Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
348. Protokoll Auerspergs und Kranes Osnabrück 1644 August 8 9 10
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Osnabrück 1644 August 8/ 9 /10
Kopie: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 459–461’ = nr. 351,1.
Verhandlungen mit Dr. Böger: Protestschreiben der schwedischen Gesandten; von den Vermittlern
in Münster vorgeschlagene neue Form der Vollmachten.
Lunae, 8. Augusti 1644. Der Oßnabrüggische stadtsyndicus doctor Böger
praesentirt ein verschloßenes schreiben
Johann Oxenstierna und Salvius an Auersperg und Krane, Osnabrück 1644 Juli 29/August 8.
Druck: APW [ II C 1 nr. 201 ] . Außer den dort angegebenen Fundorten bei M. C. Londorp V
S. 909–911. Die beiden Kopien der Reichskanzlei liegen zwar heute bei nr. 351, müssen jedoch
später von einem Registrator dort eingeordnet worden sein.
abgesandten an unns zu überbringen auffgeben, pittet, ihme deßwegen nitt
zu verdencken, habe eß denen Schwedischen abgesandten nitt abschlagen
dörffen. Wir entschüldigen unns, dergleichen verschloßene schreiben anzu-
nehmen , weiln es von dem gegentheill herkomme, unnß deßen contenta
nit bewust auch nitt darauff instruirt sein, uns mit denen Schwedischen
gesandten in brieffwechßelung einzulaßen, selbiger modus sönsten auch bey
dergleichen tractaten nit breuchlich. Ille: will daß schreiben, weiln wirs
anzunehmen bedencken tragen, gehrn wieder zurücknehmen, wiße sönsten
die contenta unnd habe man ihme daß schreiben, ehe dan eß verschloßen
worden, fürgelesen, auch in eventum, dha wirs anzunehmen bedencken
tragen würden, von deßen einhalt unns mündtliche anzeig zu thuen erlaubt,
unnd bestünde derselb haubtsachlich auff deme, daß sich die Schwedische
abgesandten ab dem verzüglichen auffhalten dießer tractaten beclagten,
unnd wie sie dieselbe gern befordert sehen wolten, alß theeten sie in dem
schreiben etliche mittle darzu fürschlagen unnd unter anderen sich dhahin
erpieten, daß eß ihnen gleich gelte, die tractaten mediate oder immediate
vorzunehmen, könten auch woll leiden, wan man ie einen mediatorem dha-
bey haben wolte, daß sogar die königliche mayjestätt in Dennemarck selbst
wider darzu mögten gebraucht werden oder an dern statt die republica
Veneta oder iemandt auß denen reichßständen oder selbige reichßstände
insgesambt, warüber sie unnßere erclehrung zu vernehmen verlangten.
Nos: soviell die mündtliche vortrage anlange, wolten wir der sachen waß
mehr nachdencken unnd ihme, syndico, darüber unnßere erclährung morgen
anzeigen, maßen der syndicus anderen thags darnach, nemblich den 9. eius-
dem , wieder erfordert unnd demselben unnßere erclährung dhahin eröffnet
worden: Erstlich verpleibt es wegen deß verschloßenen schreibens bey
vohriger erclehrung, daß selbiges mit guter manier zurückzugeben seie.
Zum anderen, betreffendt den mündtlichen vortrag, wehre denen Kayser-
lichen gesandten lieb zu vernehmen, daß die Schwedischen herren gesandten
die königlich Dännische gesandtschafft zu beobachtung ihres königs inter-
esse bey dießen tractaten unnd dan selbige universaltractaten selbsten gerne
befordert sehen wölten, es geschehe sölchs gleich immediate oder mediate,
und daß ihnen darzu alle dienliche und füegliche mittl annemblich unnd
beliebig sein. Wie nun die Kayserlichen gesandten ebenergestalt nichtz
höhers, alß dieße tractaten zu beforderen verlangen, also mögten sie wün-
schen , daß die sachen sich in sölchem standt befinden mögten, daß darzu
würcklichen geschritten werden könte. Nachdeme aber den Schwedischen
herren gesandten bewust, daß sie sich, wie auch die Frantzösischen abge-
sandten zu Münster dhahin iedeßmahls erclährt, daß ein theill ohne dem
anderen mitt denen Kayßerlichen nit tractiren könten noch wolten, die
Frantzösische gesandten aber ihre volmacht noch auff gegenwertige stundt,
wie sie es versprochen gehabt, nitt ümbgefertigt oder in gebührender formb
eingelieffert, alß sehen die Kayßerlichen abgesandten nitt, wie auff der
Schwedischen herren gesandten contestation wegen ihrer friedenßbegierde
unnd beforderung dießer tractaten ein bestendiges fundament zu legen, so-
lange obverstandene verhinderung nitt außm weeg geraumbt seie; dhaferne
eß dan denen Schwedischen herren gesandten gefällig sein mögte, sölchs
obstaculum zuforderist auß dem weg raumben zu helffen, würde alstan der
sachen ein beßers licht können gegeben werden. Immittelst stehen die
Kayßerlichen herren gesandten in erwartt anderer zu dießen tractaten dien-
lichen sachen, unnd könten sich die Schwedischen herren gesandten ver-
sichert halten, daß sich die Kayßerlichen herren abgesandten mögligst
werden angelegen sein laßen, dhamitt dießes algemeine nützliche werck
auffs ehiste möge erhoben unnd zum schluß gebragt werden.
Mittwochen, den 10. diß, referirt der syndicus, daß er unnßere anthwort
denen Schwedischen hinderbragt, auch daß schreiben wider zurückgeben
habe, so zwar gehrn wider angenohmen, jedoch von dem Oxenstern darbey
vermeldet worden, daß er sich nitt hette versehen gehabt, daß selbiges
schreiben von unns nit sölte sein angenohmen worden, weiln es glimpflich
gestelt unnd nichtz anders begreiffe, alß waß zu beforderung dießer tractaten
gehöre, wan dergleichen schreiben von unns an sie, die Schwedische, würden
überbragt sein, wolten sie dieselbe unweigerlich angenomben haben, müsten
eß dhahin laßen gesteht sein. Soviel aber die mündtliche erclahrung belangt,
dha wiße er zwar, daß der Frantzosen volmacht für mangelhafft angeben
worden, die Frantzosen sich auch zur correctur anerbotten, man hette sich
auch deßwegen einer newen formb vergleichen wollen, so aber von unns,
Kayßerlichen zu Oßnabrück, anzunemmen seie difficultirt worden; sie, die
Schwedischen, wölten ihrestheils gern zu beforderung deß wercks mitt-
würcken , versahen sich auch, daß wir deßgleichen thuen würden.
Wir haben dem syndico explicirt, waß eß mit dem vorschlag wegen der
newen formb der volmacht für eine meinung habe, nemblich, daß dieselbe
von den herren mediatorn zu Münster zwar für selbigen convent hatt
abgefaßet, doch darbey unns zugemuhtet werden wollen, unns dhahin zu
obligiren, daß wir auch alhie selbige formb der volmacht einfolgen wolten,
dhawieder wir aber erinnert, daß in unnßer macht allein nitt stündte, dießem
convent, welchem gleichwoll seine reputation sowoll alß dem Münsterischen
gebühre, für unnßer haubt allein darzu zu verbinden, müsten die übrige
interessirte auch vernomben werden, denen wir dießorts nitt begehrten
vorzugreiffen. Obzwar sönsten es woll dhafür hielten, daß die Kayßerliche
mayjestätt ihrestheils kein bedencken machen würden, ebenselbe formb,
so zu Münster beliebt werden mögte, auch alhier einzufolgen und zu ge-
brauchen , unnd waß wir sölchergestalt darbey erinnert hetten, seie zu
reputation dießes convents und denen Schwedischen sowoll alß unns zu
gutem beschehen, hetten auch deßfals von dem Schwedischen residenten
zu Münster, dem Rosenhan, beyfall gehabt, der unns hierin recht gegeben
unnd deutlich vermeldet, wan wir unns schon darzu würden eingelaßen
haben, daß eß dannoch die Schwedische nit würden gethaen haben.
Syndicus hatt an dießer unnßer erleutterung satisfaction und will dieselbe an
die Schwedische ferners hinderbringen.