Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
172. Auersperg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 Februar 4

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Auersperg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1644 Februar 4

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 68–75’, 81–82’, Auflösung der Chiffre fol.
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76–80 = Druckvorlage – Kopie: Giessen 203 fol. 769’–776 – Druck: Gärtner II nr. 165
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S. 431–439.

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Abschiedsbesuch Krabbes und von der Lippes: Suspension der dänischen Vermittlung, Abraten
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einer Abschiedsvisite bei den schwedischen Gesandten, Beteuerung kaiserlichen Beistandes. Ersuchen
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der Dänen, Werbungen im Niedersächsischen Kreis zu gestatten.

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Vorgestern, den andern dießes, sein die königlich Dännische abgesandten
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Otto Crabbe unnd der von der Lipp bey unns gewest unnd ihr anbringen
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dhahin gerichtet, daß eß weldtkündig, mit waß für trewer sorgfältiger
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bemühung die königliche würden in Dennemarck nuhn etliche jahren hero
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sich der widerbringung deß lieben friedens angelegen sein laßen, waß die-
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selbe derentwegen für vielfältige kostbare schickung hin und wieder gethaen,
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und endtlich auch, nachdeme eß mit dießem werck so weith kommen, daß
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die mahlstatt zur handlung auch tagh und zeitt beliebt worden, ihre hoch-
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ansehentliche gesandtschafft dhahero geschickt und sich keins anderen ver-
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sehen gehabt, alß daß eß allerseidts redlich würde gemeindt sein unnd die
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lengst gewünschte heilsambe friedenßhandlung dermahlleinst in Gottes
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nahmen ihren anfang gewinnen sölte; nachdeme man aber Schwedischer
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seithen sölche ihrer königlichen würden gutte intention unnd trewe freundt-
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schafft mit so großer undanckbarkeit belohnet, daß die königliche würden
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wieder aller völcker rechten mit herescrafft feindtlich angefallen worden,
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so müsten sie sölchs zwar derzeitt dhahingestelt sein laßen, könten aber
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nit geübrigt sein, ihre gesandten wieder von hier zurückzuforderen, nit
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zwar in meinung, sich dardürch der einmahll von allerseidts interessirten
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ihro auffgetragene interposition zu begeben (maßen sie sich dan gegen
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Ewer Mayestät versehen wolten, daß eß dieselbe bey ihrer beliebung der
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interposition halben allerdings werden bewenden laßen), sondern ihr dieß-
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orts tragendes officium so lang zu suspendiren, biß ihro wegen also zuge-
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fügten kösten unnd schaden auch schimpffs unnd schmach gebührende
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wiederkehr unnd erstattung beschehe; und sein sie, abgesandten, befehlicht,
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unns sölchs anzuzeigen unnd dhamit von unns urlaub zu nehmen. Würden
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auch dergleichen anzeigung bey denen Schwedischen thuen, ihr collega, der
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von Langerman, aber alhie verpleiben, ümb auff alles, waß fürgehett, auff-
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sicht unnd acht zu haben.

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Wir haben geanthworttet, daß ihrer königlichen würden große merita unnd
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vielfältige bemühung, so sie mit unaußsetzlichem eyffer zu wiederbringung

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deß lieben friedens seithero im werck hetten scheinen laßen, der gantzen
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weldt gnugsamb bekandt seie unnd dhahero der Schweden feindtlichs vor-
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nehmen , unnd daß dießer einfall eben zu selbiger zeitt, dha die gantze weldt
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auff einen algemeinen frieden zugelegt gehabt, zu werck gerichtet worden,
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soviell desto unchristlicher, die königliche würden auch keinsweegs zu
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verdencken, daß sie selbiges empfinden unnd zu gemüht ziehen; hetten
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unns billich zu bedancken, daß man unns von dero gnädigsten befehll unnd
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abforderung ihrer gesandtschafft also habe wöllen zu wißen thuen, |:daß
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aber auch den Schwedischen durch sie, gesandten, davon solte angezeigt
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werden, bedeuchte unß nit ohne nachdenckhen zu sein, in erwegung, die
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Schwedischen solche erclerung mit begebung der interposition für ein
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gewünschte apertur zur außsöhnung und die heimbsuchung für die höchste
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ehr und dahin dörfften außdeutten, gleichsamb man die zuegefüegte iniuri
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und schmahe gedenckhe schwinden und nachzulassen. Ersuchten derhalben
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die gesandten, sich was mehrers zu explicieren, wohin dergleichen notifi-
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cation und andeuttung bey denen Schwedischen gemeint sein solte, und ob
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nit dieselbe ihnen von grossem nachdenkhen vorkhomme.

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Die gesandten: müeßten es bekhennen, daß die andeuttung und besuechung
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bey denen Schwedischen was bedenckhlich und wol mehrers nachsinnen
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bedörffe, sein aber also instruiert und wußten nit, wie der sach zu thuen.
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Erinnerten sich auch, daß das königliche schreiben also in generalibus
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abgefaßt, daß sie daraus abnemmen müeßten, der könig müeßte es damals,
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wie daz schreiben abgangen, gleichsamb praesupponiert und glaubt haben,
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daß entweder ein stillstandt der waffen zwischen Ewer Kayserlichen Maye-
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stät und der cron Schweden oder andere geheimbe tractaten under handen
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gewest sein, und es sonsten vast eine unmügligkeit beym könig sein gehalten
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worden, daß der einfall ohne dergleichen vortheil hette beschehen können;
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sie, abgesandten, könten aus dem dato selbigen schreibens abnemmen, das
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etwo vier tage zuvor dem könig von dem einfall wurde nachrichtung ein-
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gelangt und derselb deßwegen noch was bestürzt geweßt sein; glaubten es
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selbst, wan der könig von Ewer Mayestät bestendiger affection und freundt-
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schafft , und das dergleichen tractaten, wie angezogen, mit denen Schwedi-
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schen nit vorgangen, was mehrer nachrichtung wurde gehabt haben, daß
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sie, die gesandten, anderst wurden instruiert haben. Darauf wir: daß bey
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solchen und dergleichen umbständen vilmehr auf die intention und reputa-
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tion deß königs alß den buechstaben deß schreibens zu gehen; man finde
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ihr königlichen würden mainung dahin gerichtet, daß sie den einfall der
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Schweden resentiren und deßwegen reparationem damni et reputationis
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haben wollen, bey welcher bewandtnus die heimbsuechung bey denen
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Schwedischen nothwendig zuruckhpleiben müeßte, dann beedes könte nit
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zusammenstehen, eine iniuri zu gemüeth zu ziehen und gleichwol den
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iniurianten zu ehren und einer heimbsuechung bey einem so grossen convent
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zu gewürdigen; nehme auch inter privatos dergleichen begrüeßung actionem
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iniuriarum hinweckh, zu geschweigen zwischen potentaten und herren,

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und könte dergleichen heimbsuchung ohne verkleinerung ihr königlichen
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würden nit beschehen, weilen es scheine, alß wolte man den Schweden
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nachgehen; seye es etwo darumb zu thuen, daß sich die königliche würden
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der interposition nit begeben wollen, ist gnueg, das man unß davon ange-
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zeigt , dann die Schwedischen wurden für ihr haubt allein wol keinen andern
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interponenten wider diesseits belieben eintringen; gesezt aber, das sie die
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königliche würden bey der interposition nit mehr gedulden wolten, so
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könten die königliche würden solches zwar wol entpfinden, aber darmit
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die interposition nit erwehren; unßers ermessens wurden die königlichen
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gesandten beym könig mehr danckh davon haben, wann sie in erwegung
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solcher und mehr anderer umbständten die heimbsuechung bey denen
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Schwedischen underlassen alß vortstellen werden. Die gesandten wollen
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den sachen was mehr nachdenckhen, mögten immittels wünschen, das die
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königlichen würden nur ein wenig nachrichtung von Ewer Kayserlichen
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Mayestät aufrichtiger intention, daß auch mit den Schweden nichts gehandelt
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oder geschlossen, sonderlich aber von demiehnigen haben möchten, was
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iungsthin zwischen unß communiciert worden, umb dieselbe desto mehr
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zu animiren; die wußten aber noch von nichts, und lige der reichcanzler
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Höge noch zu Hamburg und könne nit hiendurchkommen. Die königliche
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würden sollen sich diser reden, wie ihr von der Schweden einfall für-
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khommen , haben verlautten lassen: nun wolan, man ziehet mich bey haaren
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mit hinein und will mir auch in meinen alten tagen keine ruehe gonnen,
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so seye es.

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Wir: seye unß laidt, das gemelter canzler nit durchkommen könne, sey
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gleichwol viel daran gelegen, daß die königliche würden von dergleichen
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sachen alsobaldt nachrichtung erlangen, man könte sich wol versichert
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halten, daß Ewer Kayserliche Mayestät die königliche würden nit lassen,
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sondern mit ganzer ihrer macht beystehen werden, hingegen müesse man
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auch Dennemarckhischer seithen bey Ewer Kayserlichen Mayestät stehen
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und dergleichen insinuationes ad partem underlassen; wegen deß stillstandts
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solten ihnen kein schwürigkeit machen, seye nichts daran, man habe in-
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mittels die statt Sittaw hinweckhgenommen und steets wider die Schwe-
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dischen operiert. Schweiniz

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Schweidnitz, Stadt an der Weistritz, im Hgtum. Schlesien.
und Oppeln

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Oppeln, Stadt an der Oder, im Hgtum. Schlesien.
wurden iezo angriffen und andere
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örtter bloquiert. Wir verhofften von dergleichen materi mehrere nachricht
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und bevelch zu erlangen, so ihnen, Dennemarckhischen, bessers trawen
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zu diser seithen zu sezen, alß es scheine, daß sie noch zur zeitt thetten,
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anlaß geben wurde. Warauf die gesandten was mehr befriedigter von unß
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abgeschieden.

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Andern tags darnach aber, nemblich gestern, haben wir die gesandten hin-
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widerumb in ihrem logiament heimbgesuecht, nit soviel uhrlaub zu nemmen,
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alß die visitation bey den Schweden zu verhindern:|, und ist unns gleich

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selbig mahll wenig stunde zuvor Ewer Kayserliche Mayestät obristen hoff-
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meistern unnd geheimen raths, graffen von Trautmanstorff, an mich, den
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graven Awersperg, under dato 20. Januarii gegebene nachricht

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Konnte nicht ermittelt werden.
, daß mitt
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denen Schweden einiger stilstandt nitt geschloßen, zu gewünschter zeitt
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zukommen, deren wir unns bey selbiger conferentz auch trefflich woll
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bedienet unnd die Dännische gesandten sehr dardürch incouragiert, zu-
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mahlen , weilen auch in selbigen schreiben von gestilter oder unterbrochener
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unruhe in Sibenbürgen gedacht worden, welche bewandtnüs unnd ümb-
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ständt denen abgesandten Ewer Kayserlichen Mayestät macht, unnd waß
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für treffliche assistentz unnd hülff von deroselben die königliche würden
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in Dennemarck zu gewartten hetten, gnugsamb für augen gestelt. Dhahero
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wir soviel desto mehr |:in dieselbe getrungen, daß die vorhabende visita
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bey den Schweden unterlassen wolten, weiln es sonsten eine gelosia bey
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Euer Kayserlichen Mayestät hof erwecken auch grosse nachredt bey dem
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convent zu Münster verursachen dörffte, wann die königlich Dennemärkhi-
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sche dergestalt gegen die Schweden zu humiliren und die erste sein wolten,
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die sich zur aussöhnung insinuiren theten. Solte die visita aber mehr auff
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eine anzeigung des königs zorns und denunciation, daß die königliche
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würden reparationem damnorum haben wolten, angesehen sein, liesse sich
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solches füglicher durch einen heroldt alß gesandte thuen, und wolte ihnen,
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den gesandten, selbst verkleinerlich sein, sich darzue gebrauchen zu lassen;
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und weiln sie dem Ochsenstern bey seiner ankonfft nit entgegenzuschickhen
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oder ceremonies bey demselben zu gebrauchen gemeint und uns ersucht,
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daß wir dergleichen auch nit thuen wolten, wurde sich viel weniger mit der
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visita thuen lassen, weiln sie darmit dasjenige selbst thuen wurden, was sie
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von uns nit zu beschehen gern sehen wolten:|.

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Nuhn haben sölche und dergleichen erinnerungen gleichwoll soviell bey
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denen gesandten gewürckt, daß sie sich deutlich erclehrt, |:es liege ihnen
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zwar die instruction vor augen, befinden aber die angezogene rationes der
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erhebligkheit, daß sie ursach hetten:|, denen sachen noch ferners nachzu-
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dencken , maßen sie dan sich hierüber ferners zu underreden unnd nach für
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ihrer abreiß gegen unns also darauff erclehren wölten, daß wir darahn
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satisfaction haben würden. |:Gaben darbey ferners zu verstehen, daß die
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königliche würden gern dieser endts wolten 3000 mann werben lassen.
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Sie, gesandte, hetten befehl, mit uns daraus zu reden, obs nit bey Ewer
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Kayserlichen Mayestät zu erhalten sein mochte, daß der königlichen maye-
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stät zu solchem behueff möchten drey örther (nehmblich die Vechta

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Vechta (Kreisstadt), im Niederstift Münster.
, die
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statt Warndorff und Rheyne) gegen genugsamber versicherung, daß nie-
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mandt anders alß Euer Kayserliche Mayestät wieder abgetretten werden
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solten, eingeraumbt werden. Wir haben erinnert, daß beyde örther, Warn-
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dorff und Rheyne, Stifftmünsterische stätt und mit Churcöllnischem volckh

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besezt wehren, wurde also darmit difficultet geben, doch wolten Euer
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Kayserlichen Mayestät darvon gehorsambst hinterbringen. So waren die
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Dennemarkische gesandte auch der mainung, daß nit wohl daran beschehe,
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daß man die Schwedische völckher, so von nation Schweeden sein, sonder-
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lich auff den orthen, die sich auff discretion ergeben müssen, also liesse
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abziehen, und wolten es besser und zu Euer Kayserlichen Mayestät und zu
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der ganzen christenheit dienst zu sein erachten, wann selbige nation als
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Schweeden wurden auff die gränizen, jedoch unter Teutschen officiern,
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wieder den Türkhen gelegt, weil sie starkh von gliedern, arbeitsamb und
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mit wasser und brodt zufrieden, sonsten auch trew sein müsten, aber ihnen
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kein orth anvertrawet, noch deren so viel ahn einen orth gelegt werden,
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daß sie darinnen meister werden könten:|. Haben unns auch beyverwahrtes
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ahn sie auß dem Haagen einglangtes schreiben communicirt, so wir hin-
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zulegen .


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Beilage


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[1] [ Relation aus den Haag, 1644 Januar 16/26 ] fehlt. Kopie: Giessen 203 fol. 776–779 –
17
Druck: Gärtner II nr. 153 S. 402–406; Meiern I S. 175–176 ( = I 2,11 ).

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Der schwedische Einfall in Dänemark ist in Holland ungünstig aufgenommen worden.

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