Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
22. Konferenz der kaiserlichen Gesandten mit einer Deputation der katholischenStände Münster 1646 Februar 17
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Konferenz der kaiserlichen Gesandten mit einer Deputation der katholischenStände
Münster 1646 Februar 17
Köln ( Stadt ) A I p. 224–227 = Druckvorlage; damit identisch Bamberg A I fol. 107–108,
Bamberg B p. 249–250, Fulda I fol. 192, Konstanz. Vgl. ferner Österreich B I p. 509,
B a II und Bb I; Wartenberg / Augsburg II fol. 245–246.
Die Forderung der Protestanten, unverzüglich mit den Verhandlungen über die Gravamina in
Osnabrück zu beginnen.
Im Quartier des Grafen Nassau. Vertreten: Aachen, Bamberg, Köln (Stadt), Konstanz, Kur-
bayern , Kurköln, Kurmainz, Kurtrier, Österreich, Salzburg, von den ksl. Gesandten Nassau
und Volmar.
Volmar. Schweden habe in seiner Hauptproposition die Behandlung der Gravamina
auf dem Friedenskongreß gefordert, in der ksl. Resolution werde es zugegeben; die
Kronen bestehen in ihren Repliken erneut darauf . Kayßerlicherseiten würde
darvorgehalten, daß ohne vornehm- und erledigung der gravaminum reli-
gionis zum frieden nicht zu gelangen.
Es hetten zwar die herren Kayßerlichen vernohmmen, daß man uber der
replicarum primam classem in völliger deliberation begriffen
Die Beratungen der Reichskollegien hatten in Münster am 29. Januar 1646, in Osnabrück am
4. Februar 1646 begonnen (vgl. Meiern II S. 264ff.). Der modus deliberandi war dabei
nach der Einteilung der schwedischen Proposition in vier Klassen (Amnestie, Iura statuum,
Friedensassekuration und Friedensexekution) festgesetzt worden.
aber auch berurter punctus gravaminum in derselben enthalten und daran
das hauptwerck mehrertheils gelegen, also hetten die Kayßerliche nicht
wenigers gern verstandten, daß catholischerseiten man deßen vornehmb-
und abhandlung beliebet, dißeitige gegengravamina und refutation ufge-
setzet und den Augspurgischen confessionsverwanthen ubergeben.
Diese hätten in Osnabrück eine Deputation zu Trauttmansdorff geschickt
Vgl. hierzu Meiern II S. 260.
erklären lassen, daß beyde cronen die erledigung berurter gravaminum be-
furdert sehen und hierin assistirn, solche auch wol innerhalb 8 tagen zu
erledigen sein würden; alß ließen die herren catholischen ersuchen, sich zu
dem endt hinuber nacher Oßnabruck zu erheben und zwar solches auß
nachfolgenden ursachen, weilen
1. die cron Schweden diesen punctum dero proposition eingerucket, darauf
auch 2. Ihre Kayßerliche Mayestät geantworttet und daßelbige bewilliget
und 3. die protestirende alda zu Oßnabruck in corpore beysammen weren.
Und obwohl sie (die Kayßerlichen) unschwehr ermeßen könten, was es
catholischerseiten derentwegen vor difficulteten und verwaigerungsursachen
abgeben dörfte, nachdem sie aber hingegen considerirten, welchergestalt
biß dato die Schwedische alle Teutsche sachen bey gegenwertigen hand-
lungen dirigiret, dahero man sich vergebentlich uf halten, die zeitt verlieren
und dannoch endtlich condescendirn müste.
Die ksl. Gesandten raten, auf diese Forderung einzugehen: Man würde mit dießes
petiti condescendirung alle widerwertige impressionen, ob hette man dißeits
kein lust zum frieden oder ob wolten die catholische alhier in gegenwartt
des Päpstlichen herrn nuncii und Frantzößischer herrn plenipotentiariorum
durch deren bearbeit- und vermittlung das werck nur verzögern und uf-
zihen , gantzlich benehmen, insonderheit aber, da wider verhoffen in hoc
puncto daß werck zum bruch kommen und gelangen solte, würde deßen
schuldt und verursachung dem gegentheil und nicht den catholischen zu-
und beygemeßen werden können.