Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
VORBEMERKUNGEN ZUR GESAMTEDITION
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VORBEMERKUNGEN ZUR GESAMTEDITION
»Die Aktenstücke dieses Jahrhunderts sind gewiß weit entfernt, schön oder gar klassisch genannt werden zu können; aber sie sind den Umständen angemessen und haben Charakter, wie die Menschen selbst, so alles, was sie tun“, mit diesen Worten hat Ranke den Protest beim Speyrer Reichstag 1529 kommentiert
L. V.
Ranke, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, ed. P.
Joachimsen, Neudruck Meersburg-Leipzig 1933, III S. 97.
. Für die Akten, die hundert Jahre später entstanden sind und für eine Publikation der Acta Pacis Westphalicae (APW) in Frage kommen, gilt Rankes Wort wohl in noch stärkerem Maße: »schön« sind sie selten, sondern meist ziemlich umständlich formuliert und oft alles andere als eine fesselnde Lektüre; ihrer literarischen Qualität wegen verdienten sie also kaum den Abdruck, und daher werden sie wohl nie klassisches Ansehen gewinnen. Gerade deshalb aber sind sie den Umständen und dem Charakter der Zeit des Dreißigjährigen Krieges und ihrer Menschen so genau ange-messen: was ihnen an literarischer Qualität mangeln mag, ist für den Histo-riker nicht entscheidend, sondern vielleicht sogar besonders interessant und aufschlußreich.
Die Publikation der bei den westfälischen Friedensverhandlungen 1643 bis 1648 entstandenen Akten ist die erste große Forschungsaufgabe, welche von der »Vereinigung zur Erforschung der Neue-ren Geschichte« getragen wird. Diese Vereinigung ist 1957 auf Anregung der damals von Ministerial-direktor Prof. Dr. Hübinger geleiteten »Abteilung für kulturelle Ange-legenheiten des Bundes im Bundesministerium des Innern« gegründet worden
Es gehören ihr z. Zt. an die Historiker
Max
Braubach (Bonn),
Karl
Dietrich
Erd-mann (Kiel),
Hans
Herzfeld (Berlin),
Richard
Nürnberger (Göttingen),
Kurt V.
Raumer (Münster),
Hans
Rothfels (Tübingen),
Stephan
Skalweit (Saarbrücken),
Adam
Wandruszka (Köln).
. Ihr Ziel ist »die Erforschung von Problemen der allgemeinen Geschichte der Neuzeit (16.-20. Jahrhundert) durch Aufspürung, Offen-legung, Bearbeitung und Edition der wichtigsten Quellen und Durch-führung der damit zusammenhängenden Untersuchungen«
Es gehören ihr z. Zt. an die Historiker
Max
Braubach (Bonn),
Karl
Dietrich
Erdmann (Kiel),
Hans
Herzfeld (Berlin),
Richard
Nürnberger (Göttingen),
Kurt V.
Raumer (Münster),
Hans
Rothfels (Tübingen),
Stephan
Skalweit (Saarbrücken),
Adam
Wandruszka (Köln).
. In gewissem Sinne setzt diese Vereinigung also Vorhaben fort, die früher von der »Historischen Reichskommission« getragen wurden, freilich mit einem neuen Akzent: Die Aufgaben der »Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte« sind in viel stärkerem Maße als etwa die früheren Unter-nehmungen der Reichskommission durch allgemeine, also nicht national-geschichtlich begrenzte Themen der Vergangenheit bestimmt.
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Daß unter diesem Gesichtspunkt gerade die Erforschung der Westfäli-schen Friedensschlüsse lohnende Aufgaben bietet, bedarf keiner langen Begründung. Aber können solche Aufgaben immer noch am besten durch eine Publikation gelöst werden? Diese Frage wird heutzutage kaum vorbe-haltlos bejaht. Es fehlt allerdings gerade für den westfälischen Friedens-kongreß gänzlich an einer den modernen wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Aufarbeitung der Quellen. Wer sich mit dem Westfälischen Frieden beschäftigen will, bleibt zur Hauptsache auf die veralteten und nicht mehr zulänglichen Publikationen des 17. und vor allem des 18. Jahrhunderts angewiesen, die nur mangels modernerer und kritischer Editionen als »grundlegend« gelten. Das meiste Material ruht noch in den Archiven Europas. Es zu erschließen, würde über die Arbeitskraft und das Lebens-alter eines Einzelnen weit hinausgehen. Daher ist es nicht erstaunlich, daß die letzte zusammenfassende Monographie über diesen Frieden das heute gänzlich veraltete Werk von Woltmann war, das 1808/09 als Fortsetzung von Schillers Geschichte des Dreißigjährigen Krieges erschien
K. L. V.
Woltmann, Geschichte des Westphälischen Friedens, 2 Bände, Leipzig 1808/1809.
. Erst jetzt, fast anderthalb Jahrhunderte später, ist eine neue große Gesamtdarstellung über dieses Thema herausgekommen. Sie macht allerdings unsere Publika-tion nicht überflüssig, sondern gerade wünschenswert: in ihrem Vorwort wird der Mangel an einer modernen Edition der damals entstandenen Akten betont, und vom Verfasser selbst wird die Notwendigkeit unserer Publika-tion dargelegt
Vgl. F.
Dickmann, Der westfälische Frieden, Münster 1959, S. XI, 518.
.
Und doch wird niemand heute leichten Herzens ein solch großes Publi-kations-Unternehmen beginnen. Muß uns nicht die Erfahrung so vieler vor drei, vier Generationen angefangener Editionen warnen, von denen nicht wenige stecken geblieben sind? Ist die Zeit, in der wir leben, überhaupt noch dazu angetan, solche Aufgaben zu übernehmen, bei denen es sich – viele werden sagen: »nur« – um Haupt- und Staatsaktionen zu handeln scheint? Wird man überhaupt noch geeignete Wissenschaftler finden, die bereit sind, Zeit und Kraft in den ebenso schwierigen wie entsagungsvollen Dienst einer Edition zu stellen? Und wird man die für eine solche Publikation notwendi-gen Geldmittel flüssig machen können?
Alle derartigen Bedenken haben wir sehr ernst genommen. Aber wir haben uns davon nicht abschrecken lassen, und zwar aus mehreren Gründen. Es erwies sich, daß wir geeignete Mitarbeiter finden konnten, wenn die entsprechenden finanziellen Voraussetzungen geregelt waren. Obgleich in dieser Sache entscheidend wichtige Fragen bis heute noch nicht zufrieden-stellend gelöst werden konnten, hat die wohlwollende und immer verständ-nisvolle Förderung der genannten Abteilung des Bundesministeriums des
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Innern es doch ermöglicht, daß das Unternehmen anlaufen konnte und bis-her verhältnismäßig gut vorangekommen ist.
Aber nicht nur diese mehr äußeren Voraussetzungen, sondern auch die geistigen Bedingungen für ein Unternehmen wie die APW sind heute wohl besser als in der Blütezeit des Positivismus und der Quelleneditionen. Es lag ja nicht nur am mangelhaften Stand der Quellenbearbeitung, wenn seit dem späteren 19. Jahrhundert die großen internationalen Friedensschlüsse vorwiegend unter nationalgeschichtlichem Aspekt behandelt wurden: die Zeit selbst war mehr am Besonderen als am Allgemeinen interessiert, weni-ger an dem international Gemeinsamen als an der Einzelgeschichte der Nation. Gerade die langen Verhandlungen in Osnabrück und Münster aber boten für eine solche Betrachtungsweise sehr wenig Reiz. Erst die geschicht-lichen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts haben ins volle Bewußtsein ge-rückt, daß die Friedensschlüsse von 1648 – trotz all ihrer Unvollkommen-heiten und Unzulänglichkeiten – nicht zu den Ereignissen der Vergangen-heit zählen, deren die Nachwelt sich schämen müßte, im Gegenteil: es haben sich damals Ansätze zu einem europäischen Ordnungsgedanken ergeben, die dem heutigen Urteil als recht gute Lösungsversuche erscheinen
Vgl. z. B. M.
Braubach, Der westfälische Friede, Münster 1948; K. V.
Raumer, Das Erbe des Westfälischen Friedens. Betrachtungen zu seiner 300. Wiederkehr, in:
Pax
Optima
Rerum, herausgegeben von E.
Hövel, Münster 1948, S. 73–96, R.
Laun, Die Lehre des Westfälischen Friedens, Hamburg, 1949; und jetzt vor allem F.
Dickmann, a. a. O.
.
Aber selbst wenn das anders wäre, dürfte auf eine brauchbare Edition der Akten des Westfälischen Friedenskongresses nicht verzichtet werden; denn niemand wird bestreiten wollen, daß die Pax Westphalica wie wenige andere Friedensschlüsse der neueren Jahrhunderte Epoche gemacht hat. Auf ad-äquate historische Bewältigung eines für die Staatenwelt des späteren 17. und des 18. Jahrhunderts so zentralen Gesamtkomplexes kann daher nicht ver-zichtet werden, solange die Wissenschaft nicht von ihren eigentlichen Auf-gaben kapitulieren will: zu diesen Aufgaben gehört aber nicht nur die histo-rische Betrachtung und Darstellung, sondern auch die Bereitstellung der Quellen, die aller Historiographie erst das feste Gerüst und den gesicherten Ausgangspunkt geben können. Die Frage ist nur, welchen Weg man dazu einschlagen will.
Um archivalische Quellen zu erschließen, werden heute fünf verschiedene Publikationsmethoden verwendet.
1. Abdruck alles Erhaltenen im vollen Wortlaut.
Bei der Masse des für die APW in Frage kommenden Materials scheidet diese Methode von vornherein aus. Eine solch »vollständige« Edition würde nicht nur einen riesigen Arbeitsstab erfordern und dementsprechend sehr
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erhebliche Geldmittel voraussetzen: der Umfang des zu Druckenden würde die wissenschaftliche Brauchbarkeit einer solchen Publikation schon von vornherein entscheidend beeinträchtigen
Vgl. dazu die Bemerkungen von H.
Heimpel, Deutsche Reichstagsakten, Ältere Reihe, in: Die historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissen-schaften 1858–1958, Göttingen 1958, S. 102ff.
. Außerdem geben die modernen Möglichkeiten des Mikrofilms und der Fotokopie in vielen Fällen ausrei-chenden Ersatz für den gesamten Abdruck eines Aktenstückes, dessen Text nur von sehr speziellem Interesse ist.
Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, daß der Mikrofilm und die Fotokopie nicht immer die Autopsie (oder den ihr entsprechenden Abdruck im ganzen Wortlaut) ersetzen können. Oft ist bei Konzepten der damaligen Zeit die Tinte so durchgeschlagen, daß auch der geübte Historiker nur aus dem Original den Wortlaut entziffern kann. Das gleiche gilt zuweilen für sehr schwer lesbare eigenhändige Konzepte auch bei besserem Erhaltungs-zustand. Auch kann die Lage eines Aktenstückes für seine chronologische und sachliche Einordnung entscheidend sein, aus der fotografischen Auf-nahme aber oft nicht erschlossen werden. Es wird also stets Fälle geben, in denen aus den äußeren Gründen des Erhaltungszustandes auf den Abdruck des vollen Wortlautes nicht verzichtet werden kann.
2. Abdruck einer Auswahl im vollen Wortlaut
Diese Methode ist jüngst angewendet in
Vl.
Kybal-G.
Incisa
della
Rocchetta, La nunziatura di Fabio Chigi (1640–1651), I 1, 2 Roma 1943, 1946. Dazu vgl. K.
Repgen, Fabio Chigis Instruktion für den Westfälischen Friedenskongreß. Ein Bei-trag zum kurialen Instruktionswesen im Dreißigjährigen Krieg, Römische Quartal-schrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 48 (1953) S. 90f.
.
Im Prinzip gilt für diese Methode das gleiche, was zu 1. gesagt wurde. Entscheidend ist hier, welche Stücke ausgewählt werden. Mit dieser Aus-wahl steht und fällt der Wert einer solchen Edition.
3. Regest.
Bei neuzeitlichen Akten ersetzt das Regest die Kenntnis des originalen Wortlautes nur selten, da stilistische Nuancen, die dem Ganzen eigentlich Farbe verleihen, bei dieser Publikationsmethode unberücksichtigt bleiben müssen. Das Regest kann zwar oft wesentlich kürzer gehalten werden als der Abdruck eines Aktenstückes im vollen Wortlaut; dadurch werden also Druckkosten eingespart. Aber es darf nicht übersehen werden, daß die Anfertigung eines verläßlichen Regestes auch erhebliche Zeit und Arbeit erfordert, also doch wieder Unkosten bedingt
Ausschließliche Verwendung von Regesten war z. B. A.
Wandruszka, Nuntiatur-berichte aus Deutschland, II. Abt. 1560–72, Bd. 2: Nuntius Commendone, 1560–62, Graz-Köln 1953, vorgeschrieben. – Ob durchgängige Verwendung von Regesten billiger oder teurer ist als weitgehender Abdruck des vollen Wortlautes, läßt sich mit Sicherheit wohl kaum sagen.
.
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4. Generalregister.
Von österreichischer Seite ist jüngst der interessante Versuch angelaufen, neuzeitliche Aktenbestände durch eine Kombination von Kurzregesten (Betreff des Aktenstückes) mit einem ausführlichen Generalregister zu erschließen
Vgl. H.
Schmidinger, Zur Frage der Erschließung und Publikation neuzeitlicher Akten. Der Schriftverkehr zwischen dem päpstlichen Staatssekretariat und der Nun-tiatur am Kaiserhof seit der Mitte des 18. Jahrhunderts, Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung 63 (1955) S. 53–63; dazu auch F.
Dörrer, Der Schriftverkehr zwischen dem päpstlichen Staatssekretariat und der apostolischen Nuntiatur Wien in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Römische historische Mitteilungen 4 (1960/61) 63/246.
.
Obgleich die Auswirkung und Brauchbarkeit dieser Methode im Augen-blick noch nicht zu übersehen sind
H.
Schmidinger gibt a. a. O. zwar eine Probe dieser neuen Methode; aber ihre Brauchbarkeit könnte sich erst erschließen, wenn einmal ein vollständiger Band vor-gelegt wird.
, scheint sie zweifellos geeignet, der Masse neuzeitlichen Aktengutes in den Archiven Herr zu werden. Aber als einziges Editionsprinzip für ein sachlich klar umgrenztes Thema wie die APW dürfte sie kaum in Frage kommen; denn sie ersetzt ja in keinem Falle den Weg in das Archiv, sondern ebnet ihn nur.
5. Darstellung unter Verarbeitung aller einschlägigen Akten.
Der für die ältere Reihe der deutschen Reichstagsakten
Dazu vgl. H.
Heimpel, a. a. O.
jetzt eingeschla-gene Weg einer gut dokumentierten, alles Wesentliche wenn nicht verarbei-tenden, so doch erwähnenden Darstellung kommt für eine Publikation wie die APW kaum in Frage; denn diese Methode setzt voraus, daß der Bear-beiter für eine zeitlich begrenzte Spanne alles den Sachzusammenhang be-treffende Material kennen muß. Für Quellen des 15. Jahrhunderts mag das möglich sein. Bei der Quellenmasse des 17. Jahrhunderts wäre jeder Bear-beiter, der das leisten sollte, überfordert.
Für die Acta Pacis Westphalicae wird aus diesen fünf Publikationsmetho-den eine sich der Quellenlage und den Umständen elastisch anpassende »Kombination« verwendet werden. Unser Ziel ist, die wichtigeren Akten-stücke – je nachdem – im vollen Wortlaut, im ausführlicheren oder im ganz knapp gehaltenen Regest bereitzustellen und bei diesen Dingen dem Benutzer also den Weg ins Archiv oder die Benutzung der älteren, unzu-länglichen Editionen zu ersparen. Für kleine Detail- und Spezialfragen aber wollen die APW durch Hinweise auf früheren Druckort oder genaue Archiv-signatur mit entsprechender Folio-Angabe dem Benutzer ein zuverlässiger Leitfaden sein. Im übrigen ergeben sich der Umfang und die Begrenzung der APW aus ihrer Einteilung.
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Die APW sollen in folgenden Serien erscheinen:
- I: Instruktionen
- II: Korrespondenzen
- III: Protokolle, Tagebücher und Verhandlungsakten.
Die
Serie I ist auf zwei bis drei Bände veranschlagt. Dort sollen die großen Instruktionen, die den Bevollmächtigten zum Beginn der Verhand-lungen nach Münster mitgegeben worden sind, zusammen publiziert wer-den. Der hier vorgelegte Band bringt die Instruktionen des Kaisers, Frank-reichs und Schwedens. In einem oder zwei weiteren Bänden soll – soweit möglich – die Ergänzung durch die entsprechenden spanischen, nieder-ländischen, venezianischen und päpstlichen Instruktionen
Die ursprünglich für APW I, 1 vorgesehenen venezianischen und päpstlichen Instruk-tionen, die bereits für den Druck fertiggestellt waren, sind wieder herausgenommen worden, um den Umfang des Bandes nicht zu sehr anschwellen zu lassen.
und die der wichtigeren deutschen Reichsstände enthalten sein. Dabei wird – wie schon in APW I, 1 – durch eine sehr eng begrenzte Auswahl wichtigster Quellen die Entstehung oder Wandlung der jeweiligen Friedensziele seit Mitte der dreißiger Jahre, also die Vorgeschichte des Westfälischen Friedens, nach Möglichkeit dokumentarisch erschlossen.
Den größten Umfang wird die
Serie II haben; denn hier haben wir es mit einer riesigen Quellenmasse zu tun, die – sowohl für den Bearbeiter wie für den Benutzer – auf möglichst ökonomische Weise bewältigt werden soll: es sind die laufenden amtlichen Berichte der Friedensbevollmäch-tigten aus den Kongreßstädten und entsprechend die laufenden Weisungen der Höfe für die Verhandlungen.
Die Serie II wird deshalb in eine Reihe von
Unterabteilungen aufge-gliedert (II A, II B usw.). Jede Unterabteilung ist für die Gesandtenkorre-spondenz einer Macht zuständig und wird – je nach Quellenlage und Bedeu-tung – einen oder mehrere Bände umfassen. Die Korrespondenzen werden innerhalb jeder Unterabteilung in der chronologischen Reihenfolge abge-druckt, wobei sich Abdruck im vollen Wortlaut, Regest und Register eines jeden Bandes so ergänzen, daß dem Benutzer die vollständige amtliche Kor-respondenz erschlossen wird. Im Augenblick befinden sich die entsprechen-den Unterabteilungen für die französischen, kaiserlichen, schwedischen, spanischen und venezianischen Korrespondenzen in Bearbeitung.
In welchem Umfange die Korrespondenzen der Reichsstände in der Serie II verarbeitet werden, läßt sich im Augenblick noch nicht definitiv sagen. Es wird hier streng ausgewählt werden müssen, damit die Publikation ihr Ziel erreichen kann.
Die
Serie III ist für diejenigen Quellen geplant, die formal weder in APW I noch APW II gehören. Es werden insgesamt drei Unterabteilun-gen erscheinen (APW III A, B und C). APW III A ist für die amtlichen
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Protokolle der reichsständischen Verhandlungen in Münster und Osnabrück vorgesehen. Da dieses Quellenmaterial sich weitgehend regestenmäßig erschließen läßt, wird der Umfang dieser Unterabteilung nicht zu sehr anschwellen. Das Protokoll der katholischen Reichsstände in Münster wird zur Zeit für den Druck vorbereitet.
APW III B ist für diejenigen Aktenstücke bestimmt, über die beim Kon-greß verhandelt wurde: Propositionen, Repliken, Dupliken, Promemoria, Informationen usw. Die Aktenstücke sind als Beilagen zu den Korre-spondenzen von den Gesandten an ihre Höfe eingereicht worden. Um die Serie II von ausführlicheren Mitteilungen über diese Beilagen zu entlasten, scheint die Zusammenfassung in einigen Sonderbänden in Serie III B am besten geeignet, so daß von einer Nummer der Serie II auf das entsprechende Dokument in III B (und umgekehrt) verwiesen werden kann.
APW III C schließlich ist für Diarien mehr oder weniger amtlichen Cha-rakters gedacht. Ob diese Unterabteilung sehr umfangreich wird, läßt sich derzeit noch nicht sagen. Im Augenblick wird das Tagebuch des braun-schweigischen Gesandten Lampadius und des Fürstbischofs von Osna-brück, Franz Wilhelm von Wartenberg, für den Druck vorbereitet.
Im übrigen wird für die näheren Einzelheiten (Textgestaltung usw.) in den Einleitungen zu jedem Band oder zu jeder Unterabteilung Rechenschaft gegeben werden.
Max Braubach
Konrad Repgen