Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
18. Konferenz der katholischen Deputatio ad Gravamina Münster 1646 Januar 15

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Konferenz der katholischen Deputatio ad Gravamina


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Münster 1646 Januar 15

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Kurmainz B = Druckvorlage. Vgl. ferner Konstanz ; Kurbayern A II fol. 143’–148’ und
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Aa II; Kurbayern A III fol. 468; Kurmainz A Fasz. 9 II Nr. 3,4; Österreich B I
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p. 368–371, Ba II und Bb I; Wartenberg / Augsburg II fol. 127–129 ( damit identisch
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Wartenberg / Register I fol. 48–51 und I a ).

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Das Verfahren bei den künftigen Verhandlungen mit den Protestanten.

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Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs. Vertreten: Augsburg (Stadt), Bayern-Hg., Konstanz,
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Kurköln, Kurmainz, Kurtrier, Österreich.

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Kurmainz. Die Deputierten mögen die von ihnen zu den einzelnen Punkten der
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protestantischen Gravamina verfaßten Gutachten vorlegen.

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Von Osnabrügh wirdt bericht, Sachßen Altenburgischen hetten daßigem
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directorio vorbracht

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Zu den Besprechungen zwischen den kurmainzischen und altenburgischen Gesandten vgl. Meiern II
S. 179 .
, cron Schweden, dieselbe vor ihr eygene sache hal-
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tendt , tringe auff deren erörterungh daselbst umb so mehr, weillen Schwe-

[p. 93] [scan. 161]


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den sie in dero proposition eingeführt undt Caesar darin verstanden; sagte,
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seye dahien gehörigh, unangesehen die vorgeschlagene alternation zu er-
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kennen geben worden, diesem nach man in puncto satisfactionis desto
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beßer werde vortkommen können. Habe es wollen anzeigen, weillen Caesa-
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rei hie undt dorth starck auff die resolution dringen

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Vgl. hierzu z. B. Diarium Volmar S. 250; C. W. Gärtner VII Nr. 56 S. 325.
; daßmahll mehr nicht
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zu thun alß diese communication, undt wahn materia gravaminum fertigh,
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konne alßdan darauß ein gantzes gemacht

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7 werden] Österreich B I fügt noch die Frage an, waß de loco tractandi zu thun.
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In Kurmainz A Fasz. 9 wird ausdrücklich erwähnt, daß Trauttmansdorff die Behandlung
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der Gravamina in Osnabrück wünscht.
werden.

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Kurtrier. Werde seinen auffsatz gegen morgen directorio uberliefferen.
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Giebt zu consideriren, ob nicht gutt, die concepten abzuwechßellen undt
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nachderhandt, wahn alles inter deputatos verglichen, endtlich in pleno
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vorzunehmen.

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Vors andere aber haltet darvor, petitum protestantium nicht einzugehen,
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catholici alß interessirt werden alle darbey sein wollen, so große ungelegen-
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heit giebt. Wahn replica fertigh, können per deputatos zu Osnabrügh uber-
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geben undt darbey angezeigt werden, man stehe in extremis, protestantes
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sollen den anfangh ahn den mediis machen, darauff wollen catholici die
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ihrige auch vorschlagen, undt wahn darauß erscheint, daß man zusamen-
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kommen kan, wehren zu deputiren cum instructione qui in loco tertio
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conveniant.

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Kurköln. Hat sein Gutachten noch nicht fertiggestellt. Wünscht, daß alles, wie
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beschlossen, von den Deputierten gemeinsam beraten wird.

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Modus, von protestantibus angefangen, zu halten, undt dießeitige grava-
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mina ihnen zu ubergeben […]. Der vorschlagende modus wirdt catholicis
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nachtheilligh sein, weillen Schweden alß rem propriam zu halten vorgeben
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et non attentis rationibus alles

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25 durchdringen wollen] In Österreich B I folgt hierauf: Wenn die Protestanten auf diese
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Weise mit den Schweden zusammenarbeiten, müste man auff catholischer seiten die Frant-
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zosen auch ansprechen, welche ehr und ehrbarkheit halben sich darumben annemmen
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wirden, indem es dan umb die religion zu thun seyn will. Ähnlich auch in Kurmainz A
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Fasz. 9.
durchdringen wollen. Wahn ständte alle
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folgen solten, werden keine logiamenter sein, weniger werden es nicht
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uber sich nehmen, suspendendum undt deß erfolgs zu erwarten; schreitten
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sie alsodan ad media undt ad deputationem, können catholici daßelbe auch
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thun.

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Österreich. Ist gefast undt hatt daß seinige ubergeben; ist indifferent, wie
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weiters darmit zu

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31 verfahren] Nach Österreich B I wird die Beratung im Plenum vorgeschlagen.
verfahren. Quoad locum ist zu besorgen, Schweden werde
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nicht weichen. Wahn dieß fertigh, möchte sich der modus selbst ahn handt
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geben, undt hetten sich alle darin zu erklehren; conformirt sich mit vorigen.

[p. 94] [scan. 162]


1
Bayern-Hg. wie Kurköln

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Konstanz. Ist gefast; quoad modum woll angeregt, daß voriger, von
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protestantibus angefangen, zu continuiren; ist indifferent, wie die schriefften
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zu communiciren, deuchte, wahns zu hauß geschehe, würde schleuniger

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4 sein] Nach Österreich B I wird die Beratung im Plenum vorgeschlagen.
sein,
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will sich nicht separiren.

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6 protestantes] Nach Kurbayern A II, Kurmainz A Fasz. 9 und Wartenberg /
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Augsburg II der nürnbergische Gesandte.
Quoad locum: petitum nachdencklich, weillen sich erindert, daß protestan-
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tes gesagt, wollen auff gravamina zwar nicht dringen, Sachßische trei-
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ben aber sehr darauff, vorgebendt, cronen wollens haben alß ihr eygen
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interesse.

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Bezieht sich im übrigen auf die Vorstimmenden.

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Augsburg ( Stadt ). Magh woll leiden, daß sein weithläuffigh außgeführter
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punct eingezogen werde, habe es nicht woll kürtzer machen können. Dien-
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lich , zu dictiren undt deputatis zu communiciren zu gewinnungh der zeit,
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ein punct kan nach dem anderen vorgenohmen werden.

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Quoad locum: wirdt seltzsames ansehen gewinnen, wahn alle naher Osna
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brügh solten, tractatus würden gesteckt, große speßen undt ungelegen-
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heitten verursacht, darzu nicht zu verstehen; man hette sich bälter bei
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Franckreich deßwegen anzugeben. Vergleicht sich mit Cölln.

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Kurmainz. Vota indifferent, ob puncta alhier verleßen oder nach hauß
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geschickt sollen werden, kan sich woll conformiren. Last sich gefallen,
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daß puncta nach püncten erörtert werden, will heuth den anfangh machen
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mit dem prooemio. Modus wirdt zu vernehmen, wahn schriefften außge
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händiget ; wollen protestantes mundt- oder schriefftlich, so kan man es auch
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so thun. Locus zu folgen ist bedencklich, dörffte schwär hergehen; weillen
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doch Caesarei darzu verstehen undt dieses ad plenum gehörigh, so kan
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darin hernechst ein gewisses endtschloßen werden.

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