Acta Pacis Westphalicae II A 4 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 4: 1646 / Hubert Salm und Brigitte Wübbeke-Pflüger unter Benutzung der Vorarbeiten von Wilhelm Engels, Manfred Klett
43. Ferdinand III. an Trauttmansdorff, Nassau und Volmar Linz 1646 April 27
Linz 1646 April 27
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 92 VIII. nr. 1203 fol. 510–510’ = Druckvorlage – Kopie: KHA
A 4 nr. 1628/20 unfol.; RK FrA Fasz. 98b fol. 20–20’; StK FrA Ka. 8 fol. 24–24’; ÖstA
TIROL Fasz. 20e S. 1349 (Auszug) – Konzept: RK FrA Fasz. 52b fol. 34–34’.
Breisach, französische Reichsstandschaft. Kritik an der Form des Elsaßangebots vom 14. April.
Auf APW II A 3 nr. 280. Befinden daß ganze werckh uff Breysach und ses-
sione et voto beruehendt. Uff dem ersten, versehen wir unß gentzlichen, wer-
den die Französische ministri nit beharren, haben auch dessen anderwerttige
nachricht, beziehen unß auch hierin uff daßienige, so wir eigenhendig un-
ßerm obristen hoffmeistern sowohl in disem puncto alß ratione sessionis et
voti hierüber zuegeschriben haben . Communicieren auch hiebey, waß eben
auch derenthalben deß churfürsten in Bayrn liebden an unß und wir an seine
liebden gelangen lassen.
Betreffendt daß memorial, so ihr den mediatoribus zuegestelt
nen halber, mit welchen ihnen daß Obere und Untere Elsäß sambt dem Sont-
gaw uberlassen möchte werden, hetten wir zwar lieber gesehen, wan es er-
hebt hette können werden, daß in uno eodemque scripto die oblationes und
die gegenpraestanda verbliben weren, zuemahlen doch den Franzößischen
ministris bevorgestanden were, es den Schwedischen mit oder ohne dise con-
ditionen zue communiciern. Weilen aber es nit zue erhalten gewesen und wir
nit zweiflen, eß werde mit den conditionibus (ungeachtet sie eben in disem
scripto nit verpliben, sondern in ein anders gebracht worden) den verstandt
und sicherheit haben, daß es die cron Franckreich ihresorts also praestieren
wolle und werde, also lassen wir es auch dorthingestelt sein.
Beilage [ 1 ] zu nr. 43
Kf. Maximilian I. von Bayern an Ferdinand III., München 1646 April 21. Ausfertigung: RK
FrA Fasz. 26 Konv. C fol. 207–210 – Druckvorlage – Kopie: ebenda Fasz. 92 VIII nr. 1203
fol. 511–516; ebenda Fasz. 98b fol. 13–16’; KHA A 4 nr. 1628/20 unfol.; StK FrA Ka. 8 fol.
17–20’; TA Ka. 125 Bb 4c fol. 3–8’; ÖstA Tirol Fasz. 20e S. 1351–1360.
Von meinen Gesandten in Münster ist mir mitgeteilt worden
zösischen Gesandten als Satisfaktion jetzt beide Elsaß samt dem Sundgau angeboten. Die Fran-
zosen forderten nunmehr zusätzlich die Festungen Breisach und Neuenburg. Trauttmansdorff
habe ihnen daraufhin mitteilen lassen, daß er dazu erst eine neue kaiserliche Instruktion benötige.
Währenddessen haben meine Gesandten erreicht, daß die französischen Gesandten einem vierwö-
chigen Waffenstillstand bis zur endgültigen Resolution Eurer Kaiserlichen Majestät zugestimmt
und sich auch dazu bereit erklärt haben, die Schweden zur Annahme eines solchen Waffenstill-
standes zu bringen. Die französischen Gesandten beharren jedoch auf Breisach und haben erklärt,
daß sie sich nicht mit der Schleifung dieser Festung oder der ersatzweisen Abtretung der Festung
Benfeld zufriedengeben werden. Treffe keine kaiserliche Stellungnahme ein, müsse die Sache mit
den Waffen entschieden werden.
Sintenmahl dan daß ganze fridenswerckh an disem hafftet und, wie mich meine gesandte
berichten, und [ ich ] es sowol von denn mediatoribus alß von denn Franzößischen plenipo-
tentiariis selbsten über öffters beschehnes zuesprechen, daß sie, die Franzößische, sich mit
denen über Rhein bewilligten landen contentieren und diserseits nichts praetendiren wol-
ten , vernommen, khein einige hoffnung zu machen ist, daß die cron Franckhreich von ihrer
so steiff gefassten resolution sich durch einiges ferner zusprechen im geringsten abwendig
machen lassen werde, entgegen aber Euer Khayserlicher Mayestät mehr als genuegsamb
bekhandt, wie übel der kriegsstatus und die gegenresistenz diserseits beschaffen und daß
einmahl anderß nichts zu gewartten, dan daß das gesambte Heylige Römische Reich, wan
Euer Mayestät mit erthailung einer willfährigen resolution inner dem verglichenen vierwo-
chigen termin nicht ins mittel khommen, sondern die feindt alßdan ins veldt ruckhen und
mit ihren mächtigen waffen fortfahren, in noch vil grössere gefahr und endtlich wohl gar in
der gegentail hand und gwalt gerathen werde, alß hab ich auß trewherziger gehorsamber
wohlmeinung und für Euer Mayestät und daß ganze Reich tragenden schuldigen sorgfalt
nicht underlassen khönden und sollen, dieselbe vermitels dises meines durch ein aigne staf-
feta eilfertig abgeschickhten schreibens aufs allerhöchst und eiferigst zu ersuechen, weylen
Euer Mayestät sich alberait in dem maisten deß Obern und Undern Elsäsß halber sambt
dem Sundtgaw so hochrühmblich erklärt haben, dieselbe wollen sich umb des gemainen
besten und hochnottwendigen fridens willen zu ihrem noch grösseren, unsterblichen ruhm
und immerwehrenden glori, auß vatterlicher lieb und compassion gegen dem ganzen in
höchstem squalor und trangsal nunmehr fast gänzlich zu boden sinchkhendem Teutsch-
landt , auch zue conservation ihres aigenen hochlöblichen hauses, vollendts yberwinden und
dero obristen hofmaistern der obberührter von den Franzößischen plenipotentiarien weiters
praetendirten baider ortt halber unverzugenliche, eilfertige undt gewirige resolution zu-
schickhen . Und obwohln mich meine gesandte darbey berichtet, wan die sach mit Breysach
richtig, daß gedachte plenipotentiarii villeicht die statt Newburg sogar fast nicht beharren
möchten, auch wohl zu wünschen und besser wehre, daß sie des grafen von Trauttmanstorff
oblation nach Benfelden für Breysach annemmen thetten, dieweilen iedoch ienes allein ein
vermuethung und noch zur zeit ungewiß, auf das letstere aber wegen der Franzosen gar zu
starckhen impression, welche sye obverstandtenermassen zue der västung Breysäch gefasst
haben, khein fundament zu machen ist, so verhoff ich, Euer Mayestät werden auf den wide-
rigen fall und da die Französische auch von disen postulatis nicht wurden abweichen wol-
len , es endtlich hieran nicht erwinden und von dißwegen allein daß gantze friedenswerckh a
monte gehen lassen. Ich zweifle nicht daran, daß Eure Kaiserliche Majestät einwilligen werden,
um das Vaterland vor dem Untergang zu retten.
Neben obangeregten sachen hab ich auß meiner gesandten bericht weiter vernommen, daß
die Schwedische sich mit halb Pommern und baiden stifftern Bremen und Verden doch
dergestalt contentiren lassen wollen, daß iezgedachte beede stiffter der cron Schweden als
feuda Imperii conferirt werden und sie deßhalben sessionem und votum im Reich haben
sollen. Dieweilen aber diser stiffter halber allerhandt starckhe bedenckhen einfallen, war-
umb dieselbige den Schweden nit einzuraummen und sonderlich zu besorgen ist, wan man
ihnen mit der begehrten infeudation willfahren und also dise beede stiffter gleichsamb zu
weltlichem fürstenthumb machen und prophaniren solte, daß die protestirende, welche
eben auch dergleichen stiffter inhaben, es alsobaldt in eine consequentiam ziehen und
gleichmesßige belehnung, auch session und stimm im Reich wegen solcher ihrer inhaben-
den stiffter desto sterckher begehren und behaubten, welches aber dem gemainen catholi-
schen wesen in vihl weg sehr grossen nachtail verursachen wurde, derowegen wirdt meines
unmasßgeblichen ermessens vihl rhatsamber, verantworttlicher und also auch thunlicher
sein, wan ihnen, den Schwedischen, anstatt der praetendirten zway stiffter neben Hinder-
auch Vorder- und also daß ganze hertzogthumb Pommern sambt der darauff hafftenden
reichssession und voto iure feudi eingeraumbt oder endtlich auff den euseristen fahl, da sie
ia obgemelte beede stiffter sambt Hinderpommern per forza beharren und sich derselbigen
in kheinem weg begeben, sonder eher die fridenstractaten ganz aufstossen wolten, daß ih-
nen solche in eben der gestalt, formb und qualitet wie denn andern protestierenden die von
ihnen anno 1627, dem 12. Novembris ingehabte stiffter
Der im PF eingegangene Interims-Verzicht von Ks. und Katholiken auf Rechtsansprüche aus
immediaten Stiftern bezog sich auf solche, die die Protestanten am 12. November 1627 inne-
hatten (vgl. [ nr. 11 Anm. 2 ] ; Ruppert , 241).
jahr oder ad tempus indefinitum, wie man sich dessen noch vergleichen möchte, bewilliget
und wegen Hinderpomern dan noch ein absonderliche session und stimm im Reich gegeben
wurde. Und khan die cron Schweden diß mittel mit desto wenigerm fueg außschlagen, weil
sie wegen Pomern ein stand des Reichs mit sein will und dahero billich auch auf denn
geistlichen stifftern und güettern khein mehrere praerogativ alß andere protestierende prae-
tendiren solle.
Dieweil auch endpfangnem bericht nach die cron Franckhreich daß deroselben anerbottne
Ober- und Underelsäsß sambt dem Sundtgaw kheineswegs iure hypothecae pro tollerabili
summa cum iure reluitionis annemmen will, sonder von dem Reich alß lehen zu recognos-
ciren und derenthalben ius sessionis et suffragii in Imperio zu haben begehrt und auf disem
begehren vermög der plenipotentiarien erclärung zu beharren genzlich resolvirt und, da
mans auch iure feudi dergestalt, wie sie es begert, zu investiren difficultiren wurde, zu be-
sorgen ist, daß sie dannenhero erst ursach nemmen mechte, besagte landen iure belli alß ein
allodialguett
Allodialgut ist in vollem Eigentum stehendes Gut, das nicht Lehnsgut ist ( HRG I, 120f.). Nach
einer im 17. Jahrhundert weit verbreiteten, auf Inst. 2,1,17 und D. 41,1,5,7 fußenden Auf-
fassung gingen die durch Kriegshandlungen verlorenen, sowohl beweglichen als auch unbeweg-
lichen Güter in das Eigentum des Feindes über ( Zedler XXV, 331); zu dem so verstandenen
ius belli s. Dickmann , 50, 216, 223, 228f., 231.
die infeudatio mit seiner gewissen masß Euer Kayserlicher Mayestät und dero hochlobli-
chem hauß vihl nuzer, alß da es gemelter cron ganz freyaigenthumblich für allodial gelassen
werden solte oder endtlich, wolte man anderst den friden haben, gelassen werden müeste,
sinteinmal es auf die weiß von Euer Mayestät erblanden und dem Römischen Reich ganz
und gar abgerissen und auf ewig allienirt, auf dem andern weg aber dero hauß, sonderlich
wan man die belehnung auf ein gewisse lini der königlichen Französischen famili restringirt,
annoch die hoffnung und der regress verpleiben wurde, auff khünfftig begebende lehens-
apertur widerumb darzue zu gelangen. Von der reichssession und voto aber wird sich die
cron Franckhreich, wan mans Schweden wegen Pommern verwilligt, kheineswegs auß-
schliessen lassen und also nit deterioris conditionis alß die cron Schweden sein wollen.
Neben deme meines unfürgreifflichen darfürhaltens bey disem werckh wol zu consideriren
und in acht zu nemmen ist, daß die protestierende durch die cron Schweden in den reichs-
rhäten einen starckhen ruckhen und fortel bekhommen, dahero denn catholischen rhat-
samb , ia höchstnöttig, daß sie durch gleichmesßige admission der cron Franckhreich ihnen
ebenermassen eine assistenz machen und denn protestierenden daß contrapeso halten, da-
mit , wan die cron Schweden denn protestierenden in religionssachen gar zu starckhen vor-
schub und beystandt laisten wolte, die cron Franckhreich sich denn catholischen zum be-
sten darwider sezen, daß aequilibrium erhalten helffen und die uncatholische iederzeit in
terminis moderationis und gezimend respect continieren khönde, wie dan die Französische
plenipotentiarii, alß man ihnen im Reich session und votum zu bewilligen difficultirt, eben
disen ieztangedeüten vortl, welchen die catholische durch die cron Franckhreich in dem
fürstenrhat erlangen, selbst erinnert und versichert, auch sich verwundert haben, daß man
catholischerseits nit ebensowol, alß die protestierende mit Schweden thun, mit Franckh-
reich einen vortel und mehrere assistenz wider die uncatholische in den reichsrhäten sue-
chen thuet. Es wurde auch auf solchen fahl die cron Franckhreich alß ein catholischer mit-
standt deß Reichs desto weniger ursach haben, sich mit den protestierenden in praeiudicium
religionis catholicae et Imperii dergestalt, wie bißher geschehen, zu confoederiren, sonder
hoffentlich alzeit die einem Römischen kayser und dem Reich geschworne pflicht und ayd
gebürendermassen respiciren und in acht nemmen.
Beilage [ 2 ] zu nr. 43
Ferdinand III. an Kf. Maximilian I. von Bayern, Linz 1646 April 27. Kopie: RK FrA Fasz. 92
VIII nr. 1203 fol. 517–522 = Druckvorlage; ebenda Fasz. 98b fol. 17–19’; KHA A 4 nr.
1628/20 unfol.; StK FrA Ka. 8 fol. 21–23’; TA Ka. 125 Bb 4c fol. 10–13; ÖstA Tirol Fasz.
20e S. 1379–1385.
Rezepisse auf Beilage [ 1 ]. Und verhalte derselben nit, daß ich von meinen abgesandten die
nachricht habe, daß das werkh dahin gebracht solle werden oder schon gebracht seye, daß
man zu dem armistitio greiffen und undter selbigem dieses newe, gantz unverhoffte petitum
wegen Breysach abhandlen solle, bey welchem ich vor unnotwendig erachte, Ewer Liebden
außführlich zu remonstriren, waß sich gegen deroselben der cardinal Mazarini
mundt der königin in Frannkreich liebden
waßgestalt iederzeit die hoffnung gemacht worden, daß auch mit einem stuekh von Elsaß
der fried erhoben könte werden, welches dan eben auch dahin bewegt, daß ich umb frie-
denß willen und weil ich mich versichert, die cron Franckreich solle hiebey beruehen, so
liberaliter und mit so grossem schaden meines haußes uff beede Elßäß und daß Suntgeü
erkleret, nit zweiflend, eß wurde dem werckh hierdurch dermahleins ein end gemacht wor-
den sein.
Nun lasse ich Euer Liebden selbsten erachten, wan wider alle zueversicht man an seiten
Franckreich auf disem begehren der vestung Preysach beharren solte, waß vor ein frid und
ruhe daß Römische Reich sich zue getrösten wurde haben, indeme die Franzößischen mini-
stri selbst unter andern rationibus sich zue behaubtung des ganzen Elßäß vorterst dises ar-
gumenti bedienet, daß keine limites reales, also nichts alß occasiones zue newem mißver-
standt und unnachbarschafft vorhanden wurden sein. Ich geschweige, daß die haubtstatt
deß Preißgaw Preisach ist und nichts anderß alß ein sehr nachdenckliches aussehen haben
kan, daß man meinem hauß dieses orth zuerughalten und daß ubrige lassen will. Euer Lieb-
den ist selbst wissendt, daß dieienige, so die Französische monarchiam am allerweitisten zue
extendiern gesuecht, solche der orthen biß an, aber nit uber Rhein zue erweittern sich vor-
gesezt , da aber ihre fines und intentiones noch tieffer in daß Reich und uber Rhein gerichtet
solten sein, so ist leicht zue erachten, daß die cron Franckreich andere alß fridensgedancken
führen müesse und daß ganze werckh Gott und der gerechten sachen, in dessen handen
allein alle monarchien stehen, zue vertrawen sein.
Gleichwie ich also nit zweifle, eß werden Euer Liebden mit mir darin genzlichen eins sein,
daß dises der cron Franckreich petitum oder zue superiren oder zue erkennen sein werde,
daß uff daßienige, wessen man sich von Pariß auß vernehmen lassen, nichts sichers zue
bawen und die intention zue particular- oder universalhandlungen an seiten Franckreich nit
also, wie sie venditiert würdt, müesste sein, also getröst ich mich nochmahlß gegen dieselbe
und ersueche Euer Liebden darumb freündt-, vetter- und schwägerlich, sie wollen den ihren
gemessen befehlen, daß sie mit und neben den meinigen sich diser zuruglassung der statt
und vestung Preisach uffs eüsserist opponiern, die Französische ministros deß Ewer Liebden
vom königlichen Franzößischen hoff außgegebenen wortts nachtrucklich erinnern und ih-
nen gantz beweglichen zue gemüeth führen, waßgestalt dises der weeg, frid mit dem Römi-
schen Reich zue stifften, nit, sonder nur zue ewiger unruhe, mißverstandt, krieg und newer
empörung seye, der genzlichen zueversicht, eß werden sogestalte remonstrationes entlichen
bey Franckreich verfangen und selbe sich mit demienigen, waß ich umb fridens willen mich
erkleret, vor ein entliches begnüegen und die cron und derselben ministri auch Euer Lieb-
den , vermög ihro gegebnen wortts, dißorts nit stecken lassen, dessen ich mich dan umb sovil
mehr mit guetem effect getröste, weil ich von gueten und sichern orthen die gewisse nach-
richt habe, daß wan man nur standthafftig und zuegleich sich wegen Preisach opponieren
werde, daß die Französische ministri befelcht sein, darauff nit zue beharren.
Wegen der session und des voti ist Euer Liebden wissent, waßgestalt mein ertzhauß wegen
aller seiner Österreichischen länder bißhero nur ein votum geführt, ungeachtet andere
stendte sich so viler gebrauchen, also daß wegen Elßaß den catholischen kein stimb abgehet.
Eß seind sovil vornemme andere reichslehen, die gleichwol weder sessionem noch votum
haben, auch selbe nit begehren. Unfelbar ist, daß newe strittigkeiten ratione sessionis et voti
bey unterschidlichen stenden sich erregen und gar leicht durch selbe das ganze fridens-
werckh leiden möchte, dahingegen sich die catholische sehr geringen rucks an seit der cron
Franckreich zue versichern haben, weniger getrösten können, daß sie, die cron Franckreich,
deren principia status, die sie auf anderwertige dissensiones, bevorab in religionssachen,
haubtsächlich sezet, diser session halber verendern solte.
Bremen, Verden und daß die Schweden sich mit halb Pommern und beeden styfftern doch
dergestalt contentiern lassen wolten, daß ietzermelte stiffter der cron Schweden alß feuda
Imperii conferiert wurden und sie desthalben sessionem et votum haben solten, betreffendt,
waß auch Euer Liebden hiebey vor difficulteten und temperamenta beygefallen, da kan ich
Euer Liebden nit verhalten, daß ich von denienigen die eigentliche nachricht noch nit habe,
ob mit halb oder gantz Pommern entlichen die cron sich contentieren wolle lassen, und
wolt ich selbst vor vorträglicher erachten, daß Bremen und Verden völlig reserviert und mit
gantz Pommern daß werckh geschlichtet könte werden, massen Euer Liebden sich versi-
chert können halten, daß, so schwer mir falt, von meines haußes landen den friden zue
reclinieren, so hart kombt mich an auch anderer stenden landten zuruglassung und bevorab,
waß von stifftern und geistlichen güetern nachgesehen solle werden.
Meine abgesanten werden bey der Schwedischen praetendierten satisfaction eüsserst sich
bemüehen, waß nur mensch- und müeglich, zue erhalten. Da aber ia ein und anders nit zue
erheben were, so zweifle ich nit, man werde derentwegen zue continuation des kriegs
ebenso ungern alß sonsten kommen. Und obschon einerseits sehr schwer falt, diese stiffter
sowohl ratione der geistlichkeit alß situs den Schwedischen einzueraumen und dahero die
meinige hirin eüsserst an sich halten werden, so werden doch Euer Liebden auch nit wohl
vor verantwortlich halten, daß man diser uncatholischen stifft halber
Liebden und anderer catholischen stendte, landte und leüthe in gefahr sezen und wohl gar
dem erbfeind christlichen nahmens exponiern solle, dahero hoffentlich sich nit entgegen
sein laßen, wan es ia zue etwas dergleichen nachsehung müeste khommen oder der fried
sich zu zerstoßen haben, hierin mit mir allerdings eins zu sein und gern gegen dieienigen
assistiren, so mit unzeitigem eifer einerseits zwar die difficulteten remonstriren, andererseits
aber kheine mittel ahn die handt geben, wie der frieden und etwan mit wenigerm ohne
meinen noch mehrerm weit unverantwortlichem entgeldt zu erheben möchte sein. Ich hoffe
auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Euren und meinen Gesandten.