Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
397. Nassau und Volmar an Auersperg und Krane Münster 1644 September 12
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Münster 1644 September 12
Konzept: RK , FrA Fasz. 92 III nr. 386b fol. 309–310, Kanzleivermerk fol. 310’: NB. Ist
nur mit einem recepisse beanttwortet worden, weil der actus extraditionis bereits am
sontag zuvor vorgangen wer.
Spanisches Gutachten über Begründung des Austauschs der Vollmachten in Osnabrück.
Über unser vom gestrigen dato an Euer Liebden und Excellenz auch dem
herrn und meinem hochgeehrten herrn überschribenes guetachten sollen
wir nit verhalten, daz heut vormittag die Spanische herrn gesandten zu unß
kommen und ihr meinung über daßjenig, so wir inen in schrifften commu-
nicirt, dahien eröffnet, daß sie gar nit rathsamb finden, daß man, sich auff
die vom könig in Dennemarck erfolgte resolution und einwilligung zu
beziehen, unterlassen, sondern vilmehr sich deren außtruklich bedienen
solte. Dann man hette ja bißher solchen actus extraditionis allein der ursachen
uffgezogen, daß man dem könig in nichts praeiudicieren wöllen, auch daz
wortt gebraucht, daß ire Kayserliche mayestät ine darunder hetten ersuechen
lassen, also wann man sich anjetzt uff die erfolgte resolution nit außtrücklich
beziehen thet, so wurde erfolgen, daß der gegentheil diese missgedanken
fassen und außsprengen thet, als were die sach allein fürsetzlich auffgehalten
worden, umb den mehrern vortel deß kriegsaußschlags zu erwartten; anietzt,
da es sich uff ire mayestät seitten etwas gefahrlich ansehen liess, so wolte
man der 〈stangen〉 zu begehren anfangen. Neben dem, wenn die gegentheil
oder wenigst allhier die mediatores wurden vernemmen wöllen, ob man
anietzt ad actum extraditionis mit oder one deß königs einwilligung fur-
schreitten thet, so müeßte man eintweder die warheit mit grosser disrepu-
tation verhülen oder alsdann erst, wie es hergangen, bekennen, demnach
sey vil besser, man melde es gleich a principio und bei vornemmendem actu
extraditionis, wie es an sich selbst beschaffen, wolches auch mit irer mayestät
gröster reputation geschehen werde. Solte der gegentheil hierauff wider
versehen sich ad hunc actum nit verstehen, oder auch hernach die Frantzosen
nit ad emendationem plenipotentiam fürgehen wöllen, so were die mora und
culpa retardatae pacis auff inen und wurde der gantzen welt, daß der gegen-
theil kein lust zum friden hette, mit bestem fundament könden remonstrirt
werden.
Weil sie dann dise ihre meinung mit mehrerm gantz bestendig verfochten,
wie auch leichtlich zu erachten, daß der gegentheil von deren am Denne-
marckischen hof außgefallner resolution anderwerts auch nachricht haben
werden, also habens wir nit unterlassen sollen, Euer Liebden und Excellenz
auch dem herrn und meinem hochgeehrten herrn hiermit zu überschreiben
und dabei anzedeutten, daß auch wir solches nunmehr für daß besser halten
thuend, waß aber den modum extradendi im übrigen betrifft, lassen sie,
Spanische, es bei unserer gestrigen meinung ebenmessig bewenden.