Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
329. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 Juli 21
Osnabrück 1644 Juli 21
Ausfertigung: KrA Fasz. 152 fol. 439–439’, 445–445’, praes. 1644 August 2 = Druckvorlage
– Kopie: RK , FrA Fasz. 92 III ad nr. 333 fol. 101–102’.
Französischer Beauftragter für Polen und Siebenbürgen. Zuziehung Dänemarks zu den Verhand-
lungen und venetianische Vermittlung in Osnabrück. Ankunft des Lampadius und eines Sekretärs
des Adm. s Hg. August von Sachsen. Schwedischer Vorschlag auf Ausdehnung der Neutralität
auf das Stift Osnabrück.
Wir haben [nr. 315] erhalten. Und bin ich, der graff von Awersperg, noch
gestern bey den königlich Dännischen gesandten von Langerman gewest
und under anderen verstanden, daß bey dem baron de Rortee alhie ein alter
edlman auß Franckreich, zwar unterm fürwandt, gleichsamb derselbe nach
Polen, ümb bey selbigen könig die compliment wegen der condolenz zu
thuen, geschickt werde, ankommen, eß würde aber selbiger edlman under
sölcher gelegenheit dürch Polen nach Siebenbürgen reisen
Genauere Angabe bringt APW [II C 1 nr. 194] ; danach sollten Nicolas de Flecélles, comte de
Brégy nach Polen und Antoine Fouquet, sieur de Marcilly-Croissy nach Siebenbürgen reisen.
Vgl. auch unten nr. 331.
So berichtete mich auch der von Langerman, daß er mitt dem ietzo zu
Münster anwesenden Pfaltzischen secretario Gernandt
Franz Gernandt. Vgl. APW [II C 1 nr. 161,E] .
und correspondentz, auch für und nach von demselben schreiben habe; der
habe unlengst in seinem an ihnen, Langerman, abgebenen schreiben frags-
weise gedacht, obs dan wahr seie, daß die königliche würden in Dennemarck
dießen convent zu besuchen und ihre gesandtschafft dhahero zu schicken
gemeindt sein, wir, die Kayserlichen gesandten, auch in befehl hetten, für
selbige herzukommende königlich Dännische gesandten gleidtbrieffe bey
denen Schwedischen zu suchen. Item, obs die königliche würden in Denne-
marck leiden würden, daß sich Venedig der interposition dießerendts
unterfange; und habe selbiger secretarius benebens zu verstehen geben,
daß er die ursach, warümb zwischen unns iüngste conferentz zu Lengeringen
gehalten worden, wiße, seie wegen der volmachten zu thuen gewest. Auß
welchen ümbstenden er, Langerman, abnehmen müße, daß dergleichen
materi unnd fragstück auß deß Venedischen ambassadors zu Münster an-
stifftung herfließen, weiln ihme ohnedaß bekandt, daß zwischen demselben
unnd bemelten Pfaltzischen secretario eine vertrewliche correspondentz seie.
Für wenig thagen ist der Braunßweigisch Lüneburgischer rahtt, doctor
Lampadius, und neben demselben auch einer von deß herrn administratoris
zu Magdeburg fürstliche durchlaucht geschickter secretarius alhie ankom-
men
Lampadius traf am 15. Juli in Osnabrück ein. Der Adm. Hg. August von Sachsen sandte
den Kreissekretär Christian Werner. Vgl. auch [nr. 326] und APW [II C 1 nr. 194] .
lauth sub nr. 1 beykommender abschrifft, eingelieffert, so ich beanthworttet,
wie beylage sub nr. 2. Der doctor Lampadius aber hatt sich entschüldigen
laßen, daß er seine credentialen noch erwartte.
Ist unns sönsten auch auff veranlaßung der Schwedischen gesandten von
dem thumbprobst alhie überbragt worden, daß ethwo zu beförderung der
zufuhr auch mehrer sicherheit willen im ab- und zureisen dienlich sein mögte,
dießen stifft in eine neutralitet zu setzen oder diejenige neutralitet, warin
dieße stadt dürch den praeliminarvergleich gesetzt worden, auff den gantzen
stifft zu extendiren. Wir müßen eß aber darfür halten, daß sölcher vorschlag
dem gegentheill zu vortheill, dhamit er seine in dießem stifft noch liggende
völcker mit mehrern nützen anderwerts gebrauchen möge, vorneimblich
aber dhahin angesehen seie, ümb von solcher neutralitet hernach eine nach-
folge auff den stifft Münster, bey abgang aber selbiges stiffts die in dießem
craiß vorhabende verfaßung hinderstellich, wo nitt gar unmöglich zu
machen; dhahero wir zu selben vorschlag nichts sagen wöllen, halten eß
auch auß ebenselben ursachen bedencklich, darzu einzurahten, daß dieß-
seidts darzu eingewilligt werden sölle.