Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
24. Stadt Münster an Stadt Regensburg Münster 1643 Juni 5
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Münster 1643 Juni 5
Abschrift: A XIV 108a. Kanzleivermerk: Copia Schreibens an statt Regenspurg.
Anfrage nach dem bei Empfang von Gesandten Üblichen.
Edle etc.
Nechst unserer steets beflissener diensten erbietung mogen Ewer Edlen wir
erheischender notturfft nach dinstlich unangedeutet nit lassen und werden
sie ungezweiffelt aus den gemeinen avisen vernohmen haben, wasgestalt zu
denen lang verhofften und erwündscheten allgemeinen friedenstractaten
vermög der praeliminar zu Hamburg beschlossener vergleichung diese und
unß benachbarte statt Oßnabrügk mit allerseits beliebung außgesehen und
vorgeschlagen, dergestalt daß gegen den 1./11. Julii nechstkünfftig der
congres alhie außbestimbt, dazu der Allmechtig sein gnad und segen ver-
leihen wolle.
Als es nun, großgünstige herrn, so weit und dahin geraten, daß am 27. Maii
jüngstverlitten durch der Römisch Kayserlichen Mayestätt, unsers aller-
gnedigsten herrn, reichshoffraht und abgesandten, herrn Lic. Johan Kranen,
wir in crafft Kayserlicher plenipotentzbriefen mit consens Churfürstlicher
Durchlaucht, unsers gnedigsten landtfürsten und herrn, deren aidtspflichten,
daran wir vorhin verbunden, die zeitt über wehrenden tractaten per so-
lennem actum offentlich erlassen, davon ledig gesprochen und in neutralitet
gesetzt worden, also wir in der consideration und sorgfalt begriffen, wie
denen erwartenden der allerhöchst und hohen potentaten gesandten und
bottschafften gebürend under augen zu gehen, so haben wir die freiheit zu
brauchen unß verkünet, Ewer Edlen gantz dinst- und bittlich zu ersuchen,
nachdem daselbsten in vorjahren zu mehrmahln und noch jüngsthin der
conventus allerhöchstgemelter Kayserlicher Mayestätt, chur- und fürsten
zum reichstag gehalten, unß etwan ohnschwer soviel bericht und anleitung
großgünstig an hand gegeben mögte, wie sie doch, sonderlich mit vereh-
rung der wein mit underschied und in was ungefehrlicher quantitet sie sich
verhalten haben mögten, umb unß nach dieser wiewoll geringfügiger landstatt
(so mit ihnen dannoch keineswegs zu vergleichen, dahin wir auch eben nicht
zielen noch unsere meinung gerichtet) vermögen und gelegenheit dannoch
ungefehrlich bei der empfahung und gratulation in etwa zu conformiren
und zu richten haben mögten, gantz dinstlicher zuversicht, Ewer Edlen unß
in dieser brauchenden freiheit nach dero berümbter hohen discretion und
milte nicht verdencken werden, dem getrewen schutz Gottes dieselben zu
langwirigem friedsamen regiment befehlend.
Geben under unserm stattsecretsiegell am 5. Junii anno 1643.
Ewer woledlen gestrengen hochachtbaren würdigkeit
dinstwilligste
burgermeistere und rhat der statt Münster.