Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
272. Nassau an Trauttmansdorff Münster 1647 Februar 25

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Nassau an Trauttmansdorff


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Münster 1647 Februar 25

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Kopie: RK FrA Fasz. 54a (Teil II) fol. 118–120 = Druckvorlage; KHA A 4 nr. 1628/21
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unfol.

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Unterredung mit den Mediatoren: Französisch-spanische Friedensprojekte. Anspruch Pfalz-
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Neuburgs auf die pfälzische Kur.

[p. 541] [scan. 617]


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Diesen abendt seindt die herren mediatores zu mir kommen. Sagten, sie
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kämen, vonn mihr zu vernemmen, waß zue Oßnabrückh etwa vorgangen
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sein möchte. Wolten hergegen mir parte geben, waß alhie zue Münster
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vorgehe. Ich hab ihnen geantworttet, daß ich verhoffte, mitt morndriger post
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etwaß guttes vonn dannen zu erlangen, ich hette seither vorgangenen
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freytagspost nichts vernommen. Sie berichteten, es were heut graff Peneranda
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und herr de Brün bey ihnen gewest und angezeigt, daß die Frantzosen ihr
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instrumentum pacis auffgesetzet , darin sie ohnangesehen voriger abredt
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Portugal eingesetzet, und den Holländern zugestelt. Sie, Spanische, hetten
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gleichergestalt ihr instrumentum pacis zu papier gebracht

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Frz.-span. Friedensvertrag – span. Projekt vom 24. Februar 1647 (Kopie: GehStReg Rep. N
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Ka. 96 Fasz. 68 unbez. pars nr. 36 – Druck: NS IV S. 224–233 – dt. Referat: RK FrA
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Fasz. 54b fol. 53–55).
unnd auch albereit
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den Holländern behändiget, welche jedem theil selbige einliefferen würden.
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Sie, herren mediatores, hetten die Spanische gefragt, ob sie ihnnen es nur zur
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wissenschafft anzeigten oder ob sie begehrten, das sie auch etwaß dabey
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handlen solten. Warauff sie geantworttet, daß das ihnen lieb sein würde, wan
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sie ihre gutte officia zur accommodation dieses friedenswercks auch zugleich
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mit praestiren würden. Ich fragte die herren mediatores, ob dan die Spanische
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daß Frantzösisch instrumentum, weilen Portugal darin gemeldet, annehmen
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würden. Illi: Ja, würdens annehmen, und wehre daß temperament ergriffen,
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obschon Portugall in selbigem expreßlichen eingesetzet, iedoch die Hollän-
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der bey der überliefferung unnd ferner unterhantlung kein meldung davon
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thun solten, die Spanische aber auch auff selbigen punctum keine antworth
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geben wolten. Sie sagten ferners, sie befünden das Frantzösisch instrumentum
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viel weittlaufftiger alß daß Spanische und etlich und sechßig articul in sich
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haltendt. Der Spanischen [ instrumentum] aber wehre viel kurtzer und etwan
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in fünff- oder sechsundzwantzig articul gefast, begriffen gleichwohlen eben
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dieselbe materiam, so die Französische in sich hielten, ausserhalb daß die
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Spanische in dem ihrigen außgelassen die drey örther, so die Frantzosen zum
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stifft Lüttig restituirt zu werden begehrt hetten

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Charlemont, Mariembourg, Philippeville (vgl. nr. 179 Anm.en 2, 3, 4).
, wie auch die zwey plätze in
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Italien, Piombino und Porto Longone, und dan die praetensiones, so die
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Frantzosen wegen deß printzen Monaco

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Onorato II Grimaldi (um 1598–1662); 1604 souveräner Herr und 1659 F. von Monaco. Im
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Jahr 1641 hatte er die span. Besatzung in Monaco gezwungen, das Land zu verlassen, und sich
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unter frz. Protektion gestellt. 1642 war er duc und pair de France geworden. Spanien hatte
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daraufhin seine Besitzungen im Kg.reich Neapel konfisziert ( Zedler XI Sp. 932–933).
und anderen Italianischen wie auch
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Brabandischen printzen gethan; in summa, es hetten die Spanische alles
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daßjenig außgelassen, waß die Frantzosen von kurtzer zeit her auffs new und
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über die erste petita eingebracht hetten. Wahren also die herren mediatores
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gutter hoffnung, es würden diese tractaten sich noch wohl anlassen und zum
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gutten endt außlauffen. Und ob sie schon nitt zweiffeleten, es würden die

[p. 542] [scan. 618]


1
herren Spanische Euer Excellence davon communicirt haben, so hetten sie
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jedoch nit unterlassen wollen, Euer Excellence durch mich vonn obbeschehe-
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ner communication parte zu geben.

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Sie haben sonsten auch angedeutet, daß die Pfaltz Neuburgische ihnen sub
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littera A beykommende schrifft zugestelt. Sie hetten aber dieselbe, weilen sie
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in Teutscher sprach auffgesetzet, nit verstehen noch sich darin ersehen
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können, also auch die contenta nitt allerdings wüsten, alß waß die gesandte
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ihnen mündtlichen dabey angezeigt. Warauß sie sehen, daß es dasienig seie,
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dessen sie in ihren Euer Excellence vonn mir uberschickten annotationibus

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Vgl. nr. 254 Beilage [2].

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gedacht hetten, daß davon im instrumento eine clausull mögte eingerückt
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werden. Sie hetten zwar vermeindt, es würden die Neuburgische mit wenig
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linien ein clausul auffgesetzt haben, wodurch ihr begehren kürtzlichen hette
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eingesetzt werden können. Sie befünden aber, das diese eine grosse und
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weitlauffige schrifft wehre, iedoch darbey darfür gehalten, nöttig zu sein,
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Ewer Excellence solche zu communiciren, zue dem endt sie mir solche
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zugestelt und gebetten haben wolten, das Euer Excellence bey morndriger
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post solche überschicken wolte. Erwendeten dabey, ihre meinung wehre gar
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nit, hierdurch die friedenstractaten schwerer zue machen noch einige verzö-
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gerung zu verursachen, weniger sich dabey parteyisch zue bezeigen. Sondern
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hielten darfür, das ihnen als mediatoribus solche schrifft [ zu] acceptiren und
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begehrtermassen hinwieder zu communiciren gepühret hette. Verhofften
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darbey, Euer Excellence würden woll ein solch expediens und clausul, dem
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instrumento noch einzurücken, finden, wardurch ire fürstliche durchlaucht
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contento, hergegen aber der churfürstlichen durchlaucht in Bayern kein
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praeiudicium zugezogen werden mögt. Eß hetten die Neuburgische auch ein
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gleichmässige schrifft

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Vermutlich das am 8./18. März 1647 im FR von Osnabrück vorliegende Memorial der
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pfalz-neuburgischen Ges. (Druck: Meiern, APW IV S. 393–394). Das kurmainzische
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Reichsdirektorium hatte Annahme und Veröffentlichung zuerst verweigert ( APW III A 1 S.
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757 Z. 18–27).
dem reichsdirectorio alhier zugestelt.


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Beilage


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A Memorial der pfalz-neuburgischen Gesandten an die kaiserlichen Gesandten, Münster 1647
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Februar 24. Kopie: RK FrA Fasz. 54a (Teil II) fol. 108–114’; GehStReg Rep. N Ka. 95
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Fasz. 68 pars 3 nr. 10.

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