Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
28. Auersperg an Ferdinand III Osnabrück 1643 August 18
Osnabrück 1643 August 18
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46c, Konv. b fol. 51–52’, 55, Auflösung der Chiffre fol. 53–54.
Verhandlungen mit den schwedischen Gesandten unter Umgehung der dänischen Vermittlung.
Schwedische und brandenburgische Satisfaktion.
…|:Wan nun bey diser ganzen friedenstractation der könig von Denne-
marckh viel mehrers vor ein interponenten wegen seines staats unnd interesse
alß vor ein unparteylichen interpositorn zu halten unnd darumben zu erachten
ist, derselbe werde vor erlangter eigenen und zu seines reichs sicherheit
praetendierten satisfaction oder habender richtigkheit der mit Pohlen unnd
Moßcaw gegen anwachßender macht der cron Schweden vor seyender
verbüntnus diese tractaten viel meher verzogen alß geschlossen sehen, alß
würdt nothwendig darumben auch ein anderer abweg zu tractieren, iedoch
aufs behuetsambste unnd meines erachtens nit ehender zu nemben oder zu
suechen sein, alß die Schweden von ihrer aigen satisfaction würckhlichen
unnd begierlich handlen werden, weiln vorhero denselben khein rechter
ernst oder auch khein solche confidenz zuzutrawen, die wol villeicht selbsten
alles fleis ein praeterition der Dennemärckhischen, aber allein zu disseitiger
offension denselben vorschlagen dörffen.
Wie man sich aber auf den fall, man zu dergleichen anderwerttigem modo
zu tractieren obbeschriebenermassen gelangen würde, gegen den chur-
fürstlichen , sonderlich den Churbrandenburgischen der communication
halben (so gefärlich unnd verhinderlich vileicht sein khan) zu halten, stehet
zu Ewer Kayserlichen Mayestätt allergnädigsten befelch, unnd thue ich
meinestheils in puncto satisfactionis der cron Schweden eben der Denne-
märckhischen ohn zweifel erfolgenden contradiction oder begerten würckh-
lichen versicherung am meisten befahren, das Churbrandenburg, soviel es
sie wegen Pommern betreffen mueß, ihre einwilligung nit geben würdt
wollen, bis nit alhie in loco wegen ihrer gegensatisfaction, die sie villeicht
nit an gelt, sondern ein benachparten stuekh landtes praetendieren würden,
ein völlige richtigkheit gemacht sey, da doch am vorträglichsten sein würde,
dieselb damit auf erstkhünfftigen reichstag, dessen gesambten ständen die
vergeltung obligen mueß, zu verweisen:|. So alles, ob eß zwar |:mehrers
zum schluß als anfang der tractaten:| gehörig, habe ich doch auß anlaß dero
allergnädigsten befelch Ewer Kayserlichen Mayestätt hiermit allergehor-
sambst nit verhalten sollen.