Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
185. Trauttmansdorff an Nassau und Volmar Osnabrück 1646 Juni 14
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Osnabrück 1646 Juni 14
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 IX nr. 1273 fol. 218 – Druckvorlage – Konzept: TA Ka. 116
Z 10 nr. 84 unfol.
Kurbayerische Vorschläge zum Waffenstillstand mit Frankreich und Schweden nach endgültigen
Vereinbarungen zur französischen Satisfaktion; Bitte um Beachtung der kurbayerischen An-
sprüche bezüglich der Oberpfalz; Antwort Trauttmansdorffs.
Hinweis auf Beilage [ 1 ]. Da eine eigene Korrespondenz darüber überflüssig ist,
bitte ich Herrn Volmar, den kurbayerischen Gesandten den Inhalt der Beilage [ 2 ]
mitzuteilen und benebens auch dieß anzuzeigen, daß sie daßyenige, so sy mir
zu wissen zu machen vonnöthen erachten wurden, endtweder Ewer Exzel-
lenz und dem herrn, oder aber, weyln der Dr. Buschman und vorbesagter Dr.
Ernst sich derzeit alhie befinden, zu ersparung beyderseits mühe einem von
denselben oder allen beeden notificirn und aufftragen wollen, welche mirs
ungezweiffelt fideliter hinderbringen und meine andtwort und erklerung hin-
wiederumb uberschreiben können.
Beilage [ 1 ] zu nr. 185
Haslang und Krebs an Trauttmansdorff, Münster 1646 Juni 12. Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92
IX nr. 1273 fol. 221–222.
Eur Exzellenz sollen wür hiemit dienstlich, auch gehorsamblich nit verhalten, waßmassen
den herrn Französischen plenipotentiariis wür heut dato beweglich zuegesprochen, daß
nachdeme die Kayserliche majestät unnd daß Römische Reich der cronn Franckhreich eine
solche yberauß statliche satisfaction gethann, zumahlen aber ire churfürstliche durchlaucht,
unnser genedigister churfürst unnd herr, von Pariß auß unnd wür durch sye, die herrn
Frannzösische gesandten, alhier es mit dem khöniglichen wortt assecurirt worden, daß in
welcher stundt mann in satisfactionem Franciae daß Elsasß unnd die vesstung Preysach
ybergeben werde, daß gleichsamb in derselbigen stundt zugleich der friden mit Franckh-
reich gemacht sein solle. In erwegung, dann die Französische begerte satisfaction nunmehr
gannz accomplirt, also hielten wür darfür, daß in substantia mit der cronn Franckhreich der
friden gemacht, auch consequenter die waffen cessirn und alle hostiliteten abgestelt sein
sollen.
Wür haben dahero daß armistitium generale gannz instendig urgirt unnd gleichwohl enndt-
lich sovil vermerckht, daß, fahlß Eur Exzellenz die herrn Schweedische legatos auch darzu
disponirn khönnden, wür nicht zweiflen wollen, daß wür auch die herrn Frannzösische
gesanndten alhier darzue zu bewegen vermögen würden. Wür haben dahero unnser schul-
digkheit zu sein, inmassen Eur Exzellenz dienst- unnd gehorsamblich zu ersuechen, ob sye
sich wolten belieben lassen, weilten doch auch der cronn Schweeden alberaith volkhom-
mene satisfaction beschechen, die religionsgravamina aber unnd anndere reichssachen mit
den protestirenndten vollenndts zu accommodiren mann in voller arbeith begriffen, mit den
herrn Schweedischen gesandten daß werckh dahin zu unnderreden, ob sye zum armistitio
zu disponiren, weill sye sich ohnedaß schonn vor disem erclert, daß herr veldtmarschall
Torsstensohnn der meinung, daß wann mann ungefehrlich den friden in der hanndtlung
ersechen khann, daß er alßdann daß armistitium sehr nuzlich unnd nothwendig zu sein
iudicire. Falß nun Eur Exzellenz bei den herrn Schweedischen dise guete inclination verspü-
ren solten, bitten wür umb dessen nachricht, khönnde mann alßdann ferrner dahin trachten,
darmit biß zur volkhommenen einrich[t]ung deß fridens ein stillstandt der waffen erhalten
unnd dardurch weiter blutpadt khönnde verhindert werden.
Ingleichen thuen Eur Exzellenz wür nochmahlen die Pfälzische sach, wie vor dero abraiß
abgeredt, besstermassen dahin recommendirn, damit weder der cronn Schweeden in satis-
factione noch auch den protestirenndten circa gravamina in einigerlei weeg condescendirt
werde, es seye dann sach, daß sye dahingegen unnd zugleich in der Pfälzischen sach sowohl
wegen der curwürde alß auch der Obern Pfalz zu unnsers gnädigsten churfürsten unnd
herrn contento sich ercleren, damit also causa Palatina in allen hanndtlungen, tanquam con-
ditio sine qua non, beigeruckht werde, wie ire churfürstliche durchlaucht gegen Eur Exzel-
lenz dero hochruembliche sorgfalt unnd vigilanz in dero beeden hochen interesse zu allen
occasionen widerumb gnädigst zu erkhennen.
Beilage [ 2 ] zu nr. 185
Trauttmansdorff an Haslang und Krebs, Osnabrück 1646 Juni 14. Konzept: RK FrA Fasz. 92
IX nr. 1273 fol. 219–220.
Rezepisse auf Beilage [ 1 ]. Nun were wohl zu wunschen, daß zu verhuetung mehrern christen
bluetbadts dergleichen generale armistitium und darauff der so hoch gewunschte liebe friede
ie eher, ie besser erhebt werden könte, und allermassen ich biß dahero eines und anderß zu
erheben an mir nichts erwinden lassen, also verhalte ich meinen herrn hiemit nicht, daß die
hiesige Schwedische herrn plenipotentiarii zu dergleichen stillstandtshandlung weder nei-
gung noch gewalt haben und dahero alle fernere instanz und bemühung bey denselben diß-
orths vergebenß und umbsonst ist. Es zeigt sich auch auß des Vrangels anzug wider die
coniungirte Kayserliche und Churbayerische waffen, wohin ihrer, der Schweden, intention
gerichtet seye.
Die Pfalzische sach betreffend ist unnötig, mir selbige zu recommendiren, da ich mir solche
ohnedaß bestermassen und wo ich kan und mag, angelegen sein lasse. Es hat zwarn der
Ochsenstern in der mir erstatteten visita von der alternativa anregung gethan wie auch daß
es wegen der Oberen Pfalz ein harter punct seye, ich hab ihm aber der alternativa halber
geantwortet, daß ich darauff in geringstem nit instruirt were, könte und wolte auch darvon
nicht horen, sonderen daß ihre Kaiserliche majestät endtlichen umb fridens willen zu dem
octavo electoratu sich resolvirt hetten, von welcher resolution allerhochstgedacht ihre Kay-
serliche majestät nimmermehr weichen und solches sowohl alß daß die Obere Pfaltz ihrer
churfürstlichen durchlauchtt in Bayren verpleiben muste, in allem tanquam conditionem
sine qua non beysetzen wurden.