Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
193. Trauttmansdorff an Ferdinand III Münster 1646 März 6
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Münster 1646 März 6
Pfalz.
Gestern nachmittag hat sich bey mir der Pfaltzisch abgeordnete Philipß
Sträiff von Lawenstein lauth copeylich beygefugten creditius ahngemeldt,
welchen ich zwar mit seinem vortrag ahngehört, aber darmit ahn daß chur-
fürstliche collegium alß in dieser sachen allerseits belibte interpositores ge-
wiesen . Warauff er mir zur andtwort geben, daß er sich zwar der anno 1641
bei dem letztgehaltenen reichstag zue Regenspurg allerseits beliebten inter-
position erinnere und zufolg deren die tractaten anno 1642 zu Wien ihren
anfang genohmmen; es seye aber auch der könig in Dennemarck vermittelß
seiner gesandtschafft darbey gewesen, welche sich anitzo nicht zur stell
befinde.
Weiln dan Churmaintz und Churcöllen bey der sachen selbst interessirt
wehren, also thete seinem herrn (welchen er durchgehendt im reden einen
churfursten titulirt) deren interposition in etwaß verdächtig vorkommen
und hette darfur gehalten, daß es besser sein würde, wan er sich ahn die
frembdte cronen hielte, und zwarn vermittelß der amnistia auff anno 1618,
weyln soviel stuck hin und wieder von der Pfaltz kommen, in integrum
restituirt würde.
Ich hab ihme nicht verwehren können, daß er seinen herrn nit einen chur-
fursten nennen solte, und geantwortet, daß er nicht besser thun könte, nach-
deme dieses eine sach, welche nit vor die frembde cronen, sondern Ewer
Kaiserliche Mayestät, churfursten und stände gehörte, alß wan er sich ahn
daß churfurstliche collegium halten, bey dem Maintzischen directorio sich
ahngeben und daselbst die sach reassumiren thete. Sonst seye man zue Wien
wegen der Underpfaltz albereit zimlich weit kommen, und wan Chur-
bayeren seiner dreyzehen millionen halber contentirt, so würdt es auch mit
der Oberpfaltz leichtlich zur richtigkeit gelangen. Er replicirte, wie daß er
vernohmmen, samb ihre churfurstliche durchlaucht sich erklert haben sol-
ten , daß sie den Pfaltzischen erben von ihren landten nichts zuvorenthal-
ten begehrten. Ich andtwortete, daß solches diesen verstandt hette, wan
Churbayeren vorhero seiner dreyzehen millionen contentirt wehre. Ewer
Kayserliche Mayestätt hetten seiner chrufurstlichen durchlaucht zu dem
endt die Oberpfaltz eingeraumbt, solche würden sie nit dahinden noch auß
handen lassen, biß und so lang seiner churfurstlichen durchlaucht in Bayern
völlige satisfaction beschehen wehre, und diesem nechst möchte sich auch
der chur halber ein solches mittell treffen und finden lassen, daß sein, des
abgeordtneten gnedigster herr, darmit wol zu frieden würde sein können.
Er hat sich sonsten in seinem ahnbringen ganz demuhtig gestelt, von Ewer
Kayserlichen Mayestätt sonderlich mit höchstem respect geredt und mit
nachmaliger recommendation der sachen seinen abscheidt genohmmen.
Welches ahnbringen ich alsobaldt den Churbayerischen abgesandten durch
den secretarium Schröder zu dem endt communiciren lassen, darmit sie dar-
von ihrem gnedigsten herrn bey heütiger post nachricht erstatten könten.
Der von Hasenlahn hat ihnen allein gehört, sich der communication be-
danckt und vernehmen lassen, daß er gern höre, daß ich den Pfaltzischen
abgesandten ahn das churfurstliche collegium verwiesen und hielte darfur,
das es nicht schaden könte, wan daß Churmaintzische directorium auch
fur sich selbst die Pfältzische wegen der reassumption der sachen erinnerte.
Sie, die Churbayerischen, wolten sich ihres ohrts gefast halten und wan
ihnen zur handtlung angesagt wurde, daßjenige vorbringen, waß sie im
befelch hetten, welches haubtsächlich dahin außlauffen thet, daß sie sich
an ihre Kayserliche mayestätt alß haubtschuldner halten theten und wan
ihnen die dreyzehen millionen baar bezahlt wurden, alßdan das landt ab-
zutretten erbietig wehren oder aber ahn ihr verschriebenes underpfandt,
das ländtlein ob der Endts, sich halten würden; gab aber darbey soviel zu
verstehen, das ihme lieber das landt alß daß gelt wehre.