Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
310. Auersperg an Nassau und Volmar Osnabrück 1644 Juli 4
–/ 310 /–
Osnabrück 1644 Juli 4
Kopie: KrA Fasz. 152 fol. 293–296 = nr. 309, C.
Gutachten über Austausch der Vollmachten bei Zulassung Dänemarks zu den Verhandlungen.
Nachdehm die herrn mediatores zu Münster diese quaestionem hypotheti-
cam den Kayserlichen herren gesandten daselbst vorgehalten
Vgl. [ nr. 307 ] .
nehmblichen, wann die Schweden undt Franzosen ihr worth von sich geben,
Dennemarkh ratione seines interesse ad hoc congressus zuzulaßen, ob alß-
dann wier, Kayserliche alhier, ad editionem plenipotentiarum fürgehen
wolten, halte ich darvor, es werde diese frag, gleich wie alle andere anwürff
bißhero, einig undt allein zu dehm ende von ihnen geschehen sein, damit sie
undt durch sie die gegentheil, wie weit ihre Kayserliche mayestätt in ihrer
handlung mit dem könig von Dennemarkh kommen seye, sonderlichen aber,
ob die gesuchte einschließung deßselben interesse bey diesen tractaten auff
anhalten hochermelter königlicher würden oder aus aigener bewegnüß von
ihrer Kayserlichen mayestätt herrüre oder nit, voraus wißen undt darnach
ihre consilia wieder unß richten mögen. Gesezt nun auff den fall, daß die
gegentheil dergleichen expromission, daß sie ersthocherwehnter königlichen
würden interesse bey diesen tractaten gegen die von ihnen verlangte editio-
nem plenipotentiarum mit den Schweden zulaßen wolte, schrifftlichen oder
mündtlichen durch die herrn mediatores erstatten würden, ersehe ich meines
geringen ermeßens nit, welchergestaldt sicherlichen ohne gefahr mehrer
weitterung oder auch mit waß nuzen wier unß hierinnen, bevoraus aber
auf den von herrn don Diego de Sayavedra gethanen vorschlag, daß nehmb-
lichen die Schwedische mit einer schrifft, daß sie den könig von Denne-
markh alß partem zu dieser handlung zue- undt zu gewinnung der zeit die
edition der vollmachten undt deren examinirung anizo vor sich gehen laßen
wolten, wir aber entjegen auch mit einer andern, daß außer dehme, waß die
vollmachten betrifft, wier vor ankunfft der Dänischen bottschafft nit weitter
in der handlung zu verfahren hetten, unß erklören solten, einlaßen mögen,
undt zwar auß nachfolgenden uhrsachen:
1. Weiln zu befahren, daß sich die gegentheil in abfaßung dergleichen
expromissionschrifften mit einmischung allerhandt unthuenlichen dingen
alles fleiß ein zeitlang auch auffhalten würden, damit es ein ansehen einer
handlung zwischen unß gewinnen undt dadurch Dennemarkh zu gelosia,
zu beschleunigung der Französischen undt Holländischen interposition undt
abseittigen friedt gebracht werden solt.
2. Wehre durch diesen actum, weiln man ohne gegenwarth der Dänischen
nicht weitter fortfahren köndte, einiger nuz nit alß die ungewiße gewinnung
dreyer wochen undt die satisfaction der inständig anhaltenden Münsteri-
schen herrn mediatorn zu erlangen, welcher aber, zumahlen diese instantien
auff ein gegentheilischen vortheil wieder unß gemeint sein müßen, nit der
wichtigkeit ist, daß man sich in die oberzehlte besorgende gefahr begeben
solte.
3. Ist dabey zu betrachten, daß der könig von Dennemarkh noch anizo
freye handt habe zu thuen undt zu laßen, die Plettenbergische negotiation
zu keinem schluß gebracht, noch den könig einige würkliche hülflaistung
biß dato von dieser seitten nit erfolgt, mit seinen aigenen waffen wieder
Schweden obgesiegt, ja sogar, da sie anfangs aigener mittel undt hülf looß
gewest sein, vielmehr zeichen von sich gegeben, daß sie zwar mit ihrer
Kayserlichen mayestät socius belli, aber nit socius tractatuum zu sein be-
gehrt , undt dannenhero ist mit denselben nuhmer alß nie zuvorn behuet-
samb zu gehen, kein apparentz einiger öffentlichen tractaten mit Schweden
zu geben, will geschweigen, daß man ohne vorbewust derselben mit
Schweden schrifften auffrichten, darinnen sein königlichen würden partem
oder sey gleich ein ander qualitet, wie sie wolle, erklären solte undt wer
weiß, ob nit die gegentheil hierdurch suchen, daß
4. der könig hierauß ein punthonor, daß man denselben beyderseits gleich-
samb leges, die zeit, wann er nehmblich nach examinirung der vollmachten
undt die qualitet, wie er nehmblich tanquam pars zu erscheinen habe, vor-
schreiben wollen machen undt sein königliche würden das contrarium
vielmehr (worzu der argwohn, ob wehre unter diesen beyden verglichenen
schrifften waß wider sie verborgen, sie auch antreiben würde) erwehlen
undt darauf erklären solten, sie wolten alhie tanquam interpositor quoad
res imperii undt pars auff beyder reich Dennemarkh und Schweden grenzen
oder sonst anderswo stehen undt verbleiben.
Diesem allen nach, auch weiln durch außschlagung dieser von den herrn
mediatorn gemachten quaestionis hypotheticae kein anders erfolgen kan,
alß daß die Franzosen, welche sich zu verbeßerung ihrer vollmacht conditio-
naliter , wann nehmblich alhier die edition der vollmachten mit Schweden
beschehen, mit solcher correctur biß dahin, wier aber damit biß zu ankunfft
der Dänischen bottschafft oder biß zu ferrern Kayßerlichen, nach einlangung
der Dänischen erklärung an unß erfolgenden allergnädigsten befelch zurük-
halten undt in ordinem ad pacem nit mehr noch weniger gehandlet oder
außgeschlagen wirdt, angesehen, daß wier unß vor ankunfft der Dänischen
in kein ferrern tractaten einzulaßen zu verbinden hetten, alß wehre ich der
unvorgreiflichen mainung, daß wier unß zu diesen vorschlag nit verstehen.
Wann was weithers an die Münsterische Kayßerliche bottschafft gebracht
würde, sie sich auff unsere, der Oßnabrugischen, erklärung beruffen, wier
aber dieselbe also einrichten solten: Wier erwartteten fast täglichen, die
nachricht zu erlangen, wann die Dänische bottschafft aufzubrechen gedächte;
damit aber die herrn interpositores auch in diesen abnehmen mögen, daß
wier die handlung gerne befürdert sehen, alß vermeindten wier, daß diese
sachen ihrer wichtigkeit nach einer conferenz würdig, undt sonsten dabey,
daß weiln die herrn Französischen gesandten die verbeßerung ihrer voll-
macht versprochen, sie kein bedenken tragen solten, dieselbe alsobald zu
erstatten, sintemahl die extradition derselben, ohne daß solche alhie mit
den Schweden geschehen, vorgenommen haben, sonders zweiffel darumben,
damit sie, die herrn Franzosen, hierdurch, daß sie mit dem einfall der
Schweden in Holstein und Dennemarkh ihren vorgeben nach nichts zu
thuen, von diesen Schwedischen consiliis nicht gewust hetten, sich der
incidentien, so daraus kommen, in geringen sachen gleich wie die verspro-
chene verbeßerung der vollmacht in werkh zu erstatten sein würde, nit
verhindern ließen, haben zu erkennen geben wollen, undt stünde hernach-
mahlen bey derselben belieben, ob sie weiter verfahren wolten oder nicht,
jedoch wolten wier dießeits über diese der mediatorum quaestion in loco
intermedio zusambenkommen. Diese zusammenkunfft aber müste ein zeit
anstehen undt dahero balt dießes baldt jehnes in loco daselbst gebeßert
undt der praetext des anstandes genomben werden. Hierdurch blieben die
gegentheil in hoffnung, daß diese unßere consultation, waß sie verlangen,
mit sich bringen werde. Wier gewinnen die zeit, biß ihre Kayserliche
mayestätt unß hierüber allergnädigst instruiren undt dieselbe vieleicht auch
inmittelst die königliche Dennemärkische erclarung zu händen bringen
mögen.