Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
30. 13. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 Februar 18

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13. Sitzung des Städterats


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Osnabrück 1646 Februar 18

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Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 27’–29’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
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38–39’; Ulm A 1560 o. F.; Isny Büschel 868 o. F.; Esslingen „tomi actorum“ Bd. IV fol.
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45–49; Lübeck Senatsakten Reichsfriedensschlüsse 24 o. F.; Stockholm Salv. Slg. E 5274 vol.
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XXIV nr. 77 fol. 3–5’; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.

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Re- und correlation zunächst über erste Klasse der schwedischen Replik oder erst nach Behandlung
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aller Klassen? Verschiedene Bedenken ( Mitbelebnung des Herzogtums Preußen an Brandenburg-
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Kulmbach, Festung Wilzburg, Kloster und Stadt Kitzingen, Grafschaft Schwarzenberg, Stadt
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Dortmund ).

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Anwesend: Straßburg, Bremen, Herford auf der Rheinischen, Eßlingen und Lindau auf der Schwä
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bischen Bank.

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Straßburgisches Directorium. Demnach von Münster sicherer nachricht
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einkommen, daß die daselbstige chur- und fürstliche in den consultationen
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über der anderen class Schwedischer replic fortzuschreiten, die re- und cor-
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relation aber allererst nach dero sambtlichen erörterung fortgehen zu laßen,
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sich per majora entschloßen haben, so seye auch an diesem ort davon
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eventualiter zu reden, ob man sich mit ihnen conformiren, oder aber, auff
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hiebevor gefaßte resolution, daß vor allen dingen super prima classe re- und
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correferirt werden solle, bestehen wolle? Seines theils müße er bekennen,
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daß utrinque zimliche rationes obhanden. Für die zu Münster militiren, daß
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selber modus 1. zu beförderung der consultationen, 2. zu erspahrung mühe
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und fastidien, 3. auch darzu diene, daß bey denen confoederirten cronen,
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welche deßwegen per herrn Stengel et Milonium

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Jérémias Jacques Stenglin, Sekretär und Dolmetscher Longuevilles, später Neuenburger Kanzler,
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neben Dr. Heider geschäftsführender Vertreter des Baseler Bürgermeister Wettstein während
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dessen Abwesenheit (APW [ III A 1,1 S. 411 ] ). Ob er mit Jérémias Jacques Stenglin (1589–
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1645), dem schwedenfreundlichen augsburgischen Stadtpfleger, verwandt war, ist unklar (P. v.
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Stetten II S. 649f.).– Matthias Mylonius (1607–1671), 1646 nobilitiert: Biörenklou ( Biörne
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klou ), Lehrer Magnus de la Gardies, Professor der Rhetorik in Uppsala, diplomatisch tätig seit
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1636, 1640 kgl. schwedischer Kanzleisekretär, 1643–1647 Legationssekretär bei den schwedischen
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Gesandten in Osnabrück, Nachfolger von Rosenhane als Resident in Münster, 1653 Hofrat (J. L.
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Walther S. 27–30; Bildnisse I S. 12; G. Elgenstierna I S. 411f.; C. Th. Odhner
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S. 116; APK 2210–2213; SMK I S. 324f.).
haben ansuchung thun
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laßen, durch gratification dankh verdienet und 4., da man gleich sich abzu-
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sondern vermeinen wollte, solches doch, weiln die zu Münster sich albereit
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eines andren per majora verglichen, umbsonst und vergeblich sein würde.

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Deßen gleichwol ungeachtet laßen die alhiesige evangelische fürstliche ihnen
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den lezten modum belieben, und halte er dafür, daß diese meinung auff
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solchen fundamenten bestehe, die im nachdenken den stich viel beßer halten.

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Dann 1. könne von vorigem schluß, daß über eine jede classem nicht allein

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deliberation, sondern auch re- und correlation absonderlich zu pflegen,
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absque inconstantiae nota nicht abgesprungen werden. 2. Seye vornemlich
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zu besorgen, daß, nachdem die ständ alle classes zugleich werden durchloffen
4
und ihre darüber gefaßte gutachten eröffnet haben, die Kayser- und könig
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liche herren plenipotentiarii den punctum satisfactionis, als daran ihnen am
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meisten gelegen, heraußnehmen und denen ständen in puncto amnistiae,
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restitutionis, jurium, gravaminum, justitiae et commerciorum das nachsehen
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laßen möchten. 3. So werdens die confoederirte cronen so hoch nicht achten,
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ob gleich auf der vorigen resolution sollte bestanden werden, weiln auch
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Monsieur de la Barde ihme solche vorhin selbsten nicht hat mißlieben laßen.
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4. Seye der fürsten und stände deputirte am verschienenen sambstag erst wol
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2 stunden bey denen Schwedischen herren plenipotentiariis gewesen, von
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diesem begehren aber im geringsten nichts vorkommen, welches doch,
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wann denen Schwedischen daran sonderlich gelegen, gewißlich nicht unter-
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blieben were

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Vgl. J. Oxenstierna und Salvius an Kgin. Christine APW [ II C 2 nr. 53 S. 163–169 ] .
. Weiln also hierauß, daß die confoederirte cronen für sich
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selbsten darauf so hoch nicht dringen, genugsam erscheine, so seye 5. nicht
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zu zweifeln, daß es allein der catholischen und sonderlich eines bekannten
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invention, damit die cronen durch erörtterung puncti satisfactionis möchten
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abgewiesen, etliche occupata reciproce behalten, und prima classis, welche
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denen catholicis ohne das ein dorn im aug, auf andere gelegenheit außgesezt
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werden möchte. 6. Wird die re- und correlatio, da sie über alle 4 classes
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zugleich geschehen sollte, wegen weitleufftigkeit und unterschied der materi
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ohne confusion schwerlich abgehen. 7. Weiln auch punctus amnistiae noch
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indecisus, catholici auf den majoribus bestehen, denen evangelischen aber
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ihre zeitliche und ewige wolfahrt daran gelegen, were ja höchstgefährlich,
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wann man weiter schreiten und in dubio laßen wolte, was sowol von den
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catholischen ständen als denen Kayserlichen herrn plenipotentiariis, an
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denen nunmehr die handlung hierinnen zu hoffen stehen möchte. Bleibe
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derowegen dabey, daß ehe man wiße, wie man bey der ersten class mit denen
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catholischen daran, welches auß re- und correlation erhellen werde, die deli-
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berationes super ceteris einzustellen seyn. Sollten aber hernach die catholici
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davor halten, daß man die drey übrige classes zusammen nehmen und auf
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eine re- und correlation versparen solle, werde man alßdann leichtlich
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können gratificiren.

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Eßlingen. Habe die von dem löblichen directorio vorgetragene quaestion
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zusambt denen in utramque partem eingeführten argumenten, wol einge-
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nommen und ihm, was pro re- und correlatione super prima classe separatim
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instituenda angezogen worden, sonderlich gefallen laßen. Zweifle nicht,
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daß selber modus für den richtigsten, besten und wegesten zu halten. Weil
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aber herr Salvius dieser tagen zu verstehen geben, daß ihnen zwar solcher
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modus, wegen guten vertrauens, das sie in die stände sezen, und weiln der
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krieg ursprünglich nicht wegen der cronen satisfaction, sondern wegen des

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reichs innerlicher und in prima classe begriffener beschwerden angefangen
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worden

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Salvius bezog sich hier auf jenen Passus im Prooemium der schwedischen Replik, wo behauptet
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wurde, Kg. Gustav Adolf sei den Reichsständen notgedrungen zu Hilfe geeilt ( Meiern II S. 192 ).
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Gustav Adolf selbst hatte verschiedentlich betont, nicht gegen das Reich und seine Verfassung, son-
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dern für ihre Erhaltung Krieg zu führen (G. Droysen , Schriftstücke S. 7–9, 12, 18, 91–93;
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J. Kretzschmar , Gustav Adolfs Pläne nr. 15 S. 374; Begründung für Kriegseintritt Londorp
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IV S. 73–77; vgl. auch APW [ III A 1,1 S. 467 Anm. 1 ] ).
, nicht zuwider gewesen, jedoch aber nachdeme Monsieur d’Avaux
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sich umb den anderen modum also inständig alhier beworben, schwerlich zu
4
erhalten, insonderheit weiln sich die Münsterischen stände zur ergreifung
5
solcher meinung albereit haben bewegen laßen, so besorge er, daß wir uns
6
umbsonst opiniatriren und anstatt des guten intents allein schimpff erhalten
7
möchten. Derowegen zu erwarten were, wohin die fürstliche alhie eigentlich
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incliniren möchten, umb denenselben beyfall zu geben

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Vgl. FR Osnabrück 13. Sitzung vom 13. Februar 1646 ( Meiern II S. 380–387 ), 14. Sitzung
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vom 18. Februar ( ebd. S. 387–396 ).
.

9
Bremen. Die rationes, welche pro dilatione deliberationum biß super prima
10
classe re- et correlatio beschehen, wol eingewendet worden, praeponderiren,
11
weiln bekannt, aus was ursachen die Französische, welche auch mit dem
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Bavaro

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Maximilian I. (1573–1651), Hg. (seit 1597), Kf. (seit 1623).
bißher deßhalben unter einer dekh gelegen, auf den andern modum
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so sehr dringen, da doch solcher evangelicis zu höchstem praejudiz gerei-
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chen würde, in dem die Kayserlichen, da man alle 4 classes liese zusammen
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kommen, was ihnen beliebt, würden herauß nehmen und den rest anderst-
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wohin verweisen. Vergleiche sich derowegen mit dem herrn directore,
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sonderlich auch in dem, daß, nachdem die erste classis richtig, hernacher
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die übrige 3 classes miteinander deliberirt und re- und correferirt werden.
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Über die zu Münster in contrarium gefallene conclusa haben wir uns nicht zu
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verwundern, weiln catholici daselbst in allen collegiis die majora machen, so
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man aber in diesem stukh so wenig als in puncto amnistiae müße attendiren.
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Die Schwedische haben zwar den Monsieur d’Avaux auf seiner meinung
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laßen müssen, werden aber selbige, wie von Heßen Darmbstatt und
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Mechelnburg berichtet worden, weiter nicht urgiren, sondern ihnen die
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unsrige gerne belieben laßen. Erholet diß sein votum auch nomine Lübekh
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suo loco et ordine.

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Lindau. Diese quaestio seye von großer wichtigkeit und treffe sonderlich
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die stätte an. Leztere rationes aber, daß super prima classe, ehe man zu
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ferneren consultationen schreitet, referirt werden solle, schlagen der andern
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weit vor, dahero sie auch von denen fürstlichen zweifelsfrey werden beob-
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achtet werden, daß also die stätte davon keines wegs zu weichen haben,
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sonderlich weiln, wie iezo berichtet worden, die herren Schwedische ihnen
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solche auch nicht zuwider sein laßen. Dafern auch nachmaln die drey leztere
34
classes zusammen und in einer re- und correlation zusammengefaßt würden,
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fielen die pro contraria sententia allegirte rationes miteinander dahin und

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1
könne zeit und mühe, einen weg wie den andern ersparet werden. Were gut,
2
wann man bey denen Schwedischen unterbauen könnte.

3
Herford. Die frag seye pro et contra wol

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3 perpendirt] Übrige Protokollüberlieferung debattirt.
perpendirt, finde aber auch, daß
4
man sich aus dem

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4 auf der] Zusätzlich in Strassburg , Ulm , Esslingen .
auf der Französischen einrathen zu Münster placitirten
5
modo evangelischer seiten großen praejudiz zu befahren und deßwegen auff
6
dem ersten zu beharren habe. Allein seye daran gelegen, wie die cronen auch
7
darzu können bewogen werden, sonderlich die cron Franckreich, weiln es
8
wegen Schweden und dero vormaligen erklärungen verhoffentlich nicht
9
werde noth haben.

10
Conclusum. Man solle auf vorigem modo womöglich verharren, re- und
11
correlation über der ersten class laßen vorgehen, umb zu sehen, weßen man
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sich zu denen catholischen und Kayserlichen dabey zu versehen, folgendts
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auf der übrigen gutbefindung die 3 restirende classes zusammen nehmen.

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Secundo:

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Directorium. Seye lezthin von dem fürstlichen Brandenburgisch Culm-
16
bachischen herrn abgesanden ein schreiben an der evangelischen stände
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alhier anwesende gesandtschafften umb promotorial oder vielmehr inter-
18
cessional schreiben an die königliche majestät in Polen

38
Wladislaw IV. Vasa (1595–1648), Kg. v. Polen (seit 1632), vgl. auch [ S. 223 Anm. 4 ] .
, wegen versagter
19
mitbelehnung des herzogthumbs Preußen, item noch andere memorialia ein-
20
kommen , welche die restitution der vestung Wilzburg, Kizingen closter und
21
statt wie auch die ecclesiastica der graf- und herrschafft Schwarzenberg
22
betreffend, deßwegen man sich auf allen fall zu resolviren, was dabey zu thun
23
sein wolle

39
Die verschiedenen Schreiben Johann Müllers in Meiern II S. 811–820. Wilzburg, Feste im
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Fürstentum Ansbach; das Nonnenkloster Kitzingen, oberhalb Würzburg gelegen, war 1629 an
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Würzburg gefallen; Grafschaft Schwarzenberg (Maingebiet).
.

24
Er halte bey dem ersten davor, daß, dieweiln dergleichen auch an chur- und
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fürstliche collegia abgangen, denenselben nicht vorgegriffen, sondern auff
26
ihre resolutiones gewartet und, weiln solche zweifelsohne willfährig zu
27
hoffen, denenselben als dann beyfall gegeben werden solle.

28
Wegen der übrigen könne man, propter interesse religionis und weiln sie
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allererst anno 1629 depossessionirt worden, wie anderer häuser restitution
30
nominetenus begehren und auff ihre eigene memorialia referiren.

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Caeteri omnes conformiren sich.

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Conclusum. Solle iezt erzehlter maßen gehalten werden.

33
Tertio.

34
Directorium. Der Dortmundische herr abgesande habe ein memorial
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hinterlaßen

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Memorial Dortmunds in Strassburg AA 1141 fol. 241–242 o. D.
, betreffend militaria, beklage sich der starkhen guarnison und

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1
anderer kriegsbeschwerden, deßwegen dieses collegium bey denen höheren
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unterbauen und also intercessionales an die generalitet des Westphälischen
3
craißes außwürcken solle. Seines theils halte er dafür, man werde sich
4
schwerlich darzu verstehen können, weiln es nicht styli, sondern vielmehr
5
ihme an die hand zu geben habe, daß er bey denen höhern collegiis selbsten
6
einkomme und sich alsdann der stättischen assistenz, so viel möglich, ver-
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sichere , solches werde nicht allein zu verhütung unglimpffs dienen, sondern
8
auch einen beßern nachdrukh haben, wiewol an dem lezteren nichts desto
9
minder sehr zu zweiffeln, weiln bekannt, daß der herr graf von Trautmans-
10
dorff dergleichen intercessionales an obbemelde generalitet bereit ertheilet
11
und gleichwol damit nichts außgerichtet habe.

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l ingen. Möchte gern ein expediens sehen, dardurch denen afligirten
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ständen zu helffen were, Nördlingen und Eßlingen seyens nicht weniger
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benöhtiget; habe aber erfahren, daß alle intercessionales umbsonst seyen,
15
doch wolle der Dortmundische ein solches mittel versuchen, möge ers thun,
16
solle ihm secundiren.

17
Bremen. Idem.

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Lindau. Liege mit Dortmund in einem spital krankh, man müße ihn ad
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stylum ordinarium weisen, daß er seine memorialia an alle 3 collegia richte.

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Herford. Idem. Zweifelt aber an der würkung, weiln die statt Dortmund
21
hiebevor intercessionales et rescripta Imperatoris erhalten, so dannoch nichts
22
haben verfangen mögen.

23
Conclusum. Solle an alle drey collegia verwiesen und von diesem secundirt
24
werden.

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