Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
219. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1645 August 31
–/ 219 /–
Osnabrück 1645 August 31
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Mai – August 1645 ) fol. 181–182’, 187–188,
PS fol. 184, Auflösung der Chiffre fol. 183–183’, 186, praes. 1645 September 13 = Druck-
vorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 V ad nr. 792 fol. 519–520 ( ohne PS ); Den Haag A IV
1628 nr. 17 ( ohne PS ); Giessen 206 nr. 34 S. 227–231 ( ohne PS ) – Druck: Gärtner V
nr. 194 S. 941–944 ( ohne PS ).
Abordnung der reichsständischen Gesandten in Osnabrück nach Münster. Einfluß Kurbranden-
burgs auf die Forderung der Reichsstände in Osnabrück nach Reichskollegien an beiden Verhand-
lungsorten . Direktorium im Fürstenrat.
Montag, den 28. dieses, sein die fürstliche Magdeburgische, Braunschwei-
gisch Lüneburgische und stadt Nürenbergische gesandten underm für-
wandt , ihre visiten bey denen Keyserlichen und anderer außwertiger
potentaten gesandten abzulegen, nacher Münster verreiset. |:Wir halten
es aber darfür, das sie rechte deputierte von denen alhie anweesenden
stendten an die Franzößische abgesandte nacher Münster sein, umb den-
selben von ihrem alhie circa modum consultandi gemachten concluso,
das nemblich die consultationes an beede örthern nach denen reichscol-
legien gefüehrt werden sollen, anzuzeigen und dieselbe zu ersuechen, das
ihnen hier ein beyfall geben und in keinen andern modum consultandi
gehellen wolten, welches zu vermuethen unß sovil desto mehr ursach
gibt, das der Oxenstern selbst auch vorgestern dahin gefolgt und der statt
Nürnbergischer, welcher benebenst auch die Franckhische grafen reprae-
sentiert , schon für etlichen wochen zu Münster gewest und zweifelsohne
dergleichen complimenta domahls wohl würdt verrichtet haben.
Wir seindt auch von gueten vertrawten orthen berichtet worden, das die
churfürstlich Brandenburgische das Magdeburgische directorium auch
erkennen, und der doctor Friz sich darbey wegen Pommern in den zwo
negsten sessionen solte eingefunden haben, auch der vornembster autor
und director gewest sein, das der schluß bey denen ständen dahin ge-
fallen , das man den modum consultandi nach den reichscollegien richten
und keinen andern hören, noch zu deren vorgehabten conferenz mit denen
zu Münster anweesenden gesandten verstehen solte, weilen nichts ge-
wissers , als das die protestierende bey selbiger conferenz würden über-
stimmet werden, deme gleich der doctor Lampadius, so pensionarius bey
den Schweeden und Franckhreich sey, Hessen Cassel sambt übrigen auf
die widrige seithen passionierte in votis gefolgt, und wehren damit die
Sachßen Altenburgische, Brandenburg Culmbachische, Hessen Darm-
stattische , Mechelburgische und Nürmbergische, so zu der conferenz ein-
gerathen haben sollen, überstimmet worden. Es hat aber Gott, der All-
mechtige , baldt darauf bemelten doctor Friz, nemblich verlüttenen freytag,
wie unß des tags zuvor von der stendt erclerung angezeigt worden, heimb-
gesuecht und mit dem schlag berüert, das er etliche tage sprachloß dar-
niedergelegen , auch an dessen reconvalescens, wiewohl die sprach etwas
widerkommen, gezweifelt würdt. So würdt auch von bemeltem vertrawten
orth darzue eingerathen, das man sich wegen des modi consultandi nach
den reichscollegien nit solte lenger aufhalten, sondern selben belieben,
weilen er nit würde zu ändern sein, und nur dahin sehen, damit die reichs-
collegia unter ihre ordentliche directoria mögen gebracht werden; wurden
sich alßdan noch wohl vil sachen einrichten lassen, so iezo schwer zu sein
scheineten, sonderlich wan auch der churfürst von Sachßen und die ca-
tholische stendt in mehrer anzahl schickhen solten, massen dan bey vor-
kommener frage, ob und wie weit man sich umb des Magdeburgischen
directori behaubtung anzunemmen hette, fast alle vota dahin gefallen sein
sollen, das man selbiges directorium protestierenden theiles schwerlich
werde behaubten können, sondern sich entlich bey denen im reich herge-
brachten directoriis halten müessen.
Eins aber würdt von bemeltem orth bedaurlich beclagt, ob solte zu be-
sorgen stehen, das Ewer Keyserliche Mayestätt in kurzem jemmerlich von
deniehnigen, von welchen sie billich assistenz haben solten, verlassen
werden dorffen; hat sich aber darbey weitters nicht ad speciem, warauf
solche rede gemeint, außlassen wollen, sondern nur gewarnet, das man
sich versehen und in acht nehmen solte:|.
PS Waß wier in beyverwahrter unser gehorsambsten relation von guttem
vertrawten orth zu haben erinnert, solches haben wier abermals von dem
|:fürstlich Hessen Darmbstattischen Dr. Wolff:|, der uns benebens ange-
zeigt , daß er in kurtzem sich wieder von hier zu begeben gemeindt, |:auch
schon von seinem gnedigen fürsten und herrn darzue beurlaubt sey, welches
wir nit gern sehen, weiln durch denselben wir viel sachen zu erfahren ver-
hofften , so sonsten zu penetriren nit woll möglich:|.