Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
82. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1645 Januar 27

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1645 Januar 27

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 76 fol. 1’. Druck: H. Lahrkamp, Friedenskongreß S. 226.

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Unterhalt und Verstärkung der Stadtgarnison.

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Als die landtstende jüngster tagen uffm fürstlichen hoff bewilligt und be-
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schlossen, daß gegen künfftigen montag aus der landstende also auch aus
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des rhats mittel deputirt worden, Ihrer Excellentz herrn graven von Geleen

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Der kaiserliche Feldmarschall Graf Gottfried Huyn von Geleen und Amstenradt war 1644–45
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Oberbefehlshaber des „westfälischen Kreisdefensionsheeres“; er hatte 1634 Münster vor der
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Belagerung durch die vereinigten Schweden, Hessen und Lüneburger gerettet. Über ihn NDB ´ VIII
S. 534 .
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als Kayserlichem generaln, wie auch dem herrn general Kayserlichen
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comissario herrn von Blumenthal, welche alsdan zu Warendorff ankommen
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würden, entgegen und under augen zu gehen, so ward für guet und nötig
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erachtet, under anderem auch pro interesse et necessitate magistratus vor-
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zutragen und etwan das negocium, den underhalt der soldatesca in diesem

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guarnisoun bestes zu recommendiren und zu befürdern, damit der underhalt
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nit allein fürterhin aus gemeinen mittelen continuirt, sondern auch die aus
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Tonhausischer compagnei nacher Warendorff verwiesene und alda vorhan-
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dene soldaten wieder eingefordert, deren gage auch aus gemeinen mitteln
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erfolgen und also dieß guarnisoun zu mehrer versicherung der herrn pleni-
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potentiarien und fürtrefflichen abgesandten wie auch zu erhaltung der
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statt und bürgerschafft versterckt werden mögte. Deswegen für nötig er-
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achtet, morgen einigs tags deswegen pro deliberatione ulteriori ein newe
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rhatsversamblung zu machen, zu welcher consultation und meinung zu
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fassen senatu billich destomehr bewegen müßte, dweil die fürstlich Hessische
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soldatesca vermöge seligen herrn grafen von Eberstein hievorige under-
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schiedliche schrifften senatui obiicirt, als ob solchs der neutralitet zuwider
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zu erachten.

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