Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
326. Trauttmansdorff, Nassau und Volmar an Ferdinand III Münster 1646 August 31
–/ 326 /3
Münster 1646 August 31
Kopie: KHA A 4 nr. 1628/40 unfol. = Druckvorlage; Giessen 207 nr. 260 S. 980–985 –
Konzept: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1409 fol. 235–236, 238, PS fol. 237.
Übergabe der ultima generalis declaratio. Kurfürstenrat zum Einschluß Spaniens in den Frie-
den . Übergabe der protestantischen Gegen-Erklärung vom 24. August 1646 zu den Religions-
gravamina . Beratungen der katholischen Stände darüber.
PS Kursächsische Forderungen bezüglich Marburg, Religionsausübung in Augsburg und Schle-
sien .
Auf ein Schreiben vom 15. August
gestalten wir auff das von denn churfürstlichen rähten wegen Philipsburg er-
langtes guetachten entschloßen wehren, der weitern handlung mitt denen
Frantzosischen plenipotentiariis durch die herren mediatores einen anfang zu
machen und es vorderst dahin zu setzen, wann sie, Frantzosen, die ver-
merckte conditiones, dazu sie sich schon mehrern- und großentheilß zum
oftern anerbotten, gegen die Schweden und protestirenden wurden richtigge-
macht haben, das es alßdann auch an begehrter einwilligung mitt Philipsburg
nicht ermangelen und zumahlen alles dasienig, waß noch weiter zu vollen-
komner schließung des fridens an Ewer Mayestätt seithen zu praetendiren,
samenthaft heraußgeben und vor augen gestelt werden solte, alß haben wir
solches zwar vorgestrigen tags zu werck gesetzt.
Eß seint aber die mediatores hierauf der mäinung worden, es wurde nicht
guet sein, daß wir allein mitt dießer praeliminarerclährung heraußgehen und
den rest zurugglaßen solten. Dan entwieder wurden die Frantzosen nichts
darauf handlen, sondern vorderst alle unßere praetensiones herauß haben
oder, wan sie gleich die handlung mitt den Schweden und protestirenden ins
werck setzen solten, alßdan hernach nichts weiters von unß annehmmen
wollen und damitt, waß wir in ein und andern Ewer Kayserlicher Mayestätt
und dero hauß zum besten zu capituliren vermeinten, zurugg verbleiben oder
sich alles zerschlagen.
Auf dieße erinnerung hin haben wir den gantzen tractat in die form, wie
beyliegende abschrift littera A außweiset, zusahmengetragen und seint wil-
lens , heut nachmittag solche schrift den mediatorn einzuhendigen und darauf
die handlung mitt denn Frantzosen bereits verglichenermaeßen sub obliga-
tione secreti anzutretten.
Und dweill sie kurtzverrügkter tagen bey den protestirenden zu Oßnabrug
unterbawung thuen laßen, das durch einen schluß der reichsständen die Spa-
nische tractaten von der pacification mitt dem Römischen Reich gantz auß-
geschloßen werden mögten, auch noch ieweils darauf beharren, daß die clau-
sula in responsione ad articulum 7: „salvis iis“ etc. außgelaßen
Bezug auf die ksl. Responsion an Frk., 1645 September 25 ( Meiern I, 629 ).
einem Römischen Kayßer und dem churfürstlichen collegio gebührende iura
specificirt werden solten, alß haben wir ein notturft zu sein befunden, dieße
beede quaestiones den churfürstlichen rähten ad deliberandum vorzustellen,
von welchen unß das in der beylag B vermerckte conclusum uberbracht wor-
den , dadurch wir verhofen, nicht allein dieße clausulam zu behaubten, son-
dern auch die mitteinschließung der Spanischen tractaten durchzubringen
und die sachen dahin zu richten, das die Frantzosen, weill sie die Niederbur-
gundische händell von den Catalonischen nicht werden absondern laßen
wollen, sich dermahlen zu volliger abhandlung des friedens mitt Spania wer-
den bequemmen müeßen.
Waß nun in ein und anderm folgt, deßen sollen Ewer Kayserliche Mayestätt
mitt negster ordinari gehorsamst verständigt werden. Welchergestalt dan
auch die protestirende alhie unß den 28. huius ihre gegenerclehrung in
puncto gravaminum dermahlen ubergeben haben, das weißet der extractus
prothocolli mitt C. Und haben wir von derselben eine abschrift zu überschik-
ken , weil es hievor schon durch Ewer Kayserlicher Mayestätt gesandten zu
Oßnabrug beschehen, unnotig erachtet.
Die catholische haben es allbereit in deliberation zu nehmmen angefangen
und wollen wir nicht unterlaßen, darahn zu sein, auf das die schließliche
handlung darauf befordert werde.
PS Es haben sich auch gestern die Chursächßische gesandten bey mir, grafen
von Trautmanßdorf, eingefunden und vorderist im namen ihres gnädigsten
herren die Marpurgische successionsach, das deß herren landtgraf Geörgen
fürstlicher gnaden dabey möchte handtgehabt werdten, recommendirt. Sodan
in puncto gravaminum darauf getrungen, das man catholischentheils wolte
bedacht sein, bey der statt Augspurg die protestierendte bürgerschafft zur re-
stitution ihrer kirchen und schulen kommen zue lassen, dann diß were denen
zu Regenspurg anno 1641 verglichenen amnesti ähnlich und gemeß und fast
der fürnembste punct, darauff man protestierendentheils am allerhefftigsten
tringen thet. Deßgleichen haben sie auch klagt, das bey wehrenden diesen
tractaten in Ewer Mayestät fürstenthumb Schlesien dem Gloggauischen terri-
torio so scharpf mit den reformationibus fürgetrungen, denen underthaenen
ungewohnliche iuramenta abgenöttigt würdten, mit pitt, es wolten doch
Ewer Kayserliche Mayestät hierinnen etwas glimpflichers verfahren lassen.
Ich hab sie anders nit dann per generalia zu beantworten gewust, jedoch sol-
ches Ewer Kayserlicher Mayestät gehorsamist andeuten sollen, ob sie sich et-
wan allergnädigst gefallen lassen wolten, mit bedeuter reformation im für-
stenthumb Glogaw milterung, wenigist ad interim, anzubefehlen.
Beilage A zu nr. 326
Ultima generalis declaratio der kaiserlichen Gesandten zur französischen Satisfaktion (lat.)
Die den Mediatoren am 31. August 1646 übergebene Fassung der ultima generalis declaratio
enthielt zunächst keinen Passus betr. Pinerolo und Moyenvic in caput tertium ( RK FrA Fasz.
92 X fol. 221’). Der fehlende Passus lautete: Transferet etiam Imperator in regem Christi-
anissimum ius directi dominii, quod sibi et sacro Romano Imperio hactenus in Pignero-
lum et Moyenvicum competebat. Dieser Passus wurde in die verbesserte und am 2. Septem-
ber übergebene Version eingefügt; vgl. Repgen , Satisfaktionsartikel, und unten nr. 331.
Münster 1646 August 31. Kopie: KHA A 4 nr. 1628/40 unfol. (ohne den Passus betr. Pinerolo
und Moyenvic); RK FrA Fasz. 92 X nr. 1409 fol. 219–226’ (mit dem Passus betr. Pinerolo und
Moyenvic, am Rande, fol. 221’, nachgetragen) – Konzept: RK FrA Fasz. 92 X nr. 1404 fol. 203–
209 (mit dem Passus betr. Pinerolo und Moyenvic, wie viele andere Korrekturen am Rande,
fol. 205, nachgetragen) – Druck: Meiern III, 712–718 (mit dem Passus betr. Pinerolo und
Moyenvic, S. 714); Blum , Anlage 11, 363–371 (mit dem Passus betr. Pinerolo und Moyenvic).