Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
199. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1647 Juli 27

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1647 Juli 27

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 78 fol. 69’, 71. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 267f.

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Verteidigungsmaßregeln. Recompens des Grafen Trauttmansdorff für einen Bürger.

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Nachdeme alle hauptleute, officirer und befelchabere in den bürgerfahnen
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alhero bescheiden und erschienen, so seind dieselben von amptswegen er-
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innert und mit ernst ermahnet worden, dweil in benachbar orten die kriegs-
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unruhe sich leider zu viel verbreitet, indeme durch die Königmarckische
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armee die statt Warendorff angegriffen, auch bereit durch belagerung umb-
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geben

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Der General Königsmarck belagerte Warendorf trotz des noch andauernden Waffenstillstands mit
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dem Kölner Kurfürsten; sein Hauptquartier war Sassendorf. Auch Wiedenbrück geriet am 15.
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Juli in schwedische Hand.
, also advigilirens alhie desto nötiger wegen unsiechern außschlags

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der friedenstractaten, und dan für guet und nötig gefunden, das außerhalb
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der lieb frawenpforten vor wenig jaren new gelegtes rondeil der situation
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halben abnehmen und die katze abnehmen, davon die erde in die wälle zur
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erhöhung füllen lassen, so mögten sie die burgere zu fleissigem angriff der
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arbeit anweisen. Zu jeder fahne mögten sie 5 starcke taglöhner außsehen.
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Item die schoßpforten zu beobachten mögten aus jeder fanen zwen trewe
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burgere außgesehen, dieselben auch mit visitirt werden. Item verfallene
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brustweren zu besseren.

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Am morgen, daß die nachtwachthabende nit von den rondelen abtretten,
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ehe die pforten eröffnet. Item fleissig zu visitiren und zu ronden. Von der
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wacht morgens abtrettende müssen nit schiessen. Item jeder burger zur per-
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sönlichen wacht einzustellen und mit dem gewehr, daruf er gesetzt. Item
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sich nüchtern zu halten, daß soldaten auch das saufen nit verstattet werde;
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daß jedes tags zwo personen aus den officirern bei der arbeit sich finden
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mögten.

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Wann effective gespüret würde, daß etwan kriegsleute bei nachtzeiten in den
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kempen sich finden, so das viehe würcklich außzutreiben im werck ver-
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spüret , uff solche thätere mögte die wacht wol feur geben, aber vermittelst
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guter discretion, damit dannoch niemand, so allein in oder durch die kempe
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gehen wolte und zur abnahme nicht intendirt, unschuldig getroffen werde.

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Schweerman bat um handbietung, dweil der hoffvogt Mensing und Johan
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Stael wegen seligen cantzlern Mensings erben sich verweigerlich hielten und
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widersetzten, umb ime das in underghaptem logiment übrig verlassenes hew
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und sachen, so ime pro recompensa wegen herrn grafen von Trautmans-
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dorff praestirter dienste und uffwartens, und daß er denselben biß Dörsten
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uff gesinnen begleidet, assignirt, abfolgen zu lassen

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Graf Trauttmansdorff wohnte nicht im Hof der Erbmänner Kerckering zur Borg, wie Hövel ,
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Quartier S. 167 annimmt, sondern im Hause Königsstr. 52, das den Erben des Osnabrücker
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Kanzlers Lic. Johann Mensing gehörte; nach seiner Abreise mietete es der Burgunder Antoine
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Brun. Das Haus wurde 1782 abgebrochen; auf dem Platz stand später der „Kettelersche Hof“
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( Geisberg IV, S. 381 ). Vgl. M. Schmidt-Berger S. 185, die auf eine Rechnung des Hof-
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vogts
Joh. Mensing hinweist ( StA Münster , Depositum des Altertumsvereins Münster ,
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Mscr. 386,1 ).
. So ward umb deswillen,
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daß hoffvogt und Staels uxor uff angemeldtes gebott der abfolge nicht parirt,
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sondern Mensing schimpflich praetendiren dörfen, die vormundere oder
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kindere weren senatui nit underworfen, daß derwegen Schweerman durch
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eröffnung des Mensingischen hauses die hand gebotten werden solle, daß
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er des verehrten hewes, haber und holtzes haabhafft werden möge, prout
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Johan Heerde, senator, retulit, daß er dabei in abzug des herrn grafen von
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Trautmansdorff praesens gehört, daß der obriststallmeister außtrucklich ge-
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sagt , das hew und übrige holtz und was in den krippen übrig, dem Schweer-
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man abgefolgt werden solle etc. praesente Evert Groten ministro, der es
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erst Stael anmelden solle, umb das haus zu eröffnen.

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