Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
31. Plenarkonferenz der katholischen Stände Münster 1646 März 12
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Münster 1646 März 12
Köln ( Stadt ) A I p. 371–391 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 170–182,
Bamberg B p. 289–292,
327 und A a II; Österreich B I p. 579–589, B a II und B b I; Wartenberg / Augsburg II
fol. 338’–342’ ( damit identisch Wartenberg / Register I fol. 122’–129 und I a )
Die Ablehnung der media compositionis der evangelischen Stände.
[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Augsburg, Augsburg (Stadt), Baden-
Baden, Bamberg, Basel, Bayern-Hg., Berchtesgaden, Besançon, Burgund, Chur, Corvey, Deutsch-
meister , Eichstätt, Ellwangen, Freising, Fulda, Halberstadt, Hersfeld, Hildesheim, Johanniter-
orden , Kempten, Köln (Stadt), Konstanz, Kurbayern, Kurköln, Kurmainz, Kurtrier, Leuchtenberg,
Lüders, Lüttich, Minden, Münster, Murbach, Österreich, Osnabrück, Paderborn, Passau, Präla
ten , Prüm, Regensburg, Salzburg, Schwäbische Grafen, Speyer, Stablo, Straßburg, Verden,
Weißenburg, Würzburg.
Kurmainz. Die protestantischen media compositionis sind Trauttmansdorff und
durch diesen dem Reichsdirektorium übergeben worden
Sie waren am 8. März 1646 den ksl. Gesandten in Osnabrück ausgeliefert ( vgl. Meiern II
S. 568ff. ) und am gleichen Tage nach Münster geschickt worden ( vgl. C. W. Gärtner VIII
Nr. 71 S. 436f. ). Text: Meiern a. a. O.; Lünig IV S. 545.
Diktatur bekanntgegeben sind, wird man darbey befunden haben, wie weit die
protestirende von ihrer irster schrifft abgewichen und ein mehrers in den
mediis alß in gravaminibus ipsis begeren. Dannenhero gegenwertige con-
sultation dahin angesehen undt zu deliberiren were 1., ob man sich auff
solche media vel potius extrema in handtlung einlaßen könne oder wolle;
da aber dißeits davorgehalten werden mögte, das die a parte catholicorum
auffgesetzte vorschläg zu extradiren und uber dieses auch in mündtliche
handtlung sich einzulaßen, stündte zu resolviren 2 do , waß vor personen ex
tribus collegiis hierzu zu deputiren; und weilen bekandt, das protestirende
und die cron Schweden auff vornehmung der handtlung super gravami-
nibus religionis tringeten, ob 3 tio dahin zu solchem endt zu schicken.
Zunächst sollen noch die inzwischen aufgesetzten media der katholischen Stände
verlesen werden
Text: C. W. Gärtner VIII Nr. 89 S. 493ff.; Meiern II S. 578ff.
Kurtrier. Ad proposita 3 puncta erclaret sich kürtzlich dahin, das man 1º
uff die uberschickte media compositionis sich keinesweegs einlaßen oder
tractiren könne, sintemalen dieselbe nicht allein zu entziehung der noch
inhabender geistlicher güeter, sonderen auch zu gentzlicher extirpation der
catholischen religion ziehlen, wie es dan in wenig iahren die laidige erfah-
rung , wiewol sodan alzu spath, abgeben wurde. Deswegen sollen die katho-
lischen media den Protestanten in Osnabrück übergeben werden, entweder durch
Trauttmansdorff oder die in Münster anwesenden protestantischen Gesandten.
Quoad reliquas duas quaestiones halte dafur, nachdem man nachricht er-
langt , das ratione loci die protestirende nicht weichen werden mögten, pro
bono publico et promovendo pacis fernere schrifftwechßlung einzustellen
und mit der deputation ihnen zu wilfahren seye. Solchem nach bitten sie
(die Trierische) Ihre Fürstliche Gnaden zu Oßnabruck, ratione collegii
electoralis herren Paderbornischen cantzlaren Dr. Buschman darzu emplo-
iiren laßen wollen. Für den Fürstenrat werden von der Recke und Köberlin vor-
geschlagen , für die Städte Dr. Leuchselring, die zusammen mit den bereits in Osna
brück befindlichen Ständen ( Kurmainz, Österreich, Bayern, Würzburg ) mit den
Protestanten verhandeln sollen. Erinneren benebens, weilen bey solchen trac-
taten man in vielen punctis sich schwerlich wirdt vereinbahren können, ob
nicht nach anleitung deß Passawer vertrages sich etlicher obmänner, welche
solche mißel entscheiden, zu vergleichen; wan andere es ebenmäßig gut
befinden, wollen sich hierunder weiters vernehmen laßen.
Kurköln. Ad 1 um befinden die gethane vorschlag non media sed extrema,
und das solche nit allein auff behaubtung der usurpirter catholischer guter,
sonderen auch eliminirung der catholischen religion collimiren; insonder-
heit wegen des behaubten termini a quo anni 1618, weilen die stifft Minden,
Verden, Oßnabruck und Halberstadt dergestalt absorbirt und in der un-
catholischen händt hinwider gerathen wurden, weren also ärger alß gravamina
ipsa und dahero zu verwerffen; dißeitige zu ubergeben, darmit ein ieder
darauß erkennen möge, das man a parte catholicorum nicht in mora, sondern
zu einer gütlichen christlichen composition auffrechte intention fuhre. Wie
solche aber an die protestirende zu bringen, da erregten sich
per Caesareos vel per deputatos Osnabrugam destinandos, hielte solches
noch vor zu fruhezeitig, sonderen das man vorhero erwarten solte, wie sich
die protestirende auff dießeitige vorschläg bezaichen würden, und weilen
sie ihre media herrn grafen von Trautmannsdorffs excellentz extradirt, so
könte es ebenergestalt dißeits beschehen.
Die protestantischen wie die katholischen media sollen den Mediatoren und den
französischen Gesandten zur besseren Information übergeben werden; Contarini soll
vermitteln.
Qui deputandi, mögte in collegiis singulis absonderlich davon zu reden
sein.
Kurbayern. Ad 1 um wie Trier und Collen […].
Ad 2. et 3.: Herrn grafen Traumansdorff excellentz mit vorbehalt seiner
obmannschafft zu ersuchen, ob derselbe disseitige media annehmen und den
protestirenden extradiren wolle, mit weiterer anzeig und bedeutung, wie
weit man gradatim zu gehen und al’ultimo zu beharren bedacht sey. Hier-
durch wurde die zeit gewunnen und daß werck beschleuniget, bevorab
gers der entliche schluß anzuzeigen, das man dißeits weiter nit gehen könne,
zumalen man nicht ratione componendorum gravaminum sed reducendae
pacis ergo beisamen. Und ließen sich dieselbe umb soviel mehrers ver-
schieben , weilen die protestirende selbsten ein nationale concilium vor
schlägen
Im Schlußwort der media compositionis vom 8. März 1646 ( vgl. Meiern II S. 572 ).
seyen […].
Salzburg. Conformiret sich mit Trier und anderen gleichstimmenden, das
uber die ubergebene vorschläg sich nicht einzulaßen. In aliis punctis ver-
gleichet sich mit Churcöllen, das mit der deputation hinuber zu warten.
Bayern-Hg. wie Bayeren churfurst
Österreich. Sey von den gegenmittelen zu reden und darauff gradus zu
machen, wie weit dießeits zu gehen. Ratione Osterreich hette nichts weiters
zu erinneren, alß was zu Prag und Regenßburg vorbehalten worden.
Ad 1 um wie die vorstimmende. De modo exhibitionis catholicorum medio-
rum were zwar indifferent, besorget aber, da man nicht hinuberschicket,
werde nichts gerichtet, dahero ratione deputationis vergleichet sich mit
Churtrier. Zur Zusammensetzung der Deputation ebenfalls wie Kurtrier.
Der protestirenden meinung wurde man von herrn grafen Trautmannsdorff
bey uberliefferung dißeitiger mediorum woll vernehmen, deme auch anzu-
zeigen , das man zur conferentz geneigt und fertig.
Baden-Baden wie Bayern
Burgund. Ad quaestiones propositas: exhibita a protestantibus non media
sed extremis duriora videntur ideoque ad ea nihil respondendum et catho-
licorum congesta media per deputatos ordinarios domino comiti de Traut-
mannsdorff porrigenda intereaque, dum a protestantibus resolutio de illa
exspectatur, reliquis quaestionibus supersedendum.
Leuchtenberg. Weilen der protestirenden ubergebene media praeiudicir-
lich , so ist unnötig, daß man sich darmit einlaße, vergleichet sich, das
dießeitige zugestelt werden modo antedicto, stehet aber an, das man sich
erclären solle, man wolle zu ferner handtlung nit verstehen.
In reliquis wie Cöllen.
Osnabrück. Weiß dem, was in Cöllnischen und Bayerischen votis angefuhrt,
nichts zuzuthun, außerhalb daß man zu künfftiger handtlung keine hoffnung
machen solle, sondern außtrücklich anzeigen, das man pro sola pace anhero
kommen und dahin zu trachten, wie man ad interim rühig beisammen
leben könne; seint derowegen die gravamina ad nationale concilium zu
verschieben.
Bey den mediis ist zu sehen, das sie magis excessiva quam ipsa gravamina,
und ist dannenhero darauff nit zu handlen, dißeitige aber per deputatos
graven von Trautmannsdorff zu extradiren, darbey auch deren billigkeit zu
remonstriren und zu begeren, dieselbe nit allein insinuiren zu laßen, sonderen
auch sich zu interponiren, damit die gravamina auff die vergleichende iahrzahl
suspendirt werden. Eß weren darbey auch nach dem Churbayerischen voto
die gradus annorum zu offenbahren, damit daß werck umb so mehr maturirt
werde. Der herr graff wirdt
nachtheil der von Trier erinnerten opmanschafft. Eß were auch der herr
Venetus anzulangen, das er sich beim Schwedischen Oxenstern interponiren
wolle, damit die cron Schweden den protestirenden nicht zu viel assistentz
gebe. Die katholischen media sollen den Vermittlern und den französischen Gesand-
ten übergeben werden.
Besançon wie die Vorstimmenden
Deutschmeister. Die protestantischen media sind zurückzuweisen, die katho-
lischen sollen Trauttmansdorff, ferner den Vermittlern und den französischen Gesand-
ten übergeben werden.
Auff die gravamina wurdt viel zeit ergehen, dahero underdeßen andere
handtlungen fortzusetzen, insonderheit der punctus satisfactionis; weilen
ohnedas die cronen so eifferig drauff tringen, so were denselben zu bedeuten,
das man catholischerseithen daß eußerste gethan. Widrigenfalß vergleichet
sich mit Churtrier.
Bamberg. Beziehet sich auff die vorstimmende dahin zielende vota, das
nicht auff der protestirenden, sondern dißeitige media zu handlen und solche
herrn graven von Trautmannsdorff zu ubergeben, mit der anzeig, wie weit
man gehen wolle.
In ubrigen vernehme soviel, das die protestirende nicht ohngeneigt, hoch-
wohlgemelten herrn graven Trautmannsdorff oder zugleich die andere
Kayserlichen plenipotentiarios vor obmänner zwar zu leiden und anzuneh-
men , iedoch mit zuziehung der Schwedischer plenipotentiariorum. Ratione
loci und daß die handtlung alhier und nicht zu Oßnabruck vorzunehmen,
were fast keine hoffnung obhanden, sintemalen protestirende derentwegen
principaliter divisionem et constitutionem collegiorum in duobus locis be-
haubtet , uff das die gravamina religionis zu Oßnabruck in praesentia Sue-
corum und nit alhie in gegenwart des herrn Päbstlichen nuncii und der
Frantzösischen herren plenipotentiariorum abgehandtlet und verglichen
werden mögten.
Ratione deputationis und ob solche alsobald hinuber zu thun, were indif-
ferent . Zur Zusammensetzung der Deputation wie Kurtrier; wegen Auslieferung der
katholischen media an die Vermittler und die französischen Gesandten wie Kurköln.
Entzwischen aber solten die friedenshandtlungen und deßentwegen ob-
handene reichsconsultationes keineswegs eingestellet, sonderen vortgesetzet
werden, allermaßen dan die protestirende gleicher meinung weren, daß
hierin pari passu zu gehen, und eins das andere nit hinderen solte.
Zunächst sollte noch über die Aufnahme der Kalvinisten in den Religionsfrieden
beraten werden: hielte davor, diß were vor fernerer handtlung derentwegen
zu thun, ob vielleicht dabey solche media et conditiones auff die bahn
kommen mögten, deren man sich hernegst contra ipsos protestantes utiliter
in tractatu gravaminum religionis bedienen undt gebrauchen könte.
Würzburg ( durch Konstanz ). Vergleichet sich ad 1 um mit Trier, Collen und
anderen gleichstimmenden. Quoad deputationem in puncto gravaminum
were der Würtzburgische gesandter in seiner auff des Fränckischen crais
instruction
Vgl. Meiern I S. 294ff.
minum anhero nicht zu ziehen, so bate ihnen nit darzuzuziehen.
Im ubrigen wie Churcöllen.
Eichstätt. Beziehet sich auff Cöllen, Oßnabruck. Die Ergänzung der katho-
lischen Gravamina soll ausdrücklich vorbehalten werden.
Speyer wie Churtrier
Straßburg wie Teutschmeister
Konstanz. Wie die Vorstimmenden, daß die protestantischen media zurückzu
weisen sind und die katholischen Verhandlungsbasis sein sollen; das auch mit der
deputation biß uff erwartung der protestirenden gegenerclärung noch zu
warten, wardurch auch andere quaestiones noch in suspenso bleiben. Sonsten
gehörte diese handtlung allein vor Ihre Kayserliche Mayestät, wie Cöllen,
iedoch könte, da nötig, der herr Venetianische ambassiador auch pro media-
tore ersuchet werden. Zur Auslieferung der katholischen media an die Vermittler
und die französischen Gesandten wie Kurköln. Wegen der Calvinisten wie Bam-
berg . Ob das die consultationes in aliis pacificationum materiis vortzusetzen,
wie Bamberg und Teutschmeister.
Augsburg. Wie Eystett, ad 3 ium membrum das Bayerische votum.
Von den nachstimmenden Ständen votieren wie Kurtrier: Prüm und Weißenburg;
wie Kurköln: Berchtesgaden, Chur, Ellwangen, Hildesheim, Lüttich,
Münster, Paderborn und Stablo; wie Salzburg: Freising; wie Osnabrück:
Minden und Verden; wie Deutschmeister: Halberstadt, Hersfeld, Johan-
niterorden, Lüders, Murbach und Passau; wie Bamberg: Fulda; wie
Würzburg: Basel; wie Eichstätt: Regensburg; wie Konstanz: Kempten.
Corvey. Ad 1 um hette man sich nit einzulaßen und in reliquis iuxta ante-
cedentia vota noch in etwas anzustehen.
Prälaten wie Corvey
Schwäbische Grafen. In 1º beziehet sich ad maiora, sonsten in extradendis
catholicorum mediis were der von den protestirenden an die handt gegebe-
meisterischen voto, das der friedt mehr alß die gravamina zu fördern,
dabey zu hoffen, conclusa pace wurden die cronen sich der gravaminum
nicht annehmen.
Media in Latinum versa per ordinarios deputatos extradenda dominis nuncio
Apostolico, Gallis et Veneto, die interposition der cron Schweden und des
herrn grafen von Trautmannsdorff were danach zu fruhe.
Wegen der reformirten wie Bamberg.
Köln ( Stadt ). Dießeitige resolution rotunde anzudeuten wie Churbayeren,
damit sich die protestirende nicht länger auffhalten. Ratione deputationis
ist indifferent, dabey gleichwoll zu consideriren uff die beschleunigung der
handtlung, damit bey längerer verweilung die sachen nicht schwerer und
ärger werden.
Augsburg ( Stadt ). Wie Schwabische graven und herren, repetit wegen
der anderer stätt, derentwegen er bevollmächtiget.
Kurmainz. Ad 1 um befinden, das man sambt und sonders einmütig dahin
gehe, auff die ubergebene media sich mit den protestirenden nicht einzu
laßen , sonderen herren graffen von Trautmanßdorff dißseitige zu uber-
liefferen .
Ob aber hinuber zu deputiren, finden zweyerley meinungen; die maiora
ziehleten dahin, daß die zweyte undt 3 te quaestiones noch zur zeitt zu sus-
pendiren . Alsdan wurde auch vor der obmanschafft, interposition undt
dergleichen zu reden sein.
Sie (die Maynzische) vergleichen sich pro primo, daß uff des gegentheils
nicht, sonderen disseitige media zu handelen, solche dem herr graffen von
Trautmansdorff zu ubergeben mit beteutungh der eingefuhrter erinnerrungh
unndt verglichener graduum, mit dem gleichwoll angehefften reservat,
das die nova emergentia statibus iedesmahls zu referiren.
Wegen der Deputation nach Osnabrück wird auf die kurtrierischen Vorschläge
verwiesen.
Sie (die Mayntzische) weren bericht worden, wan die catholische hinuber
abordtneten, wolten die Schwedische herren plenipotentiarii sich bei den
protestirenden dergestaldt interponiren, daß catholici in gutem vortheil in
der handtlungh verspuren solten; weiln die maiora aber ein anders abgeben,
so muste es ihresorths dahingestellet sein lassen.
Wurde man nun zur mundtlicher conferentz gelangen, kan von der opman-
schafft geredet werden, so per Caesareos wohl wurde vertreten werden
konnen, protestantes werden aber auch auff ihrer seithen die cron Schweden
haben wollen. Waß die ubersetzung der catholischen vorschläge in linguam
Latinam ad communicandum Gallis angehet, lasset es allerdings bey vor-
gehenten votis.
Wegen der reformirten religion ist ein absonderlicher paragraph den mediis
eingerucket, darauff von protestirenden die erclarungh zu erwarten
tractatus pacis mit unndt neben den gravaminibus pari passu fortzusetzen,
die meinung hatt es allezeitt gehabt, mit dem zusatz gleichwoll, daß Caesarei
anzulangen, das punctum satisfactionis in engere terminos bey den cronen
zu bringen, damit man sich deswegen umb so bestandiger resolviren köne.
Dies sei bereits im Kurfürstenrat gutgeheißen
20 worden ] In Konstanz ist am Schluß angefügt: Alß darauff von mir [ Köberlin ] und andern
erwähnt, das zu Ossnabrugg eben heutigen tags der punctus satisfactionis werde
vorgenommen sein, ist die veranlassung dahin beschehen, daß uf morgen im chur-
furstenrath die Hessen Kasselische, im furstenrath aber die Schwedische satisfaction
solle proponiert werden.