Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
212. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1646 März 16
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Linz 1646 März 16
Ausfertigung: GehStReg., Rep. N 95 Fasz. 68 pars 4 nr. 2 = Druckvorlage – Konzept:
RK , FrA Fasz. 50c fol. 86–86’; Ebenda Fasz. 50c fol. 87–87’.
Duplik auf die schwedische Replik. Duplik auf die noch offenen Fragen der schwedischen
und französischen Replik. Verhandlungstaktik.
Ich lasse mir ewer ufgesezte duplicas gnedigst wohlgefallen. Mir were aber
am liebsten, wann daß schrifftwechßlen ie eher, ie besser ein endt khönte
haben unnd daß das werckh in den materialibus zur richtigkheit gebracht
wurde; warinn ich wohl weiß, daß an ewerem fleiß unnd sorgfalt nichts
erwindet unnd daß nur zu wünschen were, daß an seithen deß gegentheils
ein ebenmeßiger ernst sich erwise. Ich stelle eweren discretion anheimb,
wann unnd ob ihr vermeint, daß die duplica hinauszugeben, damit gleich-
wohl meine ufrichtige intentiones der welt nit verhalten bleiben. Unnd
weilen ich auch alhie ehe noch ewer duplica einkhomben, die replicas deli-
berieren unnd mir, waß uf die Gallo Suecicas replicas zu antwortten möchte
sein, gehorsambst referieren lassen, so hab ich vor kheine notturfft mehr
erachtet, bey ewerem einkhommenen, mir beliebigen ufsaz ichtwas weiter
ufsezen zu lassen
ewerer nachricht unnd wissenschafft zuezuschickhen.
[1] Überarbeiteter Duplik-Entwurf der kaiserlichen Gesandten auf die schwedische Replik
von 1646 Januar 7, [ Linz 1646 März 13]. Kopie: GehStReg., Rep. N 95 Fasz. 68
pars 4 nr. 2; KHA , A IV Bd. 1628/57 unfol.; Giessen 210 nr. 38 S. 403–426.
Gutachten des Geh. Rats, Linz 1646 März 13, über den Duplik-Entwurf der kaiser-
lichen Gesandten auf die schwedische Replik von 1646 Januar 7 : RK , FrA Fasz. 52d
fol. 12–27’
Die Änderungen des Geh. Rats an dem Duplik-Entwurf der ksl. Gesandten sind un-
wesentlich . Eine Marginalie Söldners faßt das Ergebnis folgendermaßen zusammen: Also
ist es dem herrn graven von Trautmansdorff bey dem handtbrieffl mit auslassung der
understrichenen wörttern, de dato 16. Martii vom anno 1646, eingeschlossen worden.
[2] [Gutachten der deputierten Räte, s. l. 1646 März 2 und 3, zu den noch nicht beratenen
Fragen der französischen und schwedischen Replik von 1646 Januar 7 und zum modus
tractandi] fehlt. [Kopie: RK , FrA Fasz. 52d fol. 40’–105 ].
[Zur schwedischen Replik: Sprachregelung zur Behandlung der Gravamina, Amnestie
und Satisfaktion. Lothringen und Portugal gehören nicht zu den Osnabrücker Ver-
handlungen. Bündnis gegen den K. im Falle eines Verfassungsbruchs zu vereinbaren, ist
unnötig, da ihn seine Kapitulation schon zur Einhaltung der Reichssatzungen ver-
pflichtet. Die Reichsstände dürfen nicht selbständige Garanten des Friedens werden.
Darauf achten, daß die Satisfaktion nicht schon durchgeführt werden muß, ehe die
Restitutionen durch die Feinde erfolgen.
Zur französischen Replik: Portugal. Lothringen. Wenn Frankreich will, daß der K.
nach geschlossenem Frieden Spanien nicht mehr weiter unterstütze, muß es sich erst
selbst verpflichten, den Feinden des Kaisers und Spaniens nicht länger beizustehen.
Zum modus tractandi: Der Kaiser steht vor der schweren Aufgabe, mit seinen Feinden
Frieden schließen zu müssen, ohne seine Anhänger, denen Opfer zugemutet werden
müssen, zu verlieren. Es muß auch bedacht werden, daß jede neue Niederlage den
Frieden schwerer macht. Wenn es auch politisch am verlockendsten wäre, in allen
Fragen erst die Aktionen der Reichsstände abzuwarten, so ist dieser Weg wegen der
sich verschlechternden militärischen Lage und der Gefahr einer Spaltung unter den
Reichsständen nicht gangbar. Am wirkungsvollsten erscheint eine Abstimmung mit den
Kurfürsten von Mainz, Bayern und Sachsen und eine darauf gründende gemeinsame
Politik. Mainz unterstützt die kaiserliche Politik ohne Vorbehalte; Bayern muß
letztlich aus eigener politischer Raison an der Erhaltung des Kaiserhauses interessiert
sein, und eine handfeste Demonstration des kaiserlichen Friedenswillens wird die be-
stehenden Spannungen abbauen; Kursachsen muß hinzugezogen werden, damit nicht
der Eindruck einer katholischen Koalition entsteht. Bei Mainz und Bayern wäre vorzu-
schlagen, gemeinsam auf die Anerkennung des Geistlichen Vorbehalts wie auf den Ver-
zicht der protestantischen Forderungen wegen der Erbuntertanen und der neuen
Reichsgerichte hinzuarbeiten. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Abtretung des Elsaß
und die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen bei der Regensburger Amnestie wäre
anzudeuten. Kursachsen muß besonders dafür gewonnen werden, daß die Protestanten
für die Verlängerung der im Prager Frieden vereinbarten Frist bezüglich der Stifter
ihre extremen Gravamina-Forderungen fallenlassen. Der Zweck der Konsultation mit
den Kurfürsten ist, daß, nach der zusätzlichen Einwirkung auf die wichtigeren Reichs-
stände auf dem Kongreß, das, was kaiserlicherseits für den Frieden nötig erachtet
wird, vom Reich unterbreitet wird, so daß der K. nur noch zuzustimmen braucht.]