Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
280. Auersperg und Krane an Nassau und Volmar Osnabrück 1644 Juni 4
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Osnabrück 1644 Juni 4
Kopie: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 376–377’ = nr. 281,1 = Druckvorlage; ebenda Fasz.
92 II nr. 285 fol. 520–522’.
Gutachten, betreffend die Übergabe des Protestes gegen die französische Vollmacht.
Auf Schreiben vom 3. Juni
Siehe [ S. 456 Anm. 1 ] .
serliche mayestätt daß concept selbst approbirt und darauf deütlich selbigs
also zu übergeben befohlen, daß solchem allergnädigsten befehl praecise zu
inhaeriren und mit der exhibition selbiger schrifft fürnemblich darumb nitt
zurückzuhalten seie, weiln Keyserliche mayestätt sambt dero assistierende
chur-, fürsten und stende deß reichs in der Frantzösischen vollmacht zum
höchsten iniuriirt und de iniustitia belli diffamirt; dahero es auch eine not-
turfft sein wolle, eine contradiction darwieder in schrifften zu thun, damit
sich die Frantzosen inskünfftig solches wercks nitt mißbrauchen auch wohl
gar hernechst in öffenen trück geben mögen, gleichsamb man dießseidts
darzu stillgeschwiegen und nichts darwieder zu sagen gewüst hette. Und
weiln die herren mediatores kein bedencken gehabt, die Frantzösische anzü-
gige vollmacht anzunehmen und denen Keyserlichen abgesandten zuzu-
stellen , werden dieselbe auch verhöffentlich kein bedencken machen wöllen,
diese hingegen gesetzte exceptionschrifft, so mitt allem glimpf gestelt und
die Schuldt von dem könige, königin und anderen vornehmen ministris ab
und auf die schrifftsteller gelegt wirdt, zu hinderbringen. Es werden auch die
Frantzosen, weiln sich erbotten, die vollmacht auf die mündtliche erinnerung
zu corrigieren, durch die schrifftliche kein anlaß zu anderer resolution neh-
men können, also man sich dießseidts auf gemessenen Keyserlichen befehl zu
beruffen und daß man alhie nichts anders zu thuen, alß die schrifften herren
mediatoren zu übergeben und zu ersuchen, dieselbe den gegentheilen ein-
zuliefern . Wölten nun die herren mediatores solche schrifft nicht ubergeben,
sondern vermeinen, daß etwo durch die correctur der sachen ein begnügen
beschehen könne, so wölten zwar die Keyserlichen herren abgesandten
davon an ihr Keyserliche mayestätt gehorsambst berichten, vor sich aber
köndten sie darinn nitt dispensieren. Wegen interimsannehmung der parola
würden die herren mediatores denen Keyserlichen nitt verdencken, daß sie
in einer so wichtigen sache die sicherheit suchen und sich auf dergleichen
parola, zumahl es in dergleichen fälle nicht herkommens, nitt verlassen
könten. Es erinnerten sich die Keyserlichen herren abgesandten, das bey
hinc inde erstatteten visiten die Frantzösischen gesandten sich deutlich ver-
nehmen lassen, daz die bey vorgegangenen ungebürenden actibus und in
trück außgesprengten anzügen ex calore beschehenen verunglimpfung, ins-
künfftig mitt aller höffligkeitt und bezeigung gebürenden respects, aller
örtter soll wiederumb eingebracht und ersetzt werden und darnach dem
unahngesehen eben zu selbiger zeitt daß wiederspiel durch die iüngsthin
außgesprengte famosschrifft gethan. So hetten die gegentheil hiebevorn
beim praeliminarvergleich sogar ihr Keyserlichen mayestätt selbst eigene
expromission, daß die Spanische instrumenta in kurtzer zeitt zu handt
gebracht werden solten, nitt annehmen wöllen, da doch vorgezeigt worden,
daß ihre Keyserliche mayestätt von der königlichen mayestätt in Spanien, umb
dergleichen expromission pro re nata zu thuen, per publicum instrumentum
sein ersucht worden; daher ietzo desto weniger sich dergleichen expro-
mission zwischen ministros in einem so wichtigen werck werde füglich
wöllen practicieren lassen, undt da etwo die herren interponenten selbst
diese expromission auf sich nehmen wölten, so lege doch dießseidts defectus
mandati im weg und wüste man nitt, ob die herren interpositorn, wan der
sache würde recht nachgedacht und alle umbstände und in specie erwogen,
daß es gleichsamb daß ansehen gewinnen wölle, ob wölte man errores
Gallorum supplieren, dergleichen expromission auf sich werden nehmen
wöllen, welche letzte erinnerung gleichwol praeoccupando mitt gutem
glimpf und höffligkeit zu gemüht zu führen. Eben selbige meinung hatts
auch bey dem puncto wegen underlassung der visiten und cortesien, daß
man nemblich darinnen den Keyserlichen befehl praecise nachgehen und
sich auf keine andere temperamenta oder vermittelung abweisen lassen solle.
Erklärung vom 4. Juni gegen die schwedischen Gesandten = nr. 281.