Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert
121. Ferdinand III. an Trauttmansdorff Linz 1646 Januar 26
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Linz 1646 Januar 26
Ausfertigung: TA , Ka. 122 fol. 231–232’ = Druckvorlage – Konzept: RK , FrA Fasz.
50c fol. 35–36’.
Gutachten der Gesandten zu den Repliken. Modus tractandi. Neue schwedische Vollmacht.
Hinweis auf das Rezepisse vom 23. Januar
Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Linz 1646 Januar 23. Ausfertigung: TA, Ka. 122
fol. 221–221’ – Konzept: RK , FrA Fasz. 50c fol. 34–34’. Rezepisse auf nrr. 84, 83,
88 und 89. Vgl. auch Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Linz 1646 Januar 23. Nicht
ausgefertigte Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 50c fol. 21 – Konzept: Ebenda fol. 33.
Rezepisse auf nrr. 88 und 89.
Demnach wir aber auß besagten deinen wie auch unsern zu Münster ver-
bliebenen gesandten relationibus befinden, das ihr insgesambt zu Oßna-
brugg zusammenkommen werdet und uber beeder cronen replicas (dan wir
nit zweiflen, das immitels unsern Kayserlichen gesandten zu Münster der
cron Franckreich gesandte die ihrige vermitels der mediatorum werden
haben außhendigen lassen) dero gesambtes guettachten unß zuekommen
lassen wollet. Alß haben wir, soviel daß haubtwerckh anlangt, solches ewer
gesambtes guettachten, alß die ihr in re praesenti und leichtlich etlicher
churfürsten, fürsten und ständen gesandten intention, wohin dieselbige über
berürter außlendischen cronen replicas gerichtet sein möchten, penetrirt
haben werdet, erwartten wollen.
Was sonsten den modum tractandi anlangt, lassen wir unnß gefallen, das es
bey der angefangenen mündtlichen conferenz in praesentia utriusque partis
secretariorum, so alles protocolliren sollen, sein verbleiben haben möge,
darbey wir dan gern sehen möchten, das die sachen dahin gebracht wurden,
daß die protocolla von den secretariis praevia collatione ultro citroque reci-
proce möchten underschrieben werden; zumahlen weiln sie den reichs-
stendten zu communiciren, da leicht allerhandt weitleüffigkeit verursacht
werden könte, wan solche protocolla different weren.
Fürs ander haben wir unß gegen die königliche Schwedische gesandten ver-
sehen, sie würden bey dieser conferenz gleich wohle ihre entschuldigung,
warumb sie die von dir schon begerte edirung einer newen legitimation nit
beygebracht, eingewendet haben. Welches von ihnen nit allein unterlassen
worden, sondern haben sich contra tenorem ihrer alten habenden pleni-
potentzen vernemmen lassen, daß der fridt zur execution sine ratificatione
illorum principalium nit kommen könte, dahero wirst du nochmahle bey
ihnen instanz zu thuen wissen, damit sie ihr newe legitimation mit den
ehistem zuweeg bringen und ediren.
Und ist von dir gar vernünfftig geschehen, das du die vorgehabte der
Churbrandenburgischen gesandten anwesenheit bey der conferenz mit den
Schwedischen gesandten so behuetsamb unterbrochen und abgewendet hast.