Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
39. 22. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 18 9 Uhr
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Osnabrück 1646 März 18 9 Uhr
Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 52–53 = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol. 68’–69;
Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol. 82’–83; vgl.
ferner Bremen 2 – X. 8. m.
Zählung der Voten bei Vertretung einer Stadt sowohl in Münster wie Osnabrück. Münsterische
Monita zu schwedischer Replik: Rechte und Privilegien der Stände.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Bremen, Herford auf der Rheinischen, Ulm, Eßlingen und Lindau
auf der Schwäbischen Bank.
Directorium berichtet, er habe ein schreiben von Münster des inhalts be-
kommen , daß der Nürnbergische abgesande, herr Kreß
Jobst Christoph Kreß von Kressenstein (1597–1663), Studium in Altdorf und Jena, zahlreiche
Reisen durch Europa, 1619–1620 in Diensten des Kf. Friedrich von der Pfalz, 1633 Kriegsrat
des Fränkischen Kreises, 1636 Pfleger des bedeutenden Landalmosenamtes, seit 1641 im Rat, zu
nächst als Alter Genannter, 1643 Junger Bürgermeister, 1646 Alter Bürgermeister, einer der
sieben Alteren Herren, 1646 zweiter Vertreter Nürnbergs am Kongreß, 1653 Gesandter der
Stadt am Regensburger Reichstag (J. L. Walther S. 90–93; E. Franz passim; K. F. von
Frank ; frdl. Auskunft des Nürnberger Stadtarchivdirektors, Dr. G. Hirschmann).
anlangen werde, und die frag bereits vorgefallen seye, wie mans mit dem-
selben , ratione voti, halten wolle? Er an seinem ort habe nicht vorgreifen,
sondern forderist der übrigen herren collegarum gedanken darüber ver-
nehmen wollen; bate, selbige zu eröffnen.
Lübeck. Sehe nicht, wie es jure sein könne, daß sie an beeden orten ihre vota
führen; habe eine statt mehr nicht als ein votum. Weiln gleichwol bey den
fürstlichen etliche, als Würtemberg, beeder orten hier und zu Münster die
vota führen, Lüneburg es künfftig ohne zweifel auch thun werde, halte er,
daß man es geschehen laßen könnte. Were zwar das votum anzuhören, im
fall sie aber discrepiren, nur eines zu attentiren, sowohl als wann sie zusam-
menschlagen .
Ulm. Weiln dahin zu sehen, daß die vota vermehrt werden, halte er auch
davor, daß man es anhören, doch aber auch erwarten könnte, was die catho-
lischen dazu sagen werden; zweiffele nicht, Leuchselring werde darwider
protestiren.
Bremen, Eßlingen, Herford, Lindau conformiren sich mit Lübekh.
Directorium. Seye gleich dazumal, als die frag erregt worden, der meinung
gewesen, daß mans wol werde können geschehen laßen, wann sie für ein
votum gehalten werden, wie vormals der schluß gewesen, und also im
fürstenraht mit Österreich, Heßen Caßel und Pommern gehalten werde.
Wann aber die vota different sein sollten, seye die frag, wie es damit zu
halten, ob das hiesige oder das drüben gezehlet werden sollte? Halte dafür,
herr Kreß werde caput legationis sein und also sein votum praevaliren. Oder
er daßelbe so lang suspendiren und zurukh halten müssen, biß er sich mit
seinem herrn collega würde verglichen haben.
Conclusum. Soll dabey verbleiben.
Idem. Proponirt ferner, man seye gestern bey dem secundo membro classis
primae bestehen blieben, wolle auff belieben darinnen fortfahren, inmaßen
auch geschehen. Und ist bey dem auffsaz, neben etlich wenigen erinnerun-
gen , geblieben.