und dem gemeinen wesen dardurch geholfen sein werde, von selb-
sten ermeßen, die stätt aber nicht dafür halten, daß sie der fürstlichen pedisse-
qui seyen und zu allem, was ihnen vorgehalten wird, ja sagen müsten. Man
müste das project haben und mit denen instructionen conferiren. Werde die
communication erhalten, wohl und gut, wo nicht, könnte man die verwaige-
rung bey denen herrn Schwedischen klagen und sie bitten, daß sie die herrn
fürstlichen, damit sie anderst mit denen stätten verfahren, disponiren.
Regensburg. Dankt vorderist dem herrn directori für gehabte sorgfalt und
sagt: Es seye bekannt und beschwärlich, daß Altenburg sich aller orten des
directorii unterziehe, und den übrigen von dem, was ein und andern orts
vorgehe, nichts communicire, da man doch wiße, daß die herrn Schwedische
das heutige project schon vor 3 wochen gehabt haben. Er habe nicht alles
vernehmen können, seyen der articul viel und sehr weitleufftig, die stätte
können denen fürstlichen nicht in allem beyfall geben, sondern müsen der
sachen weiter nachdenken, damit denen communen kein praejudiz darauß
erwachse. Habe ebenmäßig umb communication angehalten, seye ihme aber
auch, daß man vorhero mit denen Chursächs- und Brandenburgischen
darauß reden müse, zur antwort gegeben worden. Seye also diß orts billich
zu vigiliren. Dann obschon noch zur zeit keine ursach vorhanden, sich von
denen fürstlichen gänzlich zu separiren, seye doch wie angedeutet, dahin zu
trachten, daß denen oberen und committenten kein praejudiz zugezogen
werde. Halte also davor, seines orts, daß vorderist bey dem Magdebur-
gischen directorio auf erst erzehlte weiß vorzubauen und anzudeuten were,
daß man das werkh nicht begehr aufzuhalten. Wo er nicht wollte, were
alsdann erst mit denen herrn Schwedischen auf maaß, wie Lübekh vorge-
schlagen , darauß zu reden und von denenselben die abschrifft zu begehren,
mit dem andeuten, man wolle hoffen, des herrn Oxenstirns Excellenz werden
bey den stätten, wie sie von ihrem herrn vatter
Axel Gustafsson Oxenstierna ( 1583–1654 ), schwedischer Reichskanzler (SMK V S. 681–684;
APK 18811–18815; APW [ II C 3 S. 6 Anm. 3 ] ).
das robur imperii darinnen bestehe. Seye kein periculum in mora; man
könne beede, Kayserliche und Schwedische,
andeuten, daß man sich nicht begehre aufzuhalten. Zweifele sonsten sehr, ob
herr graf von Trautmansdorff, wie Lübekh angeführt, sich erklärt habe,
übrige Kayserliche herrn gesanden habens diffitirt, bey hoff habe man auch
andere meinung geführt.
Die materialia betreffend habe er vermerckt, daß der meisten stätte gedanken
heutigen morgen dahin gangen, daß, ehe man das friedensgeschäfft ganz und
gar zerschlagen laße und ferneren krieg führen sollte, lieber eine temporalitet
einzugehen were. Er seye zwar anderst von seinen herrn instruirt, halte aber
doch davor, wann sie anderst informirt und ihnen die alternativa vorgelegt
werden sollte, daß sie sich von denen majoribus nicht separiren werden. Der
herr graf von Trautmansdorff habe hochbetheuert, er könne es zu keiner
perpetuitet in puncto gravaminum bringen; es werde heisen, aut hoc, aut
bellum. Habe man sich also wohl vorzusehen. Gestern haben die herrn
Schwedische in puncto satisfactionis noch mehrere postulata gethan und
über beede stiffter Osnabrukh und Minden noch drey dißeits der Embs
gelegene ämbter begehrt. Je länger man das werkh auffziehe, ie schwerer die
conditiones werden. Seye also hohe zeit, die tractaten abzukürzen und zu
maturiren.
Frankfurt. Seye ihnen der process, weiln es eine sach von großer und
solcher importanz, daran salus reipublicae zum guten theil gelegen, selzam
vorkommen, in deme man gesagt, dieses sollen die extrema sein, und doch
das project nur cursorie abgelesen mit begehren, sich in continenti darauf zu
resolviren, da doch die fürstliche zeit genug gehabt, solches zu überlegen.
Seye unleidenlich, daß die communication abgeschlagen worden und die
stätte weiter nichts dabey thun sollen, als das placet zu sagen und in harena
consilium zu faßen. Daß sich Altenburg unterstehe, denen stätten vorzu-
schreiben , seye beschwerlich. Er habe circa formalia ratione praecedentiae zu
verschiedenen gesagt, es seye dem stylo und herkommen gemäs, davon aber
der herr reichscanzler Oxenstirn anno 1634 zu Frankfurth nichts wißen
wollen. Weiln Altenburg der ritterschafft favorisire, suche sie per cuniculos
dahin zu gelangen, wozu sie sonsten directo nicht kommen könnte. Die
media betreffend halten sie, daß Magdeburg als director umb communica-
tion und änderung ihrer meinung anzusprechen und deroselben daneben
anzudeuten were, daß man mit solcher cursoria lectione und simplici actu
nicht content sein, noch sich diß orts zu dem project verstehen könnte,
sondern nohtwendig zuvor communication haben müste. Seye absurd zu
hören, daß einem membro consilii die communication abgeschlagen werde.
Wann das ansprechen von keinem verfang, werde man nicht nur mit denen
herrn Schwedischen, sondern auch beyden churfürstlichen Sächs- und Bran-
denburgischen abgesanden darauß communiciren und allerorten gute unter-
bauung thun müsen. Bey denen herrn Kayserlichen etwas deßwegen anzu-
bringen , seye noch zu frühe, sie möchten sonsten ein mißtrauen der evan-
gelischen stände darauß abnehmen. Sie werden denen stätten nicht von-
stehen ; zu Regensburg haben sie gesagt, die stätte seyen bey Ihrer Majestät in
guter consideration, sie sollen sich ratione voti decisivi an selbige halten,
werden sicherlich dabey maintenirt werden; es seye eine solche praerogatio,
deßwegen die stätte der ritterschafft billich vorzuziehen.
In materialibus seye, ratione termini a quo et ad quem, die gröste differenz
bestanden. Ihre herrn und oberen haben keinen eigentlichen bericht davon
gehabt, zweifeln aber nicht, wann ihnen remonstrirt würde, daß durch einen
terminum intermedium die gravamina auch evacuirt und aufgehoben wer-
den könnten, daß sie sich mit denen majoribus, obwoln sie noch zur zeit
anderst instruirt, wol vergleichen werden. Man habe den krieg auf dem halß,
sollte nicht geholffen werden, dörffte man unter der perpetuitet und tempo-
ralitet zugrund gehen. Der catholischen erklärung seye im grund nichts nuz,
dann sie sezen, daß es bey denen verträgen, so vor dem religionsfrieden
auffgerichtet, verbleiben solle.
Nürnberg. Dankt vorderist dem herrn directori für gehabte sorgfalt und
daß er heut der stätte interesse sowohl in acht genommen habe. Seye ihme
der process sehr scandalos vorkommen, geschehe auf keinen craißconven
ten , daß einer und der ander privatim consilia faßen, sich eines schlußes ver-
gleichen , selbigen hernach nicht in ihrem, sondern der gesambten stände
nahmen, als wann es ein gemeines conclusum were, von sich stellen.
Finde, daß heutiges tags proponirte articuli sowohl als der catholischen auf
die extrema gestellet; könnten beederseits wol anderst sein. Wie dem allem,
seye evangelischen theils dahin zu sehen, daß man den scopulum vermeide
und practicirliche mittel vorschlage, damit der vorgestellte zwekh erreicht
werde. Man habe nun bey anderthalb jahren zusammen laborirt und die
herren Kayserliche allein punctum satisfactionis mit denen cronen debattirt,
von dem puncto gravaminum und amnistiae aber seye nichts gehandelt,
sondern bloß bey den jahren 27 und 30 alles gelaßen worden. Von dem
puncto justitiae und der Pfälzischen sach bißhero altum silentium gewesen.
Seye die gebühr heut wohl erinnert worden. Man habe ursach zu vigiliren
und dahin zu trachten, daß die remorae auß dem weg geraumet und der
frieden erhandelt werden möge.
Die materialia betreffend seyen seine herrn und oberen ratione amnistiae et
termini a quo
bleiben; werden sich also desto lieber vergleichen, wann man mediam viam
gehen und aufs jahr 1620 oder 24 zielen wollte. Ratione perpetuitatis habe
man nun lang genug gefochten, were nicht länger zu beharren, sondern 80
oder 100 jahr, sonderlich wann sich auch die catholischen des viae juris
begeben wollten, zu acceptiren. Wann dieses erhalten, sehe er nicht, warumb
man die tractaten schwer machen und aufziehen wollte. Die herrn Schwe-
dische seyen anfangs auch der meinung gewesen und auf der temporalitet
bestanden, iezo aber anderer meinung.
Quo ordine aber zu procediren seye, halte er, daß es erstlich bey Magde-
burg und Altenburg zu versuchen und wann sie die communication des
heutigen projects verwaigern sollten, hette man sich alsdann bei denen herrn
Schwedischen und Kayserlichen zu
votirt, die fürstliche werdens nicht übel aufnehmen können. Man müse alles
versuchen und erweisen, daß man damit nicht zufrieden seye, noch mit still-
schweigen etwas einraumen wolle, sonderlich ratione praecedentiae der
reichsritterschafft. Man seye in possess und wiße des abgeordneten artificia
wohl. Sie sagen, sie seyen ein corpus und zu denen tractaten verschrieben;
wollte deßwegen den herrn directorem, daß er, was zu Frankfurth deßwegen
vorgangen, aufschlage, gebetten haben. Und wann die communication aller
orten sollte verwaigert werden, hielte er für das beste, daß man sich stätti
schen theils zusammen thete und eines gewiesen conclusi miteinander ver-
gleiche , worauf man endlich bleiben wollte. Würde aller orten glimpf
erweken und die stätte pro moderatioribus gehalten werden.
Bremen. Seye in alle weg recht, daß man sich dergestalt, wie in proposi-
tionem kommen, auch bereits in votis angeführet und erinnert worden,
verwahre und gehöriger orten gute unterbauung thue. Wolle sich deßwegen
sowol quoad formalia als materialia mit denen vorsizenden conformirt
haben.
Eßlingen. Sagt vorderist dem herrn directori dankh für geleistete gute
officia und sagt, er befinde das werkh, sowohl quoad formalia als materialia
von hoher importanz und daß dieses procedere billich, doch dergestalt zu
anden, daß es keine jalousie gebere, sonsten würden die stätt niemanden
haben, der ihnen in andern fällen adsistirte. Halte ebenmäßig davor, daß
vorderist Magdeburg umb communication des projects zu bitten und da-
neben , falls solche bey ihme nicht zu erhalten, anzudeuten were, man werde
nicht zu verdenken stehen, daß man sich diß orts zu dem fürstlichen aufsaz
nicht verstehe. Wann aber communication erhalten und man sich alsdann
mit ihnen in materialibus nicht vergleichen könnte, halte er auch davor, daß
nicht undienlich sein würde, wann vorderist zu denen herrn Chursächsi
schen und dann zu denen herrn Schwedischen eine deputation, weiln die
stätt ratione termini amnistiae a quo und ad quem anderst dann die fürstliche
instruirt, gemacht und ihnen der stätte gedanken hinterbracht würden, damit
die fürstliche, wann man der stätte meinung habe, wenig außrichten. Seine
instruction gehe zwar auf annum 1618, wo es aber anstehen und auf ferneren
krieg außlaufen wollte, seye er befelcht, auf einen terminum intermedium
von anno 1624 zu votiren, wann dieser erhalten, seye dem ganzen Schwä
bischen craiß, allen fürsten und stätten geholffen, außgenommen Baden
Durlach, Dünckelspühl und Biberach, denen auch mit anno 1618
gedient. Wann temporalitas erhalten und via facti dabey cessire, seye über
den jüngsten tag hinaus nicht zu sorgen. Wiße nicht, was mehr desiderirt
werden könnte, deßwegen noch mehr christenbluth zu vergiesen.
Memmingen. Bedankt sich gegen dem herrn directore übernommener
bemühung und sagt, seye, was heut vorgebracht, schon genugsam durch die
hechel gezogen und unnoht, weitere wort davon zu machen. Verwundert
sich, daß die communication abgeschlagen worden. Sehe keinen andern
weg, als daß man sich deßwegen bey denen herrn Schwedischen anmelde,
doch aber vorhero Magdeburg, weiln er der übrigen gedanken wiße, und
sich deß übergehens beschweren möchte, bespreche. Ratione termini a quo,
wann man sich mit denen fürstlichen vergleichen könnte, hette man keine
ursach, sich von ihnen zu separiren; werde das ansprechen bey denen
cronen
lischen theils soviel articulos gemacht, catholische werden sich darob
beschwären. Were beßer gewesen, wann man sich auf die ihrigen erklärt hette.
gehen instruirt, wann es beym 24ten jahr verbleiben sollte, were der Böhm
wie auch Pfälzischen sach dadurch nicht geholfen. Wann aber die tempo-
ralitet auf solche weiß, wie Eßlingen angeführt, zu erhalten, weren seine
herrn principalen auch damit zufrieden.
Lindau. Man habe sich billich über dasienige, so heut sowol ratione
materiae als formae passirt, zu beschwären. Und können die fürstliche, daß
sie die stätte vorbeygehen, die sach praecipitiren und hernach sagen wollen,
es seye der evangelicorum schluß, nimmermehr justificiren; habe große
invidiam und gefahr auf sich. Seye frembd, daß man keine communication
haben könne. Und seye der Chursächs- und Brandenburgische will und
consens auch nicht dabey, man könne es ungeandet nicht vorbey gehen
laßen, daß man auf ihren bloßen bericht in sachen, die absonderlich passirt,
gleich das placet sagen solle. Ingleichen beschwärlich, daß dasjenige, was
sowohl ratione possessorii als petitorii der praecedenz halben vorgebracht,
nicht attendirt, sondern die reichsritterschafft einen weg als den anderen
praeferirt werden wolle. Jenes anlangend, halte er davor, daß man sich,
ratione termini amnistiae a quo mit einem termino intermedio endlich wol
betragen und solches denen herrn Schwedischen an die hand geben könnte,
sonderlich weiln sie begehrt, ihnen das ultimum in hoc puncto zu hinter-
bringen , vorab weiln Chursächsische und theils fürstliche auch dahin instru-
irt . Wie die majora alsdann außfallen dörfften, stehe dahin. Ratione perpe-
tuitatis habe man sich gleicher gestalt wol vorzusehen, daß die tractaten sich
dadurch nicht zerschlagen. Verspüre, daß im aufsaz der alten interimsverträg
gar nicht gedacht, da doch in anno 1629 und 1630 viel reformationscommis-
siones darauf fundirt worden. Erachtet auch, daß die jenige media zu prac-
ticiren seyen, welche dahin gehen, daß sowohl mit Magdeburg (der zwar
totus von Thumbshirn und Lampadio dependire) als auch mit Altenburg
velut directore in puncto gravaminum geredt und ihnen angezeigt werden
solle, daß man sowohl in formalibus als materialibus mit ihnen different seye,
ingleichen mit den herrn Schwedischen. Bey Trautmansdorff aber könne
man noch zur zeit wol zurukhhalten, weiln sonsten die catholische ihnen zu
nuz machen dörfften, wann man evangelischen theils nicht einer meinung
were. Halte davor, wann die fürstliche spüren werden, daß man sich sepa-
riren wolle, daß sie sich anderst resolviren dörfften.
Directorium. Es hetten die herren collegae nicht ihme, sondern er ihnen,
daß sie sich gutwillig alhier einfinden wollen, dankh zu sagen, die majora
gehen sonsten dahin, daß man bey Magdeburg anfänglich bleiben und ver-
suchen solle, ob die communication von ihme nächst anführung der ur-
sachen zu erhalten. Als daß die tafel lang und man nicht alle so genau ver-
stehen können, die articuli von sich selbsten weitläufftig, wichtig und
schwär, die communen, denen man antwort darumb zu geben habe, starkh
und groß, daß also unmöglich, sich stante pede gleich darauf zu erklären.
Man möchte was übergehen, daran ein und andern orts viel gelegen. Wann
selbige nicht zu erhalten, als dann sollte man sich bey den herren Schwe-
dischen anmelden und sagen, daß man weder in formalibus noch materia-
libus allerdings mit denen herren fürstlichen einig seye. Bey herrn grafen
von Trautmansdorff aber solle das ansprechen noch zur zeit anstehen blei-
ben , mißgedanken zu verhüten. Könne sich wol damit vergleichen. Förchte
aber, der scopus dörffte solcher gestalt nicht erreicht werden, sondern die
fürstliche denen stätten allenthalben vorkommen und den rankh ablaufen; es
seye bekannt, daß Magdeburg von anderen dependire, wie dann noch heut
geschehen, daß er die communication noch nicht verwaigert, so bald er aber
mit Thumbshirn darauß geredt habe, er nur dasjenige, was die stätt con-
cernire , zu communiciren sich anerbietig gemacht. Hette also mehr nicht, als
daß ers ad referendum nehme, erlangt und in deßen die communication in
der form, als wann selbige von fürsten und ständen beliebet, mit denen chur
fürstlichen und denen herrn Schwedischen werkstellig gemacht werden.
Fragt darauf umb, wer zu deputiren sein möchte?
Frankfurt. In abwesenheit Lübekhs, weiln davor gehalten worden, daß die
deputation fortzusezen seye, ernennten sie Regenspurg und Lindau, mit
bitt, sich neben dem herrn directore zu Magdeburg zu verfügen und dem-
selben zu remonstriren, fals die communication nicht erhältlich sein sollte,
daß man nohtwendig der ritterschafft vorsezung halber darwieder contradi-
ciren müste.
Regensburg. Es habe die meinung, wie Straßburg erinnert, wann es allein
bey Magdeburg angebracht werden sollte, daß es wenig effectuiren würde.
Weiln nun die fürstliche auch mit
darauß reden wollen, halte er davor, daß auch dieselbe anzusprechen und
dahin zu trachten were, daß denen stätten kein praejudiz zugezogen werde.
Die deputation anlangend, habe ers zwar nicht wohl an der zeit, doch wolle
er sich derselben nicht entschütten. Halte, daß der herr Straßburgische zu
Magdeburg, und der herr Nürnbergische zu den Altenburgischen sich zu
verfügen und allein discursweiß und per gradus mit ihnen darauß zu reden
hette.
Nürnberg. Halte, daß Magdeburg als director, obwohl wenig bey ihme
außzurichten und zu erhalten, anzusprechen seye, ingleichen die herren
Chursächsische, und ihnen anzuzeigen, daß es der stätte meinung nicht,
sondern von denen herrn fürstlichen allein aufgesezt seye; laufe alles, wie
Regenspurg gemeldet, contra stylum. Vergleiche sich mit Frankfurth; er-
nennt Straßburg, Frankfurth, Regenspurg und Lindau.
Eßlingen. Conformirt sich ratione deputationis mit vorgehenden votis.
Memmingen. Gelte ihm gleich, wer deputirt werde, halte aber dafür, daß
nicht Magdeburg allein, sondern auch die Altenburgischen anzusprechen
seyen.
Lindau. Wie jezt angesprochen und daß diesen anzudeuten were, daß es auf
solche weiß nicht gut thun werde. Ernennt beede vorsizende auf der Rhei-
nischen und dann Nürnberg und Memmingen auf der Schwäbischen bankh.
Directorium. Es werde mit einer deputation nicht genug sein, man müse
pari passu zu beeden gehen, sonsten werden sich die stätt inani spe lactiren,
ein als den andern weg mit der communication vorgehen und die herrn
Schwedische davor halten, man habe dißeits darein verwilliget; wann man
aber diese vorhero informirt, und sie nochmaln gefragt hetten, wo die stätte
geblieben, würde es den fürstlichen mehr zu gemüht gehen und nach-
denkens machen, als wann das ansprechen bey ihnen privatim allein
geschehe.
Das Conclusum ist endlich darauf bestanden, Straßburg und Nürnberg sollen
sich vorderst zu dem Altenburgischen, Frankfurth und Lindau aber noch-
maln zu dem Magdeburgischen sich verfügen und mit denenselben, was in
votis vorkommen ist, reden.