Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
ÜBERSETZUNG DER SCHWEDISCHEN TEXTE VON EMIL SCHIECHE : 14a Instruktion für Sten Bielke und Johan Adler Salvius Stockholm 1637 März 23/April 2
Instruktion für Sten Bielke und Johan Adler Salvius
Stockholm 1637 März 23/April 2
Instruktion und Unterrichtung, wie es Ihre Königl. Maj. will, daß Herr
Sten Bielke, Ihrer Maj. und des Reiches Rat sowie Legat in Pommern, und Herr
Johan Salvius, Hofkanzler usw., sich nach ihnen bei diesen vorgeschlagenen oder
anderen hernach anzugebenden Friedensverhandlungen zu richten und zu verhalten
haben.
Geschehen Stockholm, den 23. März im Jahre 1637.
1.
Weil nichts erstrebenswerter ist, als mittels eines guten, sicheren und reputierlichen
Friedens aus diesem schweren deutschen Krieg und dessen anhangenden Schwierigkeiten
herauszukommen und von ihnen erlöst zu werden, und weil deswegen alle angemessenen
Mittel und Gelegenheiten billigerweise wahrzunehmen sind, durch welche ein Erfolg
vermutet werden kann, und man doch, wenn auch der erwünschte Ausgang nicht
immer erreicht werden kann, nichtsdestoweniger zur Rechtfertigung der Sache
keinerlei Verhandlungen ohne noch größere Gründe ausschlägt, man im Gegenteil
das Werk solange in Gang beläßt, bis es Gott gefällt, alles für einen guten Ablauf
zu fügen und zu verordnen, so hält Ihre K. Maj. also dafür, daß diese sich jetzt
bietenden Wege und Gelegenheiten nicht zu versäumen sind.
2.
Ihre K. Maj. ist unschlüssig darüber, ob jemand von der Regierung von hier mit
Vollmacht abgesandt werden könnte, um die Angelegenheit der Zeit und den Um-
ständen anzupassen und sie zu Ende zu führen, wenn sich der Feind hierzu verstehen
könnte. Und es steht vornehmlich der Reichskanzler in der Wahl, weil er ja die
Angelegenheiten draußen geleitet hat. Da jedoch eine solche Angelegenheit ihre Zeit
braucht und von Wichtigkeit ist, daß sie nicht eilends abgetan wird, sie vielmehr ihre
Vorbereitungen haben will, und da weiterhin allen Umständen nach wahrscheinlich
ist oder sogar klar durchscheint, daß der Kaiser diesen Sommer mit dem Namen
von Traktaten mehr spielen wird, als im Sinne hat, im Ablauf dieser Angelegenheit
zum eigentlichen Handeln zu kommen, hat man es nicht so hoch vonnöten angesehen,
es allzusehr eilig zu haben, und insonderheit auch deswegen, damit Herr Sten und
Herr Salvius nicht nur die Vorbereitungen zur Annahme der Verträge treffen,
sondern auch, falls irgendein Ernst sichtbar wird, außerdem auf beste Weise handeln
können.
3.
Und obwohl Ihrer K. Maj. Resolution über die restlichen Streitpunkte in dem
Memorial niedergelegt ist, das der Reichskanzler in Deutschland zurückgelassen
hatte, so daß diesem die Absichten einigermaßen zu entnehmen sind, so ist doch,
weil es meistenteils auf den Vertrag abgestellt war, den der Herzog von Mecklenburg
mit dem Kurfürsten von Sachsen erörtert und der nun Änderungen erfahren hatte,
vonnöten, daß die vorgenannten Herr Bielke und Herr Salvius einige dieser Zeit und
ihren Absichten angeglichene Richtlinien erhalten. So hielt es I. K. Maj. für ange-
bracht , alles hier in Kürze zu wiederholen und besser zu erklären.
4.
Es sind nun fünf verschiedene Wege (soweit es den Anschein hat) zu beschreiten,
um zu einem Vertrag zu gelangen: der erste durch die Vermittlung des Königs von
Dänemark; der zweite durch den Herzog von Mecklenburg als Vermittler; der
dritte durch den Kölner Konvent; der vierte durch Herzog August von Braunschweig
und Hitzacker und der letzte vermittels des Vorschlags des Kurfürsten von Branden-
burg . Keiner dieser Wege hat sonderlich viel für sich, und ein Partner wäre eher zu
vermeiden als in Anspruch zu nehmen, soweit sich dies ohne Gefahr und Nachteile
tun läßt. Aber so ist gleichwohl deren keiner, wenn er sich anbietet, eindeutig und
unmittelbar abzulehnen.
5.
Betreffend den ersten Weg, die Vermittlung des Königs von Dänemark, ist zu
sagen, daß sie hier in Schweden ihren Anfang nehmen und ausdrücklich angenommen
werden muß, bevor ihr zufolge an Verhandlungen herangetreten werden kann; und
deswegen steht dem Herrn Sten Bielke und dem Herrn Salvius nichts anderes an, als,
wenn sich der König von Dänemark daraufhin an einen von ihnen antragend wenden
sollte, so wohlmeinend und freundlich, so höflich zu antworten, wie sie es am besten
vermögen, unter Bekundung von Dankbarkeit und Vertrauen, aber alles hierher an
die Regierung berichten und deren Befehl und Beschluß abwarten.
Betreffend den dritten Vorschlag, den Kölner Konvent, liegen die gleichen Gründe
vor, nur daß denjenigen, welche sich mit einem Antrag daraufhin einfinden würden,
ein solcher Bescheid zuteil werde, wie ihn hier der französische Agent d’ Avaugour er-
halten hat, daß uns die päpstliche Vermittlung nicht anstehe und daß wir außerdem
auch nicht so zu Verhandlungen aufgefordert wurden, auch nicht solche Sicherun-
gen und Vorbereitungen getroffen worden seien, wie es mit souveränen Kronen und
denjenigen zu halten üblich sei, die das Hauptwerk geführt haben und noch führen.
6.
Auf die mecklenburgische Unterhandlung ist anscheinend keine Hoffnung mehr
zu setzen. Ihre K. Maj. erachtet es jedoch für gut, von uns aus auf diese nicht ganz
zu verzichten, sondern sie so stehen zu lassen, wie sie steht. Wenn der Herzog
hierin entweder beim Kaiser oder beim Kurfürsten die Arbeit in der früher begonne-
nen Weise fortsetzen will, so möge man ihm dies nicht abschlagen, sondern ihn
gelegentlich mehr dazu drängen.
7.
Der von Herzog August von Hitzacker durch Verdenhagen kundgetane Vor-
schlag erweckt eher den Anschein, daß durch ihn etwas getan werden könnte, wenn
Ernst damit wäre. Aber wie aus des Herzogs Brief an Herrn Salvius hervorgeht,
hat er gleichwohl keine Vollmacht erhalten. Es ist auch zum Teil wahrscheinlich,
daß Verdenhagen in der Angelegenheit mehr und Sichereres sagt, als er selbst richtig
zu verantworten vermag.
Allein sei dem wie immer, Ihre K. Maj. hält es für das beste, daß Herr Salvius
an Ort und Stelle solche Unterhandlungen aufrechterhalte und immer, wenn sich ihm
die Gelegenheit bietet, im geheimen Ihrer K. Maj. Wohlwollen und Geneigtheit zum
Frieden bezeuge; er mache auch, da ihm die Vollmacht zugeschickt wird, bekannt,
daß er für alle Fälle zu unterhandeln bevollmächtigt sei, insonderheit unter der Hand
alle Vorbereitungen zu treffen, die Gemüter der Menschen empfänglich zu machen,
Pläne und Absichten zu erforschen und, wenn er dahin kommt, auf die unten ange-
führte Weise in die eigentlichen Unterhandlungen einzutreten. Sollte sich erweisen,
daß der Herzog von Hitzacker eine kaiserliche Vollmacht besitzt, und sollte er
Herrn Salvius davon in Kenntnis setzen und ihm eine Abschrift geben, und sollte
dieser sie ausreichend und ohne wesentliche Fehler finden, dann möge Herr Salvius
seine Vollmacht zeigen. Wenn der Herzog selbst unterhandeln will oder jemand
anders mit der kaiserlichen Vollmacht nach Hamburg geschickt wird, soll Herr
Salvius Ihrer K. Maj. Vollmacht nehmen und mit dem Betreffenden selbst unter-
handeln . Sendet der Herzog irgendeinen Subdelegierten mit seiner Vollmacht unter
Hinweis auf die ihm selbst vom Kaiser gegebene Vollmacht, dann soll Herr Salvius
die Vollmacht des Reichskanzlers nehmen, sich auch als ein Subdelegierter ausgeben
und unter Vorbehalt der Bestätigung durch die Auftraggeber der beiden Legaten ab-
schließen . Das Übrige wird dem Urteilsvermögen des Salvius überlassen, die Ange-
legenheit mit Manier zu betreiben, sie geheimzuhalten und darauf zu achten, daß, falls
auf der Gegenseite kein Ernst vorliegt, Ihre K. Maj. nicht benachteiligt werde oder ihr
nicht in ihren Rechten und ihrer Hoheit Schmach oder Schimpf widerfahre.
8.
An den letzten Vorschlag, die Intervention oder Kommission des Kurfürsten von
Brandenburg, glaubt Ihre K. Maj. am allerwenigsten, erstens deswegen, weil er so oft
die Partei gewechselt hat, weiterhin weil er Schwarzenbergs Ratschlägen und Ein-
flüsterungen folgt; 3. ließ er sich zu einem General des Kaisers machen, 4. hat er
selbst mit Ihrer K. Maj. und der Krone Schweden die ärgste Zänkerei, und zum
fünften hat er bislang bei Zusammenkünften und namentlich in Regensburg die gefähr-
lichsten Ratschläge und Argumente vorgebracht, die je von jemandem vorgebracht
wurden. Und deswegen scheint bei seinem Unterhandeln wenig Ernst und noch weniger
Gewinn zu sein. Allein wenn er auf Unterhandlungen drängt, ist vonnöten, daß Herr
Sten Bielke im allgemeinen Ihrer K. Maj. und der Krone Schweden Geneigtheit zu
Frieden und Verhandeln zum Ausdruck bringt, auch verstehen läßt, zum Unter-
handeln bevollmächtigt und instruiert zu sein, wenn nur irgendein ernsthafter Wille
vorliegt; und wenn begründete Gelegenheit zum Unterhandeln besteht, soll er erst
bitten, die Vollmacht zu sehen und zu erfahren, wer vom Kaiser zu Kommissaren
bestellt worden ist. Wenn nun Herr Sten entweder durch persönliche Besprechung oder
durch Vermittlung von Abgesandten zu einiger Gewißheit gelangt ist und sieht, daß
der Kurfürst allein oder mit dem Kurfürsten von Mainz und anderen die Angelegen-
heit richtig betreibt, so daß sie des Kaisers und des Römischen Reiches Kommissare
sind, ihre Vollmacht vorzeigen und ihre Subdelegierten zu einem sicheren, bequemen
Platz abordnen, da soll er alsbald den Grund legen, sich über die Orte einigen,
Lübeck oder Hamburg, und sogleich nach Schweden berichten, damit auch von hier
aus Subdelegierte abgeordnet werden können. Wenn jedoch vom Kaiser einige andere
Kommissare abgeordnet würden, die sich selbst dem Unterhandeln unterzögen, so kann
Herr Sten Salvius und * * * zu sich ziehen und auf diese Weise versuchen, die An-
gelegenheit je schneller desto lieber zu einem Ende zu bringen, wobei allerdings über das
eine oder andere beide Feldmarschälle, Herr Wrangel und Herr Banér, zu benach-
richtigen sind.
9.
Um zu Friedensunterhandlungen zu kommen, könnten sich außer diesen Mitteln
vielleicht ganz unerwogen auch noch andere darbieten. In einem solchen Fall mögen Herr
Sten und Herr Salvius gemeinsam oder jeder an seinem Ort alle geeigneten Gelegen-
heiten ergreifen, damit keine von ihnen vorbeigehe; es müßte jedoch bei jeder sich
bietenden nach bestem Vermögen Absicht und Erfolgsmöglichkeit geprüft werden,
damit Ihrer K. Maj. und dem Reich keinerlei Verächtlichmachung zugefügt wird;
auch ist über alles alsbald hierher zu berichten.
10.
Im allgemeinen ist darauf zu achten, daß Ihre K. Maj. am liebsten mit dem Kaiser
selbst und unmittelbar durch beider Kommissare und Bevollmächtigte unterhandelt;
weswegen man auch, wenn nur irgend möglich, darauf hinarbeiten soll, daß die
Kommissare von beiden Herrschern entsandt werden und daß in deren Namen ver-
handelt wird. Wofern dies nicht in Güte zu erzielen ist, müssen die Unterhandlungen
im Namen der Subdelegierten aufgenommen und durchgeführt werden.
11.
Kommt es nun zu Unterhandlungen, verbleibt es im wesentlichen bei dem, was
zwischen dem Reichskanzler und dem Kurfürsten von Sachsen durch Vermittlung des
Herzogs von Mecklenburg vereinbart worden ist; allein die Form müßte den unter-
handelnden Personen angepaßt werden und auch die Zeit und das hierbei zu Ver-
ändernde geändert werden. Aber in bezug auf die drei strittigen Punkte, die Aus-
dehnung der Amnestie, die Satisfaktion der Krone Schweden und das Contentement
der Soldateska, müssen Herr Sten und Salvius eifrig darauf bedacht sein, die Aus-
dehnung der Amnestie streng und nachdrücklich zu betreiben, so weit sie sie nur aus-
dehnen können auf den Kurfürsten und das Haus Pfalz, auf den Herzog von Württem-
berg , den Landgrafen Wilhelm von Kassel, den Markgrafen von Baden, die Grafen
von Nassau, insonderheit denjenigen von Saarbrücken, die Rheingrafen, die von Hanau,
Solms, Isenburg, den Grafen Jürgen Friedrich von Hohenlohe, die Grafen von Erbach
und viele andere, so auch die fränkische, schwäbische und rheinische Ritterschaft; des-
gleichen die Städte Augsburg, Straßburg, Osnabrück, Stralsund usw. Verwend-
bare Argumente werden sich von selbst ergeben. Für uns ist in Betracht zu ziehen, daß
wir keine Sicherheit zu erwarten haben, es sei denn, daß Deutschland seine frühere
Gestalt erhält.
12.
Sollte bei diesem Punkt nichts zu erreichen sein, soll er ohne Ja und Nein mit der
Vertröstung beiseite gestellt werden, man wolle auf beiden Seiten bestrebt sein, ihn in
der Schwebe zu belassen und sich inzwischen auf die Abwicklung der anderen zwei
Punkte zu konzentrieren, nämlich die Satisfaktion der Krone und das Contentement
der Soldateska.
13.
Über das Contentement der Soldateska soll gleichlaufend mit der Satisfaktion der
Krone verhandelt werden, und ein Artikel darf nicht ohne den anderen abgemacht
werden. Und bei Beschlußfassung muß einer der Offiziere hinzugezogen werden, der in
deren Namen akkordiert. Und es wäre nach Ansicht I. K. Maj. am bequemsten,
wenn man sich bei den Verhandlungen auf gewisse Monatssolde einigen würde.
14.
Die Satisfaktion der Krone muß entweder in Form von Land oder von Geld ge-
schehen . Betreffend Land ist nichts bequemer als das Herzogtum Pommern mit
dem Stift Cammin sowie der Stadt und dem Hafen Wismar mit der nächstliegenden
Vogtei. Von Wismar sollte man jedoch zurücktreten, wenn man Pommern als ein
vom Römischen Reich anerkanntes Lehen erhalten könnte. Darauf wäre zuerst hinzu-
arbeiten , denn hierin besteht die Sicherheit, daß die vornehmsten Häfen Pommerns und
Mecklenburgs in den Händen der Krone verbleiben.
15.
Ist nicht ganz Pommern lehensrechtlich zu erlangen, sondern nur zu einem Teil,
so ist darauf hinzuarbeiten, daß man Vorpommern mit Stralsund, Wolgast, Usedom,
Wollin, Rügen und Stift Cammin zu gleichem Recht erlangen und zum Unterhalt
des Landes einen leidlichen Lizent oder Zoll auf alle Ein- und Ausfuhrwaren durch-
setzen kann.
16.
Wenn sich auch dies als allzu bedenklich erweisen sollte, müßte man sich schließlich
um Geld bemühen und die Summe so hoch wie möglich schrauben, 10, 8, 6, 4 und
zuletzt 3 Millionen Reichstaler, zu gewissen Terminen binnen 20 bis 30 Jahren zu
bezahlen. Vorerst wäre zu erstreben, daß ganz Pommern sowie die Stadt Wismar
mit zwei oder drei nächstliegenden Vogteien sowie die Schanze bei Warnemünde als
Pfand überlassen würden. Sollte man dies für zu viel halten, dann möge Stettin mit
dem oberen Teil Pommerns weggelassen und schließlich erstrebt werden Rügen, Stral-
sund , Wolgast und das Land innerhalb der Ostsee, des Frischen Haffs, der Peene und
Trebnitz mit den dazu gehörenden Ämtern und Vogteien sowie Usedom und Wollin
samt Kolberg und dazu Wismar, Wallfisch und Warnemünde. Zuallerletzt, nachdem
alles vergebens versucht worden ist, müßte man haltmachen bei Rügen, Usedom, Wollin,
Wolgast und was zwischen der Peene liegt, sowie bei Wismar mit Wallfisch und der
Schanze bei Warnemünde sowie bei der Bewilligung eines Lizents oder Zolls an der
ganzen pommerschen und mecklenburgischen Küste zur Sicherung des Pfands, bis
dieses eingelöst werden kann. Und davon soll man nicht abgehen.
Denn es erscheint nicht ratsam, eine Sicherheit aus den Händen entgleiten zu lassen;
denn man ist in der Tat selbst nicht mächtig genug, um zu verhindern, daß der Kaiser
in der Ostsee eine Flotte aufrichtet und selbst die Macht erringt, sich mit der Flotte
des Königs von Polen zu vereinigen und so gemeinsam zu erzielen, woran der einzelne
scheitert. Deswegen soll man sich auch nicht leicht in die Not drängen lassen, sich
damit zufriedengeben zu wollen, eine Versicherung mit des Kaisers Versprechen und
Hand erstrebt und erhalten zu haben, nicht eine Flotte in der Ostsee aufrichten
zu wollen. Denn abgesehen davon, daß die Forderung eines solchen Verspre-
chens die Möglichkeit und das Recht dazu voraussetzt und damit den seit unvor-
denklichen Zeiten bestehenden Rechten und Sicherheiten der Krone Schweden präjudi-
ziert wird, ist es mißlich, daß ein solches Versprechen, wenn man es bekommt, an-
scheinend der vermeintlichen Hoheit und gewissen Absichten des Kaisers zuwiderläuft;
und ist bei alledem das schlimmste, daß man auf ein solches Versprechen, falls man
es erreicht hat, nichts bauen kann, es würde doch nicht länger gehalten werden, als es
dem Kaiser und seiner Partei zustatten käme.
17.
Wenn man eine solche Resolution über diese zwei letzteren Punkte hätte erhalten
können, müßte man den ersten über die Ausdehnung der Amnestie wiederaufnehmen
und ihn neuerdings so weit wie nur irgend möglich treiben, allein zu guter Letzt, wenn
die Sache Stralsunds und der Soldateska ihre Richtigkeit hätte, mit den anderen
dort haltmachen, wo man nicht weiter kommen kann, und so Frieden schließen mit
Ratifizierung von seiten Ihrer K. Maj. und des Kaisers.
18.
Da an der Bezahlung der Geldsummen und an den Pfändern vornehmlich die
evangelischen Stände interessiert sind, müssen auch deren Verschreibungen, Zustim-
mungen und Versicherungen beigebracht werden, mit denen sie Summe und Bezahlung
spezifizieren und die Unterpfänder selbst bezahlen und verschreiben müssen; solches
alles muß vorliegen, bevor eine Garnison von einem Platz abgezogen oder das Kriegs-
volk weggeschafft wird, und all das ist ausdrücklich auszubedingen.
19.
Sollte der Kaiser, wenn er sich zur Zession und Investitur Pommerns verstehen will,
den Wunsch äußern, in anderen seiner Absichten nicht konterminiert und möglicher-
weise assistiert zu werden, sollen Herr Bielke und Herr Salvius ganz vorsichtig vor-
gehen und sagen, nicht konterminiert zu werden gleiche dem, sich selbst am Rücken
zu ziehen, da ja hernach alle Feindschaft aufgehoben ist und ein jeder sich
aller feindlichen Handlungen und Umtriebe enthalten wird. Aber den Kaiser
zu assistieren und seine Absichten zu begünstigen, das wird noch einige Über-
legungen benötigen und wird sich nach Stabilisierung der Freundschaft besser erörtern
lassen. Weswegen dies auf die beste und bequemste Weise abzubiegen und zu vermeiden
ist.
Was sonst aus dem einen oder anderen Anlaß noch eintreten könnte, darüber von
Herrn Sten und Herrn Salvius unverzüglich Anzeige und Unterrichtung zu erhalten,
das will I. K. Maj. erwarten, damit I. K. Maj. dann um so besser auf alle Vor-
kommnisse ihre Order und ihren Beschluß mitteilen kann.
Geschehen wie oben.
Namens der höchsterwähnten Ihrer K. Maj. von Ihrer K. Maj. sowie des Reiches
Schweden respektive Regierung und Vormunde unterzeichnet.