Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
233. Auersperg an Trauttmansdorff undatiert [wahrscheinlich Osnabrück] 1644 April 21

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–/ 233 /–

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Auersperg an Trauttmansdorff


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undatiert [wahrscheinlich Osnabrück] 1644 April 21

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Ausfertigung: RK , fra Fasz. 46e, Konv. b fol. 274–274’, 276, Auflösung der Chiffre fol.
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275–275’, praes. 1644 Mai 8 [ nur PS vorhanden ].

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Ursachen des schwedischen Drängens auf Austausch der Vollmachten. Verhüten der Trennung
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Dänemarks vom Kaiser.

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PS Auß unßerer allerunterthänigsten relation an ihr Kayßerliche mayestätt
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werden Ewer Excellenz des mehrern zu ersehen haben, daß aus anlaß der
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zu Münster beschehenen vorweisung der vollmachten die Schwedische ge-
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sandten von unß zu wißen begehrn, wann undt wie wier alhie auch ein
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anfang machen undt die vollmachten einander vorweisen wollen. Die ursach
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ihres füreilens muß sein, endtweder, daß sie unß von Dennemarkh spe pacis
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oder Dennemark von unß metu exclusionis separiren, oder auch, damit dißeits
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ein praeiudicialis actus der Dänischen interposition geschehe undt dadurch
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den anreisenden Französischen interponenten de Tullerie sein negotiation
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bey Dennemarkh desto leichter gemacht werde, in hoffnung, |:der Langer-
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man werde die sachen zu ihrem vortheil überschreiben, welches die allzu-
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grosse gemeinschafft mit den Franzosen:| mir diesen gedanken erwecket.
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Hierüber wehre ich der unvorgreiflichen meinung, daß zue mehrer Sicher-
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heit der sachen alles daßjehnige, so ihr Kayßerliche mayestätt unß in hoc
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passu zur sinceration Dennemarks den von Langerman zu sagen aller-
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gnädigst anbefehlen werden, auch von hoff auß an Dennemarkh gebracht
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werde; undt dafern sich der von Plettenberg annoch beym könig befindt,
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dieses noch darzu durch ihme mündlich allein: ihre Kayserliche mayestät
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liesen diese inspection der vollmachten immediate geschehen, umb die ganz-
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liche ruptur zu verhüten, wodurch die Schweden den unglimpf herüber
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undt damit viel an ihre seiten zu fortsezung des kriegs bringen köndten,
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auch zu besten des königs (dehm alles solle communiciret werden), damit
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man bey dieser gelegenheit abmerken möge, auff waß für ein fueß die
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Schweden diese tractaten stellen wollen.

[p. 366] [scan. 396]


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Ist der könig zur zeit dieses anbringens mit ihrer Kayserlichen mayestätt
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also verbunden, daß kein theil ohne den andern friede schließen dörffte,
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so wirdt den könig dieser immediatanfang auch fortgang in der handlung
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nit unlieb sein können, weiln er den außgang mit ihrer Kayserlichen mayestätt
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zu genießen undt die seinigen auch dabey halten kan |:und wir vor denen
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Schweden diese indivisibilem coniunctionem gegen ihnen allein offentlich
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bekhennen dörffen:|. Ist es aber sach, daß der könig sich mit ihrer Kayser-
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lichen mayestät nit so fest verbunden, sondern allein versprochen hatt, ohne
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dero wißen kein friedt zu machen, alßdann müste man dieselbe noch mehrers
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mündtlichen sinceriren, daß nichts praeiudicirliches vorgehen solle, |:jedoch
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alhie nit underlassen, allgemach mit denen Schweden immediate, aber
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mündtlich durch die unserigen (oder auch privatpersohnen alß den dechant
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von St. Johann) in der handlung fortzufahren auch unß zu erlauben, gegen
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denen Schweden ein mehrers desiderium pacis alß bißhero zu contestiern,
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damit dieselbe in hoffnung, unß von Dennemarckh völlig zu separiern, die
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reconciliation mit denselben umb desto weniger suechen, und dahero der
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könig die genzliche verbündtnus mit dem Kaiser umb desto mehrers ver-
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lange , welche alßdann einzugehen jedoch mehres in ordinem ad pacem,
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wann es auch mit hinderlaßung eines stückhs von Pommern seyn müeßte,
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alß das man durch fortsezung deß kriegs suechen solte, die Schweden dahin
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zu bringen, daß sie ihr satisfaction an parschafft, umb Dennemarckh die
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künfftige gelosie zu verhüetten, annemmben solten. Bey welcher praetension
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Dennemarckh aniezo nit mehr bestehen kan, weilen ihme ein wolthatt
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beschiehet, wann das seinige restituiert wirdt:|.

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