Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
31. Plenarkonferenz der katholischen Stände Münster 1646 März 12

2

Plenarkonferenz der katholischen Stände


3
Münster 1646 März 12

4
Köln ( Stadt ) A I p. 371–391 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 170–182,
5
Bamberg B p. 289–292,

34
5 Kurmainz B ] Überwiegend wörtlich wie Köln ( Stadt ), in den meisten Voten jedoch etwas
35
ausführlicher formuliert.
Kurmainz B. Vgl. ferner Konstanz ; Kurbayern A II fol. 314–
6
327 und A a II; Österreich B I p. 579–589, B a II und B b I; Wartenberg / Augsburg II
7
fol. 338’–342’ ( damit identisch Wartenberg / Register I fol. 122’–129 und I a )

8
Die Ablehnung der media compositionis der evangelischen Stände.

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[Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs]. Vertreten: Augsburg, Augsburg (Stadt), Baden-
10
Baden, Bamberg, Basel, Bayern-Hg., Berchtesgaden, Besançon, Burgund, Chur, Corvey, Deutsch-
11
meister , Eichstätt, Ellwangen, Freising, Fulda, Halberstadt, Hersfeld, Hildesheim, Johanniter-
12
orden , Kempten, Köln (Stadt), Konstanz, Kurbayern, Kurköln, Kurmainz, Kurtrier, Leuchtenberg,
13
Lüders, Lüttich, Minden, Münster, Murbach, Österreich, Osnabrück, Paderborn, Passau, Präla
14
ten , Prüm, Regensburg, Salzburg, Schwäbische Grafen, Speyer, Stablo, Straßburg, Verden,
15
Weißenburg, Würzburg.

16
Kurmainz. Die protestantischen media compositionis sind Trauttmansdorff und
17
durch diesen dem Reichsdirektorium übergeben worden

37
Sie waren am 8. März 1646 den ksl. Gesandten in Osnabrück ausgeliefert ( vgl. Meiern II
S. 568ff. ) und am gleichen Tage nach Münster geschickt worden ( vgl. C. W. Gärtner VIII
39
Nr. 71 S. 436f. ). Text: Meiern a. a. O.; Lünig IV S. 545.
. Da sie bereits durch die
18
Diktatur bekanntgegeben sind, wird man darbey befunden haben, wie weit die
19
protestirende von ihrer irster schrifft abgewichen und ein mehrers in den
20
mediis alß in gravaminibus ipsis begeren. Dannenhero gegenwertige con-
21
sultation dahin angesehen undt zu deliberiren were 1., ob man sich auff
22
solche media vel potius extrema in handtlung einlaßen könne oder wolle;
23
da aber dißeits davorgehalten werden mögte, das die a parte catholicorum
24
auffgesetzte vorschläg zu extradiren und uber dieses auch in mündtliche
25
handtlung sich einzulaßen, stündte zu resolviren 2 do , waß vor personen ex
26
tribus collegiis hierzu zu deputiren; und weilen bekandt, das protestirende
27
und die cron Schweden auff vornehmung der handtlung super gravami-
28
nibus religionis tringeten, ob 3 tio dahin zu solchem endt zu schicken.

29
Zunächst sollen noch die inzwischen aufgesetzten media der katholischen Stände
30
verlesen werden

40
Text: C. W. Gärtner VIII Nr. 89 S. 493ff.; Meiern II S. 578ff.
.

31

36
155, 31 –158, 28 Kurtrier Churtrier] Fehlt in Bamberg B.
Kurtrier. Ad proposita 3 puncta erclaret sich kürtzlich dahin, das man 1º
32
uff die uberschickte media compositionis sich keinesweegs einlaßen oder
33
tractiren könne, sintemalen dieselbe nicht allein zu entziehung der noch

[p. 156] [scan. 224]


1
inhabender geistlicher güeter, sonderen auch zu gentzlicher extirpation der
2
catholischen religion ziehlen, wie es dan in wenig iahren die laidige erfah-
3
rung , wiewol sodan alzu spath, abgeben wurde. Deswegen sollen die katho-
4
lischen
media den Protestanten in Osnabrück übergeben werden, entweder durch
5
Trauttmansdorff oder die in Münster anwesenden protestantischen Gesandten.

6
Quoad reliquas duas quaestiones halte dafur, nachdem man nachricht er-
7
langt , das ratione loci die protestirende nicht weichen werden mögten, pro
8
bono publico et promovendo pacis fernere schrifftwechßlung einzustellen
9
und mit der deputation ihnen zu wilfahren seye. Solchem nach bitten sie
10
(die Trierische) Ihre Fürstliche Gnaden zu Oßnabruck, ratione collegii
11
electoralis herren Paderbornischen cantzlaren Dr. Buschman darzu emplo-
12
iiren laßen wollen. Für den Fürstenrat werden von der Recke und Köberlin vor-
13
geschlagen
, für die Städte Dr. Leuchselring, die zusammen mit den bereits in Osna
14
brück
befindlichen Ständen ( Kurmainz, Österreich, Bayern, Würzburg ) mit den
15
Protestanten verhandeln sollen. Erinneren benebens, weilen bey solchen trac-
16
taten man in vielen punctis sich schwerlich wirdt vereinbahren können, ob
17
nicht nach anleitung deß Passawer vertrages sich etlicher obmänner, welche
18
solche mißel entscheiden, zu vergleichen; wan andere es ebenmäßig gut
19
befinden, wollen sich hierunder weiters vernehmen laßen.

20
Kurköln. Ad 1 um befinden die gethane vorschlag non media sed extrema,
21
und das solche nit allein auff behaubtung der usurpirter catholischer guter,
22
sonderen auch eliminirung der catholischen religion collimiren; insonder-
23
heit wegen des behaubten termini a quo anni 1618, weilen die stifft Minden,
24
Verden, Oßnabruck und Halberstadt dergestalt absorbirt und in der un-
25
catholischen händt hinwider gerathen wurden, weren also ärger alß gravamina
26
ipsa und dahero zu verwerffen; dißeitige zu ubergeben, darmit ein ieder
27
darauß erkennen möge, das man a parte catholicorum nicht in mora, sondern
28
zu einer gütlichen christlichen composition auffrechte intention fuhre. Wie
29
solche aber an die protestirende zu bringen, da erregten sich

40
29 2 mittell] Nach Kurmainz B, das an dieser Stelle geringfügige Abweichungen aufweist, werden
41
drei Mittel vorgeschlagen: die Verhandlungen sollen entweder durch die ksl. Gesandten, durch
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die deputatio ordinaria der katholischen Stände oder durch eine besondere Deputation geführt
43
werden.
2 mittell: vel
30
per Caesareos vel per deputatos Osnabrugam destinandos, hielte solches
31
noch vor zu fruhezeitig, sonderen das man vorhero erwarten solte, wie sich
32
die protestirende auff dießeitige vorschläg bezaichen würden, und weilen
33
sie ihre media herrn grafen von Trautmannsdorffs excellentz extradirt, so
34
könte es ebenergestalt dißeits beschehen.

35
Die protestantischen wie die katholischen media sollen den Mediatoren und den
36
französischen Gesandten zur besseren Information übergeben werden; Contarini soll
37
vermitteln.

38
Qui deputandi, mögte in collegiis singulis absonderlich davon zu reden
39
sein.

[p. 157] [scan. 225]


1
Kurbayern. Ad 1 um wie Trier und Collen […].

2
Ad 2. et 3.: Herrn grafen Traumansdorff excellentz mit vorbehalt seiner
3
obmannschafft zu ersuchen, ob derselbe disseitige media annehmen und den
4
protestirenden extradiren wolle, mit weiterer anzeig und bedeutung, wie
5
weit man gradatim zu gehen und al’ultimo zu beharren bedacht sey. Hier-
6
durch wurde die zeit gewunnen und daß werck beschleuniget, bevorab
7

39
7 herbeyrückete] Nach Kurbayern A II wird dazu noch auf die Türkengefahr hingewiesen,
40
die einen schnellen Friedensschluß nötig mache.
indeme die Osteren und gefölgig die campagnia herbeyrückete; nicht weni-
8
gers der entliche schluß anzuzeigen, das man dißeits weiter nit gehen könne,
9
zumalen man nicht ratione componendorum gravaminum sed reducendae
10
pacis ergo beisamen. Und ließen sich dieselbe umb soviel mehrers ver-
11
schieben , weilen die protestirende selbsten ein nationale concilium vor
12
schlägen

41
Im Schlußwort der media compositionis vom 8. März 1646 ( vgl. Meiern II S. 572 ).
, dahin solche differentiae ex sui natura gehörig und zu verweisen
13
seyen […].

14
Salzburg. Conformiret sich mit Trier und anderen gleichstimmenden, das
15
uber die ubergebene vorschläg sich nicht einzulaßen. In aliis punctis ver-
16
gleichet sich mit Churcöllen, das mit der deputation hinuber zu warten.

17
Bayern-Hg. wie Bayeren churfurst

18
Österreich. Sey von den gegenmittelen zu reden und darauff gradus zu
19
machen, wie weit dießeits zu gehen. Ratione Osterreich hette nichts weiters
20
zu erinneren, alß was zu Prag und Regenßburg vorbehalten worden.

21
Ad 1 um wie die vorstimmende. De modo exhibitionis catholicorum medio-
22
rum were zwar indifferent, besorget aber, da man nicht hinuberschicket,
23
werde nichts gerichtet, dahero ratione deputationis vergleichet sich mit
24
Churtrier. Zur Zusammensetzung der Deputation ebenfalls wie Kurtrier.

25
Der protestirenden meinung wurde man von herrn grafen Trautmannsdorff
26
bey uberliefferung dißeitiger mediorum woll vernehmen, deme auch anzu-
27
zeigen , das man zur conferentz geneigt und fertig.

28
Baden-Baden wie Bayern

29
Burgund. Ad quaestiones propositas: exhibita a protestantibus non media
30
sed extremis duriora videntur ideoque ad ea nihil respondendum et catho-
31
licorum congesta media per deputatos ordinarios domino comiti de Traut-
32
mannsdorff porrigenda intereaque, dum a protestantibus resolutio de illa
33
exspectatur, reliquis quaestionibus supersedendum.

34
Leuchtenberg. Weilen der protestirenden ubergebene media praeiudicir-
35
lich , so ist unnötig, daß man sich darmit einlaße, vergleichet sich, das
36
dießeitige zugestelt werden modo antedicto, stehet aber an, das man sich
37
erclären solle, man wolle zu ferner handtlung nit verstehen.

38
In reliquis wie Cöllen.

[p. 158] [scan. 226]


1
Osnabrück. Weiß dem, was in Cöllnischen und Bayerischen votis angefuhrt,
2
nichts zuzuthun, außerhalb daß man zu künfftiger handtlung keine hoffnung
3
machen solle, sondern außtrücklich anzeigen, das man pro sola pace anhero
4
kommen und dahin zu trachten, wie man ad interim rühig beisammen
5
leben könne; seint derowegen die gravamina ad nationale concilium zu
6

39
6 verschieben] Nach Wartenberg / Augsburg II und Wartenberg / Register I soll der
40
Kaiser bei strittigen Fragen auf dem Nationalkonzil die Entscheidungsgewalt haben.
verschieben.

7
Bey den mediis ist zu sehen, das sie magis excessiva quam ipsa gravamina,
8
und ist dannenhero darauff nit zu handlen, dißeitige aber per deputatos
9
graven von Trautmannsdorff zu extradiren, darbey auch deren billigkeit zu
10
remonstriren und zu begeren, dieselbe nit allein insinuiren zu laßen, sonderen
11
auch sich zu interponiren, damit die gravamina auff die vergleichende iahrzahl
12
suspendirt werden. Eß weren darbey auch nach dem Churbayerischen voto
13
die gradus annorum zu offenbahren, damit daß werck umb so mehr maturirt
14
werde. Der herr graff wirdt

41
14 sich der] In Köln ( Stadt ) irrtümlich die, hier nach Bamberg A I und Kurmainz B
42
verbessert.
sich der sachen pro suo zelo annehmen, ohne
15
nachtheil der von Trier erinnerten opmanschafft. Eß were auch der herr
16
Venetus anzulangen, das er sich beim Schwedischen Oxenstern interponiren
17
wolle, damit die cron Schweden den protestirenden nicht zu viel assistentz
18
gebe. Die katholischen media sollen den Vermittlern und den französischen Gesand-
19
ten
übergeben werden.

20
Besançon wie die Vorstimmenden

21
Deutschmeister. Die protestantischen media sind zurückzuweisen, die katho-
22
lischen sollen Trauttmansdorff, ferner den Vermittlern und den französischen Gesand-
23
ten übergeben werden.

24
Auff die gravamina wurdt viel zeit ergehen, dahero underdeßen andere
25
handtlungen fortzusetzen, insonderheit der punctus satisfactionis; weilen
26
ohnedas die cronen so eifferig drauff tringen, so were denselben zu bedeuten,
27
das man catholischerseithen daß eußerste gethan. Widrigenfalß vergleichet
28
sich mit Churtrier.

29
Bamberg. Beziehet sich auff die vorstimmende dahin zielende vota, das
30
nicht auff der protestirenden, sondern dißeitige media zu handlen und solche
31
herrn graven von Trautmannsdorff zu ubergeben, mit der anzeig, wie weit
32
man gehen wolle.

33
In ubrigen vernehme soviel, das die protestirende nicht ohngeneigt, hoch-
34
wohlgemelten herrn graven Trautmannsdorff oder zugleich die andere
35
Kayserlichen plenipotentiarios vor obmänner zwar zu leiden und anzuneh-
36
men , iedoch mit zuziehung der Schwedischer plenipotentiariorum. Ratione
37
loci und daß die handtlung alhier und nicht zu Oßnabruck vorzunehmen,
38
were fast keine hoffnung obhanden, sintemalen protestirende derentwegen

[p. 159] [scan. 227]


1
principaliter divisionem et constitutionem collegiorum in duobus locis be-
2
haubtet , uff das die gravamina religionis zu Oßnabruck in praesentia Sue-
3
corum und nit alhie in gegenwart des herrn Päbstlichen nuncii und der
4
Frantzösischen herren plenipotentiariorum abgehandtlet und verglichen
5
werden mögten.

6
Ratione deputationis und ob solche alsobald hinuber zu thun, were indif-
7
ferent . Zur Zusammensetzung der Deputation wie Kurtrier; wegen Auslieferung der
8
katholischen media an die Vermittler und die französischen Gesandten wie Kurköln.
9
Entzwischen aber solten die friedenshandtlungen und deßentwegen ob-
10
handene reichsconsultationes keineswegs eingestellet, sonderen vortgesetzet
11
werden, allermaßen dan die protestirende gleicher meinung weren, daß
12
hierin pari passu zu gehen, und eins das andere nit hinderen solte.

13
Zunächst sollte noch über die Aufnahme der Kalvinisten in den Religionsfrieden
14
beraten werden: hielte davor, diß were vor fernerer handtlung derentwegen
15
zu thun, ob vielleicht dabey solche media et conditiones auff die bahn
16
kommen mögten, deren man sich hernegst contra ipsos protestantes utiliter
17
in tractatu gravaminum religionis bedienen undt gebrauchen könte.

18

39
159, 18 –160, 26 Würzburg – bevollmächtiget] Fehlt in Bamberg B.
Würzburg ( durch Konstanz ). Vergleichet sich ad 1 um mit Trier, Collen und
19
anderen gleichstimmenden. Quoad deputationem in puncto gravaminum
20
were der Würtzburgische gesandter in seiner auff des Fränckischen crais
21
instruction verwiesen, und weilen vermög derselben der punctus grava-
22
minum anhero nicht zu ziehen, so bate ihnen nit darzuzuziehen.

23
Im ubrigen wie Churcöllen.

24
Eichstätt. Beziehet sich auff Cöllen, Oßnabruck. Die Ergänzung der katho-
25
lischen
Gravamina soll ausdrücklich vorbehalten werden.

26
Speyer wie Churtrier

27
Straßburg wie Teutschmeister

28
Konstanz. Wie die Vorstimmenden, daß die protestantischen media zurückzu
29
weisen
sind und die katholischen Verhandlungsbasis sein sollen; das auch mit der
30
deputation biß uff erwartung der protestirenden gegenerclärung noch zu
31
warten, wardurch auch andere quaestiones noch in suspenso bleiben. Sonsten
32
gehörte diese handtlung allein vor Ihre Kayserliche Mayestät, wie Cöllen,
33
iedoch könte, da nötig, der herr Venetianische ambassiador auch pro media-
34
tore ersuchet werden. Zur Auslieferung der katholischen media an die Vermittler
35
und die französischen Gesandten wie Kurköln. Wegen der Calvinisten wie Bam-
36
berg . Ob das die consultationes in aliis pacificationum materiis vortzusetzen,
37
wie Bamberg und Teutschmeister.

38
Augsburg. Wie Eystett, ad 3 ium membrum das Bayerische votum.

[p. 160] [scan. 228]


1
Von den nachstimmenden Ständen votieren wie Kurtrier: Prüm und Weißenburg;
2
wie Kurköln: Berchtesgaden, Chur, Ellwangen, Hildesheim, Lüttich,
3
Münster, Paderborn und Stablo; wie Salzburg: Freising; wie Osnabrück:
4
Minden und Verden; wie Deutschmeister: Halberstadt, Hersfeld, Johan-
5
niterorden, Lüders, Murbach und Passau; wie Bamberg: Fulda; wie
6
Würzburg: Basel; wie Eichstätt: Regensburg; wie Konstanz: Kempten.

7
Corvey. Ad 1 um hette man sich nit einzulaßen und in reliquis iuxta ante-
8
cedentia vota noch in etwas anzustehen.

9
Prälaten wie Corvey

10
Schwäbische Grafen. In 1º beziehet sich ad maiora, sonsten in extradendis
11
catholicorum mediis were der von den protestirenden an die handt gegebe-
12

40
12 Teutschmeisterischen] In Köln ( Stadt ) irrtümlich Trierischen, hier nach Bamberg
41
A I und Kurmainz B verbessert.
ner modus zu observiren. Im ubrigen conformiret sich mit dem Teutsch-
13
meisterischen voto, das der friedt mehr alß die gravamina zu fördern,
14
dabey zu hoffen, conclusa pace wurden die cronen sich der gravaminum
15
nicht annehmen.

16
Media in Latinum versa per ordinarios deputatos extradenda dominis nuncio
17
Apostolico, Gallis et Veneto, die interposition der cron Schweden und des
18
herrn grafen von Trautmannsdorff were danach zu fruhe.

19
Wegen der reformirten wie Bamberg.

20
Köln ( Stadt ). Dießeitige resolution rotunde anzudeuten wie Churbayeren,
21
damit sich die protestirende nicht länger auffhalten. Ratione deputationis
22
ist indifferent, dabey gleichwoll zu consideriren uff die beschleunigung der
23
handtlung, damit bey längerer verweilung die sachen nicht schwerer und
24
ärger werden.

25
Augsburg ( Stadt ). Wie Schwabische graven und herren, repetit wegen
26
der anderer stätt, derentwegen er bevollmächtiget.

27
Kurmainz. Ad 1 um befinden, das man sambt und sonders einmütig dahin
28
gehe, auff die ubergebene media sich mit den protestirenden nicht einzu
29
laßen , sonderen herren graffen von Trautmanßdorff dißseitige zu uber-
30
liefferen .

31
Ob aber hinuber zu deputiren, finden zweyerley meinungen; die maiora
32
ziehleten dahin, daß die zweyte undt 3 te quaestiones noch zur zeitt zu sus-
33
pendiren . Alsdan wurde auch vor der obmanschafft, interposition undt
34
dergleichen zu reden sein.

35
Sie (die Maynzische) vergleichen sich pro primo, daß uff des gegentheils
36
nicht, sonderen disseitige media zu handelen, solche dem herr graffen von
37
Trautmansdorff zu ubergeben mit beteutungh der eingefuhrter erinnerrungh
38
unndt verglichener graduum, mit dem gleichwoll angehefften reservat,
39
das die nova emergentia statibus iedesmahls zu referiren.

[p. 161] [scan. 229]


1
Wegen der Deputation nach Osnabrück wird auf die kurtrierischen Vorschläge
2
verwiesen.

3
Sie (die Mayntzische) weren bericht worden, wan die catholische hinuber
4
abordtneten, wolten die Schwedische herren plenipotentiarii sich bei den
5
protestirenden dergestaldt interponiren, daß catholici in gutem vortheil in
6
der handtlungh verspuren solten; weiln die maiora aber ein anders abgeben,
7
so muste es ihresorths dahingestellet sein lassen.

8
Wurde man nun zur mundtlicher conferentz gelangen, kan von der opman-
9
schafft geredet werden, so per Caesareos wohl wurde vertreten werden
10
konnen, protestantes werden aber auch auff ihrer seithen die cron Schweden
11
haben wollen. Waß die ubersetzung der catholischen vorschläge in linguam
12
Latinam ad communicandum Gallis angehet, lasset es allerdings bey vor-
13
gehenten votis.

14
Wegen der reformirten religion ist ein absonderlicher paragraph den mediis
15
eingerucket, darauff von protestirenden die erclarungh zu erwarten

35
Art. 6 § 3 der katholischen media ( vgl. oben S. 155 Anm. 2) fordert von den Protestanten
36
eine Erklärung über die Aufnahme der Reformierten in den Religionsfrieden.
. Daß
16
tractatus pacis mit unndt neben den gravaminibus pari passu fortzusetzen,
17
die meinung hatt es allezeitt gehabt, mit dem zusatz gleichwoll, daß Caesarei
18
anzulangen, das punctum satisfactionis in engere terminos bey den cronen
19
zu bringen, damit man sich deswegen umb so bestandiger resolviren köne.
20
Dies sei bereits im Kurfürstenrat gutgeheißen

30
20 worden ] In Konstanz ist am Schluß angefügt: Alß darauff von mir [ Köberlin ] und andern
31
erwähnt, das zu Ossnabrugg eben heutigen tags der punctus satisfactionis werde
32
vorgenommen sein, ist die veranlassung dahin beschehen, daß uf morgen im chur-
33
furstenrath die Hessen Kasselische, im furstenrath aber die Schwedische satisfaction
34
solle proponiert werden.
worden.

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