Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
64. Trauttmansdorff an Ferdinand III Osnabrück 1646 Mai 2
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Osnabrück 1646 Mai 2
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 50b fol. 1–2, eigh. PS fol. 2, praes. 1646 Mai 15 = Druckvorlage
– Konzept: TA Ka. 111 Z 5 nr. 69–70 unfol.
Übergabe der kaiserlichen Duplik an schwedische Gesandte. Einrichtung der Friedensinstru-
mente ; kaiserlicher Textvorschlag für das IPO.
PS Kurbayerische Ansprüche wegen Entschädigung für Kriegsschäden.
Verweis auf nr. 56, den Übergabetermin für die Duplik betreffend. Diesem nun
seind wier gestern nachmittag umb zwey uhr dahie im Schwedischen quar-
tier , dan sie die replicam im Ianuario auch unß in unserem logament uberge-
ben , also gehorsamist nachkommen. Und damit man desto mehr zeit, welche
zu vergleichung der prothocollorum erfordert wehre worden, gewinnen
möchte, haben wir ahm besten zu sein erachtet, die duplicam schrifftlich ab-
zufassen und ihnen, den Schwedischen, solche nicht zu dem end, das man
sich dardurch in schrifftwechßlung einlassen wolten, sondern loco protho-
colli zu ubergeben.
Sie haben sich der beschehenen visita bedanckt, es seye ihnen von herzen lieb,
das man mit der duplic so weit kommen, wolten solche gern vernehmen,
verhofften aber darbey nit, daß man unserseits suchte, sy in newe schrifft-
wechselung einzufuhren. Alß ich sie nun versichert, daß es diese mäinung gar
nicht habe, sondern daß es nur umb allerseits besserer gelegenheit und gewin-
nung der zeit willen angesehen, und sie auch ihrerseits darmit wol zufrieden
gewesen, hab ich dem secretario Schröder bevohlen, solche abzulesen, wie
beschehen. Sy haben alßbald communication darvon begehrt mit vermelden,
daß sie sich darinnen ersehen und mit nechstem mit unß darauß reden
wolten.
Und ob wier wol gemäint gewesen, die conditiones pacis zugleich zu uberge-
ben , weiln man doch ein notturfft zu sein erachtet, sich mit ihnen, den
Schwedischen, vorher de modo et forma instrumentorum pacis zu vernem-
ben , ob mit einer jedwedem cron (wie es anders nicht sein kan) ein absonder-
lichs instrumentum, die reichssachen aber in ein eigenes diploma gebracht
und in instrumentis coronarum sich darauff beworffen wurde, auffgericht
werden solten, also haben wier auch mit ermelten Schwedischen geredt, wel-
che darvorgehalten, daß zwey underschiedtliche instrumenta, nemblich fur
ein jedtwedere cron eines, absonderlich auffgericht und denselben auch die
reichssachen und wessen man sich in puncto gravaminum verglichen, einge-
ruckt werden musten. Wier werden also das instrumentum pro Suecia, und
zwar secundum classes, hiernach einrichten und ihnen solches mit dem aller-
ehisten zukommen lassen, zumaln sie sich gegen unß erklert, daß sie nit zu
tripliciren, sondern sich in dem instrumento zu ersehen und mit unß sich zu
vergleichen begehrten, das sie also, dem eusserlichen ansehen nach, soviel zei-
gen , alß wans ihnen ernst, den frieden zu befurderen.
[ Eigh. PS ] Auf Euer Kaiserlicher Majestät allergnädigstes handbriefl vom 21.
ditß , so ich gestert allergehorsamst empfangen, antworte ich morgen bey der
ordinari, so richtiger alß die curier fortkhomen. Der vermuteten retention
wegen khriegsschäden
den ) wil ich schon gehorsamst sechen, in instrumento pacis vorzubauen.