Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
109. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Prag 1645 März 4
Prag 1645 März 4
Ausfertigung: Den Haag A IV 1628 nr. 37 [ praes. 1645 März 14 ] = Druckvorlage –
Konzept: RK , FrA Fasz. 47b fol. 20–22 – Kopie: ebenda Fasz. 92 IV nr. 597 fol. 512–
514’; Giessen 205 nr. 128 S. 600–607 – Druck: Gärtner IV nr. 116 S. 521–525.
Neue Vollmachten. Vermeiden jeden Anscheins einer Separation von Spanien. Ausdehnung der
Neutralität der Verhandlungsstädte.
Empfangsbestätigung von nr. 101. Einverständnis mit der Auslieferung der neuen
Vollmachten. Es ist auf Eröffnung der französischen Proposition zu drängen, jedoch
derart, damit auff unserer seit eine grössere anxietät nicht alß unß reputierlich,
und sonderlich da damit wenig zue richten sein, erscheine.
Waß dan ferner die von dem Venedischen ambasciator dir, Volmarn, vor-
gehaltene fraag, ob nemblich im fahl, die Franzosen wegen etlicher in der
Spanischen plenipotenz erscheinenden discrepanz sich lenger auffhalten wol-
ten , sie, die mediatores, alßdan dahin handlen möchten, daß immittelst,
biß ein andere plenipotenz auß Spanien einkomme, die Franzosen daß-
ienige , waß sie ahn unß und daß heilige reich zue praetendieren vermeinen
möchten, eröffnen sollen, und die von dir darauff gegebene antwortt betrifft,
daß nemblich solches euch, unseren Kayserlichen gesandten, nicht zuwider
were, iedoch daß hierdurch einige separation von der kron Spanien nicht
intendiert werde, alles mehrern inhalts deß uberschickten prothocols, da
will unß zwar alß Römischen Kaysern kein anders gebüren, alß dahin zue
sehen, daß daßienige, waß unß und daß heylige reich belangt, vor allen
dingen in acht genommen und befürdert werde. Nachdem man aber einige
zueferlässige sicherheit nit hat, ob die Franzosen, wan auch solche erklerung
denselben vorgetragen würdt, alßdan zue eröffnung ihrer proposition schrei-
ten werden, dise erklerung auch ungeachtet der von dir angehengten condi-
tion und bedeüttung im werckh selbsten einer separation fast ähnlich siehet,
und dan solches bei vorgedachtes königs in Spanien liebden nachdenckens
veruhrsachen möchte, zuemahlen auch die anweesende churfürstliche
gesandte auff dergleichen absonderliche acceptation einer proposition in
reichssachen, ehe auch denen Spanischen, waß sie angehet, eröffnet werde,
nit gedrungen, alß hat es zwar bey deme, waß geschehen, sein verpleibens;
wollen aber, daß in dergleichen vorfallenheiten, sonderlich da nur occa-
sionaliter , alß wie alhie von sachen discurriert würdt, eine guete vorsicht-
und behuetsambkeit, damit man sich vor der zeit nit eröffne, gebraucht
werde.
Wegen der von den schwedischen Gesandten angeregten Ausdehnung der Neutralität
von Münster und Osnabrück haben unsere kaiserlichen Gesandten in Osnabrück
nichts berichtet, ebenso enthalten unsere an den Kurfürsten von Köln abgegangenen
Schreiben nichts dergleichen. Wir haben zwar dem Grafen von Geleen aufgetragen
zu berichten, ob bei einer eventuellen Räumung Lembgos ein anderer Platz für die
Reiterei gesucht werden solle, es befremdet uns aber, daß hieraus von einer evacuation
deß ganzen Westphalischen creises und sogar von einem armistitio, so den
Rhein von Basel ahn biß an die Maaß undt waß entzwischen ligt einerseits
und andererseits die Weser und Lipp in sich begreiffen solle, zue reden und
zue tractieren genohmen werden wolte. Nachdeme aber der Bischof von
Osnabrück dahingestelt, daß man erwartte, waß für ein außschlag vom gegen-
theil hierinnen geschehen möchte, alß hat es auch dabey sein bewenden.
Wir wollen aber, daß ihr dergleichen propositiones an die churfürstlichen
alda anwesende gesandte nit und weniger an die gegentheil bringet, son-
dern da von einem oder denen anderen dergleichen etwaß an euch gebracht
wurde, solches habender instruction gemeß ad referendum nehmet und
denen alda anwesenden churfürstlichen gesandten, da daß anbringen von
denselben geschehe, daßienige, waß bey dergleichen armistitio daß inter-
esse der andern chur- und fürsten, so nicht anwesend, mit sich bringe, zue
gemüeth füehret; alles mit diser vorsichtigkeit, damit hierdurch zeit gewun-
nen und wir mit unßerem loblichen ertzhauß nicht in ein hochschädliches
armistitium oder aber in eine haubtcontradiction wider ein churfürstliches
collegium praecipitiert werden mögen.