Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
313. Trauttmansdorff, Lamberg, Krane und Volmar an Ferdinand III Osnabrück 1647 März 14
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Osnabrück 1647 März 14
Ausfertigung: RK FrA Fasz. 53a fol. 61–61’, 70–70’, praes. 1647 März 27 = Druckvorlage –
Kopie: RK FrA Fasz. 92 XI nr. 1631 fol. 507–507’; KHA A 4 nr. 1628/43 unfol.; Giessen
208 nr. 190 p. 994–996.
Pfälzische Restitution: Reichsständische Beratungen in Kürze; Schwierigkeiten mit den pfalz-
neuburgischen und den salzburgischen Gesandten. Morgen Abschluß der Religionsverhandlungen
mit den schwedischen Gesandten?
Auf die ksl. Weisungen vom 22.
die dort angekündigten reichsständischen Beratungen über die pfälzische Restitu-
tion . Deme zufolge wir gestriges tags unßere proposition und vortrag in
dieser sach, inhalts beykommender abschrifft sub numero 1 bey dem Chur-
mayntzischen reichsdirectorio außgehändigt, und stehet zu erwahrten, waß
für ein schluß heraußkommen mögte. Allem ansehen nach wirdt es ohne
schwierichkeit nit hergehen, in erwegung, nit allein die Pfaltz Newburgische
ihre contradiction- und protestationschrifft zu Münster schon eingelegt ,
sondern auch die ertzbischöffliche Saltzburgische lauth meiner, des graffen
von Trautmanstorff, particularrelation , auch beygefügten protocols sub
numero 2 sich bey dieser sach zu favor ihr churfürstlicher durchlaucht in
Bayrn nit zum besten gewogener erzeigen.
Waß sönst die noch unerledigte handtlung in puncto gravaminum anlangt, da
sein wir mit unßerm endtlichen gegenauffsatz wieder das von dem Salvio unß
eingehändigtes und bey negstvorgehender ordinari Ewer Kayserlicher Maye-
stätt gehorsamst überschicktes proiect gefast und vorhabens, mordrigen
tags darüber mit denen beyden Schwedischen plenipotentiarien, wa immer
möglich, ein schließliche handtlung zu pflegen, deßen dan Ewer Majestätt
mit negstem allerunderthenigiste relation gestattet werden solle.
1 Kaiserliche Proposition betreffend die pfälzische Restitution, [Osnabrück] praes. dem kur-
mainzischen Reichsdirektorium 1647 März 13. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 62–64’; RK
FrA Fasz. 54b fol. 33–36’; RK FrA Fasz. 96 I fol. 12–14; KHA A 4 nr. 1628/56 unfol.
(1647 März 6/16 vom österreichischen Direktorium im FR eröffnet); Giessen 208 nr. 192 p.
1002–1008 – Druck: Praeliminaria Pacis II S. 282–284; Londorp VI S. 253; Meiern,
APW IV S. 383–385.
2 Protokoll, [Osnabrück] 1647 März 14. Kopie: RK FrA Fasz. 53a fol. 66–69 = Druckvorlage;
KHA A 4 nr. 1628/43 unfol.; Giessen 208 nr. 191 p. 996–1002.
Haben ihr excellentz herr obrister hoffmeister mich, Crane, zu den ertzbischofflichen
Saltzburgischen gesandten geschickt und nachmahlen ansuchung thuen laßen, bey
künffticher sambstag angestelter consultation bey der Pfaltzischen sach ihr votum dahin
zu richten, damit Kayserlicher mayestätt allergnädigste intention möge secundirt werden.
Seie bekandt, wieviel der catholischen religion ahn diesem werck gelegen, seie auch itzo
fast der vornembste punct, waran die friedenshandtlung haffte. Umb soviel desto weniger
wölle man sich versehen, daß die ertzbischöffliche Saltzburgische gesandten denen
Kayßerlichen darbey werden auß handen gehen wöllen, zumahlen ihnen gnugsamb
bewust, daß ihr gnädigster herr, der ertzbischoff, nit allein die translation der chur gehrn
gesehen, sondern auch die churfürstliche durchlaucht in Bayrn, wie dieselbe damit
belehnet worden, selbst in persona zu dem Kayserlichen thron vergleiten helffen
zu zweifflen, wan dieselbe alhie gegenwertich zur stellen wehrn, daß sie ihrsorths ahn
guter mitwürckung zu manutention der Kayserlichen resolution nit würden ermanglen
laßen. Sölten aber sie, abgesandten, wegen mangl gnugsamben gewaldts oder instruction
ie noch waß anstehen, so wehrn ihre excellentz herr obristhoffmeister erbietich, die
veranthwortung bey ihrer hochfürstlichen gnaden auff sich zu nehmen und für sie,
gesandten, zu expromittirn.
Die abgesandten haben nach gepflogener underredung geanthworttet, daß ihnen leith
seie, daß ihrer excellentz herrn obristhoffmeistern, die sie auch selbst heudt darumb
angeredt hetten , bey dieser sach nit also, wie dieselbe verlangten und sie, abgesandten,
gehrn selbst wünschen mögten, zur handt gehen konten. Es seie einmahl eine wichtiche
sach unnd nit so viel umb manutention der chur bey hauß Bayrn (deme ihr gnädigster
herr eine solche dignitet gehrn gönne) alß umb einführung des octavi electoratus zu
thuen. Sein aber ihrstheils gar nit daruber instruirt, wüsten es woll, daß ihr excellentz
authoritet bey ihrn gnädigsten herrn viel gelte, sie aber alß dienere dörfften sich in einer
so wichtichen sach ohne expreßen befehl nit heraußlaßen. Könten bey der consultation
anderst nichts thuen, alß die sach anhörn und ad referendum nehmen. Die Churbayri-
schen hetten ihnen, Saltzburgischen, waß ehender von diesem werck anzeigen söllen, so
hetten sie sich beyzeiten gehörigen befehls erholen können. Itzo sähen sie nit, wie der
sach zu helffen. Ego: Es wolle einmahl gefährlich sein, ahn diesem orth ein vorsitzendes
catholisch votum zu haben, so nit die Kayserliche resolution gleich mit secundirn sölte,
weilen es gnugsamb bekandt, wie die gemüther bey diesem convent in sachen, wobey die
religion interessirt, gesinnet. Ob dan nit die ertzbischoffliche Saltzburgische gesandten
amore boni publici dahin zu behandlen, daß sich wieder hinüber nach Münster verfügen
und alda ihr votum führn thäten? Würde alda nit so viel schaden bringen konnen alß hier;
also hetten sich auch die Chursachßische auff ihr excellentz zusprechen wieder nacher
Münster erhoben, wie auch die Churcöllnische, Burgundische
Gesandte des burgundischen Reichskreises auf dem WFK waren ( APW III D 1 S. 350): Peter
von Weyms (1600/1610–1650); bis 1639 Mitglied des hohen Rats von Mecheln, 1639–1644
Präsident des Provinzialrats zu Luxemburg, 1649 Mitglied des conseil privé in Brüssel; 1645
Juni – 1648 Ges. für Burgund und die Abtei ST. Maximin/Trier auf dem WFK ( Neyen III S.
468; Arendt S. 215; Cuvelier IV nr. 559; Wolff S. 209, 211). – Lic. Johann Cuyermanns
(Lebensdaten und -umstände konnten nicht ermittelt werden); Berater der span. Gesandtschaft
( Bosbach S. 34).
würden sie es nit allein sein, so sich hinuber begeben. Illi: Sein praecise instruirt, sich ahn
dem orth zu finden, wo sich ihr excellentz herr obristhoffmeister befinde, und dörfften
auß solcher instruction nit schreiten. Ego: Solches seie zweiffelsohne ihrer excellentz zu
respect also angeordtnet, soviel weniger würden sie bedencken machen wöllen, auff ihr
excellentz ersuchen sich wieder hinüber zu begeben. Dörfften sönsten ihrer excellentz
ursach geben, daß dieselbe mit ihrer hohister ungelegenheit sich wieder hinuber bemühen
müsten, welches sie deroselben ie nit gönnen werden. Illi: Wolten sich nit versehen, daß
ihr excellentz ihro eine solche ungelegenheit solten anthuen. Einmahl aber könten sie nit
von hier abreisen, solang dieselbe hier sein. Mit denen churfurstlich Sachßischen habe es
eine andere meinung. Die hetten ihm ordinari rath zu Münster, weilen das churfürstliche
collegium alda liege. Der fürstenrath aber seie zertheilt, und könte ein standt sowoll hier
alß dorten sein votum führn. Sie wolten bey ihrn voto also vorsichtich gehen und selbiges
solchergestalt einrichten, daß verhoffentlich die sach dardurch nit solte schwehrer
gemacht oder auffgehalten werden. Pitten auch, ihr excellentz wolten es ihnen nit
verdencken, daß sie also auß obverstandenen ursachen entschuldigen müßen. Ego, weilen
bey ihnen nichts zu richten gewest, namb mein abschied, mit vermelden, daß sie es
erfahren und hernegst selbst beclagen würden, wan sie den auffzug der friedenshandt-
lung, so darauß erfolgen würde, vernehmen werden.