Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
46. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1644 Dezember 5
Osnabrück 1644 Dezember 5
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 48a, Konv. c ( Oktober – Dezember 1644 ) fol. 97–98’, 101–101’ =
Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 III ad nr. 473 fol. 637–638’; Den Haag A IV
1628 nr. 16.
Separatverhandlungen mit Schweden. Modus tractandi bei den Hauptverhandlungen in Osnabrück.
Erklärung der kaiserlichen Bevollmächtigten loco propositionis. Schönebecker Projekt als
Verhandlungsbasis.
Wir haben nr. 35 erhalten. Am 3. Dezember haben wir die schwedischen Bevoll-
mächtigten durch Heistermann um ihre Meinung über den einzuschlagenden Verhand-
lungsmodus bei den Hauptverhandlungen gebeten und selbst vorgeschlagen, die Ver-
handlungen weiterhin vermittels Privatpersonen zu führen. Die haben uns darauff
wissen lassen, daß ihnen zwar der seidthero gebrauchte modus nitt zuwieder
seie, zumahln man immediate zu handlen gemeindt, jedoch müsten darbey
andere modi, dern man sich bey dergleichen haubthandlung auch wohl zu
gebrauchen pflegte, alß etwo durch schrifftwechselung oder durch mündt-
liche conferentz endtweder der gevollmächtigen selbst oder vermittels deren
subdelegation oder auch anderer underhandler und schiedtßleüte nitt
außgeschlossen, sondern sich deren auch pro re nata zu bedienen unbenoh-
men , dan auch den obern und principaln fürbehalten sein, daß sich durch
eingehung in diese immediathandlung nitt also verbinden, daß nitt auf bee-
derseidts belieben auch ein ander weeg und modus hernechst an hand genoh-
men werden möge. Und weiln sie nitt zweiffleten, wier würden hierin mitt
ihnen allerdings einig sein, so verlangten sie, daß die proposition zur haubt-
handlung auf morgen, weiln alßdan auch zu Münster dieselbe beschehen
solle, mögte eröffnet werden. Haben dabey dem dechand aufgeben gehabt,
wofern er vermercken würde, daß uns lieber sein solle, daß sie die proposi-
tion thun solten, solte er eß ad referendum ahnnehmen.
Wier haben uns vernehmen lassen, circa modum allerdings mitt denen
Schwedischen einich zu sein, daß ubrige in bedencken gezogen, alsobald
aber den königlich Dennischen secretarium zu uns erfordert und mitt dem-
selben auß der sach communiciert; und nachdeme man der sach reifflich
nachgedacht, ist erstlich bedencklich zu sein erachtet worden, die propo-
sition von denen Schwedischen zu erwarten, weiln zu besorgen, daß dieselbe
solche also einrichten würden, daß darin nitt allein die königliche mayestätt
zu Dennemarck dörffte außgeschlossen, sondern die sach gar auf einen an-
dern fus ratione mediorum, alß man dießseidts gern sehen wölte, gezogen
werden, und seie deren wilfarigkeit nitt ohne verdacht, deme aber fürzu-
kommen daß sicherist und beste mittl, das man dießseidts den anfang ma-
chen und nur in terminis generalibus die proposition also thuen solle, daß
die Schwedische daraus dießseidts intention, warauf man die media pacis
gern gericht sehen wölte, abnehmen mögen. Ist auch für gutt angesehen
worden, in ingressu die wortte „zwischen Keyserlicher mayestätt und dero
confoederierten, adherenten, assistenten und angehörigen“ etc. nitt zu
gedencken, sondern tacite vorbeyzugehen, damit dieselbe von denen Schwe-
dischen zu höhistgedachten königs exclusion nitt aufgenohmen werden mög-
ten ; gestalt dan deme zufolg die proposition auf den schlag, wie beyliegen-
des concept außweiset, gestern sontags, den 4. dieses, durch den dechand
zu St. Johans in unsern nahmen bey denen Schwedischen, doch nuhr mündt-
lich , uberbracht worden.
Die Schwedische haben sich darauff einer unwissenheit wegen deß Schön-
beckischen proiects angenohmen und von unß information begehrt, waß
selbes vor ein proiect seie
Vgl. APW II C 1 [ S. 427 ] und [ 445 Anm. 1. ]
daß es die handtlung seie, so hiebevorn Chursachsen mitt der cron Schwe-
den gepflogen und von hertzog Adolph Friederich zu Mecklenburg
reassumiert worden. Hetten praesupponirt gehabt, die Schwedischen ge-
sandten würden von selbiger handlung völligen bericht gehabt haben,
darumb wier alß in einer beederseidts wolbekandten sach also geredt. Weiln
ihnen dan obangedeüteter terminus deß Schönbeckischen proiects waß dun-
ckel fürkommen, so seie es soviel gesagt, daß man selbige zuvor gepflogene
handlung in denen terminis, da sie ersitzen plieben, wieder gern reassumiren
wölte, weiln es gleichsamb ein fürgethane arbeit zu dieser handlung seie,
köndten sich also die Schwedischen gesandten etwoh hierüber erclehren.
Und damit sich soviel desto weniger ab unsern gebrauchten terminis zu
ärgern hetten, haben wier ihnen auß deß Londorpii getrückten actis pub-
licis
Vgl. [ S. 68 Anm. 2 ] .
proiect nennet, auch selbigs darin der lenge nach sambt der gantzen handt-
lung außgetrückt seie, also es denen Schwedischen, waß solchergestalt
publicum, an information nitt ermangeln köndte.
Wier haben aber solche erclehrung vielmehr, umb denen Schwedischen die
gelegenheit zu begehrung der edition selbigs proiects von unß (weiln uns
selbigs auf diese stund noch nit einglangt) [zu nehmen], und damit auf
diese seithen keine mora fallen möge, also demselben mitt der communi-
cation auß handen zu gehen, eingewendt. Ist aber unschwer daraus abzu-
nehmen , weiln die Schwedische sich so unwissendt obgemelter handtlung
stellen, daß deren intentio circa media pacis auf waß anders müsse gerichtet
sein. Imgleichen ist aus obbemelten der Schwedischen gesandten reservat
abzunehmen, daß dieselbe alnoch auf die mediathandtlung und translation
der tractaten gedencken, und dörffte etwoh der ursachen halben der Salvius
iüngsthin zu Münster darauf getrungen haben, daß in der plenipotentz
anstatt der wörtter „delle due corone“ diese „delle tre“ zu gebrauchen.
Endtlich erwarten wier mitt höchstem verlangen deß Schönbeckischen
proiects, deß nebenrecess
Wohl der Mecklenburgische Vorschlag eines Nebenrezesses wegen der schwedischen Satisfaktion;
vgl. APW [ II A 1 S. 661 (Anhang II F 4). ]
[1] Erklärung der kaiserlichen Bevollmächtigten loco propositionis, am 4. Dezember 1644 den
schwedischen Bevollmächtigten durch Heistermann ( mündlich ) vorgetragen . Kopie: RK , FrA
Fasz. 48a, Konv. c ( Oktober – Dezember 1644 ) fol. 99. [ Kopie: ebenda Fasz. 92 III ad
nr. 473 fol. 641. ]