Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
56. 39. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Mai 12 9 Uhr
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Osnabrück 1646 Mai 12 9 Uhr
Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 91’–95’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 145–
152; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 173–
182’; Nürnberg SI L 203 Nr. 17 fol. 81–83 ( Teilprotokoll ); vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.
Relation über die Deputationen zu den kaiserlichen und schwedischen Gesandten; Memorial an die
Kaiserlichen über städtische Angelegenheiten und Wünsche sowie die Präzedenz der Reichsritter.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Bremen, Herford auf der Rheinischen, Regensburg, Nürnberg, Ulm,
Eßlingen, Memmingen und Lindau auf der Schwäbischen Bank.
Directorium proponirt, demnach für etlich wenig tagen für gut angesehen
worden, daß eine deputation sowol an die Kayserliche als königliche Schwe-
dische herren plenipotentiarios in bewustem geschäfft gemacht werde, sel-
bige auch bereits zu werkh gerichtet seye, als habe er nöhtig zu sein befun-
den , dißen extraordinari convent an- und damit zu der herren deputirten
belieben zu stellen, ob sie von ihrer verrichtung vertrauliche parte ertheilen
wollten.
Lübeck. Referirt, sie hetten auf empfangene commission nicht unterlaßen,
sich vorderist bey denen herren Kayserlichen anzumelden und die audienz
auf nächstverschienenen sontag zu 3 uhren erlangt, weren auch von denen-
selben freundlich und dem herkommen gemäß empfangen, von herrn
Cranen in das gemach geführet, mit ihrer werbung, inmaßen selbige abgered
gewesen, stando et aperto capite gehört und dergestalt in genere geantwortet
worden, daß das ansprechen ihnen sehr lieb und angenehm und dieses in
sachen, die das reich concernirten, der rechte weg, den die stände billich
ambuliren sollten, seye. Von welchem sich gleichwol etliche durch gute wort
ab und an andere, dabey sie sich doch in effectu betrogen finden würden,
verleiten liesen. Wollten sich haubtsächlich in übergebenem der stätte
bedenken ersehen, mit dem herrn grafen von Trautmansdorff nach seiner
überkunfft darauß reden und sich zu dem, was den reichsstätten ersprießlich
und zuträglich fallen würde, ganz willfährig und bereit erfinden laßen.
Die Regenspurgische sach betreffend hetten sie, daß ihnen selbige wolbe-
kannt seye und der statt darinnen ungütlich geschehe, angezeigt und ver-
meld , sie findeten selbsten, daß derselben an diesem ort am füglichsten abzu-
helfen seye, wollten ihnen selbige bestmöglichst recommendirt sein laßen.
Hetten auch das überreichte memorial gerne angenommen, sonsten aber von
den Churbayerischen proceduren zimlich weitleufftig discurrirt und dieselbe
hefftig improbirt. Auf übrige particularia aber, Kauffbeyren und andere
betreffend, gesagt, sie hetten keinen eigentlichen bericht davon, möchten
leiden, daß ihnen derselbe gegeben würde, seyen erbietig, mit herrn grafen
von Trautmansdorf, wann er in loco sein werde, ebenmäßig darauß zu reden
und das ihrige dabey zu thun. Von der reichsritterschafft praecedenz und daß
denen stätten, quoad votum decisivum, einiger eintrag gethan werden wolle,
hetten sie gar nichts wißen wollen, beede differentien für unbillich, die ihnen
beygebrachte rationes aber für praegnant gehalten und daß denen reichs
stätten hierinnen kein eingriff geschehen solle, ihre assistenz versprochen.
Was leztlich wegen der justiz gegen sie gedacht worden und daß, wann keine
beßere anstallung darinnen, als bißhero geschehen, gemacht werde, alles, so
von der kriegsflamm überblieben, vollends zugrund und zu scheitern gehen
müste, in ansehung, die durch angrenzende höhere obrigkeiten ruinirte und
außgemergelte reichsstätt anderst nicht als den garauß vor augen sehen und
zu gewarten hetten, dabey der herr Nürnberg- und Ulmische in particulari
gute remonstrationes eingewand, hetten sie gar wol zu gemüth genommen,
höchlich improbirt und daß es guter remedirung wol vonnöhten habe,
selbsten dafür gehalten. Incidenter aber von des churfürsten in Bayern
proceduren gered und unter anderen gesagt, er seye eben der jenige, welcher
Ihrer Majestät zu diesen ignominiosen conditionen forçire, dergleichen von
Teutschen noch nie gehört oder geschehen. Die frembde cronen hetten sie
gleichsam bey den ohren gefaßt, daß sie jezo anderst nicht thun könnten,
darwider kein beßer mittel seye, als conjunctio animorum et virium, damit
dasjenige, so noch übrig, erhalten werden möge. Und dieses seye dasjenige,
so sich bey den herren Kayserlichen, wiewol mit mehrern umbständen,
verloffen habe, davon aber die substantialia erzehlt sein worden.
Gestern umb neun uhr vormittag weren sie, die deputirte, bey den könig
lichen Schwedischen herren plenipotentiariis gewesen und ebenmäßig wol
und freundlich, nach deme sie ohngefehr eine halbe stund, wegen Monsieur
de la Barde ankunfft, im garten gewartet, von denenselben empfangen
worden
Vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christine 11./21. Mai 1646 APW [ II C 2 nr. 112 ]
S. 279–283, hier S. 282.
fend dahin erklärt, daß ihnen selbige nicht sonderlich bekannt seye, außer
daß der Regenspurgische herr abgesande selbsten mit ihnen darauß gered
und ihnen selbige recommendirt. Finden billich, daß man des churfürsten in
Bayern acta und proceduren refraenire, welches auch an diesem orth gesche-
hen müste, weiln er die wapfen in den händen führe und auf viam justitiae
nichts gebe. Hetten darauf das Regenspurgische memorial, beneben dem
project, wie das gravamen einzubringen, gutwillig und mit dem erbieten
angenommen, sich ferner daraus zu informiren und ihnen die sach in specie
recommendirt sein zu laßen. Ad secundum, das votum curiatum der erbaren
stätte betreffend, seyn sie voriger recommendation noch eingedenkh und
geneigt, sich darinnen zu ersehen und was die herren Kayserliche über
gangen und verabseumet, hinwider zu ersezen. Der übrigen stätte particular
beschwerden und anliegen seyen ihnen schon vorhin beygebracht, wollen
ihnen selbige bester möglichkeit nach recommendirt sein laßen. Könnten
wegen des posttages weiter nicht davon reden. Wollten aber doch nicht
unterlaßen, ferner nachzusehen, wie denenselben würklich geholffen werden
möchte, obwol sie ihres theils anstünden, wie denenselben zu helfen. Worauf
man geantwortet, daß es füglich mit expresser denomination, weiln deren
nicht viel geschehen könnte. Ad tertium: Was von einziehung der pfand-
schafften vorgebracht, hetten sie gesagt, sie verstünden gar wol, was durch
ablösung der reichspfandschafften gesucht worden; wollten denselben paß
in acht nehmen.
Was ihnen 4. des voti decisivi halber vorgetragen worden, seye ihnen
befrembdlich vorkommen, sagend: Daß sie der stätte angeführte rationes
von solcher importanz befinden, daß sie selbige nicht auß der acht laßen
werden, weiln sie wol sehen, was darunter verborgen liege, nehmlich, daß
man das collegium civitatum zu praeteriren und beyseits zu sezen begehre.
Wegen der reichsritterschafft praecedenz hetten sie sich 5. vernehmen laßen,
daß ihnen deßwegen derselben gevollmächtigter ein memorial zuhanden
geliefert hette
Es handelt sich hier vermutlich um das Schreiben von Gemmingens an die schwedischen Gesandten
vom Februar 1646, vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christine vom 9./19. Februar 1646
APW [ II C 2 nr. 46 S. 141–150 ] Beilagen H–L. Druck des ritterschaftlichen Bedenkens
Meiern II S. 793 –795.
komme ihnen etwas befrembdlich vor, daß anstatt des worts „stände“ nicht
„stätt“ gebraucht werde. Worauf ihnen zur antwort gegeben worden, daß
unter dem wort „stände“ auch grafen, freye, praelaten und die stätt begriffen
seyen. Stellten demnach denen reichsstätten anheimb, ob sie ihre rationes
ihnen auch communiciren wollten, mit dem erbieten, vom jenigen, was die
reichsritterschafft übergeben, communication zu thun. Hetten soviel von
sich verspüren laßen, daß sie mehr auf der reichsritterschafft als der stätte
seiten propendirten und vermeinet, ob were unter dem wort „fürsten“ auch
die ritterschafft verstanden, darauf nochmalen mit dißeitigen remonstrationi-
bus einzukommen, sowol als die herrn Kayserliche begehrt.
Von dem fürstlichen memorial in puncto commerciorum hetten sie 6. nichts
wißen wollen, sondern gesagt, daß ihnen das Magdeburgische votum allein
communicirt worden seye, nachmals aber, als ihnen geantwortet worden,
daß man eben daßelbe meinte, versprochen, wann dubia dabey vorfallen
solten, die reichsstätt ferner darüber zu hören. Endlich auch der mediatstätt
anregung gethan und gesagt, die herren Kayserliche hetten begehrt, daß jene
auch zur subscription mitgezogen werden sollten, welches die herren fürst
liche nit herkommens zu sein vermeinten, müse derselben bey dem art. 3. et
in puncto restitutionis locorum gedacht werden, wollen sie auch a part hören
und auf heut zu 1 uhr zur audienz verstatten. Dabey es dann geblieben und
sie damit ihren abschied genommen. Wann ihme etwas außer gedächtnus
gegangen were, stelle er zu der übrigen herrn deputirten belieben, ob sie es
suppliren wollten. Bey denen herrn Kayserlichen habe einer mit diesem, der
ander mit dem andern gered.
Nürnberg. Sagt, seye zwar von dem herrn Lübekischen alles fideliter
referirt, dieses aber bey denen herrn Kayserlichen noch ferners vorgefallen,
daß herr Cran die stätt Ihrer Majestät patrimonialgüter genennet, welchem er
neben dem herrn Ulmischen per inversionem geantwortet und gedankt, daß
man sie bey ihrer immedietet zu laßen und nicht für patrimonialgüter zu
halten begehre. Item, als sie in discursu gefragt, warumb der stätt votum bey
der duplic und instrumento pacis nicht in acht genommen worden, hetten
die herren Kayserliche es damit entschuldiget, daß es nicht geschehen seye,
die vota allerdings zu praeteriren, sondern weiln sie sich nach der cronen
replic richten müßen und, obwoln das instrumentum pacis denen herrn
Schwedischen zugestellet worden, seye es doch nicht geschehen, daß man
den frieden darnach einrichten, sondern nur ihre gedanken darüber ver-
nehmen wollte; seye nicht wolgethan, daß sie selbiges denen ständen com-
municirt , weiln es dahin angesehen, die stände wider Ihre Kayserliche
Majestet zu verhezen und verhaßt zu machen. 3. Seye auch der vestung
Breisach gedacht worden, daß Ihre Majestet selbige ohne der ständ consens
und einrahten, in der Franzosen händ nicht gerahten laßen könnten
Auf die Forderung der Franzosen nach der Festung Breisach waren die Kaiserlichen lange nicht ein-
gegangen ; erst die kurbayerische Drohung mit einem frz.-bayerischen Sonderabkommen bewegte sie
zu einer Änderung ihrer Haltung. Unter den Reichsstädten sah sich nunmehr vor allem Lindau
gefährdet, da gerüchteweise verlautete, als Äquivalent verlange der Kaiser Lindau als Garnisons-
stadt (Memorial Lindaus in Meiern III S. 126f ; zu den Verhandlungen F. Dickmann
S. 279ff, 558). Vgl. oben [ S. 86 Anm. 6 ] .
unverantwortlich, wann sie den schlüßel zu Teutschland frembden in die
hände geben wollten. Sie liege dißeits Rheins, könnten also die Franzosen
das reich beständig infestiren. Sie hetten unlängst, als sie bey denen könig
lich Schwedischen gewesen, überlegt und gefunden, daß zwischen denen
Franzosen und Spaniern innerhalb 120 jahren 25 frieden gemacht und nicht
einer gehalten worden seye, unangesehen sie selbige mit auflegung der
hände auf das hochheilige Sacrament geschworen. Und hetten sich die
angrenzende stätt wegen der nahen nachbarschafft, sonderlich Straßburg,
wol vorzusehen, sie werde beständig ein starkes praesidium unterhalten
müßen. Wann Breisach den Franzosen bleibe, seye Straßburg verlohren.
Hetten über das auch ein kurz memorial begehrt, darinnen der stätt parti-
cular angelegenheiten enthalten und sich darbey erbotten, selbiges bey dem
instrumento pacis nach möglichkeit zu beobachten und hineinzubringen.
Bey dem pass, da des churfürsten in Bayern gedacht, hette herr Oxenstirn
gesagt, es solle alhier solcher gestalt remedirt werden, daß diejenige, die
bißhero von ihme beschwert gewesen, beßere ruhe haben sollen. Bey dem
puncto commerciorum hette er mit etwas commotion geandet, daß die stätte
die commercien allein auf sich ziehen und monopolia darauß machen
wollten,
schen , viel daran gelegen und sie solche an sich zu zihen gedencken. Es seye
ihnen aber, daß es die meinung niemalen gehabt habe, sondern nur darumb,
weiln die stätt emporia und bey denen commerciis vornehmlich interessirt
seyen, geschehen und sonsten dergestalt geantwortet worden, daß sie damit
zufrieden gewesen. Leztlich hetten sie sich über des herrn grafen von Traut-
mansdorf vorgeben zu Münster, als wann durch das instrumentum pacis der
frieden schon geschloßen worden, beschwert. Diß seye, was er noch ferners
anzudeuten gehabt, wiße weiter nichts, dankt dem herrn Lübekischen für
abgelegte relation.
Herford. Wiße der relation und ieztbeschehenen erinnerungen weiters
nichts zu addiren, als daß die herren Kayserliche sich erbotten, auch die
formalia, wie ein jeder selbige beybringen und an hand geben werde, in das
instrumentum pacis einzurüken, seye ihnen aber mit weitleufftigen schrifften
und informationibus nicht gedienet, wann das begehren der billichkeit
gemäß, wollen sie es observiren, wo nicht, die interessenten darüber ferner
hören. Hetten auch vermeldet, daß die cronen mit anerbottener satisfaction
nicht content seyen, sondern noch mehr haben und in trüben waßern recht
fischen wollten. Deßwegen sie dahin zu sehen bedacht, wie die ständ in ein
mühtigen verstand zu bringen und die gravamina erörtert werden möchten.
Worauf der herr Ulmische ihnen an hand gegeben, sie möchten die grava-
mina helfen erörtern, werde alßdann an der stände beytrettung nichts
ermangeln.
Ulm. Seye bereits alles fideliter referirt und supplirt, habe zwar etliche
benommen und vorgetragen worden. Er habe zu herrn Cranen gesagt, wann
die stätt weren patrimonialgüter gewesen, wie nicht, dann sie freye stände,
so hette man sie in puncto militiae härter nicht, als geschehen seye, tractiren
können. Worüber graf von Lamberg jenen angesehen. Punctum justitiae
betreffend, habe er seine bitt, denselben zu reassumieren und es dahin zu
richten, damit die intercessionales an den Kayserlichen hof vorgehen möch
ten , wiederholet. Herr Cran aber habe nichts davon wißen wollen, daß
man so gar keine exceptiones am Kayserlichen hoff admittiren sollte, mit
vermelden, es hetten die herrn referenten ihre schwere ayd, werden also
nicht leichtlich etwas übergehen, so von importanz seye. Hingegen ge-
klagt , daß die cronen sich mit den stattlichen oblationibus nicht contentiren
laßen wollen, worauf er geantwortet, sie sollten den ständen satisfaction
geben, werde alsdann das werkh schon leichter werden, hetten die stände das
gut bey Ihrer Majestät aufgesezt, werden sie das bluth auch nicht sparen.
Welches ihnen wol gefallen, sagend, daß herr graf von Trautmansdorff sich
sehr bemühe, die gravamina zu componiren. Seye sonsten vom herrn Lübeki
schen alles wol referirt worden.
Der herr Lübeckische referirt noch ferner: Es hetten die herrn Kayserliche
gesagt, sie vermeinten, es werde in puncto gravaminum noch wol auf 80 wo
nicht gar 100 jahr und dergestalt zu bringen sein, daß nach ablaufung der-
selben non nisi per amicabilem compositionem von der sach gehandelt
werden und also in effectu eine perpetuitet sein und bleiben sollte.
Der herr Ulmische sagte, die herren Kayserlichen hetten unter andern auch
gedacht, es gebrauchtens die cronen zu ihrem vortheil, daß sie sehen, daß
dem Kayser das wasser ans maul gehe. Das ansprechen seye von ihnen
anderst nicht auffgenommen worden, als wann ein engel vom himmel zu
ihnen kommen were, hetten sich auch amplissime erbotten und diese forma-
lia gebraucht, die ständ solten ihnen nur vorschreiben, wie sie es begehrten,
wolltens ingedenkh sein.
Directorium. Sagt, gebühre den herrn deputirten billich hoher dankh für
gehabte bemühung und abgelegte relation. Weiln aber ein und anders mit
eingeloffen, davon noch ferner zu reden sein wolle, als stelle er zu der herrn
collegarum belieben, ob sie sich noch weiter darüber vernehmen laßen
wollten?
Lübeck. Wiße weiters nichts zu erinnern, als daß man mit beeden desiderir-
ten memorialien einkomme und von den herrn Schwedischen abschrifft
deßen, was die reichsritterschafft eingeben, erwarte und sich hinwieder mit
rationibus dergestalt gefaßt halte, darmit demselben begegnet weden möge.
Die Frankfurtische acta de anno 1634 werden gute information und bericht
darinnen geben. Das übrige müste man Gott befehlen.
Regensburg. Sagt zuvorderist denen herren deputirten grosen und hohen
dankh, daß sie neben dem gemeinen wesen in specie der statt Regenspurg
particular angelegenheiten ihnen recommendirt sein laßen wollen. Wolle
solches nicht nur gegen seinen herren und oberen rühmen, sondern auch für
seine person nach aller möglichkeit verschulden. Sehe im übrigen gern, daß
die herren Kayserliche bißher vorgangenen ungelegenheiten gestehen, hoffe
zu Gott, es werde dahin vermittelt werden, daß dieselben inskünfftig abge-
stellt verbleiben. Und obschon zu zweifeln, daß alles ex voto daher gehen
werde, müse man doch nichts unterlaßen, könne ein jeder seine angelegen-
heiten dem herrn directori beybringen, damit ein extract daraus gemacht
werden möge.
Was der reichsritterschafft praecedenz anlange, seye es, wie bekannt, ein alter
streit, darinnen die reichsritterschafft anno 1634 nicht durchdringen können.
Mit den herrn Schwedischen sich deßwegen in weitleufftiges disputat ein
zulaßen , seye nicht zu rahten, wolle dem löblichen directorio solches alles
seiner bekandten dexteritet nach anheimbgestellet und überlaßen haben.
Bremen. Dankt denen herrn deputirten für übernommene mühe, treu und
fleiß, mit angehengtem wunsch, daß Gott solches zu gutem ende gedeyen
laßen wolle. Seye im übrigen dahin zu sehen, wie die memorialia erwehnter
maßen abgefaßt und dann vollends hinterbracht werden möchten. Wollte
auch seines theils den herrn directorem deßwegen ersucht haben, was dem
gemeinen wesen und dem erbaren stättcollegio zum besten immer ersprieß
liches geschehen möge, zu beobachten.
Nürnberg. Wiße über angeführtes weiter nichts zu erinnern. Das von den
herrn Kayserlichen begehrte memorial könne aus den marginalien gezogen
und ihnen übergeben werden. Deßwegen er den herrn directorem ersucht
haben wollte.
Der reichsritterschafft praecedenz betreffend, könne man der vertrösteten
communication von den herrn Schwedischen erwarten, werde alsdann
selbige weiter an hand geben, was dabey zu thun sein möchte; sie referiren
sich auff den stylum aureae bullae, darinnen der adel oder reichsritterschafft
denen stätten vorgezogen worden, Arumaeus aber in
schließe .
Herford. Weiln die
handen zu gehen, sondern wie er deßwegen den herrn directorem ersucht
haben wollte, iedwederer statt interesse in particulari zu beobachten, den-
selben zu hinterbringen und zu bitten, daß sie es dem instrumento pacis ein-
ruken wollten.
Die herrn Schwedische hetten sich vernehmen laßen, obschon die reichs-
ritterschafft distributive kein stand seye, so seye sie doch ein stand collective
und pro tertia parte collegii principum zu halten. Man werde zwar diesen
streit alhier nicht außmachen, seye ihnen aber mit begehrtem bericht nicht
außhanden zu gehen, sondern sie zu bitten, sie wollten das instrumentum
pacis nur so einrichten, daß es den stätten nicht praejudicirlich seye.
Ulm. Vorkommene quaestiones, ob und was denen herrn Kayserlichen zu
hinterbringen sein möchte, belangend, obwol sie kein instrumentum pacis
mehr außstellen werden, sondern die ordnung iezo an denen herrn Schwe-
dischen seye, deren instrumentum zu erwarten, wie es lauten möchte. Weiln
iedoch die herrn Kayserliche sich so amplissime erbotten, daß sie der stätt
angelegenheiten in obacht nehmen wollten, so könnte man ihnen die margi-
nalia gleichwohl zustellen und, daß sie selbige observiren wollten, bitten.
Die reichsritterschafft belangend hetten die deputirte bereits gebetten, in
dem instrumento pacis derselben also zu gedenken, wie in ihrer proposition
art. 3. geschehen, und dabey remonstrirt, daß die reichsritterschafft kein
status seye, sondern in verschiedenen stüken mit den mancipiis verglichen
obschon keine decision darauf erfolgen möchte, were doch auch auf ihre
argumenta zu respondiren und selbige zu wiederlegen. Wollte deßwegen
den herrn directorem gebetten haben, nach erlangter communication die
gebühr dabey zu beobachten.
Eßlingen. Dankt denen herrn deputirten für die übernommene bemühung,
gute expedition und abgelegte relation.
Beede fragen, ob und was denen herrn Kayserlichen zu hinderbringen und
an handt zu geben sein möchte, belangend, halte ers in alle weg für nöhtig
und rahtsam, dergestalt, daß alles kurz und gut, doch mit einschließung
eines jedweden particularanliegen, geschehe.
Der reichsritterschafft praecedenz betreffend, halte er davor, wann man
communication von demjenigen, so sie eingeben, erlangt haben werde, daß
es kurz zu refutiren und denen herrn Schwedischen hinwider, doch nicht zu
dem end, sich in weitleufftiges disputat mit den ritterständischen einzulaßen,
sondern allein zu ihrer information, damit sie ursach hetten, die stätte nicht
zu postponiren, zu communiciren und zu remonstriren sein werde, daß man
aus einer statt im Schwäbischen crayß mehr als von derselben ganzen ritter-
schafft bekomme; conformire sich im übrigen mit vorgehenden votis.
Memmingen. Dankt für abgelegte vertrauliche relation, und weiln die
Kayserliche information begehrt, seye ihnen billich an hand zu gehen,
sonsten es das ansehen haben würde, als achte man es nicht hoch, seye im
übrigen der communication von den herrn Schwedischen zu erwarten.
Lindau. Dankt ebenmäßig denen herrn deputirten, daß sie das jenige, so
ihnen committirt gewesen, mit guter dexteritet hinterbringen, auch in specie
der pfandschafften gedenken und hinwider fideliter referiren wollen.
Beede puncten betreffend, ob und was denen Kayserlichen an hand zu geben
seye, halte er davor, weiln man ihnen das bedenken communicirt, daß dem-
selben die notae und marginalia an statt berichts beyzusezen weren. Sonsten,
wan man ihnen ein und anderer statt particularangelegenheiten a part com-
municiren und recommendiren wollte, dörfften sie die memorialia dem
andern theil communiciren und die sach zu gütlichem vergleich verweisen
wollen und dahero der gravatus dem gravanti noch ein stükh hinterlaßen
und mit demselben gleichsam theilen müsen. Und were die communication
nomine collegii und nicht a part, weiln es von größerem nachdrukh sein
werde, zu thun.
Der reichsritterschafft praecedenz betreffend, halte er, daß bey denen herren
Schwedischen der favor mehr auff die ritterschafft als stätte gehe, nichts
desto weniger aber seye der contradiction zu inhaeriren und sie zu bitten,
daß sie bey dem alten stylo der chur-, fürsten und stände oder, wie sie es in
ihrer proposition gesezt, bleiben wolten. Auch die wiedrige rationes, doch
allein ihnen zum bericht, zu wiederlegen, denen herrn Schwedischen hac
conditione zu hinterbringen, zugleich, daß der unterschied notori und
bekannt, auch daß sie vor alters, vor der fürsten, grafen und praelaten,
diener und leibeigene, wie in angezogener beylag zu ersehen, gehalten
worden seyen, anzudeuten. Halte, wann mans ihnen dergestalt remonstrirte,
daß sie es wol bey dem alten herkommen verbleiben laßen würden. Wollte
sonsten selzam stehen, wann die ritterschafft den stätten sollte vorgezogen
werden, da sie doch in der stätte territoriis zum theil size und denen selben
steuer geben müse. Wolle deßwegen den herrn directorem, daß er die
nohtdurfft kurz zusammen tragen, ersucht und gebetten haben.
Directorium. Er finde, daß zwo fraagen ins mittel kommen seyen, erstlich,
ob und was denen herrn Kayserlichen an hand zu geben? Secundo, was nach
erlangter communication desjenigen, so die reichsritterschafft übergeben, zu
thun sein möchte?
Ad primum: Seyen die vota ungleich gefallen, etliche haben gewollt, man
solle ieder statt particularangelegenheiten ihnen an hand geben und selbige
extrahiren; andere, man soll vorige marginalia in ein memorial generaliter
zusammentragen; die dritten, man solle sie dem voto beysezen. Sehe gern,
daß ein jeder seine gravamina ihme a part an hand gebe, wolle man aber die
marginalia in forma eines memorials zusammengetragen haben, seye er auch
zufrieden. Dem bedenken beyzusezen, laße es sich nicht thun, weil es bereits
übergeben.
Ad secundum: Weiln nachmittag die conferenz bey denen herrn Schwedi-
schen mit denen hanseestättischen vorgehen solle, hette der herr Lübekische
commodam occasionem umb communication der ritterschafft memorials zu
bitten, nach deßen erlangung es ad dictaturam kommen und alsdann ferner
davon geredet werden könnte. Man habe diß orts vornehmlich dahin zu
trachten, daß die erbaren stätte von ihrer possession nicht verdrungen
werden. Die herrn fürstliche werden omnem lapidem moviren, die ritter-
schafft zu supportiren. Die argumenta werden doch also beschaffen sein, daß
selbe noch wol zu beantworten. Weiln aber die herrn Schwedische ienen
affectionirt, seye zu besorgen, sie dörfften der stätte rationes jenen commu-
niciren und diese dardurch in weitleufftigkeit gerahten. Man hette hier
keinen judicem, dahero wohl in acht zu nehmen, daß die herrn Schwedische
keinen außschlag hierinnen geben, sondern seye allein zu bitten, daß sie bey
dem stylo, welchen sie und die herrn Kayserliche in ihrer respective proposi-
tion und responsion gebraucht, verbleiben.
Conclusum. Man solle die marginalia in ein memorial bringen, bey der
generalitet verbleiben und daßelbe nachmaln denen herrn Kayserlichen
hinterbringen, in puncto der ritterschafft praecedenz aber der Schwedischen
vertrösteten communication erwarten.