Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
233. Auersperg an Trauttmansdorff undatiert [wahrscheinlich Osnabrück] 1644 April 21
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undatiert [wahrscheinlich Osnabrück] 1644 April 21
Ausfertigung: RK , fra Fasz. 46e, Konv. b fol. 274–274’, 276, Auflösung der Chiffre fol.
275–275’, praes. 1644 Mai 8 [ nur PS vorhanden ].
Ursachen des schwedischen Drängens auf Austausch der Vollmachten. Verhüten der Trennung
Dänemarks vom Kaiser.
PS Auß unßerer allerunterthänigsten relation an ihr Kayßerliche mayestätt
werden Ewer Excellenz des mehrern zu ersehen haben, daß aus anlaß der
zu Münster beschehenen vorweisung der vollmachten die Schwedische ge-
sandten von unß zu wißen begehrn, wann undt wie wier alhie auch ein
anfang machen undt die vollmachten einander vorweisen wollen. Die ursach
ihres füreilens muß sein, endtweder, daß sie unß von Dennemarkh spe pacis
oder Dennemark von unß metu exclusionis separiren, oder auch, damit dißeits
ein praeiudicialis actus der Dänischen interposition geschehe undt dadurch
den anreisenden Französischen interponenten de Tullerie sein negotiation
bey Dennemarkh desto leichter gemacht werde, in hoffnung, |:der Langer-
man werde die sachen zu ihrem vortheil überschreiben, welches die allzu-
grosse gemeinschafft mit den Franzosen:| mir diesen gedanken erwecket.
Hierüber wehre ich der unvorgreiflichen meinung, daß zue mehrer Sicher-
heit der sachen alles daßjehnige, so ihr Kayßerliche mayestätt unß in hoc
passu zur sinceration Dennemarks den von Langerman zu sagen aller-
gnädigst anbefehlen werden, auch von hoff auß an Dennemarkh gebracht
werde; undt dafern sich der von Plettenberg annoch beym könig befindt,
dieses noch darzu durch ihme mündlich allein: ihre Kayserliche mayestät
liesen diese inspection der vollmachten immediate geschehen, umb die ganz-
liche ruptur zu verhüten, wodurch die Schweden den unglimpf herüber
undt damit viel an ihre seiten zu fortsezung des kriegs bringen köndten,
auch zu besten des königs (dehm alles solle communiciret werden), damit
man bey dieser gelegenheit abmerken möge, auff waß für ein fueß die
Schweden diese tractaten stellen wollen.
Ist der könig zur zeit dieses anbringens mit ihrer Kayserlichen mayestätt
also verbunden, daß kein theil ohne den andern friede schließen dörffte,
so wirdt den könig dieser immediatanfang auch fortgang in der handlung
nit unlieb sein können, weiln er den außgang mit ihrer Kayserlichen mayestätt
zu genießen undt die seinigen auch dabey halten kan |:und wir vor denen
Schweden diese indivisibilem coniunctionem gegen ihnen allein offentlich
bekhennen dörffen:|. Ist es aber sach, daß der könig sich mit ihrer Kayser-
lichen mayestät nit so fest verbunden, sondern allein versprochen hatt, ohne
dero wißen kein friedt zu machen, alßdann müste man dieselbe noch mehrers
mündtlichen sinceriren, daß nichts praeiudicirliches vorgehen solle, |:jedoch
alhie nit underlassen, allgemach mit denen Schweden immediate, aber
mündtlich durch die unserigen (oder auch privatpersohnen alß den dechant
von St. Johann) in der handlung fortzufahren auch unß zu erlauben, gegen
denen Schweden ein mehrers desiderium pacis alß bißhero zu contestiern,
damit dieselbe in hoffnung, unß von Dennemarckh völlig zu separiern, die
reconciliation mit denselben umb desto weniger suechen, und dahero der
könig die genzliche verbündtnus mit dem Kaiser umb desto mehrers ver-
lange , welche alßdann einzugehen jedoch mehres in ordinem ad pacem,
wann es auch mit hinderlaßung eines stückhs von Pommern seyn müeßte,
alß das man durch fortsezung deß kriegs suechen solte, die Schweden dahin
zu bringen, daß sie ihr satisfaction an parschafft, umb Dennemarckh die
künfftige gelosie zu verhüetten, annemmben solten. Bey welcher praetension
Dennemarckh aniezo nit mehr bestehen kan, weilen ihme ein wolthatt
beschiehet, wann das seinige restituiert wirdt:|.