Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
60. Plenarkonferenz der katholischen Stände Münster 1646 Oktober 8

2

Plenarkonferenz der katholischen Stände


31
Zu dieser Konferenz vgl. auch M. Koch II S. 252ff. Hier sind Auszüge aus einigen Voten
32
wiedergegeben (Kurmainz, Österreich, Pfalz-Neuburg), mit denen jedoch irrtümlich solche aus
33
der Sitzung vom 7. April 1646 (oben Nr. 36) vermischt sind (Kurtrier, Kurköln, Osnabrück –
34
alle nach Kurmainz B).

3
Münster 1646 Oktober 8

4
Köln ( Stadt ) A I p. 943–994 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 431’–454,
5
Bamberg B fol. 308–310, Fulda I fol. 537–540’, Konstanz , Kurmainz B. Vgl. ferner
6
Kurbayern A III fol. 208–218’; Kurmainz A Fasz. 14; Österreich A II WFr XXXV
7
fol. 145–155’; Österreich B I p. 1201–1222, B a I und B b II; Pfalz-Neuburg II fol. 147–
8
150 (Konzept); Wartenberg / Augsburg II fol. 644–654 ( damit identisch Wartenberg / Re-
9
gister
I fol. 309’–326 und I a ).

10
Die protestantischen Forderungen auf Interposition der Schweden in den Religionsverhandlungen
11
und auf Wiederaufnahme der direkten Verhandlungen der Stände in Osnabrück. Anerkennung der
12
kaiserlichen Vermittlungsvorschläge vom 12. Juli 1646? Hilfegesuch an die Franzosen.

13
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Aachen, Augsburg, Augsburg (Stadt),
14
Baden-Baden, Bamberg, Basel, Bayern-Hg., Berchtesgaden, Besançon, Brixen, Burgund, Chur,
15
Corvey, Deutschmeister, Eichstätt, Ellwangen, Freising, Fulda, [Halberstadt], Hildesheim,
16
Johanniterorden, Kempten, Köln (Stadt), Konstanz, Kurbayern, Kurköln, Kurmainz, Kur-
17
trier , Leuchtenberg, Lüders, Lüttich, Münster, Murbach, Österreich, Osnabrück, Paderborn,
18
Passau, Pfalz-Neuburg, Prälaten, Prüm, Regensburg, Salzburg, Schwäbische Grafen, Speyer,
19
Stablo, Straßburg, Trient, Verdun, Weißenburg, Worms, Würzburg.

20

30
371, 20 –372, 10 Kurmainz – abziehen] In Kurmainz B mit teilweise verändertem Wortlaut.
Kurmainz. Proponit, eß wurden die anwesende herren gesandte ab deren
21
zu Oßnabruck subsistirendter Kayßerlicher herren plenipotentiariorum com-
22
municirten prothocollo vernohmen haben, waß der protestirende alda depu-
23
tirte in 2 postulatis vor- undt angebracht

35
Am 3. Oktober 1646 hatte eine Deputation der evangelischen Stände in Osnabrück die ksl.
36
Gesandten ersucht, die Verhandlungen über die Gravamina mit den Schweden fortzusetzen und
37
gleichzeitig die direkten Verhandlungen zwischen den Ständen in Osnabrück wieder in Gang zu
38
bringen. Das Protokoll der ksl. Gesandten bei Meiern III S. 373 (auch in Köln ( Stadt )
39
beigefügt). Über die Frage der schwedischen Interposition hatten die Deputierten der katholischen
40
Stände bereits am 6. Oktober 1646 mit den ksl. Gesandten in Münster beraten (vgl. Diarium
41
Volmar S. 357). Ein Protokoll darüber konnte nicht ermittelt werden.
; wurde demnach zur umbfrag
24
gestelt:

25
1. Ob man catholischentheilß der von den protestirenden suchender inter-
26
position der cron Schweden deferiren solle?

27
2. Ob zu solchem endt nacher Oßnabruck zu deputiren?

28
3. Ob nicht beßer und praecise darauff zu beharren, das die protestirende
29
sich vor allen dingen resolvirn sollen, ob sie von ihren extremis abweichen

[p. 372] [scan. 440]


1
und uff die den 12. Iulii von den Kayserlichen herren abgesandten extradirte
2

39
2 compositionsvorschläg] In Kurmainz B folgt mit vorbehaltener erleuterungh uber
40
die zweiffelhafftige puncten. So sinngemäß auch in Österreich A II.
compositionsvorschläg

42
Vgl. oben S. 335 Anm. 1.
sich bequemen wollen.

3
4. Ob nit die herren Kayserlichen abgesandten zu belangen, das sie ver-
4
mittels der herren mediatoren diese der protestirenden hochmüthige auffzug
5
den Frantzoßischen herren plenipotentiarii communiciren undt bey den-
6
selben urgiren, weilen hierauß und sonsten uberflüßig abzunehmen, das es
7
nit soviel umb die Schwedische satisfaction alß die catholische religion zu
8
thun, und dan die herrn Frantzößen ihre satisfaction völlig bereits erlanget,
9
dahero sich erclären wolten, weßen man sich gegen dieselbe zu versehen,
10
insonderheit aber damit sie dero waffen von den reichsfeynden abziehen.

11

41
372, 11 –381, 7 Kurtrier gleichmäßig] Fehlt in Bamberg B und Fulda I .
Kurtrier. Nach Wiederholung der Proposition: Nun die hierauff gestelte quae-
12
stiones belangendt, und die erste zwar, geschicht den catholischen ungleich,
13
daß ihnen wil nachgeben werden, alß wan sie auß dem beliebten modo
14
solten außgetretten haben, dan sie niemal zu der Schwedischer interposition
15
verstandten, sonderen, alß die protestirende den vorschlag gethan, man solte
16
die gravamina den Kayserlichen ubertragen, ist es catholicis nit zuwider
17
gewesen, die auch gern gelitten, das sich die herren Schwedischen darbey
18
gebrauchen ließen, allermaßen auch beschehen. Hierauff haben die herrn
19
Kayserlichen die compositionsvorschläg gethan, und hetten catholici darfur-
20
gehalten , es wurden die protestirende beßere erclärung von sich geben
21
haben, weilen catholici in vielen nachgeben und verschiedene sachen ein
22
geräumbt , sie aber nicht in einigen punct gewichen. Dannenhero nicht kan
23
gestanden werden, das man catholischentheilß den modum geendert, son-
24
dern ist billig hoch zu clagen, das die protestirende die interposition der
25
cron Schweden behaubten wolle mit betröheter zerschlagung der langwirig
26
costbahrn tractaten und nun erst auß diesem krieg einen religionskrieg
27
machen. Schließen hierauß ad 1., daß den protestirenden rundt zu bedeuten,
28
man hette an catholischer seithen nur passive in die Kayserliche interposition
29
verstandten, stündte doch bey ihnen zu vergleichen, ob sie etwan die Schwe-
30
dische admittirn wollen; einmahl haben die protestirende hierin weder
31
ziell noch maaß zu geben.

32
Pro 2 do , daß catholische nachmalß schicken und sich gleichsamb zum gant-
33
zen tractat obligirt machen solten, das seint sie nit schültig. Herrn graffen
34
von Trautmansdorff ist es zu ehren geschehn, das man vor diesem deputirt.
35
Eß ist ein große inurbanitet von den protestirenden, nachdem Ihr Excellenz
36
sich alhier befindten, daß sie sich mit solchen sachen auffhalten, werden
37
etwan Seine Excellenz auch hinuber haben wollen, weilen sie vorgeben
38
dorffen, Oßnabruck seye zu abhandtlung der religionsstreitigkeiten ver-

[p. 373] [scan. 441]


1
ordtnet , welches nit kan gestattet werden, und ist auß lauter lieb zum frieden
2
geschehen, das catholici hinubergeschickt, ohne die geringste schultigkeit
3
und obligation. Und ist ihr (der protestirenden) postulatum umb desto un-
4
billiger , weilen die cron Franckreich, welche ihre legatos alhier hat, die
5
religionsgravamina sowoll alß die Schweden in ihre replicq gebracht

39
In der französischen Replik vom 7. Januar 1646 ad Art. VIII der ksl. Responsion (vgl.
40
Meiern II S. 201 ), entsprechend in der schwedischen Replik ( ebd. S. 187).
.
6
Gleichwie nun die offension den will vorgeschützet werden, also ist iener
7
auch nit außer obacht zu laßen, sonderlich aber der herrn Kayserlichen,
8
welche

36
8 mit] Fehlt in Köln ( Stadt ), hier nach Bamberg A I, Konstanz und Kurmainz B
37
ergänzt.
mit dem gantzen collegio electorali sich dieser orthen auffhalten.

9
3. Die Protestanten sind aufzufordern, eine neue Erklärung über die ksl. Vorschläge
10
vom 12. Juli 1646 herauszugeben. Danach kann man entscheiden, ob eine neue
11
Konferenz, und zwar in loco tertio, angetreten werden kann.

12
4. Ist kein zweiffel zu machen, es werde sich die cron Franckreich zu einem
13
religionkrieg nit verstehen, noch verstatten, daß ihre confoederation dahin
14
solle extendirt werden, hielten derowegen die deputation zu ihnen nöttig
15
und rathsamb.

16
Daß sonsten die protestirende ihre erklärung gescherpfft, scheinet das an-
17
sehen zu haben dannenhero geschehen zu sein, das man catholischentheils
18
zuruckgehen gedencket, und ihre conclusa mit den Kayserlichen vorschlä
19
gen nicht einig. Wan man dabey beharret, werden gedachte vorschläg
20
contradicirt und dardurch die gantze handtlung zerschlagen werden. Were
21
derowegen vor allen dingen nötig, einen endtlichen schluß zu machen,
22
wabey man zu stehen und zu verbleiben gedencket.

23
Zum beschluß haben Ihre Churfürstliche Gnaden iüngsten anbefohlen,
24
nachdemalen an seiten der herrn Kayserlichen und Frantzosischen vor-
25
geben wirdt, das der terminus in ecclesiasticis aufs iahr 1624 zu dermahliger
26
beruhigung des heyligen Römischen reichs

38
26 nöttigh] Fehlt in Köln ( Stadt ), nach Kurmainz B ergänzt.
nöttigh

41
So in Punkt 1 der ksl. Erklärung vom 12. Juli 1646 ( Meiern III S. 193 ). Die Franzosen
42
hatten den Inhalt der genannten Erklärung gutgeheißen ( vgl. Diarium Volmar S. 334 ).
, denselben einzu-
27
willigen , dergestalt iedoch, das die stiffter Oßnabruck, Minden, Verden und
28
Halberstadt per expressum davon außgezogen und vorbehalten werden.

29
Kurköln. Ad 1. wie Kurtrier; dan könte ihnen (den protestirenden) per
30
Caesareos zu gemuth gefuhrt werden, das man sich wegen der beruhmbten
31
interposition nit zu erinneren weiß, das sie auch auff die cron Schweden
32
solle extendirt werden, sonderen hat den verstandt gehabt, das die herren
33
Kayserlichen die catholischen vorschläg den protestirenden vortragen und
34
sie die ihrige per Suecos einlangen mögten, dabey man eß Churcölnischen
35
theilß muß bewenden laßen.

[p. 374] [scan. 442]


1
2. Ist die deputation nacher Oßnabruck nit reputirlich noch dienlich, weilen
2
catholici schon offter geschickt, […]. Nicht nützlich ist sie, weilen die auß
3
gehändigte 22 articul also beschaffen, das sie keine handtlung leiden; zudem
4
haben sich die protestirende auf die letztere Kayserlichen vorschläg in nichts
5
heraußgelaßen, das man also catholischentheilß nicht wißen kan, warauf
6
die deputandi zu instruiren. Hie finden sich gnugsame protestanten

40
Anfang Oktober 1646 befanden sich in Münster die Gesandten von Kursachsen, Kurbrandenburg
41
mit Pommern, Brandenburg-Ansbach und -Kulmbach (beide vertreten durch Dr. Johann Müller),
42
Württemberg, Hessen-Kassel, der Fränkischen Grafen und der Stadt Nürnberg (beide vertreten
43
durch Dr. Tobias Ölhafen). Die Liste der Gesandten bei Meiern III S. 382.
, denen
7
die handtlung wol und füglich kan auffgegeben werden.

8
Bey dem dritten ist mehr nicht übrig, alß das protestirende zu erinneren,
9
das sie von ihren extremiteten abstehen und sich also zum ziel legen, damit
10
man sehen könne, daß sie sich vergleichen wollen. Und weilen sie auch auff
11
Franckreich großen verstandt gestellet, so were pro 4 to deren plenipoten-
12
tiariis zu remonstriren, welchergestaldt die religion periclitirt, mit der ersü
13
chung , sie wolten ihre authoritet bey der protestirenden also interponiren,
14
damit sie die von catholicis beschehene offerta annehmen, weilen sie vor-
15
theilhafftiger alß niemalen gewesen, auch von ihnen selbst begehret worden;
16
zu welchem endt dieselbe zu Latein zu ubersetzen, wie vor diesem concludirt
17
worden.

18
Kurbayern. Wißen sich ad 1 m nit zu erinnern, das iemalen den herren
19
Kayserlichen oder Schwedischen die interposition lediglich ubergeben wor-
20
den , sonderen vor gut angesehen, das die gravamina mit wißen und willen
21
beederseits ständt sollen tractirt werden. Und ist gewiß, das sich die herrn Kay-
22
serlichen ohne zuthun der catholischen damit nicht werden beladen laßen.

23
Pro 2 do haben die catholische schon 3 mahl nacher Oßnabruck geschickt,
24
und zwar allemahl ohne einigen effect; sehen derowegen nicht, wie mit
25
nutzen nachmalß zu deputiren. Sintemalen die herren gesandten in den
26
punctis ietzt nicht einß noch sich zu den Kayserlichen vorschlägen alle
27
bekennen, so werden die deputirte noch viel weniger auff newe sachen
28
können instruirt werden, und entstehet hierauß anders nichts alß eine hoch
29
schädliche verzogerung der tractaten.

30
Ad 3. erclären sich affirmative, daß nemblich bey den Kayserlichen vor
31
schlägen zu stehen, weilen catholici meistens damit ubereinstimmen. Die
32
Protestanten sind zur Herausgabe einer kategorischen Erklärung aufzufordern; sie
33
mögen dabei bedenken, daß man ihnen noch nie solche Zugeständnisse, wie sie in den
34
ksl. Vorschlägen enthalten sind, gemacht hat. Wie mehr man ihnen zur handt
35
gehet, ie mutwilliger und hochmutiger werden sie, doch muß auch hiebey
36
considerirt werden, das auß der uneinigkeit der ständt noch mehrer unheil
37
entstehet.

38
Ihre Churfürstliche Durchlaucht vernehmen, das der meiste theil protestan-
39
tium pacata consilia fuhren und der wenigste auff den extremis bestehet;

[p. 375] [scan. 443]


1
weren derowegen die Chursachßischen und andere

36
1 moderatiores] Österreich A II nennt Hessen-Darmstadt und Württemberg.
moderatiores zu belan-
2
gen , das sie die ubrige ad aequiores conditiones bewegen wollen. Ihrestheilß
3
haben sie schon den Sachßischen hierunder zugesprochen, und könte noch
4
ferner representirt werden, wan sie

37
4 fieleicht meinen] In Köln ( Stadt ) statt dessen gleich darinnen, hier nach Kurmainz B
38
korrigiert.
fieleicht meinen mögten, catholici müsten
5
alleß eingehen unnd hetten kein mittel mehr, sich zu manuteniren, daß die
6
protestirende in nicht geringere ruin gebracht, und wan catholici wider die
7
vernunfft und billigkeit angestrenget werden wolten, wurden sie noch solche
8
mittel finden, durch welche die religion und daß reich volkommentlich zu
9
erhalten; und wan sie hierbey ihr gentzliches absehen uff die außwertige
10
cronen gestelt haben, so mögten auch recto Dei iudicio in ihren reichen
11

39
11 solche ungelegenheiten] Fehlt in Köln ( Stadt ), hier nach Konstanz und Kurmainz B
40
ergänzt.
solche ungelegenheiten empörgehen, das sie dardurch den protestirenden
12
beyzustehen wol abgehalten wurden. Hielten dannenhero darfur, daß diese
13
comminatio zu annectiren. Sollten die Protestanten die ksl. Vorschläge wieder
14
ablehnen, so werden die katholischen Stände alle früheren Angebote widerrufen und
15
auf den Religionsfrieden und den letzten Reichsabschied zurückgreifen.

16
Daß 4 te ist vernunfftig, nützlich und billig, weilen der cron Franckreich
17
ein so statliche satisfaction beschehen; und weilen sie nicht nachgeben oder
18
gestehen wirdt, daß sie wider die religion den krieg gefuhrt, so hette sie
19
gute fug und ursach, wan er dahin solte außgedeutet werden, sich von
20
denselben zu separiren.

21
Salzburg. Ad 1. ist in vorgehenden votis vermeldet, das catholici den
22
modum tractandi niemalen variirt, zu der interposition der cron Schweden
23
keineswegs verstanden und solche den herren Kayserlichen nur dergestalt
24
eingewilliget, das sie mit wißen und willen der ständt zwischen beeden
25
gehen mögen, dabey noch zu beharren und der cron interposition keines-
26
weegs zu deferiren.

27
Alß ist auch 2 do gnugsam erwehnet, das man zu der suchender deputation
28
keine ursach habe […], vergleichet sich also mit der meinung, das nicht
29
mehr zu deputiren, sonderen pro tertio dabey zu beharren, das per dominos
30
Caesareos den uncatholischen zu remonstriren die exorbitantz ihrer postu-
31
laten und daß man beßere erclärung von ihnen erwartet, mit begeren, sie
32
wollen davon gutlich abstehen, und sich den Kayserlichen vorschlägen also
33
nähern, damit man in ubrigen puncten desto beßer fortschreiten könne.

34
Daß 4 te bedunckt ratsamb zu sein, weilen Galli die volkommene satisfaction
35
erlangt und ihre confoederation nicht gegen die religion angesehen

41
Der Vorvertrag mit Frankreich über die Satisfaktion war am 13. September 1646 geschlossen
42
worden (vgl. F. Dickmann S. 200). Über die Schutzklausel für die katholische Religion in
43
früheren Verträgen Frankreichs vgl. oben S. 211 Anm. 1.
. Durch

[p. 376] [scan. 444]


1
die ksl. Gesandten sind die Mediatoren und durch diese die Franzosen zu ersuchen,
2
die Protestanten

35
2 zum Nachgeben] Kurbayern AIIIgenauer: zur Annahme der letzten kaiserlichen Erklärung.
zum Nachgeben zu bewegen.

3

36
3 Bayern-Hg. wie Kurbayern ] Nach Kurbayern A III und Österreich A II ergänzt.
Bayern-Hg. wie Kurbayern

4
Österreich. Auff der Augspurgischen confessionsverwandten anbringen
5
zu Oßnabruck ist von den herren Kayserlichen wol und gnugsam geandt-
6
wortet , dabey sie laßen, dan wan andere gedancken gewesen, were ein
7
anderer modus gebraucht worden; muß gewiß ein ärgers dahinder stecken.
8
In alle weeg ist diß zumuthen sehr nachdencklich, dan wan daßmal den
9
herren Kayserlichen die Schwedischen solten an die seithen gestellet werden,
10
gibt

37
10 es] Fehlt in Köln ( Stadt ), hier nach Kurmainz B ergänzt.
es große schmählerung der Kayserlichen authoritet und einen gefehrli-
11
chen eingang bey andern sachen, und movirt darumb Lampadius

40
Über den braunschweig-lüneburgischen Vizekanzler und Subdelegierten auf dem Friedenskongreß
41
Jakob Lampadius ( Lampe ) vgl. M. Braubach S. 46; F. Dickmann S. 200; R. Dietrich ,
42
Jakob Lampadius. Seine hier erwähnte Forderung findet sich im Protokoll der Konferenz vom
43
3. Oktober 1646 ( vgl. oben S. 371 Anm. 2 ).
so stark,
12
daß der cron Schweden die session im reich eingeraumbt werde. Darauß
13
kan aber anders nichts alß lauter confusion erfolgen.

14
Die handtlung an sich belangendt, kan man zu der cron Schweden inter-
15
position nit verstehen, weilen nichts guts davon zu warten, sintemalen, wan
16
darauß causa belli will gemacht werden, wie Lampadius sagt, so hat sie
17
große ursach, ihr gluck weiters fortzusetzen. Wan auch ohne beylegung
18
der gravaminum kein friedt zu hoffen, und dan gnugsam erscheinet, daß
19
die protestirende in nichts zu weichen gedencken, so wirdt aller schadt und
20
nachtheil notwendig auff die catholischen fallen müßen. Und weilen die
21
cron gegen alle gethane sincerationes in puncto satisfactionis unerträgliche
22
conditiones vorgeschrieben, so ist leichtsamb zu erachten, daß sie bey den
23
gravaminibus nur schwere extrema vorschlagen wurden; und wan schon
24
dieselbe von den catholicis solten acceptirt werden, so werden sie ihnen
25
dannoch nit annehmlich sein. Were derowegen ihre interposition nit einzu-
26
gehen , sonderen bey dem vorigen modo zu bestehen.

27
2. Eine neue Deputation nach Osnabrück ist nutzlos, solange die Protestanten auf
28
ihren unbilligen Forderungen bestehen. Were derowegen 3. zu begeren, das sie
29
sich auff die Kayserlichen vorschläg also erclären, damit catholici darauff
30
handtlen können, widriges müste das werck Gottes ewiger weißheit befoh-
31
len werden.

32
4. were Gallis zu gemuth zu fuhren, das ihnen ea lege die volstendige satis-
33

38
33 religionkrieg] Wartenberg / Register I und Wartenberg / Augsburg II an dieser Stelle:
39
wie der Lampadius ungescheuet von sich sagen darf. Ähnlich auch Österreich A II.
faction geschafft, damit catholicis assistiren solten. Weilen nun ein religion-
34
krieg will gemacht werden (darzu sich Franckreich nit bekennet), umb den

[p. 377] [scan. 445]


1
catholischen den garauß zu machen, so hetten sie dahin zu laboriren, wie
2
etwan die protestirende zu beßeren mittelen mögen gebracht werden.

3
Pfalz-Neuburg. Ad 1. vergleichen sich mit den vorstimmenden auß ver-
4
schiedenen ursachen, dan wan es die meinung hat, daß Schweden sich gleich
5

36
5 mit] Fehlt in Kurmainz B.
mit den herren Kayserlichen interponiren solten, seindt andere rationes
6
vorhanden und großer underschiedt, indeme daß Ihre Kayserliche Mayestät
7
alß ertzhertzog zu Osterreich ein standt des reichs seindt, ist auch das haubt
8
beeder ständt und obrister schutz- und schirmherr der christlichen kirchen
9
und

37
9 religion] Davor in Kurmainz B catholischen.
religion, welche rationes sich bey der cron Schweden nicht befinden,
10
der bosen consequentz, so hierauß entsprießet, zu geschweigen. Schließen
11
derowegen quoad hanc primam quaestionem mit den vorstimmenden ad
12
negativam. Sonst wie Kurtrier.

13
Also ist auch pro 2 do nit rathsamb, nach Oßnabruck zu deputirn, weilen
14
es schon dreymahl geschehen, so schimpfs gnug ist […]. Die protestirende
15
haben den vorschlag gethan, daß catholici ihre religionsverwandten zu
16
Oßnabruck committiren wollen, daß laßet sich auch wol durch die ihrige
17
alhier practiciren; ehe aber solches geschieht, were pro

18
3. von ihnen zu vernehmen, ob sie von den extremis abstehen wollen. Ohne-
19
deme wirdt die deputation vor sich nit nötig sein, dan man an catholischen
20
seithen sich schon underem 12. Iulii ercläret, daß man nit weiter könte nach-
21
geben . Solte nun dargegen weiters gewichen werden, so öffenetes die pfort
22
zu dergleichen zumuthungen mehr.

23
4. Wirdt sehr

38
23 vorträglich] Kurmainz B statt dessen vortrefflich.
vorträglich sein, das per Caesareos aut deputatos die herrn
24
mediatores belanget werden, den Schwedischen und protestirenden beweg-
25
lich zu remonstriren, damit sie in den extremis nit beharren. Anno 1634
26
haben die herren

39
26 Frantzosischen] Österreich A II sowie Wartenberg / Augsburg II und Warten-
40
berg
/ Register I nennen den Gesandten Feuquières.
Frantzosischen zu Franckfort außtrücklich bedinget, daß
27
ihres königs meinung zumalen gegen die religion nit seye, sonderen er
28
wolle dieselbe manuteniren

43
Vgl. oben S. 217 Anm. 1 und F. Dickmann S. 57, 78.
.

41
28–33 Im übrigen – werden ] Der hier als Regest wiedergegebene Absatz in Konstanz und
42
Kurmainz B mit veränderter Wortstellung und etwas verkürzt.
Im übrigen muß Pfalz-Neuburg erneut um Inter-
29
position
für den Klerus in Jülich und Berg bitten, da ständig neue Übergriffe durch
30
die Holländer geschehen. Die ksl. Gesandten mögen gemeinsam mit einer Deputation
31
der katholischen Stände die Mediatoren und Franzosen um Interposition ersuchen.
32
Vielleicht könne auch eine Deputation unmittelbar an die anwesenden Gesandten der
33
Staaten gerichtet werden.

34
Burgund. Bene considerata propositione et iis, quae ad ipsam spectant, non
35
videt, quare modus tractandi sive usque observatus immutare possit aut

[p. 378] [scan. 446]


1
debeat, certe interpositio coronae Sueciae neque unquam consensa neque
2
imperii iuribus conformis est. Auch beim Passauer Vertrag hat man eine Ein-
3
mischung
der Franzosen in die Reichsangelegenheit nicht zugelassen

42
Vgl. dazu G. Bonwetsch S. 111.
.

4
Ad 2. Non videtur ulterius deputandum, cum trina vice factum sit et prin-
5
ceps Caesareae legationis hic commoretur.

6
3. Insistendum omnimodo, ut protestantes propius se declarent ad ultimam
7
Caesareanorum resolutionem.

8

38
8–14 Ad 4. – putat] In Kurmainz B in leicht veränderter Wortstellung und mit orthogra-
39
phischen
Fehlern.
Ad 4. Credi aut sperari non debet fore, ut quidquam prosit Gallica inter-
9
positio , cum apud Gallos maior sit status quam religionis ratio. Habent illi
10
foedus cum protestantibus et quamcunque in partem torquentur semper et
11
in omnibus oberit ligae catholicae, cum inprimis rem suam hisce tractatibus
12
meliorem facere nimis anxie laborent […].

13
Caeteroque Neoburgici petitioni ut omni ex parte iustissimae suffragandum
14
putat.

15

40
15 Baden-Baden wie Churbayern] Folgt in Österreich A II nach dem osnabrückischen
41
Votum.
Baden-Baden wie Churbayeren

16
Osnabrück. Ad 1. wie Kurtrier und Österreich. Mögen auch wol geschehen
17
laßen, das die herren Kayserlichen mit den Schwedischen auß den grava-
18
minibus communiciren, vermeinten aber, das sie so weit nicht gehen, alß
19
am 12. Iulii ohne consens geschehn.

20
Bey diesem passu ist sehr frembdt zu vernehmen, das, nachdeme man
21
schon ein gantz iahr in compositione gravaminum occupirt und bemuhet
22
gewesen, nun erst der modus tractandi disputirt werden will, da doch
23
notorium, das die protestirende solchen vorgeschlagen, aber von catholicis
24
ob rationes isto tempore adductas nit acceptirt worden.

25
2. Lauffet deme zuwider, welches die protestirende versprochen, alß sie vor
26
Magdeburg votum et sessionem so starck gesucht, mit der zusag, wan ihnen
27
hierin gewilfahret, das sie in allen ubrigen mit den catholischen vertrewlich
28
sein wolten. Was daß nun vor eine vertrewlichkeit seye, daß man ihnen
29
stetigs nachlauffen solle, geben Ihre Fürstliche Gnaden zu consideriren und
30
laßen sich die rationes wol gefallen, so in partem negativam incliniren wie
31
Osterreich, weilen es allein nicht nutzlich, sonderen auch disreputirlich und
32
nur lautere zeitverliehrung, wie man es biß dahero nur zuviel empfunden,
33
indeme die protestirende verlangerung suchen biß zu endt der campagnia.

34
3. Seint der meinung, daß man bey den vorigen catholischen conclusis wirdt
35
bestehen mußen, weilen es newlich Churcöllen außtrucklich befohlen, Ihre
36
Fürstliche Gnaden auch ihrestheilß nicht anders thun können, alß der ge-
37
meine schluß mit sich bringt, welches salva conscientia et reputatione nicht

[p. 379] [scan. 447]


1
kan revocirt werden […]. Man uberlege die schrifften, so beederseits ge
2
wechßlet worden, darauß wirdt sich finden, welcher theil zur billigkeit
3
geneigt, und daß der protestirenden 55 puncten mit den letztern 22 articulen
4
ein ding, und das letztere ärger und mehr impertinent alß daß erste, hin-
5
gegen haben catholici in ihrer letzten schrifft viel von den ersten conclusis
6
gewichen, will derowegen nötig sein, einmal rundt zu bedeuten, was man
7
thun könne und nicht, damit daß langwirige blutvergiesen gestillet werde.
8
Wollen nun protestirende hierauff bey ihrem gefasten sinn verbleiben, so
9
haben catholici auch gute ursach deßgleichen zu thun, wiewol ihnen lieber
10
were, man könte die religionsdifficulteten beylegen. Zu solchem endt weren
11
die im Churbayerischen voto angefuhrte rationes und motiven ihnen mit
12
eiffer unnd rechten ernst zu remonstriren. Ihre Fürstliche Gnaden können
13
nicht meinen, falß die protestirende sich nit naher herbeylencken und die
14
letztere puncta nit acceptiren, daß iemandt von den catholischen damit daß
15
gewißen werde beschwehren wollen, sondern bäldter daß eußeriste daran
16
wenden. Eß ist so weith noch nicht kommen, daß daß meßer an die gurgell
17
gesetzt.

18
Waß sonsten im Churtrierischen voto movirt worden, protestirende mögten
19
darfurhalten, catholici wolten von denen den 12. Iulii ihnen zugestehen
20
Kayserlichen compositionsvorschlagen außsetzen und hetten dannenhero
21
ihre postulata gescherpft, da könten Ihre Fürstliche Gnaden nit unberichtet
22
laßen, das solche weder ihro noch viel anderen ständten vorkommen biß
23
erst nach deren extradition. Vermeinen nun die herren Kayserlichen, daß
24
hieran wol geschehen, so ist ia gantz billig, das die protestirende sich zuvor
25
darauf erclären.

26
Den terminum amnistiae ad annum 1624 und anders belangendt, laßen es
27
Ihre Fürstliche Gnaden bey den collegiatschlüßen, ihren und andern gleich-
28
stimmenden votis, und weilen sie vernehmen, daß Churtrier den ihrigen
29
befohlen, wan daß conclusum dahin fallen wird, daß sie solchen terminum
30
einwilligen, aber die stiffter Oßnabruck, Minden und Verden wie auch
31
Halberstadt per expressum außziehen sollen, sagen sie darfur zum hochsten
32
danck, andere zu gleichmäßigen effect höfflich und gebührendt ersuchendt,
33
ad honorem Dei necnon

43
33 ecclesiae] In Kurmainz B folgt et religionis.
ecclesiae catholicae conservationem.

34
Ad 4 tum verbleiben bey vorigen conclusis, das den herren mediatoribus
35
und der cron Franckreich plenipotentiariis der protestirenden impertinirende
36
conditiones, contrarieteten und absurda postulata, dan auch waß sich catho-
37
lici eindtlich ercläret, zu communiciren. Zweiffeln nicht, es werde bereits
38
geschehen sein, und ist nötig, das die sach per deputatos den herren media-
39
toribus bestens recommendirt werde. Wollens die herren Kayserlichen auch
40
thun, daß were ihnen heimbzustellen.

41
Auff daßienige, so endtlich Pfaltz Newburg annectirt, seindt gleichergestalt
42
instruirt, nicht allein vor sich solche erinnerung einzuwenden, sonderen auch

[p. 380] [scan. 448]


1
den Pfaltz Newburgischen zu assistiren, wie sie dan nicht underlaßen werden,
2
mit denselben hierunder zu communiciren. Die Bedrückungen des Klerus werden
3
nicht nur von den Holländern, sondern auch von Kurbrandenburg vorgenommen. In
4
Xanten, Emmerich und Rees wird ungeachtet der alten Verträge die freie katholische
5
Religionsausübung nicht mehr gestattet; in Lippstadt hat sich Kurbrandenburg die
6
Einkünfte der Propstei unter Verletzung der Rechte Pfalz-Neuburgs angeeignet

38
Über die Beschränkungen der katholischen Religionsausübung in den klevischen Landen vgl.
39
Mooren II S. 10ff. – Lippstadt war (seit 1455) eine lippisch-klevische Samtherrschaft, der
40
klevische Anteil wurde seit 1609 von Kurbrandenburg und Pfalz-Neuburg als Kondominium
41
verwaltet. Erst 1666 wurde zwischen diesen eine Realteilung vorgenommen (vgl. E. Kittel
42
S. 99, 104).
.

7
Leuchtenberg. Wie Oßnabruck, sonderlich was die geclagte attentata
8
angehet.

9
Besançon. Ad 1. non est decorum catholicae religioni, ut Suecis interpositio
10
deferatur, nec 2. conveniens, ut toties deputatur ad acatholicos. 3. Inhae-
11
rendum affirmativae, ut latius in voto Bavarico deductum, et sane satius est
12
semel interire quam perpetuam sustinere ignominiam. Ad 4. subscribit voto
13
Burgundico nihil praesidii in Gallis esse pro religione. Petitionem Neo-
14
burgicam quod attinet eam censet

37
14 aequissimam] Kurmainz B fügt an ac proinde nullatenus recusandam.
aequissimam.

15
Deutschmeister. Ad 1. ist von den herren Keyßerlichen gnugsamb geant-
16
worttet .

17
Ad 2. negative.

18
Ad 3. Were bey den herren Keyßerlichen zu suchen, sie wollen eine runde
19
erclärung bey den protestirenden urgiren, wan sie dan bey ihm extremis
20
beharren, so kan man sich catholischentheils mit ihnen nicht ferner einlaßen,
21
sonderen were die sach nach dem Bayerischen voto Göttlicher weißheitt zu
22
befehlen. Ercleren sie sich aber darauf uf billige und leidentliche conditiones,
23
so konte locus tertius, wen protestirende anhero nicht deputirn wollen,
24
beliebet werden.

25
Weilen pro 4 to mehr resolvirt, daß Gallis materia gravaminum zu recommen-
26
dirn , so laßet sich nicht zuwider sein, daß ihnen nachmals remonstriret
27
werde, es wolle auß dießem krieg ein religionskrieg gemacht werden, darzu
28
sie sich ia nit bekennen werden. Daß von Trier angeregt, daß catholici
29
unter sich noch uneinig und dannenhero die protestirende sich härter be-
30
zeigen , laßet dahingestellet sein. Es haben sich aber etliche billig zu
31
beschwehren gehabt, weiln sie uber die letztere Keyßerlichen vorschläg
32
nicht gehöret worden.

33
Seinestheils habe im nahmen seines gnädigsten herrn principalis den termi-
34
num anno 1624 widersprochen und dargegen protestirt; weiß nicht, warumb
35
der hochstift Strasburg nicht sowoll alß Oßnabruck und andere von Trier
36
benampte solle außgesetzt und vorbehalten werden. Kan doch wol leiden,

[p. 381] [scan. 449]


1
daß in genere gesetzt werde, es wollen sich die protestirende auf die Keyßer
2
lichen vorschläg erclären, ohne zu melden, daß sich alle catholischen darzu
3
nicht bekennen […]. Schließlich recommandirt er seines herrn interesse
4
omnibus et singulis quam potuit vehementissime.

5
Das Pfaltz Neuburgische petitum ist schon vor dießen gebilligt worden,
6
laßet es dabey.

34
6–7 Weiln – gleichmäßig] In Wartenberg / Augsburg II und Wartenberg / Register
35
I dagegen: zu solchem end er sich die deputation an die Holländer, weillen die herrn
36
Kayßerlichen etwas difficultet machen, wie nit weniger an die Churbrandenburgische
37
mit belieben lasse.
Weiln sich andere aber super modo noch nicht vernehmen
7
laßen, so suspendirt er sein votum gleichmäßig.

8

38
381, 8 –382, 8 Bamberg –gebeten ] In Kurmainz B etwas knapper, ohne sachliche Abweichungen.
Bamberg. Uff die 4 zur umbfrag gestelte quaestiones dißeitige meinung
9
zu erofnen, kan man sich a parte des stifts Bamberg nit erinneren, daß
10
iemalen in pleno vel coram deputatis in proposition, deliberation, wenigers
11
in ein conclusum gebracht worden, daß die Keyßerlichen oder Schwedischen
12
zugleich pro interpositoribus beliebet seyen. Zwar haben die Protestanten – laut
13
Protokoll der Konferenz vom 2. Mai 1646 – die ksl. und schwedischen Gesandten
14
über den Verlauf der Religionsverhandlungen zwischen den Ständen informiert und
15
sie gebeten, diesen Punkt bei den eigenen Verhandlungen zu berücksichtigen, doch
16
sollten die Konferenzen zwischen den Ständen fortgesetzt werden. Die katholischen
17
Stände haben sich am 5. Mai 1646 mit diesem Verfahren einverstanden erklärt .
18
Eadem die nachgehaltener session haben der Altenburgische gesandter den
19
catholischen deputirten bedeutet , es seye ihre meinung nit, wie auch nit
20
geweßen, Caesareis et Suecis diese sach in modum compromissi zu uber
21
laßen , sondern allein daß sie mit communication der ständten die sach was
22
mehr stringirn und in die enge bringen wollen. Bey welcher bewändtnuß
23
man dießeits nichts befinden kan, warumb die protestirende uf die inter-
24
position der Schwedischen, und das solche beyderseits beliebet seye, also
25
starck tringen.

26
Es wurde auch res pessimi exempli, allermaßen in verschiedenen votis mit
27
näheren angefuhret worden, sein. Bey ufrichtung deß Paßawischen vertrags
28
seint Chursachßen und Bayeren in den religions- und des reichs differentiis
29
zu obmänner erkießet worden

42
Zur Vermittlungstätigkeit Herzog Albrechts von Bayern bei den Linzer und Passauer Verhand-
43
lungen 1552 vgl. G. Bonwetsch S. 71, 110ff.
; zwar den protestirenden kan man nicht
30
verwehren die communicationes mit den herrn Schwedischen, allermaßen
31
dan biß dato solche fleißig continuiret worden.

32
Ad 2. und 3. Die ksl. Gesandten sollen die Protestanten auffordern, eine Deputation
33
nach Münster zu schicken. Man soll versuchen, sie mit dem Hinweis, daß ihre 1640

[p. 382] [scan. 450]


1
auf dem RT zu Regensburg vorgetragenen Gravamina durch die ksl. Vorschläge so
2
gut wie erledigt sind, zum Nachgeben zu bewegen. Ad 4. Die remonstration bey
3
den Frantzößischen herrn plenipotentiariis könte nicht undienlich sein,
4
insonderheit weiln protestirende dießelben, als sie zu Oßnabruck iüngst
5
gewesen, deßen punctum auch recommendirt

40
Eine Konferenz zwischen Franzosen und Protestanten in diesen Wochen ist weder bei Meiern
41
noch in den Nég. secr. erwähnt.
.

6
Das Hilfegesuch Pfalz-Neuburgs soll unterstützt werden. Der Gesandte des Deutsch-
7
meisters wird um genauere Information über die 1624 für das Stift Straßburg gültigen
8
Rechtsverhältnisse gebeten.

9

31
382, 9 –386, 10 Würzburg bewenden] Fehlt in Bamberg B und Fulda I .
Würzburg. […] Die protestirende haben

32
9–11 bey – geweßen] In Bamberg A I als Marginal, fehlt in Kurmainz B.
bey der zu Oßnabruck gehaltenen
10
conferentz und, da die catholischen mit ihrer instruction heraußgangen ge
11
weßen , insciis catholicis daß prothocollum den herren Keyßerlichen und
12
Schwedischen communiciret

33
12–13 und – konten] In Bamberg A I als Marginal, in Konstanz im laufenden Text;
34
fehlt in Kurmainz B.
und sie ersucht,

35
12 sich – schlagen] Fehlt in Köln ( Stadt ), nach Bamberg AI und Konstanz ergänzt.
sich in die sach zu schlagen
13
und zu sehen, wie weit sie es bringen konten, und da es schon geschehen,
14
den catholischen deputatos erst notificirt; daruber die deputati catholici sich
15
ercläret, sie ließen es dahingestellet sein, wan Caesarei und Sueci auß den
16
sachen wolten reden. Es ist aber die interposition niemalen eingewilliget
17
worden! Ohne ist es nit, daß den herren Keyßerlichen, nachdeme sich die
18
catholischen in den vornembsten punctis passive zu halten erclärt, die
19
fernere handlung mit den protestirenden oder Schwedischen uberlaßen

42
Vgl. die Mitteilung des Conclusums der katholischen Stände vom 19. Mai 1646 an die ksl.
43
Gesandten (oben Nr. 50).
,
20

36
20–21 daruf – ubergeben] In Bamberg A I als Marginal, in Konstanz im laufenden Text;
37
fehlt in Kurmainz B.
daruf auch die haubtsächliche erclärung von den herren Keyßerlichen den
21
protestirenden und nit den Schwedischen ubergeben worden, welchen
22
modum sie auch absque ulla contradictione acceptirt und darauf die 55
23
puncten abermals den Caesareis und folgents auch zum reichsdirectorio
24
einlieferen laßen. So haben auch die herren Keyßerliche ihre compositions
25
vorschläg vom 12. Iulii den protestirenden selbst und nicht den Schwe-
26
dischen zugestellet,

38
26–27 also – ubergeben] In Bamberg A I als Marginal, in Konstanz im laufenden Text;
39
fehlt in Kurmainz B.
also sie hinwider ihre entliche erclärung immediate den
27
herren Kayßerlichen ubergeben .

28
Derowegen desto mehr befrembdt und betaurlich zu vernehmmen, nach-
29
deme man bereits in materialibus so weit kommen, das man damit am ende
30
zu sein verhoffet, erst ietzo de modo disputirt und deßen variation den

[p. 383] [scan. 451]


1
catholischen auffgelegt werden solle.

35
1–4 Die – quod] In Bamberg AI als Marginal, in Konstanz im laufenden Text; fehlt
36
in Kurmainz B.
Die protestirende haben hiebevor ad
2
infringendam summam magistratus potestatem fur sich angezogen, das den
3
religionfrieden zu declariren fur Kayserliche Mayestät und gesambte ständt
4
gehorig sey, ex eo: quod eius est declarare legem, cuius est condere

42
Über diese vor allem von der kurpfälzischen Partei in den letzten Jahren vor Ausbruch des
43
Krieges vertretene Auslegung vgl. F. Wolff S. 34.
; kan
5
derowegen nicht sehen, was die cron Schweden bey dieser sachen zu thuen,
6
weiln sie beym religionfrieden nicht gewest.

37
6–9 Wan – wurde] In Bamberg A I als Marginal anstelle eines gestrichenen Satzes:
38
So fallet auch bedencklich, daß man die Frantzösische hierzu solle ziehen, sintemahlen
39
die sache durch beyde cronen schwehrer gemacht würde. So in Kurmainz B. In
40
Konstanz der Wortlaut aus Bamberg A I im laufenden Text.
Wan ia Schwedische dazu
7
gezogen werden wolte oder muste, so wurde die cron Franckreich nit
8
sowohll können praeterirt werden, darauß nur mehrere confusion entstehen
9
und die sach schwehrere gemacht wurde. All dies möge den Protestanten durch
10
die ksl. Gesandten remonstriert werden.

11
Denen ad 2. adductis argumentis setze noch dießes zu, daß catholici, sonder-
12
lich geistliche, den vorgang biß dahero im reich erhalten, und wan prote-
13
stirende ie denselben und dem collegio electorali nit weichen wolten, so
14
werden sie wenigst Keyßerlicher Mayestät der respect erweißen, das sie
15
Ihrer Mayestät vornembsten gesandten nachgehen. Und wan sich die cron
16
Franckreich der sachen auch undernehmen werden, so ist ie nicht zu zwei-
17
felen , es werden die protestirende vel ad deputandum aut constituendum
18
zu vermögen sein.

19
Ad 3. wie die vorstimmende […]. Ad 4. Bey Franckreich were per deputatos
20
et Caesareos communication von der sachen zu thuen und zu begehren, sie
21
wollen Suecos et protestantes ad moderatiora consilia disponirn. Wan nun
22
das alles nicht verfangen solte, alsdan wird erst von anderen mittelen zu
23
reden sein.

24
Zum Hilfegesuch Pfalz-Neuburgs wie die Vorstimmenden.

25
Wegen des stifts Straßburg wie Bamberg, und gehet der herrn Keyßerlichen
26
erclärung ratione deß termini 1624 auf dieienige stifter, welche den Augs-
27
purgischen confessionsverwandten ietzund auf die 100 iahr gelaßen werden,
28
zumal aber nicht die, welche annoch mit catholischen haupteren besetzt und
29
versehen seint.

30
Worms. Ad 1. et 2. negative, ad 3. et 4. autem affirmative. Wegen Pfaltz
31
Neuburg wie

41
31 Oßnabruck] In Kurmainz B folgt und gleichstimbende.
Oßnabruck.

32
Eichstätt wie Oßnabruck

33
Speyer. Wie Churtrier addendo daß Ihr Churfürstliche Gnaden nicht ge-
34
meint , mit dem termino a quo dem stift Straßburg zu praeiudiciren, sonderen

[p. 384] [scan. 452]


1
wollen lieber demselben alle mögliche assistentz und favor erweisen, der
2
meinung seint sie auch mit den vorstimmenden wegen der Neuburgischen
3
beschwehrdten.

4

27
4 Straßburg ] Nach Österreich A II wird das straßburgische Votum zugleich für Halber-
28
stadt abgegeben.
Straßburg. Repetirt daß Teutschmeisterische votum, wolle auch wegen
5
selbigen stifts nottigen bericht ad directorium ubergeben.

6
Konstanz wie Wurtzburg

7
Augsburg

29
7 wie die vorstimmende] Kurmainz B statt dessen Laßts bey den vor diesem geführten
30
votis. Wartenberg / Augsburg II und Wartenberg / Register I: Wie Osnabrück,
31
soweith es denen vor diesem wegen des stiffts Augspurg geführten votis gemäß.
wie die vorstimmende

8
Hildesheim, Paderborn wie Coln und

32
8 Oßnabruck] Kurmainz B fährt fort: sonderlich waß die von Pfaltz Neuburg geklagte
33
attentata betrifft.
Oßnabruck

9
Freising wie Saltzburg

10
Regensburg wie Coln und Oßnabruck

11
Passau wie Teutschmeister

12

34
12 Trient wie – – –] Köln ( Stadt ) und Bamberg A I lassen den Rest der Zeile für das
35
später nachzutragende Votum frei. Kurmainz B schreibt: wie Osnabrüg. Nach Konstanz
36
beziehen sich Trient und Basel auf Würzburg. Wartenberg / Augsburg II und Warten-
37
berg
/ Register I: Trient wie vorstimmende. Kurbayern A III: Maiora.
Trient wie – – –

13
Basel wie Wurtzburgh

14
Brixen wie Trient

15
Verdun. In allen Punkten wie Burgund.

16
Münster, Lüttich wie Coln

17
Chur wie Eichstett

18
Fulda wie Bamberg

19
Kempten wie Wurtzburg

20
Murbach, Lüders, Johanniterorden wie Teutschmeister

21
Ellwangen wie Eichstett

22
Weißenburg, Prüm wie Trier und Speyer

23
Berchtesgaden, Stablo wie Coln

24

38
384, 24 –385, 14 Corvey –indifferent] In Kurmainz B teilweise mit leicht verändertem Wortlaut.
Corvey. Ad 1. et 2. negative.

25
Ad 3. wird dienlich sein, von den protestirenden zu vernehmen, ob sie
26
von ihren extremis abstehen wollen oder nicht, falls sie darauf beharren,

[p. 385] [scan. 453]


1
so können sich catholici auch nit naher erclären, sonderen muißen es der
2
Godtlichen providentz befehlen. Daß sie sich auf die Keyßerlichen vorschläg
3
den 12. Iulii erclären sollen, sehe nicht, wie ein bestandt darbey, weiln solche
4
nach der extradition erst den ständten per dictaturam communicirt und von
5
vielen widersprochen worden. Wan nun also insgemein die erclärung ge-
6
sucht wirdt, mogten die protestirenden darfurhalten, alle ständt hetten sich
7
darzu verstanden, so doch nit ist; muß es wie vorhin mehr nochmals contra-
8
dicirn auß vorhin angefuhrten ursachen, sonderlich wegen des termini
9
1624 […].

10
4. Obwoln die interposition der cron Franckreich nicht viel operiren mögte,
11
so will sich doch mit den maioribus conformirn, damit ie an möglichsten
12
fleiß nichts erwindte.

13
Des Pfaltz Neuburgischen petiti hallben were umb so mehr zu deferiren,
14
weiln seine principalen auch interessirt, quomodo autem seye indifferent.

15
Prälaten. Repetirt negstvoriges votum.

16
Schwäbische Grafen.

39
16 Ad 1.] Nach Kurmainz B ergänzt.
Ad 1. subscribit Churcolnische, Bayerische, Saltz-
17
burgische , Osterreich-, Pfaltz Neuburgische, Burgundt- und Oßnabrucki
18
sche votis, und ist zu verwundern, daß Lampadius vom

40
18 religionkrieg] Kurmainz B statt dessen religionfrieden.
religionkrieg mel-
19
dung thuet

41
Lampadius hatte in der auf S. 371 Anm. 2 genannten Konferenz die Gravamina als Ursache
42
des Krieges bezeichnet.
, solchenfals muste Spanien und Franckreich auch dereingetzo-
20
gen werden. Schweden ist noch kein reichsständt, und wird durch deren
21
interposition catholicorum causa schwehrere gemacht, derowegen woll zu
22
bedencken, ob Franckreich auch zu assumirn, einmal ist dieße cron sowol
23
als Schweden interessirt. Das Schweden ohne hinlegung der religionsstrittig-
24
keiten nicht zum frieden will verstehen, bedeutet heimbliche verbindtnuß;
25
wan sich die protestirende mit der cron nicht eingelaßen und den ordent-
26
lichen richter agnoscirt, wurde so weit nicht kommen sein.

27
Ad 2. wie die Vorstimmenden, und solle die schickung nach Oßnabruck umb
28
so weniger eingewilligt werden, aldeweilen die cron Schweden interesse
29
machet.

30
Ad 3. Gleichergestalt wie Trier, Coln, Bayern, Saltzburg, Burgundt, Baden,
31
Oßnabruck und andere; seinestheils kan zu den Keyßerlichen vorschlägen
32
nicht verstehen, weiln sie rebus transactis et decisis praeiudicirlich, die
33
könten noch woll geändert werden, weiln clausula salutaris beygesetzt, und
34
mußen die interessirte freylich gehört werden, darumb were der vorschlag
35
de 12. Iulii nicht eben zu gedencken.

36
Ad 4. wie Trier, Coln, Bayern et alii.

37
Das Hilfegesuch Pfalz-Neuburgs soll unterstützt werden; desgleichen das, was für
38
das Stift Straßburg gefordert wird.

[p. 386] [scan. 454]


1
In seiner ad directorium ubergebener schrift habe er des gotteshauß Christ-
2
garten und anderer, auch der statt, gedacht, weiln aber die Keyßerlichen
3
vorschlag weitlaufig, were es zu remedirn.

4
Köln ( Stadt ). Beziehet sich ad maiora. Sonsten seye daß Neuburgische
5
petitum mehr dan

27
5 billig] Kurmainz B fügt an: sich deßwegen mit vorstimbende allerdings vergleichendt.
billig.

6
Aachen ad maiora

7
Augsburg ( Stadt ). Wie graffen und herren; sonsten ist vordem außgeben
8
worden, daß man zu Oßnabruck wegen der Schwedischen interposition
9
zu weit gangen, weilen aber von Bamberg und Wurtzburg die beschaffen-
10
heitt angezeigt, habe es dabey sein

28
10 bewenden] In Kurmainz B folgt: Bisantz abest.
bewenden.

11

29
386, 11 –387, 19 Kurmainz – war ] In Kurmainz B etwas ausführlicher formuliert. Einige
30
sachliche Ergänzungen sind unten angegeben.
Kurmainz. Befinden die maiora et

31
11 omnium] In Köln ( Stadt ) irrtümlich cum. In Bamberg A I die leicht zu verlesende
32
Kürzung oiu. Fulda I löst auf omnium, Konstanz : omnia.
omnium vota dahin zu gehen, daß die
12
interposition Suecorum niemalen weder gesucht oder bewilliget worden;
13
2. daß man sich zu der a protestantibus begehrter deputation nacher Oßna
14
bruck nit verstehen könne, 3. sonderen daß man uf den hievörigen conclusis
15
beharren und die herren Keyßerlichen plenipotentiarios ersuchen solle, die
16
protestirende zu erinneren, von ihren dato beharrten extremis

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16 abzustehen] Nach Kurmainz B, Österreich A II und Pfalz-Neuburg II soll von
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den Protestanten eine neue Erklärung über die ksl. Vorschläge vom 12. Juli 1646 gefordert werden.
abzustehen

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Das Conclusum wurde den ksl. Gesandten am gleichen Tage mitgeteilt. Ein Protokoll fehlt in
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den o. a. Quellen, ausführlich jedoch im Diarium Volmar S. 357f. Danach antwortete Trautt-
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mansdorff
: Was den ersten und andern Punct anlangte, die blieben nun auf sich selbst;
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was aber beym dritten angeregt worden, da wolten Ihr Excellenz nicht unterlassen,
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die allhiesige Protestirende zu erfordern und ihnen die Nothdurfft vorzuhalten, auch
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gleichmässiges zu Oßnabrück per Caesareanos verrichten zu lassen. Nicht weniger sey
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man erbietig, durch die Mediatores denen Frantzöschen Plenipotentiariis die einge-
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rathene Erinnerung zu thun, wie es bereits mehrmahln geschehen […]. Auch für das
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Stift Straßburg und für Pfalz-Neuburg wollen die ksl. Gesandten eintreten.
.
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4. were in propositione vorgeschlagenermaßen durch die herren mediatores
18
den Fransößischen herren plenipotentiariis bewegliche remonstration zu
19
thuen.

20
Sie (die Churmaintzischen) hielten an ihren ortten darvor, daß die begehrte
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interpositio Suecorum res pessimi exempli seye, sintemaln die protestirende
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hernegst, da ein sach, so gleichsamb nur ein geschmack von der religion
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haben mogte, vorfallet, Schweden oder eine andere außwertige cron pro
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interponentibus et quasi iudicibus der Römischen Keyßerlichen Mayestät
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an die seiten zu stellen sich understehen dorften. Es mögten gleichwoll die
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protestirende mit den herren Schwedischen und dieße mit den herren

[p. 387] [scan. 455]


1
Keyßerlichen ihrem beywohnenden belieben nach auß der sach communi-
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cirn und conferiren.

3
Ad 2. Die einzelnen Argumente, die gegen eine neue Deputation nach Osnabrück
4
vorgebracht worden sind, sollen beachtet werden; desgleichen, was ad 3. in den ver-
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schiedenen Voten erinnert wurde.

6
Sonsten were zu besorgen, allermaßen auch im Churtrierischen voto ver-
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meldet , da man sich catholischentheils nicht ercläret, ob man der Keyßer
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lichen den 12. Iulii extradirte vorschläg placitirn will, daß darab nur größe
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mißverständnis erfolgen dörften, dahero, biß man sich derentwegen eines
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geweßen entschließet, nit undiensamb seyn mögte, da die Keyßerlichen den
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protestirenden allein

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11 anzeigten] In Köln ( Stadt ) irrtümlich angezeigt, hier nach Fulda I korrigiert.
anzeigten, sich uf berurte vorschläg hauptsachlich
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und endtlich zu erclären.

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Wegen der deputation zu den Fransößischen herren plenipotentiariis ver-
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gleichet sich mit den vorstimmenden in affirmativam schließenden

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14 votis] Kurmainz B und Österreich A II: Zu diesem Zwecke soll eine lateinische Über
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setzung
der letzten katholischen Beschlüsse angefertigt werden.
votis.

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Pfalz-Neuburg und Osnabrück werden gebeten, dem Direktorium genauere Infor-
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mationen über die Lage des Klerus in Jülich-Berg und Kleve zu geben, bevor die
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gewünschten Deputationen ausgeführt werden.

18
Der terminus a quo 1624 kann auf Straßburg nicht angewendet werden, da das
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Stift damals katholisch besetzt

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19 war ] Nach Kurmainz B und Österreich A II soll das Conclusum den ksl. Gesandten
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noch am Abend desselben Tages mitgeteilt werden.
war

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Bischof von Straßburg war 1624 Erzherzog Leopold Ferdinand, der 1625 resignierte. Im selben
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Jahre war Leopold Wilhelm gewählt worden (vgl. P. Gauchat S. 93f.). Zu jener Zeit befanden
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sich noch einige Kanonikate aufgrund erst später auslaufender Verträge im Besitze protestantischer
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Domherren (vgl. F. Dickmann S. 364).
.

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