Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
231. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 September 14

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1645 September 14

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( September – Dezember 1645 ) fol. 41–43’, 46,
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PS fol. 44–44’, praes. 1645 Oktober 2 = Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VI
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ad nr. 812 fol. 87–88’, PS fol. 89; Den Haag A IV 1628 nr. 18; Giessen 206 nr. 46 S. 309–
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315, PS nr. 47 S. 316–317 – Druck: Gärtner VI nr. 28 S. 178–182 PS nr. 29 S. 182–183.

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Übergabemodus der Responsion auf die Propositionen der Kronen. Pommern und die schwedische
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Satisfaktion. Vergleich zwischen Pommern, Mecklenburg, Hessen, Württemberg und Baden.
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Mitteilung des hessen-darmstädtischen Bevollmächtigten über angebliches Mißtrauen der schwe-
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dischen Gesandten gegenüber Frankreich. PS Vermutung dänischen Strebens nach Wiederauf-
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nahme der Vermittlung in Osnabrück. Beschluß des Fürstenrates auf Admission Magdeburgs.

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Am Sonntag, den 10. September, haben wir uns mit Volmar über die Art der
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Übergabe der Responsion verglichen. Während der Konferenz ist das Schreiben des
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Reichsvizekanzlers aus München vom 31. August eingegangen. Wir haben daher
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alles in suspenso gelaßen, unß gleichwohl solchergestalt in eventum und
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praeparatorie verglichen, daß auf einkommenden ferneren befehl ohne fer-
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nere communication zue vortsetzung anbefohlener verrichtung unverzüg-
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lich wirdt können geschritten werden. Wir vermercken aber aus selbigs
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reichsvicecantzlers bey dem puncto satisfactionis gegen die cron Schweden
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hinzugesetzten bedencken, das man in der meinung ist, ob dörffte es endt-
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lich der satisfaction halben auff Pommern hinauslauffen. Da haben wier aber
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allerunderthänigst zu erinnern, waßgestalt sich die Churbrandenburgische
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nitt allein gegen uns, sondern auch gegen die Churmentzische und mehr
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anderer stände gesandten, maßen wier von deren underschiedtlichen für
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und nach berichtet worden, zum öfftern mitt diesen formalien vernehmen
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laßen, es müße Pommern dem churfürsten von Brandenburg oder selbiger
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churfürst kein churfürst des reichs verpleiben. Die Schwedischen ließen sich
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auch verlauten, daß sie von deß reichs boden nichts suchen, sondern sein
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der reichsstände contentament, wan denselben in ihren praetensionibus
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satisfaction wiederfahre; ihre, der Schweden, vornembste satisfaction wür-
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den auch endtlich bey diesem punct der Schönbeckischen handtlung nach-
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gehen .

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Wier haben auch immittels uber alhie zwischen bewusten fünff fürstlichen
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heuser getroffenen provisionalvergleich die fernere nachricht erlangt, daß
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derentwegen zwar ein schrifftlicher recess von Churbrandenburgischem
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adiuncto, den Dr. Fritz, seie zu papier gebracht, aber wegen contradiction
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deß hertzogen von Wirtenberg, der in die durchgehende alternation nitt

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willigen, sondern zweymahl den vorsitz haben und niemaln undenan sitzen
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wölle, nitt außgefertigt worden; es alternierten iedoch immittels die ubrige
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vier heüser, wie es abgeredt worden.

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|:So hat unß auch abermahls der Hessen Darmstattische abgesandte erzehlt,
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das er dise woch beim Oxenstern gewest, umb einen paßbrief für sich selbst
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zum abreisen zu erlangen, so ihme auch verwilligt, aber die vorhabende
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abreiß widerrathen wollen:| mitt erinnerung, daß allerhandt weitaußehende
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sachen an tag kommen, warüber mitt allen ständen zu communicieren undt
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wohl gutten rahts würde nöhtig sein. Die cron Franckreich gehe nicht rich-
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tig mitt der sach umb, führe gefährliche consilia und trachte nach der Römi-
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schen cron, umb dieselb endtweder immediate oder vermittels anderer, so
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sie darzu zu befödern gemeindt, auff sich zu bringen. |:Churbayern sey
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es darin mit deroselben eins und trüegen die Franzößische und Bayerische
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gesandte zu Münster ihre consilia nacht und tag destwegen zusamben:|.
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Die Frantzosen wolten eß zwar gegen die Schwedische nitt gestehen, daß
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dieß ihr scopus sey, je mehr sie es aber leüchneten, je mehr sey ihnen,
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Schwedischen, daß werck verdächtig, weiln sie gar zuviel particularia von
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diesem heimblichen negotio wüsten. Er sahe, daß der schwerister last denen
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protestierenden würden auffn hals kommen, weilen die catholische stände
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zwar ihre libertet aber nitt die religion, die protestierende aber beides ver-
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liehren würden. Bey solcher gefahr müsten sich die stände fürsehen und da-
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hin gedencken, wie sie sich mitt Ewer Mayestätt vergleichen und beym
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hauß Östereich hielten; die herrn vom hauß Östereich sein milte, güttige,
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fromme herrn, regierten in sanfftmuth und hetten daß Römische reich so
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lang verwaltet, und mitt solcher manier, daß sich die stände an selbigem
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hauß zu halten wohl ursach hetten, würden sich under niehmandt beßer
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alß under selbigem hauß befinden; man müße es zu dergleichen verände-
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rung nitt kommen laßen. Die cron Schweden habe bißhero pro libertate
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imperii gefochten und niehmaln die gedancken darbey gehabt, daß einige
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veränderung circa statum ipsum solle vorgenohmen oder eingeführt wer-
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den , es bleibe die cron Schweden auch noch beständig bey solcher einmahl
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gefasten resolution, und ehe dan sie eß zu einiger veränderung circa statum
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würde kommen laßen, so köndten die Schwedischen waffen auch noch wohl
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wieder Franckreich gewendet werden.

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|:Und solle der Oxenstern dergleichen discurs auch gegen mehr andere
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von denen abgesandten füehren, massen unß auch der fürstlich Mechelbur-
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gische abgesandte gegen ihme beschehen zu sein angezeigt. Aus welchen
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umbstenden zu vermercken, das sich ein grosße ialousey zwischen beeden
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cronen will anspinnen; kombt wohl zu rechter zeit, und wir werden uns
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deren nuzlich zu bedienen wisßen:|.

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PS Wier werden von beeden fürstlichen abgesandten, Mecklenburg und
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Hessen Darmbstättischen, berichtet, ob solten die königliche würde in
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Dennemarck diesen convent wieder durch die ihrige zu besuchen zu laßen

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endtschloßen sein und sich schon zu dem ende alhie umb losamenter für die
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ihrige bewerben laßen. Nun können wir uns nitt verstehen laßen, daß von
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ihrer königlichen würde solche absendung wegen dero im reich habenden
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fürstenthumb vorgenohmen werde, weiln dieselbe mitt in dem Dennischen
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frieden begriffen, müßen also vermuhten, daß daß absehen auff reassump-
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tion deren zuvor bey dieser handtlung gehabten interposition gerichtet
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sein müße, dahero wier unß allergnädigst zu bescheiden und zu instruiren
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bitten, wie wier unß auf solchen fall, da sich die königliche würde der inter-
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position wieder underziehen wölten, zu verhalten?

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So wierdt uns auch gleich in diesem instand von guttem ortt zu wißen
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gethan, das heüd alhie bey der fürstlichen gesandten versamblung in dem
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Magdeburgischen losament daß conclusum per maiora dahin gefallen, Magde-
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burg von anhörung unser proposition, wie auch von session und voto beym
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fürstenrath (ob sich zwar sonsten des directorii gegen Ostereich nit begehre
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zu unterfangen) nitt außschließen zu laßen, welches abermahls große ver-
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hinderung dem haubtwerck geben wierdt.

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