Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
230. Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Nassau und Volmar Linz 1646 März 24
Linz 1646 März 24
Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 92 VIII fol. 230–232 = Druckvorlage – Konzept:
Ebenda Fasz. 52b fol. 169–170 – Kopie: Ebenda Fasz. 50c fol. 107–109’; Giessen
207 nr. 24 S. 101–106 – Druck: Gärtner VIII nr. 111 S. 623–626.
Gutachten der dep. Räte, s. l. 1646 März 22, und Conclusum des Geh. Rats, Linz 1646
März 24, zum Beratungsmodus der Reichsstände und zu den nrr. 206, 209, 210 und 211:
RK , FrA Fasz. 52b fol. 162–163, 164–166.
Beratungsmodus der Reichsstände. Reichsständisches Gutachten in puncto satisfactionis.
Hessen-Kassel. Pfalz. Portugiesen. Don Eduardo. Crossen und Jägerndorf. Waffenstill-
stand .
Hinweis auf nrr. 177, 178 und 188; und seind hierdurch zwar alle ahn unß
abgangne schreiben und relationes seit deß vierundzweinzigsten Februarii
biß uff den dreyzehenden diß genugsamb beanttwordet. Wir haben aber
auch über dieses uff ietzermelte ewere schreiben euch noch weiter beant-
wortten wollen und befinden, daß ietzberührte ewere schreiben theils die
formalia der deliberationen und handlungen, theils aber die materialia selb-
sten betreffen. Waß dem zuvorterst die vota der stendte, wie solche zue-
samenzutragen und sonderlich ob die meinungen in zweyerley guetachten
zue bringen oder auch eines ieden particular denselben zue inserieren belangt,
da möchten wir gnedigst wünschen, daß die stände, wo die meinungen dis-
crepant , wenigst den maioribus in etwas ihre statt liessen; sehen aber nicht,
wie einem ieden seine particularnotturfft dabey zue erinnern und anzue-
bringen oder anbringen zue lassen verwehret werden können, zuemahlen
unterschidlich und in specie in den letzten reichsabschied de anno 1641 war
versehen, daß allen chur- und anderen reichsfürsten gestattet und zuegelas-
sen sein solle, deß Heyligen Reichs und seine notturfft mit euch, unsern
gesanten, zue communiciren und daß dahero nit wohl zue verhüetten sein
werde, daß nicht neben denen maioribus auch deß mindern theils und wohl
gar der particularmeinungen und anliegen dem guetachten eingeruckt wer-
den . Sovil müglich aber, hettet ihr zue verhüetten, daß nicht zweyerley
absonderlich vota aufgesetzt und uberreicht, sondern alles in einem zue-
samengetragen und mit guter dexteritet dahin gerichtet werde, daß die
election oder approbation einer oder der anderen meinung unß eingeraumbt
werde und verpleibe.
Waß dan fürs andere die re- und correlationes zwischen denen ständen be-
trifft , im fahl die stände in diesem puncto sich nicht von selbsten verglei-
chen , ist allein dahin zue sehen, eß geschehen die re- und correlationes, wie
sie wollen, daß mir daß werckh befürdert und die zeit mit fernern conten-
tionibus , wie zue geschehen pflegt, nit verlohren werde.
Waß ferner und fürs dritte den punctum gravaminum betrifft, da lassen
wir unß gnedigst wohl gefallen, waß ihr destwegen an unsern oratorn zue
Rom gelangen lassen . Ihr habt aber, eß komme antwortt, waß vor eine
wolle, auch derentwegen nit uff-, sondern ewerer habenden instruction
gemeß zue verhalten. Im ubrigen wollen wir nit unterlassen, die uber-
schickte media pacis compositionis in fernere deliberation zu ziehen und
alßdan euch der notturfft weiter zue bescheiden
den euch zuegeschickten instructionibus.
Waß fürs vierte den punctum praetensae satisfactionis belangt, gereicht
unß zue gnedigstem dancknehmigen gefallen, daß die stende zue Münster
dißorts mit unß einig und sich die conservation deß geliebten vatterlandts
so getrewlich angelegen sein lassen, destwegen ihr einem und andern data
occasione in unßerm nahmen gnedigst zue dancken. Wir verspüren aber ab-
sonderlich ewern hierunter gebrauchten trewen fleiß und dexteritet, in-
deme durch ewere sorgfeltige unterbawung gueten theils auch die stende
hierzu ausser zweifel bewogen worden, und erkennen solches in gnaden.
Daß sich nun fürs fünffte die Hessen Casselische auf die denselben von
euch beschehene intimation der new empfangenen vollmacht weiter bey
euch nit angemeldet, müessen wir dahingestelt sein lassen.
Anlangent fürs sechst die Pfälzische sache, lassen wir unß die von dir,
unserm principalgesanten, dem graven von Trautmanstorff, deß churfürsten
liebden gegebens antwortt gnedigst wohlgefallen und es im ubrigen noch-
mahls bey dem, wessen wir unß bereits vorhin haubtsächlich erkleret, aller-
gnedigst bewenden. Massen es in gleichem fürs siebente und achte, waß die
praetendierte vergleittung deß Portugesen und liberation deß Don Eduar-
den betrifft, bey dem, waß denen Spanischen beliebet, wie auch fürs neunte,
waß die herzogthumber Crossen und Jagerndorff belangt, bey dem, wessen
ihr bereits instruiret , sein verbleibens hat.
Waß fürs zehende den punctum deß armistitii anreicht, wollen wir gnedigst
erwartten, waß der Salvius destwegen würdt dorthin gebracht haben.
Nachdeme auch fürs eylffte die stände zue Oßnabrugg nunmehr ad secun-
dam classem deliberandorum geschritten, so wollen wir auch dorten deß
weitern erfolgs erwarten. Wir finden auch entlichen, waß die von dem
Venedischen pottschafftern vorgeschlagne partida, anstatt Elßaß Lothrin-
gen hinten zue lassen, belangt, daß, du, unser principalgesanter, selbige gar
recht und wohl beantworttet .