Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
33. 16. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 2

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16. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 März 2

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 35–36’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
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47–48’; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol.
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58–60’; Lübeck Senatsakten Reichsfriedensschlüsse 24 o. F.; Stockholm Salv. Slg. E 5274 vol.
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XXIV nr. 17 fol. 11’–14’ ( bricht ab ).

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Präzedenzstreit mit den Reichsrittern. Memorial Herfords und Osnabrücks zum Handel. Schwe-
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dische
Replik: Satisfaktion.

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Anwesend: Straßburg, Herford auf der Rheinischen, Eßlingen auf der Schwäbischen Bank.

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Straßburgisches Directorium. Habe von dem Eßlingischen herrn abge-
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sanden gestern so viel verstanden, ob hielte der fürstliche Würtembergische
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herr abgesande zu abwendung des auß dem fürstlichen auffsaz befahrenden
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praejudicii wegen vorsezung der gefreyten reichsritterschafft für rathsam,
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daß zu dem Österreichischen directorio, welchem solcher auffsaz bereit zu-
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gestellet worden, geschicket und, selbigen dem stylo gemäß einzurichten,
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gebetten werden sollte, unter dem schein, ob were die ritterschafft denen
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stätten ex errore vorgesezet, deßwegen auch seithero mit unterschiedlichen
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fürstlichen geredet und verspüret worden, daß sie ihnen die änderung wür
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den nicht entgegen und zuwider sein laßen.

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Nun were ihme seines theils nicht zuwider gewesen, zu dem Österreichischen
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directorio entweder zu schiken oder auch selbsten zu gehen, wofern er sich
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bey solchem ansprechen nicht mehrers einer beschimpfung als guten ver-
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richtung versehen hette; sintemalen keines wegs zu vermuhten, daß das
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fürstliche directorium sich bey einem solchen aufsaz, derentwegen daß er
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formaliter und von wort zu wort eingetragen werde, man sich so lang bemü
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het , auf bloses begehren der stätt zu einer änderung werde bewegen laßen,
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insonderheit weiln der auffsaz allererst vorgestern in pleno principum consilio
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abgelesen, und von keinem menschen widersprochen worden

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FR Osnabrück vom 28. Februar 1646 in Meiern II S. 414 –429.
, dahero man
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dann mit dem vorwand, als ob die änderung mit consens der fürstlichen
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geschehen würde, schlecht bestehen dörffte. Halte derowegen vielmehr da-
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vor , daß das ansprechen bey dem fürstlichen Magdeburgischen directorio zu
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wiederholen und inständig zu bitten seye, was im nahmen der erbaren frey
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und reichsstätte nächsthin gesucht worden, dem fürstlichen collegio evan-
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gelischen theils, und zwar ehe man mit dem aufsaz zur re- und correlation
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gelange, vorzutragen. Stehe gleichwol an, ob man auch auf diese weiß zu
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dem vorgesezten scopo werde gelangen können, weiln verlauten wollen, ob
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hette der von Gemmingen sowohl bey herrn grafen von Trautmansdorff als

[p. 114] [scan. 186]


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herrn grafen Oxenstirn

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Vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christine vom 9./19. Februar 1646 ( APW II C 2
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S. 150; Memorial als Beilagen J und L in DG, A I 1, Legat. 4).
und dem Churmainzischen abgesanden herrn Dr.
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Bremsern

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Brömser von Rüdesheim, Heinrich Frbr. von Sauerburg (gest. 1668), Geheimer Rat, adliger
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Hofrat, Viztum von Mainz ( W. Becker S. 164; Zedler IV 1458).
, vorgebauet, derowegen man desto mehr zu vigiliren und das an-
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sprechen bey dem Magdeburgischen zu befürdern. Demnach aber der
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Lübekhische herr abgesande, welcher vorhin dazu deputirt gewesen, von
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Münster noch nicht zurukh gelangt, stelle er dahin, ob man deßelben über
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kunfft erwarten wolle.

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Eßlingen. Der Würtembergische abgesande habe zwar, propter summum
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morae periculum, und weiln auff andere weis ante re- und correlationem ad zur
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correctionem correction des concepts schwerlich zu gelangen, die meinung geführet,
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wie von dem herrn directore oben vermeldet, demnach man aber deßwegen
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bedenken trage, ließe er es seines orths gerne dabey bewenden. Verwundere
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sich aber höchlich, daß herr graf Oxenstirn sich in diesem stukh denen
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stätten widrig erzeigen solle, da doch auf die stätt mehr reflexion als auf die
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ritterschafft zu nehmen. Were derohalben gut, wann Seine Excellenz deß
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wegen per deputatos besprochen und dieses stättische anliegen zu favorisi-
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ren ersucht werden könnte. Mainz were auch beßer zu informiren, zuvor-
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derst aber das ansprechen bei dem fürstlichen Magdeburgischen directorio
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zu wiederholen. Ist indifferent, ob herr director solches mit zuziehung eines
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andern verrichten oder aber auff wiederkunfft des Lübekischen als hierzu
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deputierten warten wolle.

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Herford. Werde schwerlich etwas zu erhalten sein, doch müßte man vigi-
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liren und Altenburg beneben dem Magdeburgischen besprechen, welches
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aber biß auf wiederkunfft des Lübekischen anstehen könne.

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Conclusum. Das ansprechen bey dem fürstlichen Magdeburgischen direc-
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torio solle nach wiederkunfft des Lübekischen wiederholet und, daß es in
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pleno vorgebracht werde, urgirt, auch data occasione mit herrn Oxenstirn
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daraus geredt werden.

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Directorium. Der Herfurthische herr abgesande

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Anton Fürstenau (zu ihm [ S. 562 Anm. 2 ] ).
habe bey dem puncto
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commerciorum durch ein memorial erinnert, daß dem alten herkommen
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zuwider und der statt Herfurth zu praejudiz allerhand vorkauffer des lein-
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wands auf dem land eingeschlichen, welche von frembden kauffleuthen auf
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adelichen und anderen häußern unterhalten und allso ein rechtes monopolium
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gepflanzet werde, da doch der leinwand in die stätte zu ordentlichen ge
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schwornenläge gebracht, daselbst besichtiget, gezeichnet und verkaufft wer-
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den sollte

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Memorial der westfälischen Städte in Strassburg AA 1143 fol. 22–23.
.

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Oßnabrukh habe ein gleichmäßiges memorial übergeben lassen , praetendirte

[p. 115] [scan. 187]


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gleichwol jus stapulae, daß aller leinwand, so in dem ganzen stifft gemacht
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wird, in Oßnabrukh geleget, besichtiget und verkaufft werden solle.

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Habe deßwegen dem auffsaz in puncto commerciorum einen paß eingeruket,
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daß die neuerliche monopolia abgestellet, die stätte aber bey ihrem alten
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herkommen, weiln darinnen ihr nervus und künfftiges aufnehmen beruhe,
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gelaßen werden sollen. Stelle zu denen übrigen herren, ob es ihnen also
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gefällig seye?

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Eßlingen. Seye in alle weg billich, daß denen stätten wider frembde mono-
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polia die hand gebotten und zu ihren alten rechten verholffen werde. Laße
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ihme den eingerukten paß wol belieben.

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Herford. Wiße nicht, ob Osnabrukh bey ihrem jure stapulae fundirt seye,
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bitte, an diesem ort zu anderer praejudiz nichts zu gestatten, könne zwar
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leiden, daß der paß also generaliter gesezt werde, bitte aber, weiter nicht zu
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gehen; da Osnabrukh ein jus stapulae praetendire, könne es solches künfftig
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bey dem anseestättischen bund suchen.

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Conclusum.

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16 Seye – laßen] Ulm , Esslingen , Isny , Lübeck Ist bey dem auffsaz gelaßen.
Seye bey dem eingerukten pass zu laßen.

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Directorium. Das Churmainzische directorium habe gestern anzeigen
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laßen, daß in dem fürstenraht diesen morgen von dem puncto satisfactionis
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und nachfolgenden classibus Schwedischer replic zu reden, ein anfang solle
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gemacht werden

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FR Osnabrück vom 2. März 1646 in Meiern II S. 431 –444.
. Demnach man sich nun bey diesem collegio ebenmäßig
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daran zu machen, so werde mit ehistem, bey der andern class von diesen
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fragen zu reden sein: 1. An et quibus debeatur? 2. Quid, a quo et quomodo
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danda sit satisfactio? Stelle zu der übrigen herren gutachten, ob alsobald zu
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progrediren oder aber wegen abwesenheit etlicher herren collegarum noch
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etwas damit einzuhalten seye?

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26–34 Eßlingen – werden] Fehlt in Stockholm .
Eßlingen. Seye zwar an befürderung hoch gelegen, demnach aber nicht
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allein dieses collegii herrn deputirte annoch zu Münster, sondern auch die
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Frankfurt- und Nürnbergische herren abgesande bereit in der nähe sein, so
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were seines ermeßens die berahtschlagung über einem so hoch importiren-
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den werkh biß zu deroselben ankunfft einzustellen und entzwischen, wohin
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die fürstliche incliniren, nachzuforschen.

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Herford. Assentit.

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Conclusum. Solle auf ankunfft der herren collegen noch diesen tag gewartet
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werden.

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