Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
295. Schröder an Kurz Osnabrück 1647 März 7
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Osnabrück 1647 März 7
Eigh. Ausfertigung: RK FrA Fasz. 87 (Teil III) unfol.
Nachgeben der schwedischen Gesandten bei der pfälzischen Restitution? Französische Unterstüt-
zung für Kurbayern gegen den Kaiser. Angebliche schwedische Kriegsrüstungen. Streit der
kurkölnischen und kurbayerischen Gesandten um die pfälzische Restitution.
Der graf von Witgenstein ist gestern bey ihrer excellenz gewesen und hat
deroselben zu verstehen geben, daß die Schweden endtlich der churfürstli-
chen durchlaucht in Bayren neben der chur die halbe Oberpfalz noch lassen
wurden, monente illo, das ihre churfürstliche durchlaucht hingegen ihrer
Kayserlichen majestät die instrumenta obligationum
Zu den von ksl. Seite ausgestellten Schuldbriefen für den bay. Kf.en vgl. [ nr. 76 Anm. 5 ] .
sollen. E contra will der d’Avaux den churfürsten mechtig machen, damit sy,
die Franzosen, das hauß Österreich durch ihre churfürstliche durchlaucht im
zaum halten mögen. Was endtlich drauß werden wirdt und ob sy uns nitt
beederseits zu betriegen suchen, wirdt sich endtlich auch zaigen. In Schwe-
den rüstet man sich, die heraussige armada mit volck und geldt zu versterk-
ken , welches noch ein schlechtes zeichen zum frieden ist.
Ich waiß nit, ob Ewer Gnaden ich berichtet habe, welchergestalt der bischoff
zu Oßnabrugg und die andere Churcöllnische gesandten den Churbayrischen
nebengesandten Dr. Krebs durchgelassen, alß die erste Schwedische erkle-
rung wegen der Pfaltzischen sach heraußkommen. Sy haben alle in ihne
gesezt: Man solte doch abtrucken, er, Krebs, hette alleweil gesagt, man solte
fridt machen quocunque modo, waß man nit heben könte, müeste man ligen
lassen, man könne den krieg nit lenger führen etc. und waß dergleichen
argumenta mehrers gewesen. Fragten also die Cöllnischen, ob man iezo nit
auch abtrucken solte, damit man das ubrige erhalte; und also hat einer den
andern vexirt.
Ärger Trauttmansdorffs über ausbleibende Resolutionen vom Ks.hof. Verweis auf
nr. 293 und deren Beilage.