Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
72. Deputation der katholischen Stände bei den kaiserlichen Gesandten Münster 1646 Dezember 20
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Deputation der katholischen Stände bei den kaiserlichen Gesandten
Münster 1646 Dezember 20
Köln ( Stadt ) A I p. 1240–1249 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 575’–580,
Bamberg B fol. 411–415’, Konstanz . Vgl. ferner Kurmainz A Fasz. 14; Österreich
B I p. 1442, Ba I und B b II.
Mitteilung des Conclusums vom Vortage. Die kaiserlichen Gesandten fordern konstruktive Vor
schläge der katholischen Stände für die weiteren Verhandlungen.
In Trauttmansdorffs Quartier. Vertreten: Augsburg (Stadt), Bamberg, Köln (Stadt), Kurbayern
Kurmainz, Österreich, Prälaten, Salzburg, Schwäbische Grafen und die kaiserlichen Gesandten
(Trauttmansdorff, Volmar).
Das Conclusum vom 19. Dezember 1646 wird den ksl. Gesandten von dem kur-
mainzischen Kanzler vorgetragen.
Nach kurtz genohmmenem abtritt recapitulirt herr Volmar anfänglich sum-
marie , welchergestalt ein zeit hero in puncto gravaminum procedirt, sie
(Kayserliche) keinen fleiß noch muhe ersparet, und daß auf ersuchen der
catholischen ständt selbst Ihre Excellenz der herr graff von Trautmansdorff
die tractaten fortgesetzet , hetten darbey auch ein anderes nit gethan, alß
waß sie gegen Gott, die Kayserliche Mayestät und daß reich zu verandt-
worten in ihrem gewißen getraweten. Ihre Excellenz wurde sich etwan
nachmalen selbsten auf Oßnabruck bemuhen, dahero nötig, das die catho-
lischen ständt gleichergestalt deputirten, doch nicht also, daß man gegen
ihre (der Kayserlichen) außgegebene declarationes folgendts nit allerhandt
einwendungen, protestationes, contradictiones und (wie dem verlauth nach
beschehen seye) comminationes hervorbringe. Solchermaßen seye der friedt
nit zu erheben, vor der letztextradirter schrifft seyen bereits 24 und mehr
memorialia, erinnerungen und erclärungen ihnen behandiget, warunder
auch ein concept in nahmen der stat Kauffbeuren gewesen, wüsten nicht,
ob sie selbiges ein decretum oder mandatum an die Kayserlichen abgesandte
zu titulirn. Daß man friedt machen und einem ieden in seinem particular-
interesse satisfaction geben solle, were unmöglich zu erhalten. Alles, waß
möglich, wolten sie nit underlaßen.
Hisce subiungebat hochwolgemelter herr graff, eß werde alles vergeblich
sein, wan man post rem factam ihre erclärungen allererst examiniren, syndi-
cirn und corrigiren wolte. Were vorhabens, erster tagen nacher Oßnabruck
zu raysen
Trauttmansdorff begab sich am 9. Januar 1647 nach Osnabrück ( vgl. Nég. secr. IV S. 3 ),
Volmar bereits am 5. Januar ( vgl. Meiern IV S. 29 ).
wenig tagen zu bringen; seye von Ihrer Kayserlichen Mayestät befelchet,
omnimodi friedt zu machen, könte eines oder anderen stants particular-
interesse nit so viell alß sambtlicher chur-, fursten und ständt sambt dero
landen conservation und dero widrigenfalß unaußbleibende hochste gefahr
beobachten, müste hierin gleichmäßige andtwort, alß gegen die Churbrande-
burgische beschehen
bey den sachen thun, iedoch dardurch den frieden nit hindern wolte. Man
praetendire viell und woll nichts geben, welchergestalt der friedt nit zu
erhalten seye.
Nach beschehener underredung der deputirten bedanckete sich gegen dero-
selben der herr Maintzische cantzlar des Kayserlichen erbietens, die handt-
lung in puncto satisfactionis et gravaminum fortzusetzen; an seiten der
catholischen ständt wurde allein begert, ehe und bevor den protestirenden
eine erclärung eroffenet werde, entweder die gesambte catholische oder
dabey interessirte informationis causa daruber zu vernehmen.
Ferner wird den ksl. Gesandten nochmals die Sache des Klosters Kitzingen empfohlen;
dieses Kloster liegt extra territorium occupantium und sollte deshalb wie die übrigen
geistlichen Besitzungen dieser Art den Protestanten nicht überlassen werden.
Herr Volmar replicirte, alles vorhero an die catholischen ständt gelangen
zu laßen, wurde lange zeit und verhinderung des wercks erfordern; die-
ienige , so interessirt, mögten ihnen auff Oßnabruck nachtolgen, ihre parti-
cularia selbst in acht nehmen und anbringen.
Subiungebat herr graff Trautmansdorff, sie weren von den Newburgischen
ratione Sultzbach bereits informirt; wegen der clöster, so extra territorium
gelegen, besorgte, daß weder die in ihrer resolution specificirte noch andere
nicht benambste clöster zu erhalten sein wurden. Kitzingen betreffendt were
von dem Brandeburgisch Culmbachischen gesandten die information be-
schehen , daß Wurtzburg erweißlichen mehrers, alß iemalen verpfändt gewe-
sen , eingezogen.
Herr Volmar interloquirte, Brandeburg praetendirte daß closter nicht alß
zum pfandt gehörig, sonderen alß ein geistlich gut.
Bamberg. Erläutert die Rechtslage und erklärt sich bereit, den Spruch eines
Austregalgerichts anzuerkennen.
Augsburg ( Stadt ). Berichtete, daß in dem memoriali ratione Kauffbewren
er nichts anders vermeldet, alß nachdem die protestirende in ihrer hievoriger
erclärung dieser statt halben alles ad annum 1555 zu setzen und zu stellen
begeret
In der Erklärung vom 24. August 1646 ( vgl. Meiern III S. 336 ).
acceptiret, dahero weilen in der iungster Kayserlicher erclärung uber deß
gegentheilß vermeinte beschwehrung durch ertheilung Kayserlicher com-
missarien zu cognosciren und solche beyzulegen anerbieten beschehen, er
(der Kauffbeuerische plenipotentiarius) in seinem memoriali gebetten, daß
bey dem ersten gegenseitigen acceptirten petito allerseits verbleiben mögte,
hoffte und bäthe dieses also und keiner anderer gestalt gnedigst zu ver-
stehen .
Herr graff Trautmansdorff replicirte, were dißfalß keiner weiterer excusation
vonnöthen.