Acta Pacis Westphalicae III A 4,1 : Die Beratungen der katholischen Stände, 1. Teil: 1645 - 1647 / Fritz Wolff unter Mitwirkung von Hildburg Schmidt-von Essen
18. Konferenz der katholischen Deputatio ad Gravamina Münster 1646 Januar 15
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Münster 1646 Januar 15
Kurmainz B = Druckvorlage. Vgl. ferner Konstanz ; Kurbayern A II fol. 143’–148’ und
Aa II; Kurbayern A III fol. 468; Kurmainz A Fasz. 9 II Nr. 3,4; Österreich B I
p. 368–371, Ba II und Bb I; Wartenberg / Augsburg II fol. 127–129 ( damit identisch
Wartenberg / Register I fol. 48–51 und I a ).
Das Verfahren bei den künftigen Verhandlungen mit den Protestanten.
Im Kurfürstenratszimmer des Bischofshofs. Vertreten: Augsburg (Stadt), Bayern-Hg., Konstanz,
Kurköln, Kurmainz, Kurtrier, Österreich.
Kurmainz. Die Deputierten mögen die von ihnen zu den einzelnen Punkten der
protestantischen Gravamina verfaßten Gutachten vorlegen.
Von Osnabrügh wirdt bericht, Sachßen Altenburgischen hetten daßigem
directorio vorbracht
Zu den Besprechungen zwischen den kurmainzischen und altenburgischen Gesandten vgl. Meiern II
S. 179 .
tendt , tringe auff deren erörterungh daselbst umb so mehr, weillen Schwe-
den sie in dero proposition eingeführt undt Caesar darin verstanden; sagte,
seye dahien gehörigh, unangesehen die vorgeschlagene alternation zu er-
kennen geben worden, diesem nach man in puncto satisfactionis desto
beßer werde vortkommen können. Habe es wollen anzeigen, weillen Caesa-
rei hie undt dorth starck auff die resolution dringen ; daßmahll mehr nicht
zu thun alß diese communication, undt wahn materia gravaminum fertigh,
konne alßdan darauß ein gantzes gemacht werden.
Kurtrier. Werde seinen auffsatz gegen morgen directorio uberliefferen.
Giebt zu consideriren, ob nicht gutt, die concepten abzuwechßellen undt
nachderhandt, wahn alles inter deputatos verglichen, endtlich in pleno
vorzunehmen.
Vors andere aber haltet darvor, petitum protestantium nicht einzugehen,
catholici alß interessirt werden alle darbey sein wollen, so große ungelegen-
heit giebt. Wahn replica fertigh, können per deputatos zu Osnabrügh uber-
geben undt darbey angezeigt werden, man stehe in extremis, protestantes
sollen den anfangh ahn den mediis machen, darauff wollen catholici die
ihrige auch vorschlagen, undt wahn darauß erscheint, daß man zusamen-
kommen kan, wehren zu deputiren cum instructione qui in loco tertio
conveniant.
Kurköln. Hat sein Gutachten noch nicht fertiggestellt. Wünscht, daß alles, wie
beschlossen, von den Deputierten gemeinsam beraten wird.
Modus, von protestantibus angefangen, zu halten, undt dießeitige grava-
mina ihnen zu ubergeben […]. Der vorschlagende modus wirdt catholicis
nachtheilligh sein, weillen Schweden alß rem propriam zu halten vorgeben
et non attentis rationibus alles
25 durchdringen wollen] In Österreich B I folgt hierauf: Wenn die Protestanten auf diese
Weise mit den Schweden zusammenarbeiten, müste man auff catholischer seiten die Frant-
zosen auch ansprechen, welche ehr und ehrbarkheit halben sich darumben annemmen
wirden, indem es dan umb die religion zu thun seyn will. Ähnlich auch in Kurmainz A
Fasz. 9.
folgen solten, werden keine logiamenter sein, weniger werden es nicht
uber sich nehmen, suspendendum undt deß erfolgs zu erwarten; schreitten
sie alsodan ad media undt ad deputationem, können catholici daßelbe auch
thun.
Österreich. Ist gefast undt hatt daß seinige ubergeben; ist indifferent, wie
weiters darmit zu verfahren. Quoad locum ist zu besorgen, Schweden werde
nicht weichen. Wahn dieß fertigh, möchte sich der modus selbst ahn handt
geben, undt hetten sich alle darin zu erklehren; conformirt sich mit vorigen.
Bayern-Hg. wie Kurköln
Konstanz. Ist gefast; quoad modum woll angeregt, daß voriger, von
protestantibus angefangen, zu continuiren; ist indifferent, wie die schriefften
zu communiciren, deuchte, wahns zu hauß geschehe, würde schleuniger sein,
will sich nicht separiren.
tes gesagt, wollen auff gravamina zwar nicht dringen, Sachßische trei-
ben aber sehr darauff, vorgebendt, cronen wollens haben alß ihr eygen
interesse.
Bezieht sich im übrigen auf die Vorstimmenden.
Augsburg ( Stadt ). Magh woll leiden, daß sein weithläuffigh außgeführter
punct eingezogen werde, habe es nicht woll kürtzer machen können. Dien-
lich , zu dictiren undt deputatis zu communiciren zu gewinnungh der zeit,
ein punct kan nach dem anderen vorgenohmen werden.
Quoad locum: wirdt seltzsames ansehen gewinnen, wahn alle naher Osna
brügh solten, tractatus würden gesteckt, große speßen undt ungelegen-
heitten verursacht, darzu nicht zu verstehen; man hette sich bälter bei
Franckreich deßwegen anzugeben. Vergleicht sich mit Cölln.
Kurmainz. Vota indifferent, ob puncta alhier verleßen oder nach hauß
geschickt sollen werden, kan sich woll conformiren. Last sich gefallen,
daß puncta nach püncten erörtert werden, will heuth den anfangh machen
mit dem prooemio. Modus wirdt zu vernehmen, wahn schriefften außge
händiget ; wollen protestantes mundt- oder schriefftlich, so kan man es auch
so thun. Locus zu folgen ist bedencklich, dörffte schwär hergehen; weillen
doch Caesarei darzu verstehen undt dieses ad plenum gehörigh, so kan
darin hernechst ein gewisses endtschloßen werden.