Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
312. Lamberg und Krane an Trauttmansdorff Osnabrück 1646 August 21

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Lamberg und Krane an Trauttmansdorff


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Osnabrück 1646 August 21

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Kopie: Giessen 207 nr. 248 S. 934–938.

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Stellungnahme der hessen-darmstädtischen Gesandten zu den französischen Forderungen für
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Hessen-Kassel.

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Nachdem mir gestern abend nr. 308 überbracht worden ist, habe ich alsobald
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den fürstlich Heßen Darmstadischen gesanden zu wißen gethan, daß wir
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denselben was abzutragen hätten, und dieselbe auf heute um 7 uhr bey uns zu
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erscheinen erfordert, darauf sich dann der Dr. Schüz, weiln herr nomine Wolf
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in der protestirenden raht gehen müßen, zu bestimmter zeit eingefunden, und
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ist demselben die sache innhalts Eur Excellenz schreiben fürgetragen worden,
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der sich darauf erklährt, daß er uns stetiglich versichern könnte, daß sie zu
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nichts anders bey dieser sache instruirt, als worauf sie sich selbst schon her-
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ausgelaßen , nemlich, daß ihre fürstliche gnaden zu Heßen Darmstad die
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gütte bey diesem werck nicht ausschlagen wollen, wann nur dabey dern
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pacto der erbverbrüderung selbiges fürstlichen hauses würde nachgangen
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werden. In keinen andern vergleich oder handlung aber könnten sie gar nicht
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verstehen noch sich einlaßen, weiln sie nicht darauf instruirt, und müße er
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unsere vorträge bloß ad referendum annehmen. Er wolte sich auch versehen,
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daß die Franzosen seinen gnädigen fürsten und herrn kein anders werden
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zumuthen wollen. Die cron Schweden sey schon damit zufrieden und hätte
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ihre plenipotentiarios, wie der Oxenstern ihme, Darmstadischen, noch ver-
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gangenen sontag deutlich gesagt, darauf instruirt, es dahin zu richten, damit
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die Marpurgische successionsache möge

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25 iur[e] güttlichen vergleich] In der Druckvorlage wohl irrtümlich iura güttlichen ver-
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gleich .
iur[e] güttlichen vergleich auf ver-
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mittelung deren, zur erbverbrüderung selbiges fürstlichen hauses interessirt,
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chur- und fürstlichen gerichtet werden. Ja, habe ihnen der Oxenstern gesagt,
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ob solten die Heßen Caßelische selbst damit zufrieden seyn, auch darbey we-
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gen acceptation Chursachsen und Braunschweig Lüneburg neben Churbran-
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denburg pro commissariis kein bedencken tragen.

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Um aber soviel desto mehr gewißheit hievor zu haben, daß nemlich die
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Heßen Caßelischen selbst ihnen diesen weg zur vergleichung in ordine der
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erbverbrüderung nicht zuwieder seyn liesen, hätte der Oxenstern

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Vgl. APW II C 2, 423 Z. 27–424 Z. 39.
noch selbi-
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gen tags den Heßen Caßelischen gesanden alhier zu ihme erfordern und aus
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dieser sache reden, ja, wann derselbe noch nicht allerdings damit zufrieden

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seyn solte, selbst disponiren wollen, damit man sich an Heßen Caßelischer
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seiten nicht lang damit aufhalten wolle, dann die cron Schweden befinde für
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billig, daß den pactis familiae hierbey müße nachgangen werden, bey welcher
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bewandnis die Französischen plenipotentiarii keine ursache hätten, die Mar-
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purgische successionssache pro abiectione pacis anzugeben, sondern wann es
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denselben, um den frieden zu befördern, rechter ernst sey, könnten sie wohl
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darauf schliesen.

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Es würden sich auch ihre fürstliche gnaden, herr landgraf zu Heßen Darm-
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stad , bey der vergleichung also bezeigen, daß verhoffentlich die ganze weit
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dero friedfertiges gemüth daraus verspühren und erkennen solten. Daß sich
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dieselbe aber solten von land und leuthe verdringen laßen, das verhoften sie,
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daß man ihro in einer so gerechten sache nicht werde zumuthen wollen. Iher
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gnädiger fürst und herr sey niemahlen im krieg gewest, konte also in den
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punctum satisfactionis nicht gezogen werden. Wanns aber heißen solte, sic
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volo, sic iubeo, so würden sie sagen nolo und die sache Gott befehlen.

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Dis ist des abgesanden erklährung gewest, der sich dabenebenst vernehmen
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laßen, daß sich einer von ihnen erster tags nach Münster erheben und denen
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Franzosen selbst zusprechen, es auch bey denen Schwedischen versuchen
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wollen, ob dieselbe hierüber denen Franzosen selbst zuschreiben und zu
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andern und mit ihnen gleicheinstimmenden gedancken bewegen mögen.

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