Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
ÜBERSETZUNG DER SCHWEDISCHEN TEXTE VON EMIL SCHIECHE : 17a Hauptinstruktion Stockholm 1641 Oktober 5/15


30
17a

Hauptinstruktion

Stockholm 1641 Oktober 5/15

31
Instruktion für die Kommissare zu den Friedensverhandlungen. Desgleichen das
32
Nebenmemorial.

33
1.

34
Durch Herrn Salvius sind nun zum größten Teil alle Präparatorien für die
35
Friedensverhandlungen mit dem Römischen Kaiser abgesprochen, insonderheit die
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Vollmachten wie auch die Geleitbriefe für die schwedischen Kommissare und diejenige
37
der Verbündeten Ihrer Kön. Maj. mit ihren Titeln und sonstigem formalen Zubehör;
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was noch betreffend Ort und Zeit fehlt, kann hoffentlich voll und ganz entschieden
39
werden. Ihre Kön. Maj. hat sowohl den Ständen in Regensburg als auch dem König von

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1
Dänemark ihren Entschluß zur Kenntnis gebracht, alsbald ihre Kommissare hin-
2
überzuschicken , die alle Gelegenheiten wahrnehmen sollen, um diesem schweren und
3
beschwerlichen Krieg abzuhelfen. Deswegen ist es der allergnädigste und ernste Wille
4
Ihrer Kön. Maj., daß sich Herr Johan Oxenstierna sogleich und ohne Verzögerung
5
an Bord begibt und sofort nach Stralsund reist und daß Herr Ture Bielke, weil er
6
wegen seiner kürzlichen Heimkehr und wegen anderer Obliegenheiten nicht gleich
7
mitfahren kann, ihm im Herbst so bald wie möglich nachfolge.

8
Und dies alles um zweier Ursachen willen, daß er sich vorerst ohne Oxenstierna
9
sofort wie Herr Salvius als ein für die Friedensverhandlungen verordneter Kommissar
10
ausgebe und von dort dann bequem mit dem vorgenannten Herrn Salvius über alle
11
Präparatorien und über all das korrespondiere, was in dieser Angelegenheit noch
12
anfallen könnte, und daß er nachher, wenn in bezug auf die Zusammenkunft ein
13
gewisser Tag und ein angemessener Ort unter Zustimmung aller Interessierten fest-
14
gesetzt ist, mit dem Vizegouverneur und dem Assistenzrat in Pommern einen sowohl
15
dem Kriegs- als auch dem Zivilwesen nach Lage der Zeit dienlichen Status rechtmäßig
16
abfasse und entsprechend der erhaltenen Sonderinstruktion regele. Wenn dann Herr
17
Ture Bielke hinübergekommen ist und sich mit Herrn Johan Oxenstierna vereinigt
18
hat, soll er nebst Herrn Johan auf all dies Bedacht nehmen.

19
2.

20
Gleich nach Ankunft in Stralsund soll Herr Johan Herrn Salvius mit einem
21
Schreiben seine Abfertigung und Ankunft auf deutschem Boden zu den Friedensver-
22
handlungen bekanntgeben, sich und Ture Bielke dabei als verordnete Kommissare zu
23
erkennen geben und mitteilen, daß er die Instruktion in Händen habe, um sie bei
24
passender Gelegenheit vorzuweisen; auch die Bitte aussprechen, Herr Salvius möge
25
hiervon benachrichtigen den kaiserlichen Residenten, insonderheit den französischen
26
Botschafter Grafen d’ Avaux und daneben unsere Verbündeten in Deutschland und bei
27
Gelegenheit den König von Dänemark als Vermittler; diesen möge Herr Salvius
28
daran erinnern, er möge entsprechend der empfangenen Weisung mit den Interessenten
29
all das verabreden, was betreffend Zeit und Ort der Verhandlungen noch fehlt; gleich-
30
zeitig darauf dringen, er wolle hernach mit Herrn Johan korrespondieren und diesem
31
eröffnen, was schon verabredet ist oder sich noch im Zustand der Vorbereitung befinden
32
könnte.

33
Bei dem gleichen Anlaß kann er auch Herrn Salvius davon benachrichtigen, daß
34
er neben den Friedensverhandlungen und, bevor man sich von allen Seiten gesammelt
35
hätte, den Auftrag hat, den pommerschen Status zu beachten und ihn mit Hilfe
36
anderer in eine richtige und womöglich gesetzliche Lage zu versetzen; dieses sowohl
37
als auch das Bedenken, das man hat, am Verhandlungsort einzutreffen, bevor
38
die Gesandten der Gegenpartei und der Alliierten sich dort eingefunden haben, sind
39
nicht im geringsten Gründe, um sich nicht gleich nach Hamburg zu begeben.

40
3.

41
Nach getaner Benachrichtigung und erfolgter schriftlicher Verbindung sollen Herr
42
Johan und Herr Salvius eine Gelegenheit suchen, um entweder in Wismar oder an
43
einem anderen geeigneten Ort zusammenzukommen, damit Herr Johan bequemer

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1
Herrn Salvius seinen Auftrag eröffnen und ihn in diese Instruktion Einsicht nehmen
2
lassen kann und damit er andererseits um so besser alle Vorhaben und all das erfahre,
3
was verabredet ist oder nicht sowie auch was auf dieses oder jenes Hindernis stößt;
4
sie mögen da alles durchberaten, was zur Beförderung und Rechtfertigung der
5
Sache gehört und beiträgt, damit sie einander richtig verstehen und damit sie, wenn der
6
eine oder der andere einzeln besucht und angesprochen wird, immer wie aus einem
7
Mund sprechen und mit einer Feder schreiben und einander immer gleich bleiben.

8
4.

9
Sollte sich, während beide voneinander getrennt sind, jemand von seiten des Königs
10
von Dänemark bei Herrn Johan mit einem Brief oder einer Botschaft einfinden und
11
darauf drängen, man möge sich zu den Friedensverhandlungen entschließen und mit
12
ihnen beginnen, möglicherweise mit dem Sonderauftrag, die restlichen Präparatorien
13
oder Präliminarien zu vereinbaren, dann soll Herr Johan zuerst ganz allgemein den
14
Verdruß Ihrer Königl. Maj. über den langen und beschwerlichen Krieg sowie ihre hohe
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Geneigtheit bezeugen, diesem abzuhelfen und das Römische Reich und die Nachbarn
16
zu beruhigen und zu befrieden und die frühere Freundschaft vermittels ehrlicher,
17
reputierlicher und sicherer Bedingungen wiederherzustellen; er sei zu dem Zweck
18
abgefertigt worden, um, sobald mit der Gegenpartei und den Interessenten Beschlüsse
19
und Abschiede betreffend Zeit und Ort gefaßt worden seien, sofort aufzubrechen und
20
sich mit Herrn Salvius, der über die Präparatorien bisher verhandelt und den Auf-
21
trag habe, über das, was noch unerledigt ist, Vereinbarungen zu treffen, zum Ver-
22
handlungsort zu begeben und mit den Friedensverhandlungen zu beginnen. Wenn nun
23
S. Maj. von Dänemark die Gegenpartei zu einem guten Entschluß antreiben und
24
dadurch das Werk fördern wollte, daß den Verbündeten Ihrer Kön. Maj. Genüge
25
getan werde und sie auch einen Entschluß faßten, vollbrächte der König ein besonderes
26
Werk, das von den Nachfahren zu rühmen wäre.

27
Sollte es geschehen, daß der König von Dänemark darauf bestände, Herr Johan
28
solle über Zeit und Ort oder andere Präparatorien beschließen, müßte er diese Dinge
29
geradeso erörtern, wie es Herr Salvius bisher getan hat, jedoch nicht abschließen, sich
30
vielmehr auf die Abreden des Herrn Salvius berufen und erklären, daß bislang Herr
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Salvius mit den Präparatorien beauftragt war und er vollkommen für die Abwik-
32
kelung der Präliminarien instruiert und bevollmächtigt gewesen war; denn es sollten
33
sowohl der Kommittent der Gegenpartei als auch der residierende französische Bot-
34
schafter sein, mit denen am meisten und am bequemsten Abreden getroffen würden. Er
35
zweifele auch nicht, daß Herr Salvius mit Fleiß seinem Auftrag nachkomme, er
36
wolle ihn auch eifrig hierzu vermahnen; er selbst sei vornehmlich für die Hauptver-
37
handlung abgefertigt worden und stehe bereit, sowie das Vorherige seine Richtigkeit
38
habe und verabredet sei.

39
5.

40
Auf die gleiche Weise soll er sich mutatis mutandis gegenüber anderen deutschen
41
Fürsten und Ständen verhalten, die sich vorsätzlich oder gelegentlich in dieser Hinsicht
42
an ihn wenden und die Sache bei ihm betreiben; nur ist dabei zu beachten, ob die Fürsten
43
mit Ihrer Königl. Maj. verbündet sind und Armeen auf den Füßen haben wie Lüne-

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1
burg und Hessen-Kassel oder sich sonst gleichwie neutral verhalten, nichts zur Sache
2
tun, es sei denn bloß das, was durch Zwang geschieht, wie Mecklenburg usw.

3
Wenn nun jemand, der Verbündeter ist und kooperiert, einen Gesandten an ihn
4
schickt, so soll er mit diesem vertraulich verkehren, im allgemeinen stets das Ver-
5
langen Ihrer Kön. Maj. nach Frieden und zugleich die Gewogenheit bezeugen, alles
6
mit seines Herrn Ratschlag und Mitarbeit zu einem guten und allgemeinen Frieden
7
zu betreiben, der sicher und reputierlich sei für die evangelischen Stände Deutschlands
8
wie auch für die eigenen Länder und Reiche Ihrer Königl. Maj. und die Länder ihrer
9
anderen Freunde und Verbündeten; er soll diese Fürsten auch ermahnen, daß sie von
10
sich aus das gleiche tun und daß sie, so wie Ihre Kön. M:t ihr Auge auf sie gerichtet
11
habe, demgegenüber die Sicherheit, Reputation und Wohlfahrt Ihrer Kön. Maj. und
12
ihres Reiches im Auge behalten und fördern wollen; weiterhin sollten sie dabei mit-
13
helfen , daß die Präparatorien sowohl bei der Gegenpartei als auch beim französischen
14
Botschafter vorangetrieben werden, damit alsbald alle Hindernisse weggeräumt werden
15
mögen.

16
Auch mögen durch des hocherwähnten Fürsten Anraten und Antreiben die anderen
17
evangelischen Stände, die vordem aus Furcht den Prager Frieden angenommen hatten,
18
bei diesen allgemeinen Friedensverhandlungen ihre und des Römischen Reiches Interes-
19
sen wahrnehmen und bei ihnen durch deren Bevollmächtigte zugegen sein, um alles, so
20
viel sie nur vermögen, zum Besten und außerdem das zu fördern, was im allgemeinen
21
zur Rechtfertigung der Sache selbst und der guten Absichten Ihrer Kön. M:t beitragen
22
kann.

23
6.

24
Gegenüber den anderen Fürsten und Ständen, die entweder Neutralität beobachten
25
oder sich in keiner Weise am Krieg beteiligen wollen, ist dies auch voll und ganz zum
26
Ausdruck zu bringen, nur sind sie auf andere Weise zu ermahnen, die Sache der
27
Evangelischen zu fördern und das, was sie durch Annahme des Prager Friedens
28
hintangesetzt hätten, eher jetzt als niemals zu betreiben; da eines jeden Absichten und
29
Gespräche entsprechende Antworten erfordern, ist einzig und allein zu erweisen und
30
zu beachten, daß alle Gespräche und noch mehr die Resolutionen dahin ausgerichtet
31
sind, daß der Haß wegen des Krieges von Ihrer Kön. Maj. und dem Reich ferngehalten
32
wird; und es ist die Geneigtheit klar zu beweisen und zu bezeugen, das Römische
33
Reich zu befrieden, und nicht minder überzeugend ist darzulegen, wie lange und durch
34
wie viele Fährnisse Ihre Kön. M:t diesen Krieg zu keinem anderen Ziel durchgehalten
35
habe, als um den Status des Römischen Reichs, vor allem der Evangelischen und in-
36
sonderheit der Nachbarn einigermaßen in den früheren Zustand zu bringen und so sich
37
und das Vaterland gegen die anwachsende österreichische Monarchie und das erstrebte
38
absolute Dominium in Deutschland zu sichern.

39
7.

40
Das gleiche bezeuge er auch gegenüber dem Kurfürsten von der Pfalz und anderen,
41
die die Sache dieses Hauses betreiben, und füge hinzu, daß Ihre Kön. Maj. es beson-
42
ders im Auge behalte sowohl wegen der steten Freundschaft, die seit langer Zeit
43
zwischen den Königen Schwedens und diesem Haus bestanden hat, als auch wegen des

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1
großen Interesses, das das Römische Reich wie auch alle seine evangelischen Stände und
2
die angrenzenden Königreiche und Republiken daran haben, daß die Stimmen der
3
Evangelischen und der Katholischen im Kurfürstenkolleg gleich seien, andernfalls
4
würden jene von diesen überstimmt.

5
8.

6
Gegenüber dem Kurfürsten von Sachsen soll er sich nicht, sofern dieser hierzu
7
Gelegenheit gibt, * * * wegen des Unrechtes verstellen, das Ihrer Kön. Maj. angetan
8
worden ist, indem der Kurfürst mitten im Aufeinanderprallen der Waffen einseitig
9
verhandelt hat, hernach geschlossen auf die andere Seite hinübergetreten ist und ohne
10
irgendwelche Ursache Ihre Kön. Maj. im Prager Frieden zum Feind erklärt hat;
11
hierauf hat er den Kampf begonnen, ohne allen Grund Ihre Kön. Maj. und die Krone
12
verfolgt, deren Diener und Freunde zum Abfall verleitet und sich zu keinerlei red-
13
lichen Verhandlungen bewegen lassen, sondern wider all besseres Verdienst Ihre Kön.
14
Maj. und die Krone herrisch und schändlich behandelt, ganz abgesehen davon, daß der
15
evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland Servitut auf jenem Verdienst be-
16
gründet ist.

17
Aber obwohl sich Ihre Kön. Maj. all dessen nicht ohne starke Erregung zu erinnern
18
vermag, haben diese Dinge trotzdem nicht so nachhaltige Kraft bei Ihrer Kön. Maj.,
19
daß nicht die wohlwollende Neigung gegenüber dem gemeinsamen evangelischen Wesen
20
bei Ihrer Kön. Maj. mehr vermöchte; wenn daher der Kurfürst zum gemeinen Besten
21
beitragen, zusammenarbeiten und dem abhelfen wollte, was im Prager Frieden ver-
22
sehentlich oder unrichtig gedeutet worden war, * * * wäre es leicht möglich, allen
23
Zwist zwischen Ihrer Kön. Maj. und dem Kurfürsten aufzuheben und sie beide ohne
24
Schwierigkeiten dazu zu bewegen, sich für die Erhaltung des gemeinen Wesens einzu-
25
setzen .

26
Sollte sich, wenn es auch unwahrscheinlich ist, eine Gelegenheit ergeben, auf solche
27
Weise mit dem Kurfürsten von Sachsen unmittelbar oder mittelbar ins Gespräch zu
28
kommen, dürfte sie nicht ausgeschlagen werden; sollte jedoch hierbei noch ein weiterer
29
Einwurf auftauchen, müßte Herr Johan vorsichtig vorgehen und, soweit er nicht ent-
30
sprechend instruiert ist, behutsam auf weitere Unterrichtung ablenken, nur daß er
31
indessen den Kurfürsten * * * hält, so gut er es nur vermag.

32
9.

33
Betreffend den Kurfürsten von Brandenburg ist zu beachten, daß Ihre Kön. M:t
34
mit ihm einen zu ratifizierenden Waffenstillstand für zwei Jahre abgeschlossen hat,
35
ohne richtig zu wissen, ob er ratifiziert wird oder nicht. Wird er nicht ratifiziert, ist
36
er so zu behandeln und ist ihm gegenüber mutatis mutandis geradeso zu beschließen, wie
37
betreffend den Kurfürsten von Sachsen gesagt worden ist, allerdings mit dem Vorwurf,
38
er habe selbst seinen Bevollmächtigten bei Ihrer Kön. Maj. gehabt, der * * * habe nach-
39
gesucht , verhandelt, einen Waffenstillstand geschlossen und diesen jetzt ausgeschlagen,
40
so daß zu den früheren Beleidigungen und Feindseligkeiten, die dessen Herr Vater
41
unverschuldetermaßen Ihrer Kön. Maj. und der Krone angetan und ihnen zugefügt
42
hatte, dieser Kurfürst Ihre Kön. Maj. noch affrontiert und getäuscht hat. Wenn er nun

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1
deswegen alles Vertrauen einbüßt und sein Land und seine Untertanen schlecht behan-
2
delt werden, hat er dies einzig und allein sich selbst zuzuschreiben; so möge er die
3
Sache weiterhin auf sich beruhen lassen, und Ihrer Kön. Maj. Armee und die Garni-
4
sonen in Pommern und Mecklenburg haben das Recht und die Macht, das Land des
5
Kurfürsten von Brandenburg zu nutzen, so gut sie können.

6
10.

7
Aber wenn sich sonst der Kurfürst zu einem Waffenstillstandsvertrag bequemen
8
sollte und man bloß wegen der Werbener Schanze, die, wie es heißt, geschleift sein soll,
9
uneinig wäre, müßte entsprechend der Instruktion von den Kommissaren verhandelt
10
werden, deswegen jedoch die Angelegenheit nicht wiederum zum Bruch kommen lassen.
11
Für den Fall, daß der Stillstand so ratifiziert wird, wie er geschlossen worden ist,
12
möge Herr Johan um so mehr bei Gelegenheit gegenüber dem Kurfürsten von Branden-
13
burggrößeres Vertrauen als anderen bekunden und mit all seinem Fleiß ihn sowie seine
14
Diener und Kommissare und deren Standpunkt und Beschlüsse bei Ihrer Kön.
15
M:t erhalten.

16
11.

17
Weil der Kurfürst von Brandenburg derjenige ist, der am meisten an der Satis-
18
faktion interessiert ist, die die Krone Schweden mit guten Gründen in Form von Land
19
fordern kann, und der selbst rechtliche Ansprüche zugunsten des Kurfürstentums und
20
der Mark Brandenburg in Pommern erhebt, und weil außerdem deswegen auch sonst
21
einmal mit ihm verhandelt werden und sein Konsens erwirkt und erhalten werden
22
muß, erachtet es Ihre Kön. Maj. für gut, daß Herr Johan Oxenstierna gemäß den
23
Nebenmemorialen untersucht, ob sich irgendeine Gelegenheit ergibt, durch Rücksprache
24
mit einem der vertrauten Geheimen Räte des Kurfürsten dessen Ansicht zu erkunden;
25
und wenn es ihm gelänge, hierbei einigen Grund zu legen, soll er sich mit Herrn
26
Salvius besprechen und mit ihm gemeinsam eine Gelegenheit suchen, damit sie um so
27
besser und fester einen Friedensvertrag zwischen Ihrer Kön. Maj. und dem Kur-
28
fürsten abschließen und begründen und so das vornehmste Hindernis, das droht und
29
andernfalls der Krone am meisten von ihren Nachbarn aufgerichtet wird, aus dem Wege
30
räumen; in allem dem Wortlaut des Nebenmemorials folgend.

31
12.

32
Den französischen Botschafter und andere Minister hat Herr Johan über den Grund
33
seiner Absendung bei Gelegenheit dahin zu unterrichten, daß er zur Fortführung der
34
nun seit langem vorgenommenen allgemeinen Friedensverhandlungen namens Ihrer Kön.
35
Maj. und der Krone diese mit seinen Kollegen Herrn Ture und Herrn Salvius
36
wiederaufnehmen und nach allen möglichen Mitteln suchen solle, um dem Blutver-
37
gießen und Landesverderb abzuhelfen, die Christenheit zu befrieden und ihr wiederum
38
zur Ruhe zu verhelfen, sie wären jedoch ganz besonders instruiert worden, dies mit
39
Ratschlag und in Zusammenarbeit mit dem König von Frankreich und dessen bevoll-
40
mächtigten Botschaftern gemäß dem Wortlaut der Allianz vorzunehmen, wobei nicht
41
bezweifelt wird, daß sie von sich aus es an Neigung und gleichem Verhalten nicht
42
fehlen lassen und die Pakte der Allianz beachten.

[p. 297] [scan. 331]


1
Hernach verweise er sie an Herrn Salvius, um mit ihm wie auch mit der Gegenseite
2
die Präparatorien zu erörtern, insonderheit Zeit und Ort, und diese so weit zu beschleu-
3
nigen , damit man um so früher beginnen und hoffentlich zu einem Frieden gelangen
4
könne.

5
13.

6
Wenn von seiten des französischen Botschafters oder anderer ein Vorschlag be-
7
treffend Zeit und Ort gemacht werden sollte, möge trotzdem Herr Salvius die Ange-
8
legenheit allein in Kommission behalten. Sollten indes Herr Johan Oxenstierna und
9
Herr Salvius noch beisammen sein oder zufällig zusammenkommen, so können sie dies
10
gemeinsam erörtern, wenn dies jedoch wegen einer Verhinderung nicht geschehen kann
11
oder sie nicht länger beisammen sein können und es trotzdem zur Sprache käme, wäre
12
es am besten, die gesamten Verhandlungen nach Hamburg zu verlegen, wo man begon-
13
nen und zumeist verhandelt hat.

14
Aber so kann auch Herr Johan Oxenstierna in gleicher Eigenschaft wie Herr
15
Salvius gesprächsweise sowie zur Beförderung und Empfehlung der Angelegenheit sich
16
dahin äußern, man möge als Orte Osnabrück und Münster nehmen, weil sie 1. ein-
17
ander nahe gelegen und die Verbindungswege bequem seien, 2. schon genannt und, wie
18
man vernimmt, von der kaiserlichen Seite genehmigt worden seien und weil 3. von beiden
19
Seiten versichert werden könnte, daß die Krone Schweden Osnabrück freistellt unter
20
kaiserlicher und der Interessenten Bürgschaft, es bei Nichtzustandekommen des Frie-
21
dens zurückzustellen, und daß die Kaiserlichen dementsprechend unter gleicher
22
Bedingung ihre Garnison aus Münster und mehreren Orten zurückziehen, die Osna-
23
brück oder Münster zu nahe liegen und die Freiheit der Passage in Frage stellen.
24
Ebenso müßten auch Versicherungen von Bürgermeister, Rat und anderen Interessen-
25
ten in Osnabrück für die Kommissare Ihrer Kön. Maj. eingeholt werden, da man dort
26
dies alles am besten sehen und beachten kann.

27
Falls die Gegenseite jetzt Frankfurt und Mainz beantragt, möge Herr Johan
28
dagegen die weite Entlegenheit als unbequem für diese Krone einwenden, die ganze
29
Angelegenheit jedoch an Herrn Salvius zur Verhandlung verweisen.

30
14.

31
Die Zeit soll so kurz und schnell wie irgend möglich veranschlagt werden, und je frü-
32
her der Zeitpunkt anberaumt wird, desto besser, nur möge man sich deswegen mit
33
dem französischen Botschafter einigen, damit nicht von uns aus etwas wider die
34
Allianz geschehe und man das uns mit Recht vorwerfe.

35
Wenn jedoch eine Verzögerung eintritt und vom Franzosen Aufschub erstrebt
36
wird, dann sollen Herr Johan und Herr Salvius, jeder auf seiner Seite, gemeinsam oder
37
getrennt die Angelegenheit unauffällig dahin lenken, daß das Verhalten Ihrer Kön.
38
Maj. weiterhin freundlich erscheint, während der Unwille, den der Aufschub verur-
39
sacht , sich gegen den Franzosen oder die Gegenseite selbst wendet.

40
15.

41
Sobald man sich über Ort und Zeit geeinigt hat, die übrigen Präparatorien erledigt
42
und die Geleitbriefe ausgewechselt sind, und zwar dies alles mit Wissen und Ratschlag
43
des französischen Botschafters wie auch der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg

[p. 298] [scan. 332]


1
und der Landgräfin von Hessen-Kassel, sollen Herr Johan, Herr Ture Bielke, falls er
2
schon vorher eingetroffen ist, und Herr Salvius oder, falls Herr Ture noch nicht zur
3
Stelle ist, die anderen zwei gemeinsam an die einzelnen evangelischen Fürsten und
4
Stände schreiben, ihnen den Empfang des Geleites mitteilen, das Übereinkommen mit
5
den Kaiserlichen betreffend Ort und Zeit der Verhandlungen bekanntgeben und sie
6
einladen, sich selbst oder durch Bevollmächtigte einzufinden und sowohl auf den all-
7
gemeinen Wohlstand als auch des Vaterlandes und ihre eigenen Interessen zu achten,
8
und zwar unter Zuspruch namens Ihrer Kön. Maj., wie auch nicht bezweifelt wird, daß
9
die Fürsten und Stände sich die Freundschaft und das Zusammengehen mit der
10
Krone Schweden wie auch deren billiges Interesse angelegen sein lassen; und so sollen sie
11
sich auch versichert wissen, daß die Kommissare den Befehl und den Auftrag Ihrer
12
Kön. Maj. haben, die Interessen der Stände und deren billige Wünsche sich anbefohlen
13
sein zu lassen, in allem zu deren Bestem und rechtlichem Erwerb behilflich zu sein und
14
nach Möglichkeit zusammenzuarbeiten.

15
16.

16
Sollte geschehen, daß sich der König von Polen mittelbar als Vermittler anbietet,
17
haben die Kommissare Ihrer Kön. Maj. diese Vermittlung höflich abzubiegen, und
18
zwar unter Bezeugung, daß dies ohne Zweifel * * * bei Ihrer Kön. Maj. auf Verständ-
19
nis stoßen würde, daß sie jedoch keine entsprechende Instruktion erhalten hätten,
20
da niemand eine solche wegen der nahen Verschwägerung und Verwandtschaft in
21
Erwägung ziehen konnte, die zwischen ihm und dem Kaiser bestehe und auf jede Weise
22
eine Vermittlung ausschließe.

23
Wenn jedoch der König von Polen unmittelbar seine Vermittlung anbietet, müßten
24
die Kommissare mit höflichen Worten die Bestrebungen und den Sinn des Königs von
25
Polen, diese Kriege in der Christenheit zum Stillstand zu bringen, rühmen, müßten
26
sich jedoch damit entschuldigen, daß sie auf Betreiben des Königs von Dänemark
27
abgefertigt worden seien und um weitere Vermittler zum Zeitpunkt ihrer Abferti-
28
gung nicht gewußt und deswegen nichts anderes in der Instruktion hätten. Man möge
29
sich an Ihre Kön. Maj. wenden und weiteren Befehl und Beschluß abwarten. Die
30
Kommissare mögen jedwede grobe Beleidigung meiden, aber auch nicht eine Vertrö-
31
stung auf Annahme verlauten lassen, sondern alledem vorsichtig entgehen.

32
17.

33
Es kann geschehen, daß jemand von England zu den Verhandlungen geschickt und
34
sich bei den Kommissaren Ihrer Kön. Maj. als Unterhändler oder zumindest zur
35
beratenden Teilnahme möglicherweise unter dem Anschein anbieten wird, die pfälzi-
36
sche Angelegenheit voranzutreiben, um jedoch in Wirklichkeit dieselbe voranzu-
37
treiben und daneben dazu zu verhelfen, die Friedensverhandlungen zum Frommen
38
eigener Interessen zu dirigieren.

39
Falls sich der König von England als Unterhändler anbietet, mögen die Kommis-
40
sare auf die gleiche Weise, wie es beim König von Polen gesagt worden ist, die Ver-
41
mittlung vermeiden und dies mit dem Versprechen entschuldigen, hierüber berichten
42
zu wollen.

[p. 299] [scan. 333]


1
Aber soweit sich jemand zur Teilnahme anbietet, möge man es dabei bewenden
2
lassen, wenn man ihn nicht ganz wegbekommen kann, und ihn daher in der pfälzischen
3
Angelegenheit nutzen, wenn sie zur Verhandlung kommt. Wie auch sonst in anderen
4
Fällen sei stets das Vertrauen Ihrer Kön. Maj. gegenüber dem König und der
5
Nation von England zu bezeugen und ihnen Veranlassung zu geben, auf unsere Seite
6
zu treten, wenn die Verhandlungen ohne Friedensergebnis ablaufen sollten, sie aller-
7
dings an unseren eigenen Angelegenheiten und Interessen, wie insbesondere betreffend die
8
Satisfaktion der Krone, wenig oder lieber gar nicht teilhaben zu lassen.

9
18.

10
Wenn nun alles fertig ist, die Präliminarien vereinbart, Ort und Zeit anberaumt,
11
die sicheren Geleite ausgefolgt, die Entwürfe der Vollmachten überprüft und für gut
12
und vollkommen befunden worden sind, der König von Frankreich die Verhandlungen
13
bewilligt hat, die Verbündeten hierüber gebührend in Kenntnis gesetzt worden sind
14
und deren Beschluß zurückgelangt ist und somit alle Präparatorien vereinbart
15
worden sind, wie des Herrn Salvius Spezialinformation sie anführt, sollen die Kom-
16
missare Ihrer Kön. Maj. einen gewissen und bequemen Ort bestimmen, wo sie sich
17
treffen und von dem aus sie, sowie sie vernehmen, daß die kaiserlichen und kurfürst-
18
lichen Deputierten unterwegs seien, sich mit sicherem Konvoi zu den nächst gelegenen
19
schwedischen Garnisonen verfügen könnten, um von dort zu dem vorgesehenen Ort und
20
zu der vorgesehenen Zeit die Anreise anzutreten.

21
19.

22
Sollte Osnabrück von beiden Seiten als schwedischer und sollte Münster als franzö-
23
sischer Standort für die Friedensverhandlungen angenommen werden, müßten die
24
Kommissare vorerst dafür sorgen, daß von seiten des Kaisers, der Kurfürsten sowie des
25
Bischofs und des Kapitels von Osnabrück und dieser Stadt selbst Ihrer Kön. Maj. und
26
der Krone genügend zugesichert wird, daß die Stadt zurückgegeben und die Besatzung
27
wiederaufgenommen wird, und zwar mit den Rechten und Befugnissen, wie die Krone
28
Schweden die Stadt jetzt besitzt, ohne irgendeine Einschränkung oder Ausnahme,
29
sofern die Verhandlungen fruchtlos verlaufen oder gänzlich verhindert werden sollten.

30
Nachdem dies so geschehen ist, soll die schwedische Garnison abgezogen und nach
31
anderen Orten oder zur Armee geführt werden. Entsprechendes geschehe mit den
32
feindlichen Orten, die zwischen uns und Osnabrück liegen; zugleich beschaffe man be-
33
queme und ansehnliche Unterkunft für die Kommissare Ihrer Kön. Maj. und deren
34
Gefolge, kurzum, man sorge dafür, daß sie in gebührender Weise zur rechten Zeit dort
35
eintreffen. So wie sie nicht nur um ihrer Sicherheit und ihres Ansehens willen einen
36
ausreichenden Konvoi mit sich führen sollen, sollen sie auch während ihres Aufent-
37
haltes am Ort zumindest eine oder zwei Korporalschaften gute, mit guten Kleidern
38
und auch sonst freigebig versorgte Knechte bei sich haben, die ihre Häuser bewachen und
39
ihnen auch sonst zur Hand sein können.

40
20.

41
Sollte wider Erwarten irgendein anderer Ort, insbesondere Frankfurt am Main
42
für die unsrigen und Mainz für die Franzosen, genannt und angenommen werden,
43
müßten sie sich neben der Versicherung und des Geleites von seiten des Kaisers auch

[p. 300] [scan. 334]


1
von Bürgermeister und Rat von Frankfurt Zusicherungen ausfertigen lassen; der Weg
2
wäre da über Minden und Kassel zu nehmen und hernach die bequemste Route nach
3
Frankfurt; über Unterkunft, begleitenden Konvoi und dergleichen mehr ist das im
4
vorhergehenden Artikel über Osnabrück Gesagte zu beachten.

5
21.

6
Bei der Anreise ist zu beachten, daß ja der Gesandte des Königs von Dänemark,
7
sofern der König von Dänemark weiterhin das Zusammentreffen und die Vermittlung
8
betreibt, zuerst anzureisen hat, um um so bequemer und reputierlicher die streitenden
9
Parteien zusammenführen zu können; deswegen müssen die Kommissare ihre Reise
10
so legen, daß er zuerst am Ort ist und sie hernach folgen; dort angekommen,
11
sollen sie durch ihren Haushofmeister dem Vermittler ihre Ankunft mitteilen lassen
12
und dessen Besuch zuerst abwarten. Besucht der Vermittler sie zuerst, hat alles seinen
13
richtigen und ordentlichen Gang; hernach sollen die Kommissare ihn besuchen, und
14
zwar so oft die Sachlage es erfordert. Tut er dies nicht und sind die deputierten Bevoll-
15
mächtigten des Kaisers bereits am Ort und hat der Vermittler die Kaiserlichen besucht
16
und will die Unsrigen nicht besuchen, so mögen sie es dabei bewenden lassen und das
17
Zeremoniell beiseite setzen, dafür aufmerksam und genau die Realitäten und beim
18
Kongreß das Zeremoniell beachten. Sind die Kaiserlichen noch nicht angekommen,
19
und besucht der Vermittler die Kommissare Ihrer Kön. Maj. nicht zuerst, mögen sie
20
es mit dessen Besuch nicht eilig haben und alles, was zur Erledigung ansteht, mit dessen
21
Haushofmeister und Sekretär erledigen.

22
Sollten die Deputierten der Kurfürsten und der Stände im Römischen Reich, die
23
unsere Verbündeten sind oder so erscheinen wollen, dann schon zur Stelle sein oder erst
24
nachher eintreffen, sollten sie deren Gesandten durch ihren Haushofmeister oder ihre
25
Sekretäre empfangen und sie zu deren Ankunft beglückwünschen, sie jedoch nicht
26
besuchen, bevor sie deren Besuch entgegengenommen haben; sowie ihnen jedoch die Ehre
27
erwiesen ist, die Ihrer Kön. Maj. zusteht, haben sie die Ehrenbezeugung gemäß eines
28
jeden Standes Eigenschaft und Würde zu erwidern, wobei in allem die Würde Ihrer
29
Kön. Maj. und der Anstand zu wahren sind; mit Fleiß ist darauf zu achten, nichts zu
30
tun und geschehen zu lassen, was sich in Zukunft nachteilig auswirken könnte.

31
22.

32
Zu den Verhandlungen der Franzosen soll entweder im voraus um der Überein-
33
stimmung willen und um zu wissen, was dort vor sich geht, oder zumindest bei deren
34
Anreise der deputierte Agent entsandt werden, durch welchen die Franzosen ent-
35
sprechend den Verträgen über ihre Verhandlungen zu berichten verpflichtet sind.
36
Demgegenüber sollen die Kommissare Ihrer Kön. Maj. den französischen Agenten
37
bei sich zulassen und mit ihm besprechen, was dort vorgeschlagen, geantwortet und
38
beschlossen wird; hierin ist wie in allem anderen bei Anwendung von Urteils- und
39
Unterscheidungsvermögen wohl darauf zu achten, was Ihrer Kön. Maj. durch solche
40
Mitteilungen zum Nachteil oder was zu Beförderung und Rechtfertigung der Ange-
41
legenheit gereichen kann oder was gleichwohl bekannt werden soll; dies letztere der
42
betreffenden Person eröffnen und mitteilen, wenn es sowieso nicht geheimgehalten

[p. 301] [scan. 335]


1
werden kann, bei den vorhergehenden Punkten jedoch größte Vorsicht walten lassen,
2
um keine Gelegenheit zur Störung unserer Beratschlagungen und Absichten zu geben.
3
Zu diesem Zweck müssen die Kommissare Ihrer Kön. Maj. auch mit sorgsamem
4
Auge das Vorgehen der französischen Bevollmächtigten beobachten und darnach
5
ihre Beschlüsse gestalten.

6
23.

7
Sollte sich der Fall ergeben, daß die französischen Deputierten eine Zusammenkunft
8
mit den Kommissaren Ihrer Kön. Maj. an einem bequemen Ort zwischen den Ver-
9
handlungsplätzen für gut befinden oder daß Ihre Kön. Maj. es selbst für gut hielte,
10
eine solche zu erstreben, um besser unsere Übereinstimmung und unser gutes Ein-
11
verständnis zu bezeugen und zu offenbaren, mögen es sich die Kommissare Ihrer Kön.
12
Maj. auf passende Weise vor allem angelegen sein lassen, daß dem Gleichheitsgrund-
13
satz dadurch genuggetan wird, daß der Ort gerade oder ungefähr in der Mitte gewählt
14
wird und daß man an dem Orte in der Mitte entweder in einer Kirche oder auf einer
15
Ratsstube sich trifft oder daß, wenn die Zusammenkunft die Form von Besuchen haben soll,
16
vereinbart wird, daß das, was der eine das eine Mal tut, geradeso das andere Mal von
17
dem anderen getan wird, so daß die Hoheit Ihrer Kön. Maj. und die mit anderen
18
Königen beanspruchte Gleichheit wohl beobachtet werden und diese Verhandlungen
19
in Zukunft als Beispiel dafür angeführt werden können, daß Ihre Kön. Maj. keinerlei
20
Benachteiligung erleidet.

21
24.

22
Bei solchen Zusammenkünften oder Besuchen mit den französischen Deputierten
23
sollten die Erörterungen der Kommissare vornehmlich auf das allgemeine Interesse aller
24
Könige und Republiken ausgerichtet sein; in erster Linie wäre zur Sprache zu bringen
25
Schwedens und Frankreichs Status, Wohlstand und Sicherheit, deren Grundformen,
26
Ursachen und Hindernisse, hernach in gemeinsamer Beratung darum bemüht sein,
27
jene zu fördern, soweit dies mit dem Vertrag vereinbar ist, und schließlich
28
einschlägige Erörterungen auf die gemeinsamen Verbündeten in Deutschland
29
und mittelbar auf einige mehr ausdehnen, wie die Generalstaaten der Niederlande
30
und die Fürsten Italiens; aber dies geschehe nicht so sehr deshalb, weil wir entweder
31
so zu handeln verpflichtet oder nachdrücklich gesonnen sind, darauf zu bestehen,
32
sondern weil wir versuchen, zu tun, was sich tun läßt, und um der Welt zu zeigen,
33
daß wir mitnichten gleichgültig sind, wie es in der Welt zugeht; natürlich muß dies
34
vorsichtig gehandhabt und es muß beachtet werden, daß daraus keine Verpflichtung
35
wird, sondern einzig und allein als Höflichkeit und Wohlwollen aufgefaßt wird.

36
Auf gleiche Weise müßte alles auch mit den anderen Verbündeten in Deutschland
37
erörtert werden, namentlich mit Braunschweig-Lüneburg und Hessen-Kassel;
38
hernach mit anderen, nicht restituierten Ständen, wie dem Markgrafen von Baden-
39
Durlach usw., sowie mit den unter unbilligen Bedingungen restituierten Ständen, wie
40
dem Herzog von Württemberg, dem Markgrafen von Ansbach und mehreren minderen
41
Ständen, sowie auch mit den Städten. Die Erörterungen mit diesen mögen betreffen
42
das allgemeine Wesen, dessen Aufrechterhaltung und eines jeden Privatinteressen,
43
es möge also in jeder Weise eine Fürsorge um deren Wohlfahrt zur Schau getragen

[p. 302] [scan. 336]


1
und bezeugt werden, allerdings soweit sie selbst daran Gefallen offenbaren, um so
2
deren Mitarbeit bei den billigen Forderungen Ihrer K. M:t und der Krone zu
3
gewinnen; dieses alles sei mit größter Gewandtheit und Vorsicht durchzuführen und
4
voranzutreiben.

5
25.

6
Sollten sich am Orte Botschafter von England, Venetien, Portugal, den Nieder-
7
landen und der Schweiz einfinden, ist von seiten der Kommissare Ihrer K. M:t mit
8
ihnen wie mit Gesandten von Freunden zu verkehren und die Einstellung bei den
9
Verhandlungen mit ihnen von den Intentionen und Interessen eines jeden abhängig zu
10
machen, wobei besonders auf das Ansehen Ihrer K. M:t und des Reichs und auf
11
die Aufrechterhaltung der Freundschaft mit deren Prinzipalen zu achten wäre;
12
stets sind das Wohlwollen und die Ehrerbietung zu bezeugen, die Ihre K. M:t ihnen
13
gegenüber hegt, und ist nichts zu unterlassen, um, soweit das Gepräge der Unter-
14
handlungen es zuläßt, Ihrer K. M:t Fürsorge und bereitwilligen Sinn zu bekunden,
15
deren Freundschaft zu bewahren und auf deren Interessen achtzuhaben; freilich
16
bezweifelt sie auch nicht, daß sie gegenüber Ihrer K. M:t und der Krone Schweden
17
ein Gleiches tun würden.

18
Aber da ein jeder von ihnen seine eigenen Interessen hat und sie meistens ohne
19
Rücksicht auf das allgemeine Wesen und mit noch weniger Rücksicht auf Schwedens
20
Interessen betreibt, wie sich bislang erwiesen hat, müssen Ihrer K. M:t Kommissare
21
hierin fleißige und vorsichtige Überlegungen anstellen, in dieser Beziehung deren
22
Absichten erspähen und jeden überflüssigen Wortwechsel vermeiden; deren Privat-
23
angelegenheiten wären da nicht allzusehr zu fördern oder zu verfechten, es sei denn,
24
daß sie einen Vorteil für Ihre K. M:t und Schweden in sich schlössen und deswegen
25
eine Förderung begründet wäre.

26
England wird zweifelsohne die Restitution der Pfalz fordern, Ihrer K. M:t
27
Kommissare haben da allseitige Geneigtheit und Beihilfe zu bekunden.

28
Venetien und die Schweiz werden kaum etwas anderes erstreben als ihre eigene
29
Sicherheit; dies wird zuvorkommend zu beachten sein. Portugal wird sich ohne
30
Zweifel einmischen und die Verhandlungen gern stören wollen, um im Krieg Mitläufer
31
zu haben. Bei aller freundlichen Behandlung wäre über dessen Angelegenheit mit
32
Frankreich und den deutschen Fürsten zu beraten, was nach allgemeiner Gutheißung
33
zu dessen Erhaltung bei der Gegenpartei zu betreiben wäre; ihm gegenüber sei Ihrer
34
K. M:t Wohlwollen und gute Absicht zu bekunden. Da jedoch der Krieg, der sonst
35
mit guten Gründen aufgehoben werden kann, nun um seinetwillen geführt wird,
36
müssen Ihrer K. Maj. Kommissare darauf achten, daß das, was ihm nicht zu Gefallen
37
geschieht, mehr der Halsstarrigkeit der Gegenpartei und den Bedenken der Ver-
38
bündeten zugeschrieben wird als Ihrer K. M:t, denn sonst kehrt sich der Haß
39
gegen die Vermittler.

40
Die Interessen der Generalstaaten in den Niederlanden sind bei Gelegenheit ganz
41
besonders zu beachten, Ihrer K. M:t Fürsorge für deren Wohlergehen ist zu bekunden,
42
und deren Gewogenheit und Zusammenarbeit sind wiederum zu gewinnen; deswegen
43
sind sehr fleißig und an gebührender Stelle die Bestrebungen der Herren Generalstaaten

[p. 303] [scan. 337]


1
zu fördern, wobei allerdings darauf zu achten ist, daß diese nicht in das deutsche
2
Wesen eingemischt werden, sondern mit größtem Fleiß die Neutralität aufrecht-
3
erhalten haben wollen. Infolgedessen sollen Ihrer K. M:t Kommissare die Verhandlungen
4
der Krone Schweden mit denjenigen der Generalstaaten nicht vermengen und sich auch
5
nicht so weit in solche mit den Generalstaaten vertiefen, daß die Hauptunterhand-
6
lungen dadurch irgendwelchen Anstoß oder Behinderung erleiden würden.

7
26.

8
Wenn nun die Kommissare des Kaisers und seiner Parteigänger an dem franzö-
9
sischen und dem unserigen Verhandlungsort angelangt sind und durch die Vermittler
10
die Verhandlungen zwischen den Parteien eröffnet werden, stellt Ihre K. M:t es den
11
Zeitumständen und der Vereinbarung aller anwesenden Interessenten anheim, ob der
12
Anfang durch einen feierlichen Kongreß oder eine Zusammenkunft geschieht oder ob
13
der Vermittler zwischen den Parteien hin und her geht; in diesem und allen anderen
14
Fällen muß das gleiche Verfahren wie zwischen Kaiser und Frankreich eingehalten
15
werden, um des Reiches Hoheit und Ansehen sowie die Gleichheit mit anderen
16
Königreichen zu wahren. Wenn nun am Anfang eine Zusammenkunft stattfindet,
17
was wahrscheinlich ist, und wenn der Vermittler, was anzunehmen ist, mit einer
18
Rede den Zustand und die Wirkung dieses Krieges beklagt, die guten Absichten seines
19
Herrn, Europa und die Christenheit zu fördern, rühmt, zu friedlicher Beratschlagung
20
ermahnt oder was er sonst noch vielleicht zur Beschönigung seines Antrags anführen
21
mag, brauchen es die Kommissare Ihrer K. M:t nicht anzufechten, wenn die Kaiser-
22
lichen als erste zu sprechen wünschen, da ja die Rangstellung des Kaisers bisher von
23
den anderen Königen der Christenheit nicht bestritten wurde, aber die Kommissare
24
Ihrer K. M:t sollen gleich darauf das Wort ergreifen und in der Ausrichtung ihrer
25
Antwort den Verdruß und das Mitleid Ihrer K. M:t ob diesem Krieg, ob der
26
Spaltung Europas und der Christenheit sowie der Verödung Deutschlands und den
27
Wunsch Ihrer K. M:t bekunden, die frühere gute und vertrauliche Freundschaft des
28
Römischen und des schwedischen Reiches möge wiederum gefunden und wiederherge-
29
stellt werden; dann wären des vermittelnden Fürsten gute Emsigkeit und Bemühung
30
sowie der Gesandten Gewandtheit und gute Absicht zu rühmen, und es sollte demgegen-
31
über allmögliche Mitarbeit bei Erwirkung eines sicheren, ehrlichen und allgemeinen
32
Friedens zugesagt und mit gebührenden Glückwünschen geschlossen werden.

33
27.

34
In bezug auf die Sprache hat es seine guten Gründe, daß man lateinisch verhandele;
35
aber da viele deutsche Stände beteiligt sind, hat Ihre K. M:t keine Einwendungen
36
dagegen zu machen, daß dann und wann gelegentlich deutsch, lateinisch, französisch
37
oder in einer anderen Sprache vorgetragen und erörtert wird, nur sollen die schriftlich
38
niederzulegenden Verhandlungsakten, wie insonderheit die Beschlüsse und Abschiede,
39
lateinisch abgefaßt und lateinisch vollzogen werden.

40
28.

41
Wenn man nun bei den Hauptverhandlungen angekommen ist und Bedingungen
42
verlangt werden, dürfte es gleichgültig sein, ob diese von den Kaiserlichen aufgesetzt
43
oder von den Kommissaren Ihrer K. M:t vorgeschlagen werden. Wie über die Ver-

[p. 304] [scan. 338]


1
bündeten Entwürfe und Vorschläge gemacht wurden und wie 1635 und 1636
2
zwischen dem Reichskanzler und dem Kurfürsten von Sachsen zuerst unmittelbar wegen
3
Magdeburg und hernach mit dem Herzog von Mecklenburg als Vermittler über eine
4
Menge Hauptstreitpunkte verhandelt wurde, nämlich über die Beendigung der
5
Kriegshandlung und die Niederlegung der Waffen, über die Wiederherstellung der
6
alten Freundschaft, die freie Ausübung von Handel und Wandel, über die Freigabe
7
der Gefangenen und vieles andere, wie alles vereinbarungsgemäß in Ordnung und
8
Form gebracht wurde und wie nachher in Geheimsitzungen insonderheit zwischen
9
dem Hofkanzler Herrn Salvius und dem kaiserlichen Residenten in Hamburg
10
Lützow auf gleichem Fuß verhandelt wurde, so soll auch jetzt das Gleiche wieder-
11
aufgenommen und das, was als schon vereinbart erscheint, auf Anraten des Franzosen
12
und besonders der anderen Verbündeten verbessert und verstärkt werden; dies betrifft
13
vor allem den Artikel, daß diejenigen Offiziere, die in diesem Krieg dem seligen
14
Herrn Vater Ihrer K. M:t, Ihrer K. M:t selbst und der Krone Schweden Gefolg-
15
schaft geleistet haben, auf alle Weise in ihr Eigentum, ihre Rechte und Befugnisse
16
wiedereingesetzt werden, ungeachtet dessen, daß sie aus den Erblanden des Kaisers
17
stammen oder Besitz und Erbansprüche in Ländern von Ständen haben, die sich
18
dem Kaiser angeschlossen hatten. In all diesem sollen die Kommissare den Bereich
19
ihrer Forderungen so weit ausdehnen, als es sich nur irgend machen läßt.

20
29.

21
Drei Hauptpunkte sind strittiggeblieben:

22
1. Die Ausdehnung der Amnestie auf alle Stände und Städte sowie auf alle
23
diejenigen, die durch den Krieg der verflossenen Jahre ihrer Fürstentümer, Graf-
24
schaften , Herrschaften, Länder und anderer Würden und Rechte verlustig gegangen
25
sind, und namentlich diejenigen, die sich Ihrer K. M:t und der Krone Schweden
26
angeschlossen hatten.

27
2. Die Satisfaktion der Krone Schweden und 3. das Contentement der Soldateska,
28
woran sich die Angelegenheit bislang gestoßen hat und wobei vermutlich noch die
29
gesamten Schwierigkeiten in Erscheinung treten werden. Und deswegen müssen die
30
Kommissare Ihrer K. M:t gerade diese drei Punkte besonders voranzutreiben sich
31
angelegen sein lassen.

32
Betreffend den ersten Punkt, die Ausdehnung der Amnestie, möge ihnen anbe-
33
fohlen sein, gegenüber dem Vermittler, der Gegenpartei und allen anderen Ständen, und
34
zwar in erster Linie gegenüber den evangelischen, öffentlich und eindringlich die
35
Notwendigkeit der Generalamnestie darzulegen, um für jetzt und in Zukunft alle
36
Ursache und allen Anlaß zu beseitigen, um das Römische Reich zu befrieden, ihm
37
den Frieden zu bewahren und um fremden benachbarten Kronen und Königreichen
38
alle Not und allen Zwang zu nehmen, wiederum in einen Krieg zu geraten. Weiterhin
39
ist die Billigkeit dieser Forderung mit der Begründung zu unterbauen, daß solche
40
Bürgerkriege, die mehr gegenseitigem Mißverstehen und gegensätzlichen Absichten
41
der Beteiligten entspringen, nicht anders abgeschafft zu werden pflegen und es auch
42
nicht anders können, als wenn jeder zu dem Seinigen zurückkehrt und, indem man das
43
Geschehene vergißt, in das Seinige wiedereingewiesen wird. Schließlich können die

[p. 305] [scan. 339]


1
Kronen Schweden und Frankreich mit Ehren nicht aus diesem Krieg heraus-
2
kommen , es sei denn, daß dies erwirkt wird, denn, und das muß allen klar vor Augen
3
geführt werden, das war der vornehmlichste Grund, warum der Krieg so lange fort-
4
gesetzt wurde; und er müßte zweifelsohne solange weitergeführt werden, bis hierfür
5
Abhilfe geschaffen ist; und wohin auch immer dieser Punkt abgeschoben würde, er
6
würde notwendigerweise wiederum anderswo auftauchen. Deshalb muß dieser Punkt
7
bei der Gegenpartei und beim Vermittler nachdrücklich und mit einschlägigen Gründen
8
und Leitgedanken sowie unter gleichzeitiger Beratschlagung mit den Franzosen
9
mit großem Ernst betrieben werden. Die Absicht mit diesem Punkt und auch sonstiges
10
müßte den Verbündeten in Deutschland und anderen Interessenten mitgeteilt werden,
11
die durch ihre Gesandten zugegen sind; mit ihnen möge man ratschlagen, sie zur
12
Mitarbeit und kräftigem Beschluß aneifern, um diese Gelegenheit nicht aus den
13
Händen gleiten zu lassen, die uralte, nun gleichsam mit Füßen getretene Freiheit
14
wiederum aufzurichten; zugleich wäre ihnen der künftige Zustand auszumalen, falls
15
man diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen ließe.

16
30.

17
Bei dieser Gelegenheit könnten die Kommissare auch den Prager Frieden zur
18
Sprache bringen und unmittelbar oder mittelbar irgendwelche Mittel finden, um ihn
19
Zu kassieren, und dies ganz besonders, wenn die Stände selbst dazu neigen und dazu
20
veranlaßt werden könnten oder wenn Frankreich dies tun wollte. An letzteres
21
sollten die Kommissare denken und wohl darauf achthaben; allerdings wäre es Ihrer
22
K. M:t lieber, wenn die Stände dazu veranlaßt würden und sie sich diese Ange-
23
legenheit anbefohlen sein ließen; wobei alle unnötige Mißgunst, soweit nur irgend
24
möglich, zu vermeiden wäre.

25
31.

26
Dieser Artikel der Universalausdehnung der Amnestie und der Aufhebung des
27
Prager Friedens muß mit allem Eifer und Ernst behandelt und der Gang der Ver-
28
handlungen und Erörterungen muß so ausgerichtet werden, daß Ihrer K. M:t lebhafte
29
und bereitwillige Anteilnahme am gemeinen Wesen sowie an der Befreiung und der
30
Wiedereinsetzung der Unterdrückten klar hervortritt und zur Geltung kommt;
31
und sollte irgendwo zurückgewichen oder nachgegeben werden, so möge dies von seiten
32
der Stände selbst und auf Anraten des Franzosen geschehen.

33
Schließlich soll betreffend diesen Artikel weder zu Ende verhandelt noch abge-
34
schlossen und noch viel weniger nachgegeben werden, bevor man nicht über die zwei
35
anderen Punkte, die Satisfaktion der Krone und das Contentement der Soldateska,
36
einig geworden ist; und immer soll man diese Dinge und die Verhandlungen so aus-
37
richten , daß es keinen Zusammenstoß in den Fragen der Satisfaktion der Krone oder
38
des Contentements der Soldateska gibt, sondern eher in der der Amnestie, sofern kein
39
Friede erzielt werden kann.

40
Aber wenn man in diesen zwei letzteren Artikeln einig geworden ist, kann man
41
bei der Amnestie nachgeben, und zwar auf Anraten und unter Zustimmung der
42
Stände und Interessenten.

[p. 306] [scan. 340]


1
32.

2
In Regensburg wurde ein kaiserliches Amnestiedekret veröffentlicht, auf das sich
3
die Gegenpartei ohne Zweifel beziehen wird; die Kommissare Ihrer K. M:t haben
4
jedoch gute und offensichtliche Gründe, dieses Dekret zur Begutachtung zu unter-
5
breiten , sowohl wegen der Vorbehalte und Beschränkungen in bezug auf Zeit und
6
Personen als auch wegen des Durchführungsverfahrens und anderer einschlägiger
7
Umstände; größter Fleiß, Vorsicht und vorherige Beratung mit den anderen sind
8
geboten, vor allem sind mit den Interessenten Überlegungen anzustellen, ist gerecht
9
zu entscheiden und bis zum äußersten Abhilfe und eine universale, unbegrenzte
10
Ausdehnung zu erstreben.

11
33.

12
Betreffend die Satisfaktion der Krone Schweden sollen sich die Kommissare Ihrer
13
K. M:t in erster Linie angelegen sein lassen, sowohl gegenüber der Gegenpartei als
14
auch gegenüber dem Vermittler folgende billige Gründe für die Forderung darzulegen,
15
daß 1. Seine in Gott selige K. M:t sich diesem Kriege zum Dienst und Frommen
16
der Stände in Deutschland unterzogen hat, die vom Herzog von Friedland und den
17
großen Armeen bedrängt wurden, daß 2. der Kurfürst von Sachsen und mehrere
18
Stände S. sel. K. M:t zur Hilfe aufgefordert und sich mit ihm in Bündnis und
19
Waffen vereinigt haben, daß sie 3., solange alles wohl und glücklich ablief, all
20
das Gewonnene an sich gezogen und damit ihren Ansprüchen genugzutun versucht
21
haben und daß sie 4. Seiner sel. K. M:t im Bündnis selbst Satisfaktion ver-
22
sprochen haben; daß 5. die Krone während so vieler Jahre auch große Auslagen hatte,
23
die ohne Satisfaktion nicht schadlos zu machen sind; daß 6. der Kurfürst von
24
Bayern und der Kurfürst von Sachsen es für billig gehalten haben, einen solchen
25
Schadenersatz vom Kaiser zu fordern, und desgleichen Dänemark früher von
26
Schweden; daß 7. weiterhin von der Krone Schweden eine Mehrzahl von Festungen
27
und Plätzen gefordert wird, was ohne Vergeltung nicht zuzulassen ist, was niemand
28
ohne weiteres täte und deren Wiedergewinnung viele Männer und viel Geld kosten
29
würde und trotzdem sehr fraglich wäre; und 8. haben der Kurfürst von Sachsen in
30
seinem Vertrag und andere diese Forderung grundsätzlich gebilligt, wie die Verträge
31
erweisen. In dieser Frage könnten noch mehrere Argumente gefunden werden.

32
[34.]

33
Es kann ohne weiteres geschehen, daß die Kaiserlichen und katholische Stände
34
und sogar auch die Evangelischen wie auch der Vermittler selbst versuchen werden,
35
diese Argumente beiseite zu schieben und zu zeigen, man könne mit triftigen Gründen
36
nichts fordern, indem sie entweder vorgeben, es sei Krieg gewesen und der sei nicht
37
anders beizulegen, als daß alles wiederum in seinen früheren Zustand komme, oder daß
38
Deutschland von uns und durch unser Verschulden verödet worden sei, oder daß eine
39
solche Satisfaktion gegen Würde und Reputation der Gegenpartei verstieße oder
40
dergleichen mehr. In solchen Fällen müssen die Kommissare ihre Antworten der
41
Eigenschaft eines jeden, der solches vorbringt, anpassen und sagen, daß das im
42
Kriege Geschehene vergessen und aufgehoben, daß jedoch wohlbegründete Forderungen
43
stets anerkannt und billigerweise befriedigt werden sollen. Deutschland sei am Anfang

[p. 307] [scan. 341]


1
durch die Friedländischen und andere große Armeen und hernach durch einen und
2
anderen deutschen Fürsten wie auch den König von Dänemark verödet worden,
3
hingegen hätten König Gustav Adolf von Schweden, Ihrer K. M:t seliger hochgeehrter
4
königlicher Herr Vater, und zuletzt der König von Frankreich gemeinsam mit Ihrer
5
K. M:t darnach getrachtet, die Dinge wiederum in Ordnung zu bringen und zur
6
Wiederherstellung der früheren Lage zu verhelfen unter Berücksichtigung der
7
mannigfaltigen Beweggründe, die ein jeder für sich allein und sie alle gemeinsam
8
hierfür aufgewiesen hätten; und da konnte es nicht anders zugehen, als daß der eine
9
oder andere in seinem Lande angegriffen wurde, und dies besonders wegen der mannig-
10
faltigen veränderlichen Einstellung der Stände, da der eine sich an den einen und ein
11
anderer sich an einen anderen angeschlossen und mitunter gewechselt hat, wie es der
12
Fall war mit der Liga, der Union, dem Leipziger Konvent, dem Heilbronner
13
Bund, den Bündnissen mit dem König von Dänemark und den Bündnissen, die Ihrer
14
K. M:t sel. Herr Vater, Ihre K. M:t selbst mit dem König von Frankreich
15
geschlossen haben. Die Auflösung von Bündnissen kann nicht uns und unserem
16
Verschulden zugeschrieben werden, sondern vielmehr denjenigen und deren Absichten,
17
die das Römische Reich unterdrückt, die Beziehungen, die fremde Könige und Fürsten
18
seit alters zu den Ständen des Reiches hatten, aufgehoben und Spanien in die Unter-
19
drückung der Glieder des Reichs mit hineingezogen wie auch einen nach dem anderen
20
Nachbarn nach allen Seiten hin verunglimpft haben, insonderheit den sel. König
21
Gustav Adolf und die Krone Schweden, gegen die unverschuldetermaßen Kriegsvolk
22
und Armeen zweimal nach Preußen geschickt worden sind usw. Daß eine solche
23
Forderung auch keine Einbuße an Würde und Reputation nach sich zieht, ist durch
24
Beispiele zu erweisen; diese Forderung ist begründet durch Billigkeit, durch die
25
Restitution der eroberten Plätze, durch die Versprechen vieler Stände sowie durch
26
andere Gründe und Argumente. Was sonst noch von dem einen oder anderen gesagt
27
und eingewandt werden könnte, sollte im Hinblick auf Ort und Umstände entsprechend
28
der Gewandtheit, dem Fleiß und der Vorsicht der Kommissare beantwortet werden.

29
[35.]

30
Wenn die Dinge soweit gedeihen, daß die Satisfaktion gebilligt und von den Interessen-
31
ten angenommen wird und gesprächsweise die Frage aufgeworfen wird, was von Schweden
32
als Satisfaktion begehrt wird, dann sollen die Kommissare Ihrer K. M:t vorerst
33
die Absichten und Meinungen der Kaiserlichen und des Vermittlers ergründen. Und
34
wenn jene auf eine Geldsumme hinauslaufen, müssen Ihrer K. M:t Kommissare das
35
Mißverhältnis des Angebotes darlegen; denn so große Auslagen wurden gemacht,
36
so mancher stolze schwedische Mann hat sein Blut vergossen und insonderheit der
37
unvergleichliche Held, König Gustav Adolf der Große, daß man mit einer geringen
38
Summe nicht befriedigt werden kann und auch kein gebührendes Verhältnis zu
39
finden ist, es sei denn, man verspräche eine ansehnliche Summe, die man mit Ehren
40
entgegennehmen könnte, aber eine solche Summe wäre bei den jetzigen Zeitläuften
41
nicht zu bezahlen, sie müßte demnach hypothek- und terminmäßig sichergestellt werden,
42
und hieraus würden unausweichlich Ungemach und Schwierigkeiten erwachsen, ein

[p. 308] [scan. 342]


1
Umstand, der eine stete Freundschaft nicht aufkommen ließe, was man doch notwen-
2
digerweise mit diesem Vertrag verhindern will.

3
Mittels solcher und ähnlicher, durch Zeitumstände und die Gegenpartei veranlaßter
4
Gespräche sollen die Kommissare Ihrer K. M:t eine Gelegenheit wahrnehmen, um die
5
Rede auf ein ansehnliches Fürstentum in Deutschland zu bringen, das Ihrer K. M:t und
6
der Krone Schweden eingeräumt, übertragen und abgetreten würde, und zwar unter
7
Anerkennung des Lehnrechts von seiten des Kaisers und des Reiches; dies könnte
8
zugestanden werden, ohne daß das Römische Reich dadurch Ungemach, Kosten und
9
Einbußen in bezug auf Stärke und Sicherheit erlitte; dieses mögen die Kommissare
10
gebührend darlegen, allerdings ohne eine Erklärung namens Ihrer K. M:t und der
11
Krone.

12
[36.]

13
Kommt man darauf zu sprechen, welches Land es doch sein sollte, dann ist Pommern
14
zu nennen, 1. wegen der Lage, denn, obwohl es weit weg liegt, liegt es trotzdem so,
15
daß es einigermaßen erreichbar ist; 2. weil die regierenden Herren ausgestorben sind
16
und die Prätendenten es nie innegehabt haben und deswegen mit etwas anderem
17
Gleichwertigen vorliebnehmen könnten; 3. weil nun auch Ihre K. M:t im Besitz des
18
Herzogtums ist, mit Verträgen und Bündnissen hineingekommen und nicht anders
19
als mit Waffen oder Verträgen herauszubringen ist, weswegen es das billigste ist,
20
es in den Händen Ihrer K. M:t zu belassen.

21
[37.]

22
Bei diesem Gespräch ist wohl zu notieren, was bei diesem Gegenstand von dem
23
einem oder dem anderen gesagt wird und welchen Gesichtsausdruck der eine oder der
24
andere hierbei hat: die kaiserlichen Kommissare, die kurfürstlichen und Deputierten
25
der Stände, insonderheit die kurbrandenburgischen, und ganz besonders der Gesandte
26
des vermittelnden Königs von Dänemark. Und Ihrer K. M:t Kommissare müssen
27
sich vor allem angelegen sein lassen, die Billigkeit der Forderung sowohl gegenüber
28
dem einen als auch gegenüber dem anderen zu erweisen, und zwar auf die Art
29
und Weise, wie gesagt worden ist oder wie ansonsten die Zeitumstände, der Verlauf
30
des Gesprächs oder die Absichten des einen oder anderen es erfordern und erlauben
31
mögen, aber immer steif darauf bestehen, daß eine Satisfaktion nicht anders als mit
32
der Feder vollzogen werden kann.

33
[38.]

34
Hierbei müssen sie dann steif verharren und zumindest zum Schein den Rat und
35
die Beihilfe der französischen Kommissare wahrnehmen und benutzen, wenn sie
36
sehen, daß die Gegenpartei hierzu nicht geneigt ist, aber so, daß sie von sich aus
37
nicht nachgeben, und deswegen sehr vorsichtig bei diesem Werk vorgehen.

38
Wäre es möglich, die evangelischen Fürsten und Stände in Deutschland, die mit
39
Ihrer K. M:t verbündet sind oder es gewesen sind und die sich früher zur Satisfaktion
40
verpflichtet hatten, zu einer Mitarbeit in dieser Angelegenheit zu bewegen, sollten
41
Ihrer K. M:t Kommissare diese Hilfe und diesen Beistand vorsichtig zu nutzen
42
und zu brauchen wissen.

[p. 309] [scan. 343]


1
Im großen ganzen mögen die Kommissare alle ihre Ideen und Kräfte daran setzen,
2
um ganz Pommern als Satisfaktion der Krone zu erringen; und sollte dies zuwege
3
gebracht werden können, dann nicht nur darauf hinarbeiten, daß ein Abschied zustande
4
kommt, es sich vielmehr angelegen sein lassen, daß ein richtig abgefaßter Lehnsbrief,
5
so wie er für andere solche kurfürstliche und fürstliche Lehen ausgegeben zu werden
6
pflegt, ausgestellt und gemeinsam mit dem Vertrag desgleichen unter Hand und Siegel
7
des Kaisers in feierlichster Form ausgehändigt wird, und zwar mit allen denjenigen, in
8
keinem Punkt geschmälerten Rechten und Gerechtsamen, kraft welcher die ausge-
9
storbenen Herzöge von Pommern das Land besessen haben, eher mehr, aber nicht
10
weniger; die einzelnen Rechtstitel können den allgemeinen pommerschen Urkunden
11
entnommen werden, die im Archiv verwahrt werden.

12
[39.]

13
Die Kommissare mögen versuchen, die Bereinigung der Privilegien der Landstände
14
auf Vereinbarungen und auf einen Vergleich zwischen Ihrer K. M:t und den
15
Landständen abzulenken; wenn jedoch die Gegenpartei unbedingt darauf besteht, daß
16
deren Gewährung in den Lehnsbrief aufgenommen wird, möge dies in allgemein ge-
17
haltenen Wendungen geschehen, allerdings so, daß Ihre K. M:t nicht zu den
18
Rezessen der letzten Herzöge, vor allem des allerletzten Herzogs Bogislaws, ver-
19
pflichtet wird, um so bei den künftigen Verhandlungen freie Hand zu haben; auch ist
20
darauf hinzuarbeiten, daß das Stift Cammin mit den geistlichen Gütern und den
21
Prälaturen Ihrer K. M:t und der Krone ausdrücklich zugeschlagen und zugeeignet
22
werde. Auch wären Ihrer K. M:t Lizenten zuzubilligen, so lang wie irgend
23
möglich, etwa 8 oder 10 Jahre, oder was sonst noch mehr sein könnte.

24
[40.]

25
Auch muß mit besonderem Fleiß darauf geachtet werden, daß eine solche Satis-
26
faktion oder das pommersche Lehen nicht nur der Person Ihrer K. M:t oder ihren
27
Nachkommen zuerkannt wird, sondern auch Ihrer K. M:t Nachfolger im Reich
28
und der Krone Schweden, wie es auch der Fall sein muß mit allen Interessenten, die in
29
diesem Krieg verstoßen worden waren.

30
[41.]

31
Sollte nun bei den Gesprächen die Rede auf Magdeburg und Halberstadt oder ir-
32
gendein anderes Lehen oben im Reich verfallen, dann ist die Unbequemlichkeit der
33
Lage für Ihre K. M:t und die Krone Schweden darzulegen und vorzuschlagen,
34
solche Reichslehen wären dem Kurfürsten von Brandenburg als Entschädigung anzu-
35
bieten , die im Vergleich zu Pommern etwas Gleichwertiges darstellen müßte.

36
[42.]

37
Sollte man bei diesem allen nicht weiterkommen und sollte nichts angenommen
38
werden, haben Ihrer K. M:t Kommissare zu erklären, keine weitere Instruktion
39
zu besitzen, weil Ihre K. M:t nicht vermutet hatte, man würde solch eine billige
40
Forderung ausschlagen oder verweigern; sie erbäten deswegen Zeit, um nach
41
Hause zu berichten und endgültigen Beschluß zu erhalten; so ist die Angelegenheit bis
42
auf weiteren Bescheid hinauszuzögern.

[p. 310] [scan. 344]


1
[43.]

2
Betreffend das Contentement der Soldateska sollen sich die Kommissare hoch an-
3
gelegen sein lassen, bei der Gegenpartei und natürlich auch bei den evangelischen
4
Ständen, soweit eine solche Beweisführung da nötig sein sollte, die Einsicht zuwege zu
5
bringen, daß dieses Contentement billig und wohl begründet ist, weil 1. ein solches in
6
Übereinstimmung ist mit dem Abschied und dem Bund von Heilbronn, gemäß
7
welchem die Armeen geradeso auf die verbündeten Stände wie auf die Krone Schweden
8
vereidigt und verpflichtet wurden, weil 2. alles, was im Lauf der Jahre gewonnen
9
wurde, zum Contentement der Armeen ausgeteilt wurde, was am Beispiel Würzburg am
10
besten zu sehen ist, weil es 3. auch ganz und gar unbillig wäre, daß die Krone Schweden
11
eine solche Last allein um der Freiheit Deutschlands willen tragen solle, weil 4. sich
12
kaum jemand fände, der wohlbedacht als gerecht beurteilen würde, daß die Krone
13
Schweden so viele edle Länder aufgeben solle, ohne daß ihre Armeen eine Bezahlung
14
erhielten und die Krone ohne größeren Nutzen diese Last auf sich nähme, und weil 5.
15
der Kurfürst von Sachsen dies schon gebilligt und der Kaiser selbst in seinen Resolu-
16
tionen sich nicht dagegen ausgesprochen, sondern bloß erklärt hat, dies sei Sache der
17
Evangelischen.

18
[44.]

19
Wird das Contentement der Soldateska bewilligt, überläßt Ihre K. M:t es dem
20
Befinden der Gegenpartei, wer es bestreiten soll, wenn jedoch über Menge und Zeit
21
verhandelt wird, sollen sich die Kommissare mit der Armee in Verbindung setzen
22
und mit dem Feldmarschall und den vornehmsten Offizieren Überlegungen anstellen;
23
diese mögen sich über Menge und Zeit oder Termine einigen. Um alle nutzlosen und
24
verdrießlichen Gespräche, Darlegungen und Gegendarlegungen zu vermeiden, hält es
25
Ihre K. M:t für das Ratsamste und Billigste, das ganze Contentement auf einige
26
Monatssolde ankommen zu lassen: 2, 3 oder mehrere; und bloß den Generälen und
27
einigen Signaloffizieren sei ein außerordentliches Contentement vorbehalten; dies möge
28
mit dem Feldmarschall und den vornehmsten Offizieren so besprochen werden, daß der
29
Kuchen bei Ihrer K. M:t verbleibt und das Mißfallen der Gegenpartei zufällt.

30
[45.]

31
Es ist auch darauf zu achten, daß etwas jetzt gleich ausgeteilt wird, und zwar
32
bevor der Friedensbeschluß bekanntgegeben wird, und daß gewisse Stände für das
33
übrige bürgen und daß die Soldateska mit Hypotheken versorgt und versehen wird.

34
[46.]

35
Sollten noch einige andere kommen, die gedient haben, aus dem Krieg ausgeschieden
36
sind und noch verdienten Sold zu fordern hätten, so soll auch ihretwegen mit dem Feld-
37
marschall und den vornehmsten Offizieren in der Armee beraten werden, wer von
38
ihnen würdig wäre, in das Contentement einbezogen zu werden. Diejenigen, von wel-
39
chen die Kommissare ermittelt haben, daß sie sich wegen gewisser Ursachen und mit
40
Unwillen von uns geschieden hatten, sollen sie auch in die Förderung mit aufnehmen,
41
den Rest jedoch fahrenlassen; aber alles wohl und vorsichtig entscheiden.

[p. 311] [scan. 345]


1
Da dies alles fleißig und mit guten Überlegungen vollzogen werden muß, damit die
2
Last von Ihrer Kön. Maj:t Schultern hinweggenommen werde, möge die Güte be-
3
stehen bleiben und der Haß abgedreht werden; und die Kommissare Ihrer K. M:t
4
mögen bei Ausführung dieses Werks ihre Rolle so spielen, daß sie sich eher als Ver-
5
mittler zwischen den Gegenparteien, besonders wenn die Last den Evangelischen
6
zufällt, und Ihrer K. M:t Soldateska verwenden lassen, als daß sie entweder gegen
7
die Gegenpartei sprächen oder gar die Soldateska verletzten.

8
[47.]

9
Wenn die Gegenpartei in diesem Punkt sich bereit finden sollte, die Armee unter
10
dem Vorbehalt zu befriedigen, daß sie in ihren Dienst träte, dürften dies die Kom-
11
missare Ihrer K. M:t keinesfalls bewilligen, sondern vielmehr bloß ganz einfach
12
Contentement und Abdankung unter dem Vorbehalt fordern, vom Kriegsvolk das zu
13
behalten, was Ihre K. M:t für die Sicherheit ihres eigenen Status benötigt und
14
was ihrer Nation angehört; dem Rest stände frei, zugehen und sich dort anwerben zu
15
lassen, wie es einem jeden gefällt. Dies alles muß ausdrücklich in den Abschied auf-
16
genommen werden.

17
[48.]

18
Nachdem man über Satisfaktion und Contentement der Soldateska einiggeworden ist,
19
müßten die Kommissare durchsetzen, daß als Versicherung und Hypothek des Rests
20
des Contentements der schwedischen Nation die Krone Wismar, Walfisch und
21
Warnemünde mit den Lizenten in Händen behält, oder nach langwierigen Ausein-
22
andersetzungen zumindest Walfisch und Warnemünde mit den Lizenten sowie das
23
Recht, nach Belieben in Wismar und Rostock Steuereinnehmer zu haben, und zwar
24
entweder auf eine ansehnliche Anzahl Jahre, 11, 10 oder 12, oder einen Teil, aber
25
dann so, daß der Unterhalt der Garnisonen solange gewährleistet ist, bis eine Minde-
26
rung eintritt.

27
[49.]

28
Vor Einlieferung der Notifikation darf kein Platz restituiert werden. Vor allem
29
ist Wismar die längste Zeit zu halten als eine Hypothek für das Contentement der
30
Soldateska, und dann besonders, wie schon erwähnt, Wallfisch und Warnemünde;
31
sonst kämen in diesem Fall noch in Frage Minden, Nienburg, Landsberg, Driesen
32
oder andere Plätze sowie einige neue, deren Lage bequem ist; dies alles wäre an Ort
33
und Stelle und entsprechend dem Gutdünken der Interessenten zu entscheiden.

34
[50.]

35
Kein Platz darf restituiert werden, bevor nicht vorher die Ratifikation nach all-
36
seitigem Abschied eingeliefert ist. Noch viel weniger darf die Armee abgedankt oder
37
auseinandergezogen, und es darf auch nicht mit den Offizieren verhandelt werden, bevor
38
nicht alles Versprochene geschehen und erfüllt ist und die Ratifikationen nach allen
39
Seiten hin ausgehändigt worden sind.

40
Sowie jedoch all dies vollzogen ist und die Ratifikationen gesichert sind, müssen alle
41
Plätze geräumt werden, die außerhalb Pommerns liegen oder nicht ausdrücklich
42
reserviert sind, und zwar sind sie den Eigentümern zurückzustellen und auszuhän-

[p. 312] [scan. 346]


1
digen , nur der Krone Geschütze und Munition sollen weggeführt und hierher be-
2
fördert werden.

3
[51.]

4
Aus der Armee sind vorerst gewisse Offiziere und Regimenter auszuwählen, die
5
im Dienst der Krone zu behalten und aus der Armee zu verstärken und zum Teil
6
in pommersche Festungen einzulegen und zum Teil gemäß Verordnung Ihrer K.
7
M:t nach Livland zu befördern sind. Der Rest der Armee ist, nachdem er teils
8
contentiert und teils des Contentements versichert worden ist, ordnungsgemäß abzu-
9
danken und zu entlassen und möge nach Belieben wo immer einen Dienst suchen; darüber
10
soll jedoch später weiterer Bescheid ergehen.

11
[52.]

12
Wenn nun alles dies nicht gerade so gehen sollte und es geschähe, daß irgendein neuer
13
veränderter Ratschlag in bezug auf Besserung oder Warnung auftauchen sollte,
14
müssen Ihrer K. M:t Kommissare ihr bestes Feingefühl aufwenden, um das zum
15
Vorteil Ihrer K. M:t sowie zur Besserung der Bedingungen zu nutzen, was Glück
16
und Zufall an die Hand geben. Und wenn die Dickköpfigkeit der Gegenpartei oder
17
die Parteilichkeit des Vermittlers oder des Glückes Widrigkeit Anstoß verursachen
18
und die Ratschläge zerspalten, müssen die Kommissare die Sache dennoch beisammen
19
halten und entweder auf eine in solchen Fällen übliche Weise das Fehlen eines Auf-
20
trages vorschützen oder vorbringen, man benötige bessere Unterrichtung oder wolle
21
günstigen Bericht erstatten usw., und auf diese Weise bis zum Eintreffen eines
22
weiteren Bescheids die Verhandlungen in Gang halten und die Hände frei behalten.

23
[53.]

24
Ist man einig geworden, ist die Urkunde lateinisch abzufassen und hierbei zu
25
beachten, daß Ihre K. M:t von den kaiserlichen oder anderen Kommissaren
26
nicht mit königlicher Würde, sondern als Königliche Majestät tituliert wird, dessen
27
Billigkeit hinreichend zu erweisen ist; weiterhin ist bei den Kaiserlichen vorzubringen,
28
daß Ihre K. M:t hernach von den kaiserlichen Räten und Ministern nicht anders
29
zu titulieren ist, sofern sie nicht wünschen, daß deren Briefe zurückgeschickt werden.

30
[54.]

31
Die Ratifikation muß vom Kaiser und den Ständen in einer oder verschiedenen
32
Urkunden vollzogen werden, die Abtretung Pommerns muß gesondert vom Kurfürsten
33
von Brandenburg in seinem und seines ganzen Hauses Namen ratifiziert werden, damit
34
so allen Verwicklungen vorgebeugt und abgeholfen werde.

35
So lauten Wille und Ansichten Ihrer Königlichen Majestät betreffend die Friedens-
36
verhandlungen , nach welchen die Kommissare sich zu richten haben.

37
Geschehen wie oben.

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