Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
DIE KAISERLICHEN INSTRUKTIONEN (1637–1645) BEARBEITET VON HANS WAGNER : 24 Geheiminstruktion für den Dominikanerprovinzial Georg von Herbersteinzu Verhandlungen mit Richelieu in Paris Wien 1642 November 22
Geheiminstruktion für den Dominikanerprovinzial Georg von Herbersteinzu Verhandlungen mit Richelieu in Paris.
Wien 1642 November 22
Abschrift von der Hand des Kanzleischreibers Konrad Zelffe in Staatenabtei-
lung , Frankreich , Fasz. 40 fol. 3–13.
Instruction etc.
Waß in mein graffen von Trautmanstorffs nahmen bey des cardinals
Richelieu eminenz in Franckhreich der pater Herberstein
gehaimb, auch mit sonderbahrer dexteritet und vorsichtigkheit vor- und
anzubringen, zu tractieren und zu schliessen hat.
[1] Nemblichen wierdet erstbemelter pater Herberstein sich alsobalden
mit dem hiebeyliegenden an besagtes cardinals Richelieu eminenz lautenden
credentialschreiben
Kredentialschreiben, am 22. XI. 1642 von Kaiser Ferdinand III. ausgestellt, Abschrift
Staatenabteilung , Frankreich , Fasz. 40 fol. 1. Die Abschrift trägt den Vermerk:
Ist nie gebraucht noch exhibiert worden. Dieses Schreiben ist nicht identisch mit dem bei
M. C. Londorp V S. 819 gedruckten Empfehlungsbrief Trauttmansdorffs gleichen Datums.
gehaimb und vorsichtig anstellen, auf daß niemandt davon wisse und nit
anderst, alß wan er in seines ordens angelegenen sachen zu verrichten hette,
auch damit er ehistes in Franckhreich an demselben orth, wo zur selben
zeit sein cardinals eminenz sich befinden werden, sicher anlange.
[2] Darauf, wan er alda ankomben, nach aller müglichkheit und mit guter
dexteritet sich befleissen, auf daß er einen access und audienz erlange, dabey
er bemeltes credential gebührend abzugeben und benebenst gegen ihrer
eminenz mein gantz freundtlichen grueß, gebührende dienst und geneigten
gueten willen zu vermelden und darauf seinen vortrag und negotiation
volgender gestaldt anzustellen, bevorderist aber dahin zu sehen hat, damit
diße handlung in der still und gehaimb verbleiben mögte.
[3] Und zwar erstlich ist ihme patri Herberstein ohne daß bekhandt,
welcher gestaldt nunmehr vor etlichen jahren zwischen der verstorbenen
Römischen Kayserlichen Mayestet hochseeliger gedechtnuß und dem
könig in Franckhreich allerhandt mißfälligkheiten sich erhoben, die auch
gar zue einer offentlichen ruptur der vorhin beederseits geweßenen guetten
freundt- und nachbahrschafft und zue denen offenen kriegen außgeschlagen,
welche nachgehents auf die jetzt regierende Römische Kayserliche Maye-
stet unseren allergnedigsten herrn mit succession dero angehörigen erb-
königreichen und -landen wie nit weniger mit antrettung der regierung des
heyligen Römischen reichs auf vorhergangene ordentliche wahll der herrn
churfürsten devolviert und gleichsamb mit anerwachßen.
[4] Wie nun hochsternendt jetz regierende Römische Kayserliche Maye-
stet ohne alle gegebene ursach et necessitate quadam inevitabili in dießen
kriegsschwall mit eingeflochten und wider allen dero willen darein gezogen
worden, alß haben sie ihres theils von gott dem allmechtigen niemals waß
höchers und mehrers verlangt, alß wie doch ein allgemeiner friden zwischen
denen christlichen potentaten, bevorderist aber mit der cron Franckhreich
mögte herwidergebracht, das alte guete vertrauen restabiliert und alle
freundt- und nachbarschafft ferrers fortgepflantzet werden, zu welchem ende
sie dieses dero friedtfertiges verlangen und aufrichtige begierde albereith
villmalls erscheinen und clärlich zu verstehen geben lassen, so offt nur ein
apertur und gelegenheit an die handt komben; bevorderist aber und für-
nemblich bey denen noch vor geraumber zeit angestelten universal fridens-
handlung , die sie mit der herren churfürsten des heyligen Römischen reichs
wissen, einrathen und zuthuen alsobalden et quidem ultro eingewilligt,
seithero die gantze zeit ihrer angetrettenen regierung instendig prosequirt,
mit grossen uncosten dero vollmechtige gesandten zu Cöln und anderer
orthen underhalten, und waß zu beförder- und würckhlicher vortstellung
derselben nur immer dienlich sein mögen, an ihrem orth nichts erwinden
noch ermanglen lassen.
[5] Sodan durch schickhung des allmechtigen nach verfliessung viller
jahren allerseits aufgewehnten schweren uncosten, sorgfeltige muehe und
fleiß undt noch inmitls außgestandenen villfeltigen kriegsbeschwerlichkhei-
ten so wohl in dem königreich Franckhreich selbsten alß dem heyligen
Römischen reich und bey allerseits angehörigen ständten und underthanen
es nunmehr dahin gelangt, daß vermög zwischen ihrer Kayserlichen
Mayestet reichshoffrath dem von Lützaw undt dem frantzösischen legatum
Claudium de Mesmes, grafen de Avaux, in Hamburg das verwichene 1641
jahr den 25. Decembris styli novi aufgerichten accords (welchen die
Römische Kayserliche Mayestett ungehindert allerhandt darwider einge-
fallenen gar erheblichen und billichen bedenckhen, bevörderist aber weilen
sich auch noch biß dato von Franckhreich wegen zu diesen tractaten nie-
mants gebührend legitimirt, einig und allein auf der königlichen würden zue
Dennemarckh wortt, umb des lieben fridens willen und denselben zue
menniglichs trost zu befürdern, ratificiert
universal fridenstractaten und daß, waß dabey nur desideriert und difficul-
tiert werden können, dermahlen seine entliche richtigkheit erlangt also, daß
numehr der erste Decembris nägstkombent zu außhendigung der allerseits
erforderten salvorum conductuum und würckhlichen vollzueg des vorge-
melten accords angesetzt, darzu auch des königs von Spanien erforderte
ratificationes gewißlich einlangen werden
congreß unzweiffentlich auch erfolgen wirdt und derowegen die zeit numehr
herzue nahet, daß der liebe friden und dessen herwiderbringung sich in
etwaß blickhen lassen wölle.
[6] Alß wierdet sein cardinals Richelieu eminenz er pater Herberstein
woll beweglich remonstrieren und zu gemüth führen, in waß unwider-
bringlichen schaden, ja eusseriste gefahr des undergangs die gantze christen-
heit gesetzt seye durch diese numehr so langwährige bluettige krieg zwischen
fast allen christlichen potentaten und herrschaften, dabey so viel unschul-
diges christenbluet vergiessen ja einmahl gegen gott nit zu veranttwortten,
alle reich und länder, so derselbe so reichlich gesegnet, also enervirt, an
ihren krefften abgemattet, an menschen, reichtumbern und aller behörigen
lebens nottürfften also außgesaugt, daß entlichen auch nuer einem kleinen
hauffen der unglaubigen und denen feinden christlichen nahmens nit werden
widerstehen khünnen, sondern zu einem raub sein müssen, wie solches die
vorigen historien, sonderlich aber bey dem orientalischen reich, welches
eben der gestaldt durch der christen uneinigkheit und bluettige krieg
endlich in der unglaubigen handt gerathen, genugsamb bezeugen.
[7] Und obzwar gott der allmechtige dises noch biß dato gnediglich
abgewendet, so seye doch kein zweifel, daß sie auf dise gelegenheit, ihren
barbarischen dominat zu erweiteren, ein wachtsambes aug haben und viel-
leicht wohl ehender, alß man vermeint, ein oder andere christliche provintz
anfallen und zue der dienstbahrkheit bezwingen möchten.
[8] Zevorderist aber sey woll zu bedenckhen, waß hierdurch der catho-
lischen religion und allgemeinem catholischen weeßen für nachtheil und
abbruch zugefuegt, wie viel tausendt, ja million seelen in ihren ihrthumben
gesterkht und damit in die ewige verdamnuß fürsetzlicher weiß gleichsamb
gestürtzt werden, in denen alle uncatholische durch die assistenz der cron
Franckhreich und mit derselben confoederation sich also fest und starckh
und damit die gewisse gedanckhen und hoffnung machen, endtlichen alle
ihre widrige und numehr von langer zeit hero gefaste intentiones hindurch
zu dringen, welches nichts anders alß nach und nach die vertreib- und
vertilgung der catholischen religion sein kan, die da in ihren glidern also
opprimirt und verschranckht, daß ihr selbst zue dero nothwendigen
defension nit mehr sufficiert wirdt sein khünnen.
[9] Wollen derohalben sein cardinals eminenz alß ein vornembe seülen
der christlichen catholischen kirchen und alß des aller christlichsten poten-
tatens des königs in Franckhreich erster und füernembster minister an
seinem hohen orth auch seiner selbst eigenen nation und vatterlandt zu
lieb dahin cooperieren, damit entweders vermittelst dieser herbeykhom-
benden universal fridenshandlung oder aber neben derselben auch durch
anderwertigen particular tractat, welches ihrer eminenz selbsten am besten
und der sachen am füerträglichsten zu sein vermeinen möchte, der so hoch
nothwendige liebe friden dermahleins herwidergebracht und dardurch alle
weitere gefahr der gantzen christenheit abgewendet, wie nit weniger daß
große praejudicium der religion verhuetet werde.
[10] Es hat aber hiebey seiner eminenz er pater von Herberstein dises
bestendig zu versichern, daß ihre Kayserliche Mayestet in dem heyligen
Römischen reich dasjenige, waß dißfahlß die reichsconstitutiones mit sich
bringen, bevorderist waß bey jungst zu Regenspurg gehaltenen reichßtag
geschlossen worden, vestiglich zu halten gedacht sein .
[11] Verrers und zum anderen wierdet seiner eminenz er pater Herber-
stein zu verstehen geben, wie deroselben alß hoch vernunfftig für sich selb-
sten woll wissendt, welcher gestaldt gott der allmechtig selbsten jederzeit
die verlassene pupillen und dero angehörige sachen in absönderlichen
schutz zu halten anbefohlen, solches auch bey allen völckheren löblich und
wohl observirt wirdt, also daß kein nation fast so barbarisch, welche sich
nit absönderlicher straffen befürchtet, wo denen pupillen ainiges unrecht
zugefuegt. Nun seye einmahl wahr, daß die junge ertzhertzogen in Tyrol
noch ehe und zuvor man mit Franckhreich gentzlich zerfallen und zue
einem offenen kriegsstandt komben, pupillen worden und noch biß dato
in ihrem minderjährigen standt, auch dannenhero an diesem krieg für ihr
persohn gantz nichts schuldig sein. Nichtsdestoweniger aber sein ihre
angehörige landt und leuth, alß daß Elsaß sambt der vestung Preysach und
anderen ahngehörigen orthen sowohl diß- alß jenseits Rhein feindlich
überzogen und durch den gewallt der waffen ihnen abgenohmen, werden
auch noch verrers unschuldig bekhriegt und mit feuer und schwerdt
verfolgt. Dieweilen dan obbemelte landschafft Elsaß und vestung Preysach
neben anderen angehörigen orthen mehr ein unwidersprechliches uraltes
Österreichisches patrimonium und derzeit obbemelten minderjährigen
ertzhertzogen in Tyroll zugehörig ist, welche ihres theils gantz unschuldig
sein, alß werden sein eminenz ja an sich selbsten für recht undt billich
erkhennen, daß vor allen dingen aller dieser örther restitution ihren recht-
messigen nathürlichen erbherren alsobalden wider ervolge und dardurch
weiterer zorn gantz verhüettet wie auch die von oben herab widrigen
faalß zu gewarttende straffen abgewendet werden. Wie dan in diesem punct
er pater Herberstein seiner bekhanten dexteritet noch die weitere auß-
führung woll zu thun und die notturfft zu premieren wissen wirdt.
[12] Solte nun des cardinals eminenz auf disen vortrag und postulata
ihme patri Herberstein etliche oppositiones und einwürff und zweifelsohne
under andern gleich anfangs diesen machen, wan die Römische Kayserliche
Mayestet von der königlichen Mayestet in Spanien und derselben cron
interesse sich separieren, daß alßdan mit deroselben und dem Römischen
reich in Teutschlandt baldt zue einem friden zu gelangen sein wurde.
Darauf hat er pater Herberstein dahingegen zu explicieren, daß die könig-
liche würde in Franckhreich sich bishero je und alle zeit sowohl in particular
alß universaltractaten dahin außtruckhlich erclärt, daß sie ohne dero
confoederierten, auch sogar des geringsten, in kein einzige handlung sich
nit einlassen kündten noch wolten, und darumben ist eben bißhero daß
langwierige disputat geweßen, der allenthalben begehrten salvorum
conductuum halber.
[13] Dannenhero und bey solcher beschaffenheit ja auch ihrer Kayser-
lichen Mayestet mit einigem billichen fueg nit möge zugemuetet werden,
diejhenige und bevorderist die cron Spanien zu verlassen, alß welche
deroselben auf so viel weeg verwandt, in diesem krieg so trewlich assistiert
und die da in dergleichen landt und leuthen von Franckhreich bekhriegt
wierdt, welche unzweifentlich von dem heyligen Römischen reich zu lehen
ruehren und respectu derer sy ein unwidersprechliches glidt und standt
des reichs auch dannenhero wie andere dabey zu schutzen sein. Dergleichen
nahende verwandtschafften und vincula sich gleichwoll zwischen der cron
Franckhreich und Schweden oder andern dero colligierten nit befinden
und sye ja billich zwischen beederseits alliirten dißfalls wenigist ein gleicheit
zu halten, kan auch Franckhreich mit einigem schein daßjenige, waß seines
theils für recht und billich haltet, diesseits nit improbieren noch unbillichen,
zumahlen die aigenschafft der tractaten selbsten nit zugeben wolte, daß
Franckhreich alle seine alliirte mit bey sich haben, ihre Kayserliche Mayestet
aber die ihrige beyseits setzen und außschliessen solte, alldieweilen der-
gestaldt daß tractandum wie auch diejenigen, mit welchen zu tractieren,
ermanglen würden. Dabey aber er pater Herberstein diese versicherung zu
thuen, wan man mit der cron Spanien zugleich tractieren wirdt, daß ihre
Kayserliche Mayestet die königliche Mayestet in Spanien zu eingeh- und
annembung sicherer erbahrer und billicher fridensconditiones zu disponiren
gewißlich nit underlassen werden, wie sy dan woll versichert sein, daß ge-
dachter könig dahin gleichfals incliniren und selbige nit außschlagen wierdt.
[14] Wie dan er pater hiebey sich höchstens befleißen wirdt zu vernemben
und solches auch gar zu begehren, mit waß conditiones man dan mit
Spanien zu tractieren gemaint? Wie dann ihme patri Herberstein dißfalls
zu seiner nachrichtung so viel angedeutet wirdt, daß albereith nacher
Spanien uber diß werckh die nothwendige communication beschehen und
daß auch von dannen auß woll eine gewisse persohn in gehaimb zu diesem
endt nacher Franckhreich abgeschickht werden möchte.
[15] Nechst diesem und für daß andere wierdet zweifelsohne des herrn
churfürsten von Trier sachen und dessen restitution moniert werden.
Dabey kan er pater von Herberstein sich so viel vernemben lassen, man
wolte zwar diesseits nit hoffen, daß sich der könig in Franckhreich in diese
sachen mischen werde, als die da einem churfürsten und standt des reichs
betreffe, consequenter niergendts anderst wohin alß fuer einen Römischen
kayser und daß reich gehörig seye. Jedoch sey ihre Kayßerliche Mayestet
nit entgegen, dem könig von Franckhreich zu gefallen den herren chur-
fürsten zu restituiren, wan nuer dahingegen auch er sein noch bißhero
erzeigte vindictam fallen lassen und die sachen zwischen dem thombcapitl,
seinen landtständten und anderen verglichen ist. Wie dan zue solchem
endt die allerseits interessierte albereith citirt undt wierdet derentwegen mit
dem allernegsten ein guetige handlung fürgenomben und dabey ohne allen
zweifel daß gantze werckh hingelegt werden .
[16] Desgleichen, da fuers dritte wegen beeder vestungen Pignarolo
und Moinwickh
Die zum Bistum Metz gehörige Festung Moyenvic in Lothringen war 1630 durch kaiserliche
Truppen besetzt worden. Es wurden große Befestigungen errichtet, die aber nicht hinderten, daß
sich die Franzosen unter Marschall de la Force 1631 des Platzes bemächtigten. Auch Moyenvic
wurde 1648 an Frankreich abgetreten.
daß dieser beeder örther halber sich der friedt in dem geringsten [nit]
spören solle; und seye man disseits gar woll zufriden, wan es auch ex parte
Franckhreich also beliben werde, Moinwickh gar zuschlaipfen zu lassen.
[17] Waß dan zuem vierten den hertzog von Lothringen anbetrifft,
wierdet er pater Herberstein diß zu verstehen geben, daß ohne allen zweifl
mit erfolgendem friden auch dieses herrn hertzogens restitution zue seinen
angehörigen landen und leuthen ervolgen werde, zumahlen ihre Kayser-
liche Mayestet dem könig in Franckhreich zu gefallen auch den herrn
churfürsten zue Trier völlig widerumb restituiren wollen, da doch jener
bey weitem nit so viel gegen Franckhreich alß dieser gegen ihrer Kayser-
liche Mayestet, dem heyligen Römischen reich und allen dessen anverwand-
ten ständt und mitglider beschuldigt werden khündte, und hat er pater
diese Lothringische mit der Trierischen restitution in alle weeg zu condi-
tionieren .
[18] Wegen der frawen landtgräffin zu Hessen Cassel seyen zum fünfften
albereith underschiedliche guetige handlungen fuergeloffen und stehet man
annoch in verreren tractaten. Es seyen aber ihre Kayserliche Mayestet
gnedigst resolvirt, es nachmahlen bey deme verbleiben zu lassen, waß
albereith zwischen ihrer churfürstlichen gnaden zu Maintz und ihr der
frawen landtgräffin und derer beederseits delegiert- undt subdelegierten in
einem undt anderen verhandlet und etwo noch verrers verhandelt werden
möchte .
[19] So seyen zuem sechsten der cron Schweden auch albereith solche
offerta geschehen, die sie anzunehmen ainiges billiches bedenckhen nit
haben kan, und ist man disseits nachmahlen gewölt, diser cron praetension
mit einer gewissen summen geldts und imitelst, biß selbige richtig abge-
führt , mit hypotecier- und in handen lassung eines stuckh landts oder
provinz satisfaction zu geben.
[20] Da aber sein eminentz hiemit nit content zu sein sich erzeigen
wurde, so wolle von derselben er pater von Herberstein begehren, daß sie
dero gedanckhen vertrewlich und in höchster gehaimb zu eröffnen ihnen
wolten belieben lassen, mit waß conditionen sie dan mit dieser cron einen
billichen friden zu treffen vermainen, bey gegenwertigem zustandt der
christenheit und der catholischen religion.
[21] Sibentens wierdt auch kein bedenckhen sein, der Madama oder
verwittibten hertzogin zue Saphoia auf erfolgenden friden mit der cron
Franckhreich ein tutorium oder curatorium zu ertheilen, inmassen dero-
selben in denen salvis conductibus zu denen universal fridenstractaten
ohnedaß der titulus tutricis et regentis albereith eingewilligt und gegeben
worden
Christine, Tochter des Königs Heinrich IV. und der Maria Medici, war die Witwe des 1637
verstorbenen Herzogs Viktor Amadeus I. von Savoyen und Vormünderin für Herzog Karl
Emanuel II. Sie wurde Madama oder Madama Reale genannt. Kaiser Ferdinand III. entzog ihr
1639 auf Betreiben der Linie Savoyen-Carignan die Vormundschaft, sie vermochte aber im darauf
folgenden Bürgerkrieg ihre Ansprüche mit Hilfe Frankreichs durchzusetzen.
meldung geschicht, also zu eröffnen wissen wirdt.
[22] Zuem beschlueß aber diser seiner negotiation wolle er gelegenheit
suchen zu reden von einem krieg gegen dem Türckhen, wan derselb an
einem oder anderen orth wider die christenheit brechen solte, und sich
dabey dises befleissen von des cardinals eminentz zu vernehmen, waß auf
solchen faal die cron Franckhreich fuer hülffen, wo nit offentlich und
directe, doch zuem wenigisten heimblich und indirecte beyzutragen ge-
meint seye. Dabey ihme patri zu wissen, daß noch vor diesem von m/10 man
gemeldet worden, welche da sie anjetzo widerumb solten angebotten werden,
hette er dieselben in Frantzösischen völckheren kheinesweegs anzunehm-
ben , sonderen dahin zu bearbeithen, damit jährlichen ein gewisse summa
geldts erlegt würde, davon ihro Kayserliche Mayestet m/20 man selbsten
aufbringen und underhalten möchten.
[23] Von dem Pfaltzischen negotio hat er seines theils gantz nichts zu
melden, sondern wierdt allein dextre sehen und zu penetrieren sich be-
fleißen , wohin man dißfalß bey Franckhreich inclinieren und waß aldorten
füer sensus seyen. Solte aber des cardinals eminentz davon waß moniren,
so hette er sich hierinnen dahin vernehmen zu lassen, daß diß negotium
noch woll werde ad partem khünen hingelegt werden, wie dan zu verreren
tractaten der 10. Januarius nägstkombent bereith widerumb angesetzt.
[24] Wan nun hierauf er pater von Herberstein einige gelegenheit
ersehen solte, gleich alsobalden mit dem könig in Franckhreich durch des
cardinals eminentz waß zu schliessen, so mag er solches nach außweißung
dieser seiner instruction thuen und eingehen. Da aber bey einem oder
anderen punct zweifelhafftige sachen fuerfallen, die einer mehreren erleute-
rung oder aber auch resolution und gewaldts vonnöten hetten, wierdet er
dasselb unverlangt zu berichten und sicher durch Bruessel (dahin auch
bereith die nothwendige erwiderung beschehen) an den Kayserlichen hoff
zu überschreiben wissen, darauf ihme, so baldt es nuer müglich, weitere
befelch und resolution zuekomben sollen.
[25] Wan waß also privatim geschlossen, welches einer weiteren solem-
nisation vonnötten, kan dasselb inmittelst und biß dahin in gehaimb
gehalten werden und mag er auf solchen faal auch woll gar einen anstandt
zwischen denen disseitigen und bey ihr Kayserlichen Mayestet stehenden
und denen Frantzösischen waffen auf vier monath lang zu diesem endt
bewilligen und eingehen, damit immittels und in solcher zeit die noth-
wendigen communicationes hinc inde beschehen, wie nit weniger die
bedürfftige solemniteten ervolgen mögen. In alleweeg aber hat er dahin zu
sehen, damit auch diß pactieret und geschlossen werde, daß der könig in
Franckhreich sich hinführo in die reichssachen verrers nit einmische,
wie dan ihre Kayserliche Mayestet auch keines weegs gedacht seyen, sich
im geringsten in die Frantzösische händl einzumischen.
[26] Und diß ist also, waß mehr bemelter herr pater von Herberstein
bey dieser abschickhung nacher Franckhreich, doch aber alles wie anfangs
gemelt, in höchster gehaimb und allein in mein graffen von Trautmans-
torffs nahmen, handlen und verrichten soll. Welches wie ers bevorderist
gott dem allmechtigen zue ehren, der gantzen christenheit zu guetem und
erhaltung der catholischen religion guetwillig auf sich genohmen, also
werden ihre Kayserliche Mayestet ein solche mühewaltung gegen ihme
und seinem heyligen orden wie auch gegen seiner freundschafft in kayser-
lichen gnaden würckhlich zue erkhennen nit underlassen. Und zu urkhundt
dessen hab ich diese instruction mit meinem angebohrnen insigel und handt
underschrifft becräfftigt.
Beschehen in Wien den 22. Novembris diß 1642 jahrs.