Acta Pacis Westphalicae II B 4 : Die französischen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Clivia Kelch-Rade und Anuschka Tischer unter Benutzung der Vroarbeiten von Kriemhild Goronzy und unter Mithilfe von Michael Rohrschneider
EDITIONSTECHNISCHE REGELN
EDITIONSTECHNISCHE REGELN
Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edi- tion frühneuzeitlicher Texte. Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen von ihnen, die in diesem Band vorgenommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Französische Texte- 1. Vokalismus und Konsonantismus verbleiben wie in der Vorlage, also ennemy neben ennemi, traittés neben traittez; jedoch erfolgt durchgängig ein Aus- gleich zwischen u und v, i und j sowie c und s nach heutigem Gebrauch ( fas- sent statt: facent; jedoch: sçavoir); uu bzw. vv werden gegebenenfalls in w aufgelöst (Sundgaw statt Sundgauu).
- 2. Groß- und Kleinschreibung folgen heutigem Gebrauch; d. h. es gilt grundsätz- lich Kleinschreibung mit den üblichen Ausnahmen.
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Groß geschrieben werden:
- a) Eigennamen.
- b) Geographische Namen. Steht ein charakteristisches Adjektiv dabei, so wird nur dieses groß geschrieben (la mer Baltique).
- c) Bezeichnungen für die Angehörigen eines Volkes.
- d) Ehrentitel und Anredeformen.
- e) Kirchliche Feste (Pâques).
- f) Alle Bezeichnungen Gottes.
- g) Antonomastisch verwendete Begriffe für Personen und Institutionen wie Empereur, Impératrice und les Impériaux (aber: empereur Ferdinand, les empereurs), la Porte, la République, le Grand-Duc, la Vierge, le Grand Seigneur, Messieurs les Etats, le (prince) Palatin, Monsieur le Nonce usw., Monsieur, Madame, Mademoiselle (Orléans), Monsieur le Prince (Condé), Monsieur le Comte (Soissons), Etat (im Sinne von Staat), Eglise (im Sinne von Kirche als Institution), Parlement (für das Pariser Parlament, aber: le parlement de Paris), le Roi, la Reine (für die franzö- sischen Monarchen, aber: le roi Louis XIII, le roi très-chrétien, les rois). Klein geschrieben wird monsieur, ausgenommen in Abkürzung (M.) und als Anrede.
- 3. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wiedergege- ben , also Henri II statt Henri 2, 13 avril statt XIII avril.
- 4. Die Interpunktion wird, soweit möglich, aus der Vorlage übernommen. Falls die Vorlage keine oder unzureichende Interpunktion enthält, wird nach heuti- gem Gebrauch ausgeglichen. Falls eine ergänzte Interpunktion eine Sinnverän- derung des Satzes ergeben kann, ist die vom Bearbeiter eingefügte Interpunk- tion in zweiwinklige Klammern [ ] gesetzt. Sinnlose und bei der Lektüre stö- rende Kommata mitten im Satz, etwa zwischen Subjekt und Verb und direk- tem Objekt, werden weggelassen.
- 5. Abkürzungen werden in der Regel gemäß der Gewohnheit des Schreibers, im Zweifel nach modernem Gebrauch aufgelöst.
- 6. Worttrennung erfolgt am Zeilenende nach heutigem Gebrauch, Getrennt- und Zusammenschreibung ebenfalls (très-chrétien).
- 7. Die Akzentsetzung folgt heutigem Gebrauch, aber unter Berücksichtigung des jeweiligen Buchstabenbefundes, also état neben estat, traittez neben traittés, dépesche neben dépêche.
- 8. Sofern nicht vorhanden werden Cédille, Apostroph und Bindestrich nach heu- tigem Gebrauch eingefügt, also d’Avaux statt Davaux, l’avis statt lavis, reçu statt recu – aber: receu –, celui-ci statt celuici.
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, unter Umständen auch in Abweichung von der Vorlage.
- 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverändert. Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
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2. Großschreibung bei:
- a) Allen Bezeichnungen Gottes (Christus, Dominus).
- b) Eigennamen, geographischen Namen (Germania), antonomastisch verwen- deten Begriffen (Caesareani), Bezeichnungen für Angehörige eines Volkes und jeweils abgeleiteten Adjektiven.
- c) Ehrentitel und Anredeformen.
- d) Monatsnamen.
- e) Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
- Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
- 3. Akzente werden nicht gesetzt.
- 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entsprechend auf- gelöst . Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
- 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heute üblichem Gebrauch wie- dergegeben .
- 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
- 7. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heute üblichem Gebrauch. Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach heutigem Ge- brauch vorgenommen, also: res publica.
- 8. Die Zeichensetzung wird nach heutigem deutschen Gebrauch für lateinische Texte vorgenommen.
- 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.
- 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverändert. Ausnahme: v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Ge- brauch wiedergegeben.
- Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere bevorzugt.
- 2. Grundsätzlich erfolgt Kleinschreibung.
- Ausnahmen:
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Großschreibung erfolgt bei:
- a) Allen Bezeichnungen Gottes.
- b) Eigennamen, geographischen Bezeichnungen, Angehörigen eines Volkes (los Franceses), antonomastischen Begriffen (Infanta, los Señores Estados), Ehrentiteln und Anredeformen.
- 3. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entsprechend auf- gelöst , im Zweifel nach modernem Gebrauch.
- 4. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wiedergege- ben und ausgeschrieben.
- 5. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.