Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
231. Lamberg und Krane an Ferdinand III Osnabrück 1646 März 26

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Lamberg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1646 März 26

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 51a fol. 35–39, praes. 1646 April 6 = Druckvorlage –
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Kopie: KHA , A IV Bd. 1628/19 unfol.; Giessen 206 nr. 344 S. 1765–1774 – Druck:
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Gärtner VIII nr. 115 S. 653–659.

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Ermahnung des stiftmagdeburgischen Gesandten. Pfalz. Reichsständische Gravamina- Ver-
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handlungen . Marburgische Sukzessionssache. Elsaß.

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Wir haben die bevorstehenden Kompositionsverhandlungen zum Anlaß
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genommen, um unter anderm dem Befehl in nr. 190 gemäß auch mit dem

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magdeburgischen Gesandten zu konferieren. Über das Befohlene hinaus
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haben wir noch hinzugesetzt: Es hetten Ewer Mayestätt in ahnsehung der
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churfürstlichen durchlaucht zu Sachßen hoher meriten, seinen, des abge-
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sandten , gnedigsten herrn den ertzstifft Magdeburg gelaßen und sich dha-
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hero umb so viel desto weniger versehen khönnen, daß seine fürstliche gna-
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den Ewer Kayserliche Mayestätt in dero erbkönigreichen und landen einige
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maaß oder ordtnung würden vorschreiben, sondern wie sie den ertzstifft
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Magdeburg ex beneficio und in crafft des Pragern friedenschluß besitzen,
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also auch ietzbemelten friedenschluß pro norma ihrer consiliorum, soviel die
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gravamina betrifft, halten wollen; wöllen derhalben ihnen, gesandten, er-
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innert haben, sich auch darahn zu halten, in terminis der reichssatzung und
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selbigen Prager friedenschluß zu beharren und sich nit dhavon abführen zu
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laßen.

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Der hat darauf geantwortet, daß es sein gnedigster herr mit bemelten abge-
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legten voto nit übel gemeindt, es auch demselben leidt sein würde, wan er
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verstehen sölte, daß Ewer Mayestät dhamit beleidigt worden, wölte ihre
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fürstliche gnaden dhavon gehorsamist berichten und würden dieselbe ire
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getreweste devotion gegen Ewer Mayestät anderst im werck bezeigen. Der
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Prager friedenschluß würdte von denen cronen sowol alß protestirenden
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stendten bestrietten, so hette er, gesandter, auch sich nit dhavon separirn
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khönnen. Es seie sein gnedigster herr nit in crafft selbigs schlußes, sondern
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durch ördentlichen beruefft und per canonicam electionem (wie er diese
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formalia gebraucht) zum ertzstifft khommen und waß in selben frieden-
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schluß von dem ertzstifft gesetzt, solches seie nur wegen ihrer ertzfürst-
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lichen durchlaucht Leopoldt Wilhelmb zu Österreich gesetzt worden,
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gienge aber seinen gnedigsten hern nit ahn.

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Dhagegen wir erinnert, daß unß in einig disputat uber selbigs werck einzu-
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laßen , nit gebühre. Es zeige es aber der buchstab, wen es angehe oder nit;
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ersuchten den abgesandten, daß er unsere wolmeinende erinnerung wölle in
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acht nhemmen und den Prager friedenschluß, so ohne daß nuhmehr prag-
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matica sanctio Imperii seie, ferners nit bestreiten, sondern vielmehr behaub-
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ten helffen, daran seie seinem gnedigsten herr selbst gelegen. Der abgesand-
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ter insistirt aber weiters, daß seinem gnedigsten hern gleichwol obligge, die
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vier ämbter, so vom ertzstifft abgerißen und churfürstliche durchlaucht zu
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Sachßen zugelegt worden, wieder herzu zum ertzstifft zu pringen, weiln es
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geistliche gütter seien. Wir haben nichts darauf antworten wöllen, sondern
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abgebrochen und es bey unser beschehenen erinnerung bewenden laßen.
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Sönsten hab ich, Crane, bey obvermelten verrichteten heimbsuchungen
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under andern von denn fürstlich Darmbstättischen gesandten verstanden,
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daß verlittenen donnerstag, den 22. dieses, under denen protestirenden ein
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conclusum gemacht, denen Pfaltzischen ministris per deputatos ahnzeigen
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zu laßen, daß sie, protestirende, es selbst dhafürhielten, daß die Pfaltzische
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sach am füeglichsten durch particulartractaten abzuhelffen sey, sölten der-

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halben sie, Pfaltzische ministri, selbigs werck treiben und nit darauf zu
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legen, daß man den generalfriedenschluß wegen selbiger sach werde auf-
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halten . Es hette auch von selbigem concluso dem alhie ahnweesenden Chur-
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bayrischen gesandten per deputatos söllen notificirt werden, seie aber her-
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nacher wieder eingestelt, denen Pfaltzischen aber seines dhafürhaltens von
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solchem concluso schon angezeigt worden.

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Erzehlete auch ferners, daß der Salvius bey ihne gewest und under andern
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vermeldet hette, daß man bey der compositionshandlung die extrema nit
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behaubten, sondern etwoh sehen möegte, wie circa extensionem annorum
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der 40 jahr ein temperamentum zu treffen und würde er, Salvius, sich den
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negsten sontag, Dominica Palmarum, nacher Münster, umb die general-
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sachen aldha facilitiren zu helffen, erheben; hette auch einen discurs uber
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die Heßische successionsach geführt und von den Heßen Caßlischen zu
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haben vermeldet, daß dieselbe ihr landtfriedtbrüchigs verfahren mit Mar-
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purg ex eo capite entschüldigen wolten, daß sie von Kayserlicher mayestätt
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in die acht et pro hostibus Imperii erclährt worden, also kheinen friedt-
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bruch begehen könten, sondern stündte ihnen bevor, die waaffen zu führen,
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wie sie am besten khönten und ihr glück in acht zu nhemmen.

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Bey denn fürstlich Altenburgischen hab vernhommen, daß es gleichsamb
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ein conclusum bey denen protestirenden ständten seie, daß die extrema bey
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der compositionshandlung ahn seithen der protestirenden nit sollen behaub-
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tet werden. Der fürstlich Braunschweigisch-Lüneburgische wahre der mei-
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nung , daß man in acht tage mit denen deputatis catholicorum würdte auß-
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kommen khönnen und vermeldete ferners, daß es Ewer Mayestätt etliche
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millionen würde genützt haben, wan die compositionshandtlung vorhero,
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ehedan man punctum satisfactionis berühret hette, wehre zur richtigkeit ge-
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bracht worden, es wehren aber die catholischen stendte zu Münster nit dha-
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hin zu bewegen gewest. Gedachte Altenburgische wöllen es auch dhafür-
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halten , es würden die Frantzosen von der praetension mit Elsaß noch wol
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zu bringen sein, dan fiengen schon ahn zu weichen und die praetension nur
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auf die iehnseith Rheinische örtter zu legen. Man würde aber denselben mit
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gesambten zuthuen zusprechen müßen, so würden sie sich schon anders
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weisen laßen. Bey denen ubrigen hab ich sönderlichs nichts, so zu berichten
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nötig sein möegte, erfahren; hab aber alle in deme einig zu sein befunden,
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daß bey der compositionshandlung ex parte protestantium keine extrema
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würden behaubtet werden, dhahero dan wol zu vermuthen, daß dies under
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denen protestirenden ein gemachter schluß sein müße.

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