Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
279. Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Volmar und Krane Linz 1645 November 3
Linz 1645 November 3
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 18 [ praes. Münster 1645 November 14 ] = Druck-
vorlage – Konzept: RK , FrA Fasz. 48b fol. 1–2 – Kopie: ebenda Fasz. 47b fol. 212–213’;
ebenda Fasz. 92 VI nr. 903 fol. 454–455’; Giessen 206 nr. 146 S. 907–912 – Druck:
Gärtner VI nr. 135 S. 617–620.
Vermeiden der Vermittlung der Reichsstände. Admissio exclusorum. Sitz und Stimme für die
Stadt Bremen. Titel für Longueville.
Eingangsbestätigung von nr. 260 und nr. 262. Ihr sollt den Ständen andeuten: wir
werden auch nit underlaßen, bey fortsezung der tractaten und auf erfol-
gende weitere erklerung der cronen unß in einem und dem anderm ihres
guetachtens und was zu befürderung diss fridenwercks dienlich iederzeit
gnedigst zu gebrauchen. Was aber die von denen Schwedischen gesandten
zu Oßnabrugg bey disem actu erweckte difficulteten anlangt, als ob ein
notturfft sein wolte, das nit allein das völlige Meinzische directorium, son-
dern auch etliche aus denen anderen fürsten und stenden sich bey denselben
finden solten, da wollen zwar wir unß gnedigst versechen, es werden die
Schwedischen immittelst von solcher ihrer praetension für sich selbst gewi-
chen sein, oder da solches nit geschehen, von euch der von ihnen beliebte
weg ergriffen und ihnen unser Kayserliche antwort entweder durch ewern
secretari oder vil lieber durch euch selbst persöhnlich zuegestelt worden
sein; da aber solches wider verhoffen noch nicht erfolgt, so hettet ihr es
noch zu verrichten und zumahlen dise und andere occasiones mit dem gegen-
theil zu einer persöhnlichen conferenz zu gelangen nicht außer acht zu
lassen. Gleichwie wir aber gnedigst nit für ratsamb halten, das die ganze
Churmeinzische gesandtschafft sich von Münster ab und nacher Oßnabrugg
begeben solle, also halten wir noch mehrers für bedencklich, das denen
churfürstlich Meinzischen und Brandenburgischen gesandten zu disem und
dergleichen mediationsactibus noch mehr andere stendt beygeordnet wer-
den sollen, sondern wollen vilmehr, daß ihr vorhin anbevolhenermaßen
daran seyet, damit aller eingang zu solcher adiunction und zueziehung meh-
rer stendt in diß mediationwerckh vermitten verbleibe.
Was dan ferner den punctum excludendorum und in specie Magdenburg
und Hessen Cassel betrifft, da laßen wir es bey unserer iüngst under datis
den 24. und 27. Octobris ahn euch ergangenen erklerung allerdings bewen-
den und wollen gewertig sein, weßen die stendt zu Münster sich auf das
von denen Oßnabruggischen iüngst an sie kommene schreiben ferner erklern
werden. Imgleichen bleibt es bey deme, weßen wir uns wegen Baden Dur-
lach und Nassau Saarbruckhen auf dem fal, sie sich auf die nunmehr ohne
zweifel alda publicierte amnistiam und cassation der in derselben vorhin
reserviert gewesenen suspension effectus zu dem Pragerischen fridenschlusß
bequemet und denselben angenohmen, bereits erklert.
Wegen der statt Bremen lassen wir es bey dem in puncto voti et sessionis
vor disem ergangnen decreto suspensivo beruhen
Vgl. APW [ II A 1 S. 103 ] und [ 160. ]
das ihr euch disfals ganz passive haltet, in nichts herauslasßet, sonder mit
mangl habenden bevelchs euch entschuldiget.
Belangend endtlich den von dem duca de Longeville praetendirten titl
Altezza, da bleibt es nochmal bey dem, das demselben dißorts nichts bewil-
ligt , auch nichts abgeschlagen, und wir wollen ewerer, unserer gesandten
zu Münster, fernern relation, wie es mit der visita und mündtlichen con-
ferenz abgangen, gnedigst erwartten.