Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
235. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 März 29
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Osnabrück 1646 März 29
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 51a fol. 41–42’, praes. 1646 April 9 = Druckvorlage –
Kopie: KHA , A IV Bd. 1628/19 unfol.; Giessen 207 nr. 1 S. 1–4 – Druck: Gärtner
VIII nr. 119 S. 664–667.
Stadt Bremen. Pfalz. Amnestie. Reichsständische Gravamina-Verhandlungen.
Diese wochen ist der stadt Bremischer abgeordtneter bey unß gewest und
schwehre lamentationes darüber geführt, daß sich die Schweeden berhümb-
ten und in offene postzeitungen zu bringen nit scheweten, ob sölten Ewer
Mayestät auf uberlaßung selbigs ertzstiffts ahn die cron Schweeden incli-
niren . Solches verursache bey bemelter stadt große schwihrigkeit und hette
dhahero nit underlaßen wollen, bey unß zu erinnern und instendig zu bit-
ten , weiln gleichwol selbiger ertzstifft ein vornhemer paß und schlüßel des
Reichs seie, daß Ewer Mayestätt ein solches weithaußehendes postulatum nit
verwilligen oder dha ie darzu verwilligt werden müeste, die concession also
conditionirn wölten, dhamit dem Römischen Reich daraus khein nachtheil
entstehe, in specie aber bemelte stadt darbey möege außgedingt und bey
dem Römischen Reich erhalten werden. Deme wir geantwortet, daß ihme,
abgeordtneten, gnugsamb bewust, daß dießseits die duplica noch nit
außgeantwortet seie, erwarteten der stendte gutachten und würde selbigs
anleitung geben, wie weith man sich in puncto satisfactionis gegen die
cronen zu erclehren hette und alßdan nach befindung der sachen auch der
stadt Bremen begehren darbey können in obacht genhommen werden, mit
welcher unser erclehrung derselb zufrieden gewest. Sonsten laßet sich von
etlichen tagen hero eine grose und guete Veränderung bey denen protesti-
renden stendten vermercken, indeme sie nit allein auf die maximam fallen,
daß bey bevorstehender compositionshandlung kheine extrema zu behaub-
ten , sondern auch denen Pfaltzischen ministris durch den Sachßen Wey-
marischen (wie ich, Crane, auß deßen mundt habe) ernstlich zusprechen
und dhahin ermahnen laßen, denen particulartractaten raum oder statt zu
thuen und nit darauf zuzulegen, daß die stendte die algemeine friedens-
handtlung ihnen, den Pfaltzischen, zue gefallen würden zurücksetzen
laßen; die cronen selbsten würden solches nit thuen, in specie aber Franck-
reich sich der chur halben im geringsten irer nit annhemmen; so müesten sie
ihnen auch nit die gedancken machen, daß sy bey denen tractaten also ohne
einige condition würden durchkommen khönnen, müsten sich bequemmen,
so gut sie khönten. Man sehe, daß Franckreich mit seiner gantzen macht
ahn Churbayern nichts hette haben können, die protestirende würden sich
zwar ihrer, soviel sich thuen laße, mit annehmmen, aber nit causam com-
munem daraus machen, nach ihnen zu gefallen den krieg führen. Denen
Pfaltzischen ministris wehre diese erinnerung dergestalt zu gemüth gangen,
daß sich gleich darauf der Camerarius nacher Münster, umb mit seinen
collegis daraus zu communiciren, erhoben.
So hat auch der Mecklenburgischer gesandter mir, Crane, zu verstehen
geben, daß es endtlich umb den terminum amnistiae, ob derselbe schon auf
das jahr 1630 gesetzt würdte, nit so viel zu thuen sein würde, wan nur auch
die Pfaltzische sach, alß auf welche bey diesem passu, warumb der terminus
de anno 1618 getrieben worden, das vornhembste absehen gewest wehre, mit
erörtert würde, dan man hirin billig ad effectum und nit ad formalitatem
zu sehen. Imgleichen würden sich auch bey der compositionshandlung wol
mitle finden, daß denn protestirenden satisfaction wiederfahre und nichts-
destoweeniger der geistlicher vorbehalt in seinem weesen gelaßen werde,
verlangten nur, daß die deputatio catholicorum paldt erfolgen möege,
würde alles beßer ablauffen, alß man sich catholischentheils laße vorstehen.