Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
60. 43. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Juni 3 15 Uhr

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43. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Juni 3 15 Uhr

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 106–112 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 166–
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172’; Ulm A 1560 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 200–207.

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Differenzen mit dem Fürstenrat: Zurücksetzung der Städte, Präzedenz der Reichsritter, Fest-
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legung
des Normaljahres; fürstliches Bedenken zu den Gravamina; Deputation zu Magdeburg und
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Altenburg.

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Anwesend: Straßburg, Lübeck, Frankfurt, Bremen auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg,
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Eßlingen, Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.

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1
Directorium. Proponirt, er halte für unnöhtig zu recapituliren, was heuti-
2
gen vormittag im Magdeburgischen losament sowohl wegen der ritterschafft
3
praeposteration als der verlesenen ferneren erklärung in puncto gravaminum
4
communication, doch ohne effect, erinnert und gebetten worden, weiln alles
5
noch in frischem angedenkhen ruhe

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Zu der Beratung zwischen Trauttmansdorff und protestantischen Gesandten Meiern III
S. 155–160 .
. Wann aber ein und anders von impor-
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tanz und nachdenken dabey vorgeloffen und sonderlich, da es zum aufsaz deß
7
instrumenti pacis ankomme, zu vigiliren nöhtig seye, damit dem erbaren stätt
8
collegio kein praejudiz aufwachse, als hette er diese extraordinari zusammen-
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kunfft an- und nachfolgende quaestiones zur deliberation außstellen wollen.
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1. Ob nicht bey denen herrn Schwedischen vorzubauen, daß die stätt weder
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in formalibus noch materialibus mit der fürstlichen aufsaz allerdings hin-
12
durchgehend einig seyen. In illis, weiln die fürstliche 1. die sach bißher unter
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sich allein überlegt, conferenzen gehalten und deputationes gemacht, alles
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mit ausschließung der stätte, anderst nicht, als wann sie allein dabey inter-
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essirt oder von den übrigen legitimirt weren, nach belieben zu agiren und
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noch diesen tag keine abschrifft von ihnen mitgetheilt werden wolle? 2.
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Weiln sie im heutigen concept die unmittelbare ritterschafft den freien
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reichsstätten vorgesezt wider die königliche Schwedische proposition art. 3,
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der herrn Kayserlichen responsion, der evangelischen außgestelltes grava-
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men secundum, der catholischen gegenbeschwerden gravamen secundum
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§º penultimo et ultimo, der evangelischen proposition in puncto gravami-
22
num sessione sexta und der catholischen ieztmahligen erklärung. In his,
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weiln sie nicht allein in puncto restitutionis auf dem jahr 1618, sondern auff
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der perpetuitet in puncto gravaminum praecise et finaliter gedenken zu be-
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harren , da doch die stätte meistentheils eines anderen befehlcht, damit das
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haubtwerkh länger nicht aufgehalten, noch zu continuation des bluthtriefen-
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den kriegs anlaß gegeben werde, zumahl, da es darzwischen auff eine bataglie
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ankommen und die consilia sich darnach ändern sollten. Wer also zu bitten,
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das project nicht also anzusehen, als ob die stätte in omnibus et per omnia
30
sich darzu verstanden hetten, könnte zugleich auch hac occasione umb com-
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munication der ritterschafft memorials in puncto praecedentiae gebetten
32
werden

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Gemeint ist offenbar das Schreiben von Gemmingens an Trauttmansdorff samt Beilage vom 30.
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Mai 1646 ( Gärtner IX S. 972–975); vgl. auch Memorial der Ritterschaft vom 2. Juni 1646 für
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den FR Osnabrück ( Meiern III S. 127f ) sowie an Trauttmansdorff vom 1. Juni ( ebd.
44
S. 128–133 über die Rechte der Reichsritter.
.

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2. Ob nicht dem Magdeburgischen directorio per deputatos anzudeuten, daß
34
sich die stätte zu heutigem project nicht verstehen könnten, bis ihnen voll-
35
kommene abschrifft davon, mit genugsamer bedachtzeit, würde gegeben
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sein, damit sie sich darauß sowol in formalibus als materialibus nohtdürfftig
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lich erklären könnten, mit angehenkter bitt, solche der stätt declaration nicht
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allein mit übrigen herrn fürstlichen zu communiciren, sondern auch zu der

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1
stättischen abgesanden entschuldigung dem protocollo zu inseriren. Oder,
2
ob dieses Thumbshirnen als evangelischem directori in puncto gravaminum
3
vorhero allein anzudeuten sein möchte?

4
3. Ob nicht bey herrn grafen von Trautmansdorff daß bey beeden übrigen
5
herrn Kayserlichen legatis geschehene anbringen als dann ebenmäßig zu
6
thun sein werde, wann die herrn fürstliche ihre resolution nicht ändern
7
wollen?

8
Und ob es nicht 4. nacher Münster, umb der daselbst subsistirenden evan-
9
gelischen gesanden gedanken zu sontiren, zu berichten were?

10
Lübeck. Dankt hierauf für gehabte sorgfalt in diesem wichtigen geschäfft,
11
sagt, daß er über diesem procedere in einer solchen hochimportirenden sach
12
gleichsam erstarrt seye. Habe zwar schon hiebevor, daß einseitige consul-
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tationes bey den fürstlichen vorgehen, referirt und daß sich andere fürst
14
liche , als Heßen Caßel, Mechelnburg etc., daß sie nicht dazu gezogen
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worden, darob beschwerden beschweren , angezeigt, es auch bey denen fürstlichen
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erinnert, seye aber nicht attendirt worden. Und obschon der aufsaz, quoad
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materialia, wol verfaßt, seye es doch ohne zuthun des erbaren stättcollegii
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geschehen, welches diß orts niemand bestellet, der in seinem nahmen han-
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deln solle, noch gewieser vormünder vonnöhten habe. Man könne nicht
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geschehen laßen, daß ohne vorhergehende schrifftliche communication
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etwas in der fürsten und stände nahmen außgestellt und übergeben werde.
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Etliche allein unter denen fürstlichen vertretten der ritterschafft partes. Der
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graf von Trautmansdorff habe, was in responsionibus geschehen, damit ent-
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schuldiget , daß man deme von denen Schwedischen gebrauchtem methodo
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allein darinnen nachgehen wolle.

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Ad primum: Seye in alle wege nöhtig, daß man sich bey denen herrn
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Schwedischen angebe und praeliminariter frage, ob man wol gewies und
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nicht zweifelte, sie werden der stätte gravamina und desideria nicht weniger
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als der fürstlichen beobachten, hette man sie doch zum überfluß noch ferner
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darüber hören und vernehmen wollen. Wann sie es affirmiren, wie dann
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nicht zu zweifeln, könnte man ihnen als dann anzeigen, es werde ihnen etwas
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von denen herrn fürstlichen entweder bereits vorkommen sein oder doch
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noch vorgebracht werden, dabey man sich stättischen theils sowohl quoad
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modum procedendi als ratione materiae höchlich beschwärt befinde, und daß
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man sich vor deßelben communication, ehe man daßelbe gesehen und
36
gelesen, darzu nicht verstehen noch approbiren könnte. Eadem occasione
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könnte auch umb communication der ritterschafft memorials, so die herrn
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Schwedische mehrmals versprochen, gebetten werden.

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Ad secundum: Seye einig, daß es sowohl bey Magdenburg als Altenburg,
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damit sie wißenschafft davon haben und es ad protocollum komme, ange-
41
bracht werde.

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Ad tertium: Ebenmäßig, damit männiglich nachricht davon erlange. Man
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hette denen herrn Kayserlichen zugleich auch anzudeuten, daß man der

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1
fürsten meinung hierinnen nicht seye, sondern die stätt wollten aequabilem
2
pacem haben. Ingleichen, weiln die herren Schwedische begehrt, man
3
möchte sich nicht lang aufhalten, sondern das extremum sagen, als were
4
wider der fürsten meinung zu protestiren. Seye sehr nöhtig, daß diß orts
5
praeoccupirt werde.

6
Quo ordine aber hierunter zu verfahren, halte er davor, daß sowohl Magde-
7
burg als Altenburg hierunter am ersten zu besprechen und zu erwarten, was
8
sie der communication halber thun wollen. Sollten sie nicht willfährig dar-
9
innen erscheinen, were ihnen in eventum anzuzeigen, daß wir gezwungen
10
würden, unsern dissensum höherer orten, sowol bey denen herrn Kayser- als
11
Schwedischen zu eröffnen. Möchtens nicht übel aufnehmen und, ob der
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sachen und dem gemeinen wesen dardurch geholfen sein werde, von selb-
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sten ermeßen, die stätt aber nicht dafür halten, daß sie der fürstlichen pedisse-
14
qui seyen und zu allem, was ihnen vorgehalten wird, ja sagen müsten. Man
15
müste das project haben und mit denen instructionen conferiren. Werde die
16
communication erhalten, wohl und gut, wo nicht, könnte man die verwaige-
17
rung bey denen herrn Schwedischen klagen und sie bitten, daß sie die herrn
18
fürstlichen, damit sie anderst mit denen stätten verfahren, disponiren.

19
Regensburg. Dankt vorderist dem herrn directori für gehabte sorgfalt und
20
sagt: Es seye bekannt und beschwärlich, daß Altenburg sich aller orten des
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directorii unterziehe, und den übrigen von dem, was ein und andern orts
22
vorgehe, nichts communicire, da man doch wiße, daß die herrn Schwedische
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das heutige project schon vor 3 wochen gehabt haben. Er habe nicht alles
24
vernehmen können, seyen der articul viel und sehr weitleufftig, die stätte
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können denen fürstlichen nicht in allem beyfall geben, sondern müsen der
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sachen weiter nachdenken, damit denen communen kein praejudiz darauß
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erwachse. Habe ebenmäßig umb communication angehalten, seye ihme aber
28
auch, daß man vorhero mit denen Chursächs- und Brandenburgischen
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darauß reden müse, zur antwort gegeben worden. Seye also diß orts billich
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zu vigiliren. Dann obschon noch zur zeit keine ursach vorhanden, sich von
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denen fürstlichen gänzlich zu separiren, seye doch wie angedeutet, dahin zu
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trachten, daß denen oberen und committenten kein praejudiz zugezogen
33
werde. Halte also davor, seines orts, daß vorderist bey dem Magdebur-
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gischen directorio auf erst erzehlte weiß vorzubauen und anzudeuten were,
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daß man das werkh nicht begehr aufzuhalten. Wo er nicht wollte, were
36
alsdann erst mit denen herrn Schwedischen auf maaß, wie Lübekh vorge-
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schlagen , darauß

41
37 zu begehren] In Vorlage begehre [!].
zu reden und von denenselben die abschrifft zu begehren,
38
mit dem andeuten, man wolle hoffen, des herrn Oxenstirns Excellenz werden
39
bey den stätten, wie sie von ihrem herrn vatter

42
Axel Gustafsson Oxenstierna ( 1583–1654 ), schwedischer Reichskanzler (SMK V S. 681–684;
43
APK 18811–18815; APW [ II C 3 S. 6 Anm. 3 ] ).
darzu erinnert, halten, weiln
40
das robur imperii darinnen bestehe. Seye kein periculum in mora; man

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1
könne beede, Kayserliche und Schwedische, umb dilation ersuchen und daneben
2
andeuten, daß man sich nicht begehre aufzuhalten. Zweifele sonsten sehr, ob
3
herr graf von Trautmansdorff, wie Lübekh angeführt, sich erklärt habe,
4
übrige Kayserliche herrn gesanden habens diffitirt, bey hoff habe man auch
5
andere meinung geführt.

6
Die materialia betreffend habe er vermerckt, daß der meisten stätte gedanken
7
heutigen morgen dahin gangen, daß, ehe man das friedensgeschäfft ganz und
8
gar zerschlagen laße und ferneren krieg führen sollte, lieber eine temporalitet
9
einzugehen were. Er seye zwar anderst von seinen herrn instruirt, halte aber
10
doch davor, wann sie anderst informirt und ihnen die alternativa vorgelegt
11
werden sollte, daß sie sich von denen majoribus nicht separiren werden. Der
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herr graf von Trautmansdorff habe hochbetheuert, er könne es zu keiner
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perpetuitet in puncto gravaminum bringen; es werde heisen, aut hoc, aut
14
bellum. Habe man sich also wohl vorzusehen. Gestern haben die herrn
15
Schwedische in puncto satisfactionis noch mehrere postulata gethan und
16
über beede stiffter Osnabrukh und Minden noch drey dißeits der Embs
17
gelegene ämbter begehrt. Je länger man das werkh auffziehe, ie schwerer die
18
conditiones werden. Seye also hohe zeit, die tractaten abzukürzen und zu
19
maturiren.

20
Frankfurt. Seye ihnen der process, weiln es eine sach von großer und
21
solcher importanz, daran salus reipublicae zum guten theil gelegen, selzam
22
vorkommen, in deme man gesagt, dieses sollen die extrema sein, und doch
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das project nur cursorie abgelesen mit begehren, sich in continenti darauf zu
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resolviren, da doch die fürstliche zeit genug gehabt, solches zu überlegen.
25
Seye unleidenlich, daß die communication abgeschlagen worden und die
26
stätte weiter nichts dabey thun sollen, als das placet zu sagen und in harena
27
consilium zu faßen. Daß sich Altenburg unterstehe, denen

42
27 stätten] Strassburg , Ulm ständen.
stätten vorzu-
28
schreiben , seye beschwerlich. Er habe circa formalia ratione praecedentiae zu
29

43
29 verschiedenen] Ulm verschiedenen mahlen.
verschiedenen gesagt, es seye dem stylo und herkommen gemäs, davon aber
30
der herr reichscanzler Oxenstirn anno 1634 zu Frankfurth nichts wißen
31
wollen. Weiln Altenburg der ritterschafft favorisire, suche sie per cuniculos
32
dahin zu gelangen, wozu sie sonsten directo nicht kommen könnte. Die
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media betreffend halten sie, daß Magdeburg als director umb communica-
34
tion und änderung ihrer meinung anzusprechen und deroselben daneben
35
anzudeuten were, daß man mit solcher cursoria lectione und simplici actu
36
nicht content sein, noch sich diß orts zu dem project verstehen könnte,
37
sondern nohtwendig zuvor communication haben müste. Seye absurd zu
38
hören, daß einem membro consilii die communication abgeschlagen werde.
39
Wann das ansprechen von keinem verfang, werde man nicht nur mit denen
40
herrn Schwedischen, sondern auch beyden churfürstlichen Sächs- und Bran-
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denburgischen abgesanden darauß communiciren und allerorten gute unter-

[p. 267] [scan. 339]


1
bauung thun müsen. Bey denen herrn Kayserlichen etwas deßwegen anzu-
2
bringen , seye noch zu frühe, sie möchten sonsten ein mißtrauen der evan-
3

40
3–4 vonstehen] Ulm vorstehen.
gelischen stände darauß abnehmen. Sie werden denen stätten nicht von-
4
stehen ; zu Regensburg haben sie gesagt, die stätte seyen bey Ihrer Majestät in
5
guter consideration, sie sollen sich ratione voti decisivi an selbige halten,
6
werden sicherlich dabey maintenirt werden; es seye eine solche praerogatio,
7
deßwegen die stätte der ritterschafft billich vorzuziehen.

8
In materialibus seye, ratione termini a quo et ad quem, die gröste differenz
9
bestanden. Ihre herrn und oberen haben keinen eigentlichen bericht davon
10
gehabt, zweifeln aber nicht, wann ihnen remonstrirt würde, daß durch einen
11
terminum intermedium die gravamina auch evacuirt und aufgehoben wer-
12
den könnten, daß sie sich mit denen majoribus, obwoln sie noch zur zeit
13
anderst instruirt, wol vergleichen werden. Man habe den krieg auf dem halß,
14
sollte nicht geholffen werden, dörffte man unter der perpetuitet und tempo-
15
ralitet zugrund gehen. Der catholischen erklärung seye im grund nichts nuz,
16
dann sie sezen, daß es bey denen verträgen, so vor dem religionsfrieden
17
auffgerichtet, verbleiben solle.

18
Nürnberg. Dankt vorderist dem herrn directori für gehabte sorgfalt und
19
daß er heut der stätte interesse sowohl in acht genommen habe. Seye ihme
20
der process sehr scandalos vorkommen, geschehe auf keinen craißconven
21
ten , daß einer und der ander privatim consilia faßen, sich eines schlußes ver-
22
gleichen , selbigen hernach nicht in ihrem, sondern der gesambten stände
23
nahmen, als wann es ein gemeines conclusum were, von sich stellen.

24
Finde, daß heutiges tags proponirte articuli sowohl als der catholischen auf
25
die extrema gestellet; könnten beederseits wol anderst sein. Wie dem allem,
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seye evangelischen theils dahin zu sehen, daß man den scopulum vermeide
27
und practicirliche mittel vorschlage, damit der vorgestellte zwekh erreicht
28
werde. Man habe nun bey anderthalb jahren zusammen laborirt und die
29
herren Kayserliche allein punctum satisfactionis mit denen cronen debattirt,
30
von dem puncto gravaminum und amnistiae aber seye nichts gehandelt,
31
sondern bloß bey den jahren 27 und 30

41
31 alles] Einschub nur in Druckvorlage.
alles gelaßen worden. Von dem
32
puncto justitiae und der Pfälzischen sach bißhero altum silentium gewesen.
33
Seye die gebühr heut wohl erinnert worden. Man habe ursach zu vigiliren
34
und dahin zu trachten, daß die remorae auß dem weg geraumet und der
35
frieden erhandelt werden möge.

36
Die materialia betreffend seyen seine herrn und oberen ratione amnistiae et
37
termini a quo

42
37 nicht sonders] Nachträgliche Verbesserung in Druckvorlage, übrige Überlieferung nichts
43
nicht.
nicht sonders interessirt, können beym jahr 27

44
37 und 30] In Druckvorlage gestrichen.
und 30 wohl
38
bleiben; werden sich also desto lieber vergleichen, wann man mediam viam
39
gehen und aufs jahr 1620 oder 24 zielen wollte. Ratione perpetuitatis habe

[p. 268] [scan. 340]


1
man nun lang genug gefochten, were nicht länger zu beharren, sondern 80
2
oder 100 jahr, sonderlich wann sich auch die catholischen des viae juris
3
begeben wollten, zu acceptiren. Wann dieses erhalten, sehe er nicht, warumb
4
man die tractaten schwer machen und aufziehen wollte. Die herrn Schwe-
5
dische seyen anfangs auch der meinung gewesen und auf der

37
5 temporalitet] Nachträgliche Verbesserung in Druckvorlage, übrige Überlieferung perpetuitet.
temporalitet
6
bestanden, iezo aber anderer meinung.

7
Quo ordine aber zu procediren seye, halte er, daß es erstlich bey Magde-
8
burg

38
8 und Altenburg] Einschub nur in Druckvorlage.
und Altenburg zu versuchen und wann

39
8 sie] Nachträgliche Verbesserung in Druckvorlage, übrige Überlieferung er.
sie die communication des
9
heutigen projects verwaigern sollten,

40
9 hette man sich] Nachträgliche Verbesserung in Druckvorlage, übrige Überlieferung selbige.
hette man sich alsdann bei denen herrn
10
Schwedischen und Kayserlichen zu

41
10–11 erklären – votirt] Nachträgliche Verbesserung in Druckvorlage, übrige Überlieferung zu
42
suchen were.
erklären, wie Lübeck und Regensburg
11
votirt, die fürstliche werdens nicht übel aufnehmen können. Man müse alles
12
versuchen und erweisen, daß man damit nicht zufrieden seye, noch mit still-
13
schweigen etwas einraumen wolle, sonderlich ratione praecedentiae der
14
reichsritterschafft. Man seye in possess und wiße des abgeordneten artificia
15
wohl. Sie sagen, sie seyen ein corpus und zu denen tractaten verschrieben;
16
wollte deßwegen den herrn directorem, daß er, was zu Frankfurth deßwegen
17
vorgangen, aufschlage, gebetten haben. Und wann die communication aller
18
orten sollte verwaigert werden, hielte er für das beste, daß man sich stätti
19
schen theils zusammen thete und eines gewiesen conclusi miteinander ver-
20
gleiche , worauf man endlich

43
20 bleiben] Esslingen belieben.
bleiben wollte. Würde aller orten glimpf
21
erweken und die stätte pro moderatioribus gehalten werden.

22
Bremen. Seye in alle weg recht, daß man sich dergestalt, wie in proposi-
23
tionem kommen, auch bereits in votis angeführet und erinnert worden,
24
verwahre und gehöriger orten gute unterbauung thue. Wolle sich deßwegen
25
sowol quoad formalia als materialia mit denen vorsizenden conformirt
26
haben.

27
Eßlingen. Sagt vorderist dem herrn directori dankh für geleistete gute
28
officia und sagt, er befinde das werkh, sowohl quoad formalia als materialia
29
von hoher importanz und daß dieses procedere billich, doch dergestalt zu
30
anden, daß es keine jalousie

44
30 gebere] Fehlt in Druckvorlage.
gebere, sonsten würden die stätt niemanden
31
haben, der ihnen in andern fällen adsistirte. Halte ebenmäßig davor, daß
32
vorderist Magdeburg umb communication des projects zu bitten und da-
33
neben , falls solche bey ihme nicht zu erhalten, anzudeuten were, man werde
34
nicht zu verdenken stehen, daß man sich diß orts zu dem fürstlichen aufsaz
35
nicht verstehe. Wann aber communication erhalten und man sich alsdann
36
mit ihnen in materialibus nicht vergleichen könnte, halte er auch davor, daß

[p. 269] [scan. 341]


1
nicht undienlich sein würde, wann vorderist zu denen herrn Chursächsi
2
schen und dann zu denen herrn Schwedischen eine deputation, weiln die
3
stätt ratione termini amnistiae a quo und ad quem anderst dann die fürstliche
4
instruirt, gemacht und ihnen der stätte gedanken hinterbracht würden, damit
5
die fürstliche, wann man der stätte meinung habe, wenig außrichten. Seine
6
instruction gehe zwar auf annum 1618, wo es aber anstehen und auf ferneren
7
krieg außlaufen wollte, seye er befelcht, auf einen terminum intermedium
8
von anno 1624 zu votiren, wann dieser erhalten, seye dem ganzen Schwä
9
bischen craiß, allen fürsten und stätten geholffen, außgenommen Baden
10
Durlach, Dünckelspühl und Biberach, denen auch mit anno 1618 nicht nichts
11
gedient. Wann temporalitas erhalten und via facti dabey cessire, seye über
12
den jüngsten tag hinaus nicht zu sorgen. Wiße nicht, was mehr desiderirt
13
werden könnte, deßwegen noch mehr christenbluth zu vergiesen.

14
Memmingen. Bedankt sich gegen dem herrn directore übernommener
15
bemühung und sagt, seye, was heut vorgebracht, schon genugsam durch die
16
hechel gezogen und unnoht, weitere wort davon zu machen. Verwundert
17
sich, daß die communication abgeschlagen worden. Sehe keinen andern
18
weg, als daß man sich deßwegen bey denen herrn Schwedischen anmelde,
19
doch aber vorhero Magdeburg, weiln er der übrigen gedanken wiße, und
20
sich deß übergehens beschweren möchte, bespreche. Ratione termini a quo,
21
wann man sich mit denen fürstlichen vergleichen könnte, hette man keine
22
ursach, sich von ihnen zu separiren; werde das ansprechen bey denen
23
cronen mehr mehrern nachdrukh als sonsten haben. Sehe ungern, daß man evange-
24
lischen theils soviel articulos gemacht, catholische werden sich darob
25
beschwären. Were beßer gewesen, wann man sich auf die ihrigen erklärt hette.
26
Die materialia Materialia betreffend seye er ratione termini a quo auch auf anno 1618 zu
27
gehen instruirt, wann es beym 24ten jahr verbleiben sollte, were der Böhm
28
wie auch Pfälzischen sach dadurch nicht geholfen. Wann aber die tempo-
29
ralitet auf solche weiß, wie Eßlingen angeführt, zu erhalten, weren seine
30
herrn principalen auch damit zufrieden.

31
Lindau. Man habe sich billich über dasienige, so heut sowol ratione
32
materiae als formae passirt, zu beschwären. Und können die fürstliche, daß
33
sie die stätte vorbeygehen, die sach praecipitiren und hernach sagen wollen,
34
es seye der evangelicorum schluß, nimmermehr justificiren; habe große
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invidiam und gefahr auf sich. Seye frembd, daß man keine communication
36
haben könne. Und seye der Chursächs- und Brandenburgische will und
37
consens auch nicht dabey, man könne es ungeandet nicht vorbey gehen
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laßen, daß man auf ihren bloßen bericht in sachen, die absonderlich passirt,
39
gleich das placet sagen solle. Ingleichen beschwärlich, daß dasjenige, was
40
sowohl ratione possessorii als petitorii der praecedenz halben vorgebracht,
41
nicht attendirt, sondern die reichsritterschafft einen weg als den anderen
42
praeferirt werden wolle. Jenes anlangend, halte er davor, daß man sich,
43
ratione termini amnistiae a quo mit einem termino intermedio endlich wol

[p. 270] [scan. 342]


1
betragen und solches denen herrn Schwedischen an die hand geben könnte,
2
sonderlich weiln sie begehrt, ihnen das ultimum in hoc puncto zu hinter-
3
bringen , vorab weiln Chursächsische und theils fürstliche auch dahin instru-
4
irt . Wie die majora alsdann außfallen dörfften, stehe dahin. Ratione perpe-
5
tuitatis habe man sich gleicher gestalt wol vorzusehen, daß die tractaten sich
6
dadurch nicht zerschlagen. Verspüre, daß im aufsaz der alten interimsverträg
7
gar nicht gedacht, da doch in anno 1629 und 1630 viel reformationscommis-
8
siones darauf fundirt worden. Erachtet auch, daß die jenige media zu prac-
9
ticiren seyen, welche dahin gehen, daß sowohl mit Magdeburg (der zwar
10
totus von Thumbshirn und Lampadio dependire) als auch mit Altenburg
11
velut directore in puncto gravaminum geredt und ihnen angezeigt werden
12
solle, daß man sowohl in formalibus als materialibus mit ihnen different seye,
13
ingleichen mit den herrn Schwedischen. Bey Trautmansdorff aber könne
14
man noch zur zeit wol zurukhhalten, weiln sonsten die catholische ihnen zu
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nuz machen dörfften, wann man evangelischen theils nicht einer meinung
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were. Halte davor, wann die fürstliche spüren werden, daß man sich sepa-
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riren wolle, daß sie sich anderst resolviren dörfften.

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Directorium. Es hetten die herren collegae nicht ihme, sondern er ihnen,
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daß sie sich gutwillig alhier einfinden wollen, dankh zu sagen, die majora
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gehen sonsten dahin, daß man bey Magdeburg anfänglich bleiben und ver-
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suchen solle, ob die communication von ihme nächst anführung der ur-
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sachen zu erhalten. Als daß die tafel lang und man nicht alle so genau ver-
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stehen können, die articuli von sich selbsten weitläufftig, wichtig und
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schwär, die communen, denen man antwort darumb zu geben habe, starkh
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und groß, daß also unmöglich, sich stante pede gleich darauf zu erklären.
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Man möchte was übergehen, daran ein und andern orts viel gelegen. Wann
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selbige nicht zu erhalten, als dann sollte man sich bey den herren Schwe-
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dischen anmelden und sagen, daß man weder in formalibus noch materia-
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libus allerdings mit denen herren fürstlichen einig seye. Bey herrn grafen
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von Trautmansdorff aber solle das ansprechen noch zur zeit anstehen blei-
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ben , mißgedanken zu verhüten. Könne sich wol damit vergleichen. Förchte
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aber, der scopus dörffte solcher gestalt nicht erreicht werden, sondern die
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fürstliche denen stätten allenthalben vorkommen und den rankh ablaufen; es
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seye bekannt, daß Magdeburg von anderen dependire, wie dann noch heut
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geschehen, daß er die communication noch nicht verwaigert, so bald er aber
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mit Thumbshirn darauß geredt habe, er nur dasjenige, was die stätt con-
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cernire , zu communiciren sich anerbietig gemacht. Hette also mehr nicht, als
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daß ers ad referendum nehme, erlangt und in deßen die communication in
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der form, als wann selbige von fürsten und ständen beliebet, mit denen chur
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fürstlichen und denen herrn Schwedischen werkstellig gemacht werden.
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Fragt darauf umb, wer zu deputiren sein möchte?

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Frankfurt. In abwesenheit Lübekhs, weiln davor gehalten worden, daß die
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deputation fortzusezen seye, ernennten sie Regenspurg und Lindau, mit der

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bitt, sich neben dem herrn directore zu Magdeburg zu verfügen und dem-
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selben zu remonstriren, fals die communication nicht erhältlich sein sollte,
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daß man nohtwendig der ritterschafft vorsezung halber darwieder contradi-
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ciren müste.

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Regensburg. Es habe die meinung, wie Straßburg erinnert, wann es allein
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bey Magdeburg angebracht werden sollte, daß es wenig effectuiren würde.
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Weiln nun die fürstliche auch mit dem denn Chursächs- und Brandenburgischen
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darauß reden wollen, halte er davor, daß auch dieselbe anzusprechen und
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dahin zu trachten were, daß denen stätten kein praejudiz zugezogen werde.
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Die deputation anlangend, habe ers zwar nicht wohl an der zeit, doch wolle
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er sich derselben nicht entschütten. Halte, daß der herr Straßburgische zu
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Magdeburg, und der herr Nürnbergische zu den Altenburgischen sich zu
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verfügen und allein discursweiß und per gradus mit ihnen darauß zu reden
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hette.

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Nürnberg. Halte, daß Magdeburg als director, obwohl wenig bey ihme
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außzurichten und zu erhalten, anzusprechen seye, ingleichen die herren
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Chursächsische, und ihnen anzuzeigen, daß es der stätte meinung nicht,
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sondern von denen herrn fürstlichen allein aufgesezt seye; laufe alles, wie
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Regenspurg gemeldet, contra stylum. Vergleiche sich mit Frankfurth; er-
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nennt Straßburg, Frankfurth, Regenspurg und Lindau.

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Eßlingen. Conformirt sich ratione deputationis mit vorgehenden votis.

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Memmingen. Gelte ihm gleich, wer deputirt werde, halte aber dafür, daß
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nicht Magdeburg allein, sondern auch die Altenburgischen anzusprechen
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seyen.

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Lindau. Wie jezt angesprochen und daß diesen anzudeuten were, daß es auf
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solche weiß nicht gut thun werde. Ernennt beede vorsizende auf der Rhei-
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nischen und dann Nürnberg und Memmingen auf der Schwäbischen bankh.

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Directorium. Es werde mit einer deputation nicht genug sein, man müse
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pari passu zu beeden gehen, sonsten werden sich die stätt inani spe lactiren,
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ein als den andern weg mit der communication vorgehen und die herrn
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Schwedische davor halten, man habe dißeits darein verwilliget; wann man
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aber diese vorhero informirt, und sie nochmaln gefragt hetten, wo die stätte
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geblieben, würde es den fürstlichen mehr zu gemüht gehen und nach-
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denkens machen, als wann das ansprechen bey ihnen privatim allein
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geschehe.

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Das Conclusum ist endlich darauf bestanden, Straßburg und Nürnberg sollen
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sich vorderst zu dem Altenburgischen, Frankfurth und Lindau aber noch-
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maln zu dem Magdeburgischen sich verfügen und mit denenselben, was in
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votis vorkommen ist, reden.

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