Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
33. 16. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 2
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Osnabrück 1646 März 2
Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 35–36’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
47–48’; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol.
58–60’; Lübeck Senatsakten Reichsfriedensschlüsse 24 o. F.; Stockholm Salv. Slg. E 5274 vol.
XXIV nr. 17 fol. 11’–14’ ( bricht ab ).
Präzedenzstreit mit den Reichsrittern. Memorial Herfords und Osnabrücks zum Handel. Schwe-
dische Replik: Satisfaktion.
Anwesend: Straßburg, Herford auf der Rheinischen, Eßlingen auf der Schwäbischen Bank.
Straßburgisches Directorium. Habe von dem Eßlingischen herrn abge-
sanden gestern so viel verstanden, ob hielte der fürstliche Würtembergische
herr abgesande zu abwendung des auß dem fürstlichen auffsaz befahrenden
praejudicii wegen vorsezung der gefreyten reichsritterschafft für rathsam,
daß zu dem Österreichischen directorio, welchem solcher auffsaz bereit zu-
gestellet worden, geschicket und, selbigen dem stylo gemäß einzurichten,
gebetten werden sollte, unter dem schein, ob were die ritterschafft denen
stätten ex errore vorgesezet, deßwegen auch seithero mit unterschiedlichen
fürstlichen geredet und verspüret worden, daß sie ihnen die änderung wür
den nicht entgegen und zuwider sein laßen.
Nun were ihme seines theils nicht zuwider gewesen, zu dem Österreichischen
directorio entweder zu schiken oder auch selbsten zu gehen, wofern er sich
bey solchem ansprechen nicht mehrers einer beschimpfung als guten ver-
richtung versehen hette; sintemalen keines wegs zu vermuhten, daß das
fürstliche directorium sich bey einem solchen aufsaz, derentwegen daß er
formaliter und von wort zu wort eingetragen werde, man sich so lang bemü
het , auf bloses begehren der stätt zu einer änderung werde bewegen laßen,
insonderheit weiln der auffsaz allererst vorgestern in pleno principum consilio
abgelesen, und von keinem menschen widersprochen worden
FR Osnabrück vom 28. Februar 1646 in Meiern II S. 414 –429.
dann mit dem vorwand, als ob die änderung mit consens der fürstlichen
geschehen würde, schlecht bestehen dörffte. Halte derowegen vielmehr da-
vor , daß das ansprechen bey dem fürstlichen Magdeburgischen directorio zu
wiederholen und inständig zu bitten seye, was im nahmen der erbaren frey
und reichsstätte nächsthin gesucht worden, dem fürstlichen collegio evan-
gelischen theils, und zwar ehe man mit dem aufsaz zur re- und correlation
gelange, vorzutragen. Stehe gleichwol an, ob man auch auf diese weiß zu
dem vorgesezten scopo werde gelangen können, weiln verlauten wollen, ob
hette der von Gemmingen sowohl bey herrn grafen von Trautmansdorff
Memorial in Meiern II S. 793–795.
herrn grafen Oxenstirn
Bremsern
sprechen bey dem Magdeburgischen zu befürdern. Demnach aber der
Lübekhische herr abgesande, welcher vorhin dazu deputirt gewesen, von
Münster noch nicht zurukh gelangt, stelle er dahin, ob man deßelben über
kunfft erwarten wolle.
Eßlingen. Der Würtembergische abgesande habe zwar, propter summum
morae periculum, und weiln auff andere weis ante re- und correlationem
wie von dem herrn directore oben vermeldet, demnach man aber deßwegen
bedenken trage, ließe er es seines orths gerne dabey bewenden. Verwundere
sich aber höchlich, daß herr graf Oxenstirn sich in diesem stukh denen
stätten widrig erzeigen solle, da doch auf die stätt mehr reflexion als auf die
ritterschafft zu nehmen. Were derohalben gut, wann Seine Excellenz deß
wegen per deputatos besprochen und dieses stättische anliegen zu favorisi-
ren ersucht werden könnte. Mainz were auch beßer zu informiren, zuvor-
derst aber das ansprechen bei dem fürstlichen Magdeburgischen directorio
zu wiederholen. Ist indifferent, ob herr director solches mit zuziehung eines
andern verrichten oder aber auff wiederkunfft des Lübekischen als hierzu
deputierten warten wolle.
Herford. Werde schwerlich etwas zu erhalten sein, doch müßte man vigi-
liren und Altenburg beneben dem Magdeburgischen besprechen, welches
aber biß auf wiederkunfft des Lübekischen anstehen könne.
Conclusum. Das ansprechen bey dem fürstlichen Magdeburgischen direc-
torio solle nach wiederkunfft des Lübekischen wiederholet und, daß es in
pleno vorgebracht werde, urgirt, auch data occasione mit herrn Oxenstirn
daraus geredt werden.
Directorium. Der Herfurthische herr abgesande
Anton Fürstenau (zu ihm [ S. 562 Anm. 2 ] ).
commerciorum durch ein memorial erinnert, daß dem alten herkommen
zuwider und der statt Herfurth zu praejudiz allerhand vorkauffer des lein-
wands auf dem land eingeschlichen, welche von frembden kauffleuthen auf
adelichen und anderen häußern unterhalten und allso ein rechtes monopolium
gepflanzet werde, da doch der leinwand in die stätte zu ordentlichen ge
schwornenläge gebracht, daselbst besichtiget, gezeichnet und verkaufft wer-
den sollte .
Oßnabrukh habe ein gleichmäßiges memorial übergeben
gleichwol jus stapulae, daß aller leinwand, so in dem ganzen stifft gemacht
wird, in Oßnabrukh geleget, besichtiget und verkaufft werden solle.
Habe deßwegen dem auffsaz in puncto commerciorum einen paß eingeruket,
daß die neuerliche monopolia abgestellet, die stätte aber bey ihrem alten
herkommen, weiln darinnen ihr nervus und künfftiges aufnehmen beruhe,
gelaßen werden sollen. Stelle zu denen übrigen herren, ob es ihnen also
gefällig seye?
Eßlingen. Seye in alle weg billich, daß denen stätten wider frembde mono-
polia die hand gebotten und zu ihren alten rechten verholffen werde. Laße
ihme den eingerukten paß wol belieben.
Herford. Wiße nicht, ob Osnabrukh bey ihrem jure stapulae fundirt seye,
bitte, an diesem ort zu anderer praejudiz nichts zu gestatten, könne zwar
leiden, daß der paß also generaliter gesezt werde, bitte aber, weiter nicht zu
gehen; da Osnabrukh ein jus stapulae praetendire, könne es solches künfftig
bey dem anseestättischen bund suchen.
Conclusum. Seye bey dem eingerukten pass zu laßen.
Directorium. Das Churmainzische directorium habe gestern anzeigen
laßen, daß in dem fürstenraht diesen morgen von dem puncto satisfactionis
und nachfolgenden classibus Schwedischer replic zu reden, ein anfang solle
gemacht werden
FR Osnabrück vom 2. März 1646 in Meiern II S. 431 –444.
daran zu machen, so werde mit ehistem, bey der andern class von diesen
fragen zu reden sein: 1. An et quibus debeatur? 2. Quid, a quo et quomodo
danda sit satisfactio? Stelle zu der übrigen herren gutachten, ob alsobald zu
progrediren oder aber wegen abwesenheit etlicher herren collegarum noch
etwas damit einzuhalten seye?
Eßlingen. Seye zwar an befürderung hoch gelegen, demnach aber nicht
allein dieses collegii herrn deputirte annoch zu Münster, sondern auch die
Frankfurt- und Nürnbergische herren abgesande bereit in der nähe sein, so
were seines ermeßens die berahtschlagung über einem so hoch importiren-
den werkh biß zu deroselben ankunfft einzustellen und entzwischen, wohin
die fürstliche incliniren, nachzuforschen.
Herford. Assentit.
Conclusum. Solle auf ankunfft der herren collegen noch diesen tag gewartet
werden.