Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
231. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 September 14
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Osnabrück 1645 September 14
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 41–43’, 46,
PS fol. 44–44’, praes. 1645 Oktober 2 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI
ad nr. 812 fol. 87–88’, PS fol. 89; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 46 S. 309–
315, PS nr. 47 S. 316–317 – Druck: Gärtner VI nr. 28 S. 178–182 PS nr. 29 S. 182–183.
Übergabemodus der Responsion auf die Propositionen der Kronen. Pommern und die schwedische
Satisfaktion. Vergleich zwischen Pommern, Mecklenburg, Hessen, Württemberg und Baden.
Mitteilung des hessen-darmstädtischen Bevollmächtigten über angebliches Mißtrauen der schwe-
dischen Gesandten gegenüber Frankreich. PS Vermutung dänischen Strebens nach Wiederauf-
nahme der Vermittlung in Osnabrück. Beschluß des Fürstenrates auf Admission Magdeburgs.
Am Sonntag, den 10. September, haben wir uns mit Volmar über die Art der
Übergabe der Responsion verglichen. Während der Konferenz ist das Schreiben des
Reichsvizekanzlers aus München vom 31. August eingegangen. Wir haben daher
alles in suspenso gelaßen, unß gleichwohl solchergestalt in eventum und
praeparatorie verglichen, daß auf einkommenden ferneren befehl ohne fer-
nere communication zue vortsetzung anbefohlener verrichtung unverzüg-
lich wirdt können geschritten werden. Wir vermercken aber aus selbigs
reichsvicecantzlers bey dem puncto satisfactionis gegen die cron Schweden
hinzugesetzten bedencken, das man in der meinung ist, ob dörffte es endt-
lich der satisfaction halben auff Pommern hinauslauffen. Da haben wier aber
allerunderthänigst zu erinnern, waßgestalt sich die Churbrandenburgische
nitt allein gegen uns, sondern auch gegen die Churmentzische und mehr
anderer stände gesandten, maßen wier von deren underschiedtlichen für
und nach berichtet worden, zum öfftern mitt diesen formalien vernehmen
laßen, es müße Pommern dem churfürsten von Brandenburg oder selbiger
churfürst kein churfürst des reichs verpleiben. Die Schwedischen ließen sich
auch verlauten, daß sie von deß reichs boden nichts suchen, sondern sein
der reichsstände contentament, wan denselben in ihren praetensionibus
satisfaction wiederfahre; ihre, der Schweden, vornembste satisfaction wür-
den auch endtlich bey diesem punct der Schönbeckischen handtlung nach-
gehen .
Wier haben auch immittels uber alhie zwischen bewusten fünff fürstlichen
heuser getroffenen provisionalvergleich die fernere nachricht erlangt, daß
derentwegen zwar ein schrifftlicher recess von Churbrandenburgischem
adiuncto, den Dr. Fritz, seie zu papier gebracht, aber wegen contradiction
deß hertzogen von Wirtenberg, der in die durchgehende alternation nitt
willigen, sondern zweymahl den vorsitz haben und niemaln undenan sitzen
wölle, nitt außgefertigt worden; es alternierten iedoch immittels die ubrige
vier heüser, wie es abgeredt worden.
|:So hat unß auch abermahls der Hessen Darmstattische abgesandte erzehlt,
das er dise woch beim Oxenstern gewest, umb einen paßbrief für sich selbst
zum abreisen zu erlangen, so ihme auch verwilligt, aber die vorhabende
abreiß widerrathen wollen:| mitt erinnerung, daß allerhandt weitaußehende
sachen an tag kommen, warüber mitt allen ständen zu communicieren undt
wohl gutten rahts würde nöhtig sein. Die cron Franckreich gehe nicht rich-
tig mitt der sach umb, führe gefährliche consilia und trachte nach der Römi-
schen cron, umb dieselb endtweder immediate oder vermittels anderer, so
sie darzu zu befödern gemeindt, auff sich zu bringen. |:Churbayern sey
es darin mit deroselben eins und trüegen die Franzößische und Bayerische
gesandte zu Münster ihre consilia nacht und tag destwegen zusamben:|.
Die Frantzosen wolten eß zwar gegen die Schwedische nitt gestehen, daß
dieß ihr scopus sey, je mehr sie es aber leüchneten, je mehr sey ihnen,
Schwedischen, daß werck verdächtig, weiln sie gar zuviel particularia von
diesem heimblichen negotio wüsten. Er sahe, daß der schwerister last denen
protestierenden würden auffn hals kommen, weilen die catholische stände
zwar ihre libertet aber nitt die religion, die protestierende aber beides ver-
liehren würden. Bey solcher gefahr müsten sich die stände fürsehen und da-
hin gedencken, wie sie sich mitt Ewer Mayestätt vergleichen und beym
hauß Östereich hielten; die herrn vom hauß Östereich sein milte, güttige,
fromme herrn, regierten in sanfftmuth und hetten daß Römische reich so
lang verwaltet, und mitt solcher manier, daß sich die stände an selbigem
hauß zu halten wohl ursach hetten, würden sich under niehmandt beßer
alß under selbigem hauß befinden; man müße es zu dergleichen verände-
rung nitt kommen laßen. Die cron Schweden habe bißhero pro libertate
imperii gefochten und niehmaln die gedancken darbey gehabt, daß einige
veränderung circa statum ipsum solle vorgenohmen oder eingeführt wer-
den , es bleibe die cron Schweden auch noch beständig bey solcher einmahl
gefasten resolution, und ehe dan sie eß zu einiger veränderung circa statum
würde kommen laßen, so köndten die Schwedischen waffen auch noch wohl
wieder Franckreich gewendet werden.
|:Und solle der Oxenstern dergleichen discurs auch gegen mehr andere
von denen abgesandten füehren, massen unß auch der fürstlich Mechelbur-
gische abgesandte gegen ihme beschehen zu sein angezeigt. Aus welchen
umbstenden zu vermercken, das sich ein grosße ialousey zwischen beeden
cronen will anspinnen; kombt wohl zu rechter zeit, und wir werden uns
deren nuzlich zu bedienen wisßen:|.
PS Wier werden von beeden fürstlichen abgesandten, Mecklenburg und
Hessen Darmbstättischen, berichtet, ob solten die königliche würde in
Dennemarck diesen convent wieder durch die ihrige zu besuchen zu laßen
endtschloßen sein und sich schon zu dem ende alhie umb losamenter für die
ihrige bewerben laßen. Nun können wir uns nitt verstehen laßen, daß von
ihrer königlichen würde solche absendung wegen dero im reich habenden
fürstenthumb vorgenohmen werde, weiln dieselbe mitt in dem Dennischen
frieden begriffen, müßen also vermuhten, daß daß absehen auff reassump-
tion deren zuvor bey dieser handtlung gehabten interposition gerichtet
sein müße, dahero wier unß allergnädigst zu bescheiden und zu instruiren
bitten, wie wier unß auf solchen fall, da sich die königliche würde der inter-
position wieder underziehen wölten, zu verhalten?
So wierdt uns auch gleich in diesem instand von guttem ortt zu wißen
gethan, das heüd alhie bey der fürstlichen gesandten versamblung in dem
Magdeburgischen losament daß conclusum per maiora dahin gefallen, Magde-
burg von anhörung unser proposition, wie auch von session und voto beym
fürstenrath (ob sich zwar sonsten des directorii gegen Ostereich nit begehre
zu unterfangen) nitt außschließen zu laßen, welches abermahls große ver-
hinderung dem haubtwerck geben wierdt.