Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
260. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 Oktober 19
Osnabrück 1645 Oktober 19
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 108–109’,
114–115, praes. 1645 Oktober 31 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI ad nr. 855b
fol. 283–286; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 104 S. 667–677 – Druck:
Gärtner VI nr. 107 S. 491–497.
Verzögerung der Übergabe der Responsion auf die schwedische Proposition. Beurteilung der Re-
sponsion durch die kurmainzischen und kurbrandenburgischen Bevollmächtigten. Antrag der Stadt
Bremen auf Admission im Städterat.
Auf nr. 244. Wir hatten uns mit unseren Kollegen in Münster verglichen, die Responsion
auf die Propositionen der Kronen am 16. Oktober hinausgehen zu lassen und haben
sie dementsprechend den kurmainzischen und kurbrandenburgischen Bevollmächtigten
zur Aushändigung an die schwedischen Gesandten übergeben. Diese haben die Annah-
me unter ungereimbten fürwenden, wie das beiliegende Protokoll zeigt, verwei-
gert . Wir haben unsere Kollegen in Münster gebeten
bevollmächtigten zu veranlassen, sich nach Osnabrück zu begeben, da sonst die Gefahr
besteht, daß das kurmainzische Direktorium nicht anerkannt wird und die consul-
tationes bey diesem convent in ein stecken gerahten dörfften, dan die Schwe-
dische deüten deß Churmeintzischen principalgesandten gegenwarth pro
necessario adimplemento des praeliminarvergleichs aus und werden soviel
desto weniger bey diesem passu weichen wollen. Wier erwartten auff sel-
bigs gesandten erclehrung und der churfürstlichen gesandten zu Münster
guttachten, darnach wier uns richten wollen.
Es scheinet auch, das es beyden cronen Franckreich und Schweden nur
leith thut, das sich Ewer Mayestätt so heroisch und friedtlich auff deren
propositiones erclehrt haben, derowegen suchen sie alles herfür, was sie
können, umb das werck – was sie directo nitt vermögt – per indirectum
schwerer zu machen, weiln ihnen die beste gelegenheit, die tractatus lenger
auffzuhalten, durch bemelte resolution abgeschnitten und benohmen wor-
den , sie sich auch befahren müßen, das ihnen die stände algemach abfallen
dörfften, dan aus deren discursen, soviell uns davon fürkommen, fast durch-
gehend zu vermercken, das sie an Ewer Mayestätt resolution (ob zwar noch
einer mehreren erleüterung darüber verlangen und ethwo die Pfaltzische
sach gern mitt hineingezogen haben wolten) eine große befriedigung
haben.
Der Churbrandenburgische adiunctus Dr. Weßenbeck, so anstatt des Dr.
Fritzen substituirt, hatt gegen den Churmeintzischen abgesandten, den von
Brembser, Ewer Mayestätt erclehrung hochgerühmbt und deütlich gesagt,
das daraus von Ewer Mayestätt friedtliebenden gemüht gnugsamb abzu-
nehmen ; sey zwar wohl zu vermuhten gewest, das endtlich eine solche
erclehrung würde herauskommen sein, es hette sich aber fast niehmand
können fürstehen laßen, das selbe resolution alsobald im anfang würde
herfürkommen. Der von Löwen hatt gegen mich, Crane, in discursu ver-
meldet , das sich Ewer Mayestätt heroisch und löblich resolviert hetten und
gebe ihme dahero wunder, warumb die protestierende nitt zurückgedech-
ten , sondern immerforth ihre correspondentz mitt denen Schweden con-
tinuirten und noch viell comminieren und drewen dörfften, da sie doch
mitt ihrem beyfall der Schwedischen macht das geringste nitt geben köndten,
ja unter ihnen allen keiner sey (wan Braunschweig Lüneburg werde auß-
genohmen ) der eine eintzige compagney ins veldt zu setzen vermöchte.
Waraus gleichwohl soviell zu vermercken, das die Churbrandenburgische
durch diese erclehrung zimblich verändert und gewunnen worden, und
was dieselbe etwoh für passiones bey diesen werck wegen des Churmeintzi-
schen directorii bezeigen, vermuhten wier dahin angesehen zu sein, umb
selbigs directorium plene alhie zu haben und dadurch des herrn bischoffen
zu Oßnabrug fürstliche gnaden und denen Churbeyerischen die gelegenheit
zu benehmen, selbigem directorio also nahe an der hand zu sein; dan die
Churbrandenburgische sich mehrmahl deßwegen beschwert, gleichsamb
sich der Churmeintzische allzusehr von bemelten fürsten und denen Chur-
beyerischen einnehmen und führen ließen undt scheinet auch darauff das
secretum zu liegen, warumb die protestierende von ihrem ersten vorschlag
circa modum consultandi und abtheilung der reichscollegien außgesetzt und
sich geendert haben.
So melden sich auch der statt Bremen abgeordnete pro admissione zur ses-
sion im reichsstattraht an, beruffen sich auff ihre possession und bey jüng-
sten reichstag verübten actu possessionis; und ob wier ihnen zwar müßen
zu verstehen geben, das immittels ad instantiam des herrn administratoris
ein anders per decretum
ihnen selbigs decretum niehmals seie insinuirt, weniger sie darüber ver-
nohmen oder gehört worden, und bitten deme unangesehen, sie wenigst
nitt zu verhindern, wolten ihre sachen schon bey den ständen richtig ma-
chen .
Wier wölten bey solcher bewandtnüs undt gesetzten fundament, das bemel-
tes decretum niehmals insinuirt worden, der unvorgreifflichen errinnerung
sein, das wier uns von Ewer Mayestätt wegen nitt zu wiedersetzen hetten,
zumahlen auch bey gegenwertiger handtlung dahin zu sehen, damitt die
stätte, so noch für allen ständen die vermöglichste sein, nur mögen gewun-
nen und alle gelegenheit benohmen werden, sich an die ubrige stätte zu
hencken, causam communem daraus zu machen und woll gar bey den auß-
wertigen cronen selbst assistentz zu suchen. – Hinweis auf beiliegenden schwe-
dischen Paß.
[1] Extractus protocolli, Osnabrück 1645 Oktober 15, 16. Kopie: RK , FrA Fasz. 48a,
Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 110–113’ – Druck: Gärtner VI nr. 102
S. 479–483. [ Kopie: Giessen 206 nr. 97 S. 631–639, nr. 103 S. 664–667. ]
15. Oktober: Wir haben die kurmainzischen und kurbrandenburgischen Bevollmächtigten
ersucht, den schwedischen Gesandten unsere Antwort auf die Proposition zu überbringen.
Diese haben sich dazu bereit erklärt und durch ihre Sekretäre Oxenstierna um Angabe eines
Empfangstermins gebeten. Dieser aber hat einen Tag Aufschub gewünscht, da er sich un-
päßlich befinde. Der kurbrandenburgische Sekretär hat dem kurmainzischen Sekretär er-
zählt , seine Herren hätten ihn, sobald sie von ihrem Auftrag vernommen, zu den schwedischen
Gesandten geschickt, ob sie irgendwelche Bedenken hätten. Er, secretarius, möegte wünschen,
daß seine herren, die Churbrandeburgische gesandten, dergleichen unnötige sachen
bey denen Schweedischen zu erinnern unterlaßen heten; wölte auch denselben selbst
zu gemüth führen, daß nit wol daran geschehen, weiln er vermerckt hete, daß der
Oxenstern diese insinuation also aufgenhommen, ob wölte der cron Schweeden
nit ehr gnug beschehen, wan die Keiserliche antwort nur durch die churfürstliche
sölte vorgebracht und nit auch einige von dem fürstlichen und stettischen collegio
beygeordtnet werden. Es seie aber auch solche zusammenfüegung von sämbtlichen
stendten wegen des streitigen praedicats excellentz nit practicabl.
16. Oktober: Wir haben den kurmainzischen und kurbrandenburgischen Bevollmächtigten
erklärt, ihnen unsere Antwort auf die Proposition zustellen zu müssen, damit uns nicht der
Vorwurf gemacht werde, nicht pari passu an beiden Kongreßorten vorgegangen zu sein; stellten
ihnen aber anheim, dieselbe heute oder zu gelegenerer Zeit den Schweden zu überbringen. …
Eodem circa sextam vespertinam der Churbrandburgischer adiunctus Dr. Weßen-
beck informat, daß nachdeme die churfürstliche heud von unß die Keiserliche ant-
wort ahn die Schweedische zu überbringen ubernhommen hetten, so wehren die-
selbe under sich eins geworden, daß der herr graff von Wittgenstein zuvorderist
den Oxenstern besuchen und von demselben vernhemmen solte, ob und wan es
ihme gelegen wehre, daß die churfürstliche ire commission bey ihnen ablegen
möegten, maßen beschehen. Darauf sich der Oxenstern erclehrt, daß er gern ver-
nhemme , daß selbe resolution und antwort denen Schweedischen wölle uberbracht
werden, wüste sich auch wol zu erinneren, daß es beederseits beliebt sey, daß die
churfürstliche Mentz- und Brandeburgische in dergleichen actibus, so zwischen
beeden theilen zu verrichten, sollen gebraucht werden. Er khönne aber einmahl
das Mentzische directorium alhie nit vor völlig erkhennen, noch dergleichen actum
extraditionis vermittels der churfürstlichen vorgehen laßen, es hab sich dan der
Churmentzischer principalabgesandter, herr graff Cratz, zuvorderist wiederumb
alhie eingestelt; wölte ehender zugeben, daß die Keiserliche ihnen, denen Schwee-
dischen , die antwort per secretarium möegten uberantworten laßen, alß daß dieselbe
von dem von Prembser annemmen wölten.
Wittgensteins Gegenerinnerung, daß der actus extraditionis die Kaiserlichen allein angebe,
habe bei Oxenstirna nicht verfangen. …
[2] [Schwedischer Paß für Trauttmansdorff] fehlt.