Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
232. Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Volmar und Krane Linz 1645 September 15

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Ferdinand III. an Nassau, Lamberg, Volmar und Krane


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Linz 1645 September 15

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Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 18 [ praes. 1645 September 27 ] = Druckvorlage –
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Konzept: RK , FrA Fasz. 48b fol. 81–87’ – Kopie: ebenda Fasz. 47b fol. 178–183; ebenda
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Fasz. 92 VI nr. 830 fol. 161–164; Giessen 206 nr. 76 S. 455–467 – Druck: Gärtner
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VI nr. 32 S. 189–196.

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Übergabe der Responsion auf die Propositionen der Kronen.

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Wir können euch nicht verhalten, daß wir von unterschidlichen orthen die
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gewisse nachricht erlangt, daß die frembde cronen sich verlauten lassen,
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daß in längerer hinterpleibung unserer Kayserlichen antwortt auff ihre
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gethane propositiones sie wohl gar die tractaten auffstossen oder wenigst
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ersitzen lassen wollen, immassen dan auch die zue Oßnabrugg versambleten
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fürsten und ständen räthe, pottschafften und gesante in ihrer den 23. negst-
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abgewichnen monaths Augusti an der fürsten und ständen gevollmechtigte
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abgesante zue Münster abgangnem schreiben selbst derentwegen andung
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gethan, und daß wir dannenhero vorberührte unsere antwortt nitt lenger
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zurughalten, sondern dieselbe nunmehr ohne fernere verlängerung auß-
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lassen wolten, mit mehrerm und beweglich gebetten.

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Nun ist meniglich bekant, daß die antwortt auff vorberührte propositiones
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ihrer hohen wichtigkeit halber etwaß zeit unserseits erfordert, welche, wan
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sie gegen derienigen gesezet würdt, deren sich beede cronen gebraucht
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haben, sehr klein und gering ist. Nachdem wir unß aber darüber entschlos-
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sen , allermassen euch solches von unß den 19. und 23. bemeltes monaths
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Augusti zuekommen ist, so haben wir hierüber nichts mehrers verhofft
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und verlangt, alß daß sich die daselbst anwesende räthe, pottschafften und
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gesanten ebenfahls super modo consultandi dermassen verglichen solten
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haben, daß mehrermelte unsere Kayserliche antwortt ihnen collegialiter sich
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hette communiciern lassen, sie sich auch dergestalt darüber erkleren mögen,
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daß nunmehr sowol zue Münster alß Oßnabrugg mit vorhergangnem
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ihrem collegialguettachten und darüber von unß genomnen entlichen reso-
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lution unsere Kayserliche antwortt beeder cronen anwesenden gesandten
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durch die mediatoren hette außgelifert und zur handt gestelt werden mögen.
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Wir müessen aber auß ewern letzsten relationibus sovil abnehmen, daß man
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super modo consultandi auch annoch nit eins, und daß, obschon einziges
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conclusum

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Es bandelt sich wohl um das [ nr. 214, 2 ] genannte Schreiben der Reichsstände, das Wolkenstein
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mit der Antwort (nr. 235,1) am 18. August 1645 nach Wien sandte. Ausfertigung: StK ,
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FrA Karton 1 Westf. Friede XXIX fol. 42–42’; 48.
zue Münster derentwegen gemacht, doch gemeltes conclusi
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entliche richtigkeit darauff bestehe, daß zu einem ebenmessigen die zue Oßna-
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brugg anwesende fürsten und ständen räthe, pottschafften und gesanten dis-
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poniert werden. Wessen wir unß nun auff ietzgedachtes von unserm reichs-
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hoffrath , graffen von Wolckenstein, überschickten conclusi halber gnedigst
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erklert, auch wessen wir euch über ewere hievor einkommne relationes
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bescheiden, habt ihr unsere Kayserliche intention auß dem absonderlichen
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an euch derenthalben abgehendem schreiben mit mehrerm zu vernemmen.
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Daß werck aber haubtsächlich betreffent, spühren wir ab demienigen allem,
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so bißher deß modi consultandi halber vorkommen, daß sich die nothwen-
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dige vergleichung der stände hierinen eine geraume zeit noch auffziehen
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möchte. Dahingegen unß bey deß betrangten vatterlandts hocher noth und
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der sambtlichen ständten kundtbaren verlangen, daß die fridenstractaten
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befördert werden möchten, sonderlich aber beeder cronen selbst eigne in-
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stanzen auff unsere antwortt sehr schwer fallen will, mit zurughaltung unse-
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rer antwortt so lang einzuestehen, biß man super modo consultandi aller-
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dings eins wurde, dan einmahl entzwischen dem christenbluet nit verscho-
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net , ein standt nach dem andern darnider gerichtet und dises so kostbarlich
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angestelten fridenstractats nit allein in effectu niemandt genüessen, sondern
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meniglich die hoffnung eines erfolgenden fridens ie mehr und mehr ver-
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liehren thuet. Solten nun auch die cronen ab disem verzug ein anlaß nehmen,
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die tractatus oder gar auffzuestossen oder aber mit allerhandt neuen prae-
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textibus und in specie disem, daß ihnen einige antwortt nit erfolgen wollen,

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daß fridenswerck gantz ersitzen lassen, so wurde alßdan solches unß gegen
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dem geliebten vatterlandt und der ganzen christenheit zuemahlen unver-
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antworttlich sein. Wir machen unß dahero die gedancken, daß seit ewerer
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iüngsten relation die stände sich de modo consultandi relationibus et corre-
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lationibus certo loco faciendis dergestalt et salva nostra authoritate vergli-
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chen und ihr nach inhalt unserer instruction sub dato den 19. Augusti ein
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solchen verglichnen modum consultandi auch im nahmen unßer bewilliget
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und ihnen die euch überschickte antworten auff die Franzößische und Schwe-
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dische propositiones schon communiciert werdet haben; auff welchen fahl
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ihr dan alles fleisses bey denn ständen anzumahnen hettet, daß sie ihr guett-
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achten gegen euch über obberührte unsere antwortt befördern und mit
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auffziehung derselben die so hochnotwendige hinaußgebung berührter
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unserer antwortt nit hindern wolten. Solte man aber super modo consultandi
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und allem demienigen, waß darzugehörig, bey empfahung diser unserer
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Kayserlichen resolution noch nit verglichen sein, so habt ihr dem Chur-
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meinzischem directorio in unserm nahmen anzudeütten, waßgestalten ihnen
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genuegsamb wissent, daß die Franzößische abgesanten auff hinaußgebung
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unserer Kayserlichen antwortt inständig tringen und sich dahin verlautten
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lassen thetten, daß wan man mit dem fridenswerk vor außgehung dises
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iahrs nit soweit kommen wurde, daß die cron Franckreich nit ursach hefte,
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kostbare kriegspraeparatoria auf künfftigc campagna zue machen, es mit
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dem friden auff diß und künfftig iahr gethan wurde sein. Dessen aber
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ungeachtet bliebe daß ganze fridenswerck wegen deß strittigen modi
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consultandi allerdings stecken und were noch ungewiß, waß für dilationes
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in weeg kommen möchten, wann man nach der handt sich eben hierinen
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auch verglichen wurde haben. Wir begehrten, die stände nit zu praeterieren,
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könten aber gleichwohl nit daß geliebte vatterlandt in der gefahr lassen,
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daß wegen längern disputats dises modi consultandi die fridenstractaten
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oder gar auffgestossen oder auch biß etwo auff könfftigen früeling hinauß-
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gezogen und verlängert wurden, zumahlen auch, weil die frembde cronen
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in puncto materialium tractatus noch zur zeit meistens in generalibus ver-
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pliben , sich aber ad specialiora zue schreitten erkleret, sobalt ihnen unsere
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antwortt außgeantworttet wurde sein. Also daß wir umb sovil weniger
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sehen thetten, da wir schon ietzunder unsere antwortt hinaußgäben, daß
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hierdurch den ständen benommen, in progressu tractatus ebendaßienige
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unß und dem geliebten vatterlandt an die handt zu geben, so die aniezo
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suggerieren könten, massen wir solches in gnedigste und gebürende obacht
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ziehen wurden; und hetten solchem allem nach unß gnedigst entschlossen,
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in Gottes nahmen forterst dem Churmeinzischen directorio, dan auch der
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beeden cronen Franckreich und Schweden anwesenden abgesanten mehr-
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ernente unsere antwortt außzuehändigen. Stelten darbeneben ietzbemeltem
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directorio anheimb, wie es vor rathsamb finden möchte, dise unsere ant-
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wortt , und zwar mit den ursachen, so unß zur außhändigung diser unserer

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antwortt an die frembde cronen bewogen und absonderlich diser unserer
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erklerung, daß in progressu tractatus ein- und andere von ihnen wolmeinend
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erfolgende erinnerung von unß in gebürende obacht gezogen solte werden,
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zue communicieren, der genedigsten zueversicht, chur-, fürsten und stände
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wurden unß nit verdencken, daß wir bey obbemelter beschaffenheit dasienige
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vorgenommen, waß zur beförderung deß lieben fridens allein und keines-
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wegs zur praeterition ein oder andern standts gemeint ist. Und wan ihr also
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solches bey den Churmaintzischen verrichtet, so habt ihr ein, zwen oder
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meistens drey tag mit außliferung der antwortt vor die frembde cronen
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inzuehalten, unter welcher zeit ihr genugsamb abnehmen werdet können,
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wessen sich sowol die churfürstliche alß auch furstliche abgesanten gegen
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diser unserer resolution erweisen möchten. Solten sie gegen die vorhabende
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außhändigung ohne vernemmung ihres voti allerdings und ex professo
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reclamieren, so könt ihr biß auff unsern weitern befelch mit außhändigung
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diser antwortt zue handen der mediatorum innhalten. Widrigenfahlß aber
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in Gottes nahmen unsere auff die Franzößische proposition euch zuege-
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schickte antwortt vermittelst deß nuncii und Venetianischen pottschaffters,
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die Schwedische aber vermittelst deß Venetianischen pottschaffters allein
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aushändigen.

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Waß nun daß proiectum extradendum selbst betrifft, so habt ihr die Chur-
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bayrische , wan die extradition der antwortt den frembden cronen geschehen,
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a part zu erinneren und hievon auch den Churmainzischen absonderliche
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nachricht zue geben, daß wir, nachdem wir unsern geheimen rath und
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reichsvicecanzlern zue deß churfürsten in Bayren liebden geschickt, also-
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gleich auß erheblichen ursachen weren bewogen worden, unsere antwortt
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deß churfürsten zu Sachßen liebden, und zwar ehe wir besagtes churfürsten
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in Bayrn liebden guettachten vernommen, zue communicieren ; bey wel-
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cher beschaffenheit es sich nit wohl thuen könte lassen, in berührtem pro-
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iecto ieziger zeit einzige veränderung vorzuenehmen, sondern es seye daß
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negste gewesen, daß man unsere antwortt, wie sie Churmeinz, Bayrn und
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Sachßen liebden im anfang communiciert worden , hinaußzuegeben, und
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da sich etwo die churfürstlich Bayrische auff einigen vergleich mit unßerm
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reichsvicecanzlern beziehen thetten, hettet ihr sie darauff dahin zue beant-
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wortten , daß solche veranlassung auff unser gnedigste erfolgende ratification
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geschehen seye. Wir wolten aber gleichwol in progressu tractatus ein und
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andere von Churbayrns liebden gethane erinnerung , wann mit selber auch
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andere dero mitchurfürsten und stände concurrierten, in fleisßige obacht
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nehmen, massen ihr euch dan unserer instruction unterm dato den 6. diß
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gemeß hierinen zu verhalten und nach unßerer auff Churbayrns liebden
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wolgemeinte erinnerung beliebten veränderungen zue verfahren.

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