Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
312. Lamberg und Krane an Trauttmansdorff Osnabrück 1646 August 21
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Osnabrück 1646 August 21
Kopie: Giessen 207 nr. 248 S. 934–938.
Stellungnahme der hessen-darmstädtischen Gesandten zu den französischen Forderungen für
Hessen-Kassel.
Nachdem mir gestern abend nr. 308 überbracht worden ist, habe ich alsobald
den fürstlich Heßen Darmstadischen gesanden zu wißen gethan, daß wir
denselben was abzutragen hätten, und dieselbe auf heute um 7 uhr bey uns zu
erscheinen erfordert, darauf sich dann der Dr. Schüz, weiln herr nomine Wolf
in der protestirenden raht gehen müßen, zu bestimmter zeit eingefunden, und
ist demselben die sache innhalts Eur Excellenz schreiben fürgetragen worden,
der sich darauf erklährt, daß er uns stetiglich versichern könnte, daß sie zu
nichts anders bey dieser sache instruirt, als worauf sie sich selbst schon her-
ausgelaßen , nemlich, daß ihre fürstliche gnaden zu Heßen Darmstad die
gütte bey diesem werck nicht ausschlagen wollen, wann nur dabey dern
pacto der erbverbrüderung selbiges fürstlichen hauses würde nachgangen
werden. In keinen andern vergleich oder handlung aber könnten sie gar nicht
verstehen noch sich einlaßen, weiln sie nicht darauf instruirt, und müße er
unsere vorträge bloß ad referendum annehmen. Er wolte sich auch versehen,
daß die Franzosen seinen gnädigen fürsten und herrn kein anders werden
zumuthen wollen. Die cron Schweden sey schon damit zufrieden und hätte
ihre plenipotentiarios, wie der Oxenstern ihme, Darmstadischen, noch ver-
gangenen sontag deutlich gesagt, darauf instruirt, es dahin zu richten, damit
die Marpurgische successionsache möge
mittelung deren, zur erbverbrüderung selbiges fürstlichen hauses interessirt,
chur- und fürstlichen gerichtet werden. Ja, habe ihnen der Oxenstern gesagt,
ob solten die Heßen Caßelische selbst damit zufrieden seyn, auch darbey we-
gen acceptation Chursachsen und Braunschweig Lüneburg neben Churbran-
denburg pro commissariis kein bedencken tragen.
Um aber soviel desto mehr gewißheit hievor zu haben, daß nemlich die
Heßen Caßelischen selbst ihnen diesen weg zur vergleichung in ordine der
erbverbrüderung nicht zuwieder seyn liesen, hätte der Oxenstern noch selbi-
gen tags den Heßen Caßelischen gesanden alhier zu ihme erfordern und aus
dieser sache reden, ja, wann derselbe noch nicht allerdings damit zufrieden
seyn solte, selbst disponiren wollen, damit man sich an Heßen Caßelischer
seiten nicht lang damit aufhalten wolle, dann die cron Schweden befinde für
billig, daß den pactis familiae hierbey müße nachgangen werden, bey welcher
bewandnis die Französischen plenipotentiarii keine ursache hätten, die Mar-
purgische successionssache pro abiectione pacis anzugeben, sondern wann es
denselben, um den frieden zu befördern, rechter ernst sey, könnten sie wohl
darauf schliesen.
Es würden sich auch ihre fürstliche gnaden, herr landgraf zu Heßen Darm-
stad , bey der vergleichung also bezeigen, daß verhoffentlich die ganze weit
dero friedfertiges gemüth daraus verspühren und erkennen solten. Daß sich
dieselbe aber solten von land und leuthe verdringen laßen, das verhoften sie,
daß man ihro in einer so gerechten sache nicht werde zumuthen wollen. Iher
gnädiger fürst und herr sey niemahlen im krieg gewest, konte also in den
punctum satisfactionis nicht gezogen werden. Wanns aber heißen solte, sic
volo, sic iubeo, so würden sie sagen nolo und die sache Gott befehlen.
Dis ist des abgesanden erklährung gewest, der sich dabenebenst vernehmen
laßen, daß sich einer von ihnen erster tags nach Münster erheben und denen
Franzosen selbst zusprechen, es auch bey denen Schwedischen versuchen
wollen, ob dieselbe hierüber denen Franzosen selbst zuschreiben und zu
andern und mit ihnen gleicheinstimmenden gedancken bewegen mögen.